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   EuGH, 14.01.1981 - 140/79   

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EuGH, 14.01.1981 - 140/79 (https://dejure.org/1981,1292)
EuGH, Entscheidung vom 14.01.1981 - 140/79 (https://dejure.org/1981,1292)
EuGH, Entscheidung vom 14. Januar 1981 - 140/79 (https://dejure.org/1981,1292)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Chamial Farmaceutici

    1 . STEUERLICHE VORSCHRIFTEN - INLÄNDISCHE ABGABEN - DIFFERENZIERENDE BESTEUERUNG - ZULÄSSIGKEIT - VORAUSSETZUNGEN - VERFOLGUNG MIT DEM GEMEINSCHAFTSRECHT VEREINBARER ZIELE - KEIN DISKRIMINIERENDER ODER SCHUTZCHARAKTER

  • EU-Kommission

    Chamial Farmaceutici

  • Wolters Kluwer

    Vorabentscheidungsersuchen im Hinblick auf Fragen zur Auslegung des Art. 95 Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG-Vertrag); Vereinbarkeit einer unterschiedlichen Besteuerung von vergälltem synthetischen Äthylalkohol und vergälltem, durch ...

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 177; ; EWG-Vertrag Art. 95

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWG-Vertrag Art. 177; EWG-Vertrag Art. 95
    1. STEUERLICHE VORSCHRIFTEN - INLÄNDISCHE ABGABEN - DIFFERENZIERENDE BESTEUERUNG - ZULÄSSIGKEIT - VORAUSSETZUNGEN - VERFOLGUNG MIT DEM GEMEINSCHAFTSRECHT VEREINBARER ZIELE - KEIN DISKRIMINIERENDER ODER SCHUTZCHARAKTER - [EWG-VERTRAG , ARTIKEL 95]

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 10.10.1978 - 148/77

    Hansen / Hauptzollamt Flensburg

    Auszug aus EuGH, 14.01.1981 - 140/79
    Vor dem nationalen Gericht führte die Firma Chemial aus, warum die streitige Abgabe ihrer Ansicht nach gegen den EWG-Vertrag verstoße; dabei wies sie insbesondere auf das Urteil des Gerichtshofes vom 10. Oktober 1978 (Hansen & Balle, US/77, Slg. 1978, 1787) hin.

    Die italienische Regierung führt aus, der Gerichtshof habe den Mitgliedstaaten in mehreren Urteilen das Recht zugestanden, nach Maßgabe objektiver Kriterien, beispielsweise der Umstände der Erzeugung und der verwendeten Ausgangsstoffe, selbst identische Erzeugnisse unterschiedlich zu besteuern (Urteil vom 22. Juni 1976, Bobie, 127/75, Slg. 1976, 1079; Urteil vom 10. Oktober 1978, Hansen 148/77, Slg. 1978, 1787; Urteil vom 8. Januar 1980, Kommission/Italien 21/79, Slg. 1980, 8).

  • EuGH, 17.02.1976 - 45/75

    REWE Zentrale / Hauptzollamt Landau-Pfalz

    Auszug aus EuGH, 14.01.1981 - 140/79
    In diesem Zusammenhang sei auf das vom Gerichtshof in seinem Urteil vom 17. Februar 1976 (Rewe-Zentrale, 45/75, Slg. 1976, 181) verwandte Kriterium hinzuweisen, wonach Gleichartigkeit im Sinne des Artikels 95 zwischen Erzeugnissen vorliege, "die auf der gleichen Produktions- oder Vertriebsstufe in den Augen des Verbrauchers gleiche Eigenschaften haben und denselben Bedürfnissen dienen".
  • EuGH, 22.06.1976 - 127/75

    Bobie Getränkevertrieb / Hauptzollamt Aachen Nord

    Auszug aus EuGH, 14.01.1981 - 140/79
    Die italienische Regierung führt aus, der Gerichtshof habe den Mitgliedstaaten in mehreren Urteilen das Recht zugestanden, nach Maßgabe objektiver Kriterien, beispielsweise der Umstände der Erzeugung und der verwendeten Ausgangsstoffe, selbst identische Erzeugnisse unterschiedlich zu besteuern (Urteil vom 22. Juni 1976, Bobie, 127/75, Slg. 1976, 1079; Urteil vom 10. Oktober 1978, Hansen 148/77, Slg. 1978, 1787; Urteil vom 8. Januar 1980, Kommission/Italien 21/79, Slg. 1980, 8).
  • EuGH, 27.02.1980 - 170/78

    Kommission / Vereinigtes Königreich

    Auszug aus EuGH, 14.01.1981 - 140/79
    Aus dem Urteil des Gerichtshofes vom 27. Februar 1980 in der Rechtssache 170/78 (Kommission/ Vereinigtes Königreich) ergebe sich, daß die Festsetzung einer angemessenen Steuerrelation zwischen zwei Produkttypen in einer solchen Situation außerordentlich schwierig sei.
  • BAG, 14.10.1986 - 3 AZR 66/83

    Mittelbare Diskriminierung durch Versorgungsordnung

    Wird für Teilzeitkräfte zum Beispiel ein geringerer Stundenlohn oder ein Gehaltsabschlag vorgesehen, was im Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 31. März 1981 (RS 96/80 - Jenkins - EuGHE 1981, 1. Teil, S. 911) zu prüfen war, so mag man immerhin die Frage stellen, ob sich für die betroffenen Frauen eine Abwägungsmöglichkeit ergibt: Sie könnten vielleicht ihre familiäre Mehrbelastung mit dem erzielbaren Mehrverdienst vergleichen und unter Umständen sogar den mitverdienenden Ehemann überzeugen, daß eine Aufteilung der Pflichten um des höheren Familieneinkommens willen sinnvoll ist (ablehnend Gamillscheg, Festschrift für Floretta, 1983, S. 171, 182 mit guten Gründen).

    Mit der besonderen Problematik bei der Benachteiligung von Teilzeitbeschäftigten mußte sich der Europäische Gerichtshof bereits zweimal befassen, um die maßgebenden Entscheidungsmerkmale zu entwickeln (Urteil vom 31. März 1981 - RS 96/80 - Jenkins - EuGHE 1981, 1. Teil, S. 911 ff. - und die Vorabentscheidung im vorliegenden Verfahren).

  • BGH, 31.05.2011 - VI ZR 154/10

    Auslegung des LugÜ I obliegt den deutschen Gerichten; Zuständigkeit deutscher

    Von einer Einlassung auf das Verfahren ist auszugehen, wenn der Beklagte die Zuständigkeitsrüge nicht spätestens in der Stellungnahme erhebt, die nach dem innerstaatlichen Prozessrecht als das erste Verteidigungsvorbringen vor dem angerufenen Gericht anzusehen ist (vgl. zu der inhaltsgleichen Vorschrift des Art. 18 EuGVÜ: BGH, Urteil vom 18. September 2001 - IX ZB 75/99, NJW-RR 2002, 1357, 1358; EuGH, Urteil vom 24. Juni 1981 - Rs. C-150/80 - Slg. 1981 S. 1 01671, Elefanten Schuh, Rn. 15 f.; OLG Düsseldorf, JR 1991, 243, 244; OLG Frankfurt, IPRax 2000, 525; OLG Hamm, RIW 1999, 540; Geimer in Geimer/Schütze, aaO, A1 Art. 24 Rn. 50 mwN).
  • Generalanwalt beim EuGH, 08.03.1983 - 38/82

    Hauptzollamt Flensburg gegen Firma Hansen GmbH & Co. - Besteuerung von Branntwein

    - Urteil vom 8. Januar 1980 in der Rechtssache 21/79 - Kommission/Italienische Republik-, Slg. 1980, 1.3 - Urteil vom 14. Januar 1981 in der Rechtssache 140/79 - Chemial Farmaceutici S.p.A./DAF S.p.A. -, Slg. 1981, 1.

    - Urteil vom 14. Januar 1981 in der Rechtssache 140/79 - Chemial Farmaceutici S.p.A./DAF S.p.A. -, Slg. 1981, 1.

    & O.C. Balle GmbH 8c Co./Hauptzollamt Flensburg -, Slg. 1978, 1787.3 - Urteil vom 8. Januar 1980 in der Rechtssache 21/79 - Kommission/Italienische Republik-, Slg. 1980, 1.4 - Urteil vom 14. Januar 1981 in der Rechtssache 140/79 - Chemial Farmaceutici S.p.A./DAF S.p.A. -, Slg. 1981, 1.

    I I Ι - Aufgrund dieser Erwägungen schlage ich zusammenfassend vor, die gestellten Fragen wie folgt zu beantworten: 1. Artikel 95 des EWG-Vertrags ist dahin auszulegen, daß eine inländische Branntweinsteuervergünstigung, die davon abhängt, daß der Branntwein 1 - Urteil vom 14. Januar 1981 in der Rechtssache 140/79 - Chemial Farmaceutici S.p.A./DAF S.p.A. -, Slg. 1981, 1.

  • BAG, 20.11.1990 - 3 AZR 613/89

    Mittelbare Diskriminierung durch Versorgungsordnung

    Die bei der Benachteilung von Teilzeitbeschäftigten maßgeblichen Entscheidungsmerkmale hat der Europäische Gerichtshof entwickelt (Urteil vom 31. März 1981 - Rs 96/80 - Jenkins - EuGHE 1981, 1.
  • EuGH, 15.03.1983 - 319/81

    Kommission / Italien

    Zunächst sei es unrichtig, daß das Urteil vom 14. Januar 1981 in der Rechtssache 140/79 (Chemial, Slg. 1981, 1) und das vorgenannte Urteil in der Rechtssache 46/80 im Verhältnis zu der gesamten früheren Rechtsprechung zu Artikel 95 eine Neuerung darstellten.

    Der vorliegende Rechtsstreit könne nicht den vorgenannten Rechtssachen 140/79 und 46/80 gleichgestellt werden.

    Sodann geht die italienische Regierung auf das Vorbringen der Kommission ein, wonach die italienische Mehrwertsteuerregelung für Branntweine nicht rechtmäßig sei, da sie nicht darauf abziele, wirtschafts- oder industriepolitische Ziele von der Art zu erreichen, die der Gerichtshof in den Urteilen Chemial und Vinal anerkannt habe, und macht geltend, dieser Einwand scheine auf einem Mißverständnis zu beruhen.

    Sie trägt zunächst vor, den Mitgliedstaaten sei es nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofes nicht verboten, selbst für identische Erzeugnisse differenzierende Besteuerungen nach Maßgabe objektiver Kriterien wie der Herstellungsbedingungen oder der verwendeten Ausgangsstoffe einzuführen (Urteile vom 22. Juni 1976 Rechtssache 127/75, Bobie, Slg. 1976, 1079; vom 10. Oktober 1978, Rechtssache 148/77, Hansen, Slg. 1978, 1787; vom 30. Oktober 1980, Rechtssache 26/80, Schneider, Slg. 1980, 3469; vom 14. Januar 1981, Rechtssache 140/79, Chemial, und Rechtssache 46/80, Vinal, Slg. 1981, 1 und 77, und vom 27. Mai 1981, verbundene Rechtssachen 142 und 143/80, Essevi und Salengo, Slg. 1981, 1413).

  • BAG, 14.10.1986 - 3 AZR 257/83

    Mittelbare Diskriminierung Teilzeitbeschäftigter durch Ausschluss von einer

    Wird für Teilzeitkräfte zum Beispiel ein geringerer Stundenlohn oder ein Gehaltsabschlag vorgesehen, was im Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 31. März 1981 (RS 96/80 - Jenkins - EuGHE 1981, 1. Teil, S. 911) zu prüfen war, so mag man immerhin die Frage stellen, ob sich für die betroffenen Frauen eine Abwägungsmöglichkeit ergibt: Sie könnten vielleicht ihre familiäre Mehrbelastung mit dem erzielbaren Mehrverdienst vergleichen und unter Umständen sogar den mitverdienenden Ehemann überzeugen, daß eine Aufteilung der Pflichten um des höheren Familieneinkommens willen sinnvoll ist (ablehnend Gamillscheg, Festschrift für Floretta, 1983, S. 171, 182 mit guten Gründen).

    Mit der besonderen Problematik bei der Benachteiligung von Teilzeitbeschäftigten mußte sich der Europäische Gerichtshof bereits zweimal befassen, um die maßgebenden Entscheidungsmerkmale zu entwickeln (Urteil vom 31. März 1981 - RS 96/80 - Jenkins - EuGHE 1981, 1. Teil, S. 911 ff. - und die Vorabentscheidung im vorliegenden Verfahren).

  • EuGH, 15.07.1982 - 216/81

    Cogis

    Es ergebe sich aus dieser Rechtsprechung, insbesondere aus den Urteilen in den Rechtssachen 148/77, 169/78, 142 und 143/80 (bereits zitiert), aus den Urteilen vom 14. Januar 1981 in der Rechtssache 140/79 (Chemial, Slg. 1981, 1) und der Rechtssache 46/80 (Vinal, Slg. 1981, 77), sowie aus den Urteilen- vom 13. März 1979 in der Rechtssache 91/78 (Hansen, Slg. 1979, 935) und vom 8. Januar 1980 in der Rechtssache 21/79 (Kommission/Italien, Slg. 1980, 1), daß das Vorliegen einer unterschiedlichen steuerlichen Regelung für bestimmte Arten von Erzeugnissen der gleichen An "als solches keineswegs Artikel 95 EWG-Vertrag widerspricht".

    Die italienische Regierung ist der Auffassung, das Urteil 169/78 stehe diesem Ergebnis nicht entgegen; sie trägt unter Hinweis insbesondere auf die Urteile Chemial und Vinal vor, der diskriminierende oder Schutzcharakter einer unterschiedlichen Besteuerung könne sich nicht allein daraus ergeben, daß das höher besteuerte Erzeugnis im Gebiet des Mitgliedstaats nicht in bedeutenden Mengen hergestellt werde, wenn dieser Umstand auf einer wirtschaftspolitischen Entscheidung beruhe, deren Ziel es sei, eine derartige Produktion auf nationaler Ebene unrentabel zu machen, und die demnach mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar sei.

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.06.1982 - 216/81

    COGIS (Compagnia Generale Interscambi) gegen Amministrazione delle Finanze dello

    & O.C. Balle GmbH & Co./Hauptzollamt Flensburg -, Slg. 1978, 1787.2 - Urteil vom 14. Januar 1981 in der Rechtssache 140/79 - Chemial Farmaceutici SpA/DAFSpA-, Slg. 1981, 1.

    - Urteil vom 14. Januar 1981 in der Rechtssache 140/79 - Chemial Farmaceutici SpA/DAF SpA -, Slg. 1981, 1.3 - Urteil vom 14. Januar 1981 in der Rechtssache 46/80 - SpA Vinal/SpA Orbat -, Slg. 1981, 77.

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.12.1985 - 106/84

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Dänemark. -

    In den Urteilen Chemial Farmaceutici und Vinal (a. a. O.) habe der Gerichtshof eine differenzierende Behandlung von Agraralkohol und Synthesealkohol akzeptiert, ohne im.

    In diesem Zusammenhang sind vor allem die Urteile des Gerichtshofes in den Rechtssachen 148/77 (Hansen, Slg. 1978, 1787), 140/79 und 46/80 (Chemial Farmaceutici und Vinal, Slg. 1981, 1 und 77) sowie 319/81 (Kommission/Italien, Slg. 1983, 601) von Bedeutung.

  • BAG, 14.10.1986 - 3 AZR 168/81

    Streitigkeit über das Bestehen einer betrieblichen Erwerbsunfähigkeitsrente -

    Wird für Teilzeitkräfte zum Beispiel ein geringerer Stundenlohn oder ein Gehaltsabschlag vorgesehen, was im Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 31. März 1981 (RS 96/80 - Jenkins - EuGHE 1981, 1. Teil, S. 911) zu prüfen war, so mag man immerhin die Frage stellen, ob sich für die betroffenen Frauen eine Abwägungsmöglichkeit ergibt: Sie könnten vielleicht ihre familiäre Mehrbelastung mit dem erzielbaren Mehrverdienst vergleichen und unter Umständen sogar den mitverdienenden Ehemann überzeugen, daß eine Aufteilung der Pflichten um des höheren Familieneinkommens willen sinnvoll ist (ablehnend Gamillscheg, Festschrift für Floretta, 1983, S. 171, 182 mit guten Gründen).

    Mit der besonderen Problematik bei der Benachteiligung von Teilzeitbeschäftigten mußte sich der Europäische Gerichtshof bereits zweimal befassen, um die maßgebenden Entscheidungsmerkmale zu entwickeln (Urteil vom 31. März 1981 - RS 96/80 - Jenkins - EuGHE 1981, 1. Teil, S. 911 ff. - und die Vorabentscheidung im vorliegenden Verfahren).

  • BAG, 14.10.1986 - 3 AZR 37/84

    Ausschluß der Teilzeitbeschäftigten von der betrieblichen Altersversorgung als

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.10.1986 - 200/85

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik. -

  • EuGH, 27.05.1981 - 142/80

    Amministrazione delle finanze dello Stato / Essevi und Salengo

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.02.1997 - C-90/94

    Haahr Petroleum Ltd gegen Åbenrå Havn, Ålborg Havn, Horsens Havn, Kastrup Havn

  • EuGH, 30.11.1995 - C-113/94

    Casarin / Directeur général des impôts

  • BFH, 26.06.1984 - VII R 79/83

    Bestimmung des Begriffs der Verbrauchsteuer - Rechtmäßigkeit des § 103b

  • EuGH, 05.04.1990 - 132/88

    Kommission / Griechenland

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.04.1989 - 323/87

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.01.1999 - C-421/97

    Tarantik

  • EuGH, 26.04.1983 - 38/82

    Hauptzollamt Flensburg / Hansen

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.02.1990 - 132/88

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Griechische Republik. - Artikel

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.02.1987 - 356/85

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Belgien. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.01.1983 - 319/81

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.09.1990 - 47/88

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Dänemark. - Artikel

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.06.1982 - 170/78

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Vereinigtes Königreich

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