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   EuGH, 14.01.2010 - C-304/08   

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https://dejure.org/2010,43
EuGH, 14.01.2010 - C-304/08 (https://dejure.org/2010,43)
EuGH, Entscheidung vom 14.01.2010 - C-304/08 (https://dejure.org/2010,43)
EuGH, Entscheidung vom 14. Januar 2010 - C-304/08 (https://dejure.org/2010,43)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • lexetius.com

    Richtlinie 2005/29/EG - Unlautere Geschäftspraktiken - Nationale Regelung, mit der Geschäftspraktiken, die die Teilnahme von Verbrauchern an einem Gewinnspiel vom Erwerb einer Ware oder der Inanspruchnahme einer Dienstleistung abhängig machen, grundsätzlich verboten ...

  • Telemedicus

    Kopplungsverbot für Gewinnspiele europarechtswidrig

  • Telemedicus

    Kopplungsverbot für Gewinnspiele europarechtswidrig

  • webshoprecht.de

    Das absolute Koppelungsverbot für Gewinnspiele und Preisausschreiben ist europarechtswidrig

  • Europäischer Gerichtshof

    Plus Warenhandelsgesellschaft

    Richtlinie 2005/29/EG - Unlautere Geschäftspraktiken - Nationale Regelung, mit der Geschäftspraktiken, die die Teilnahme von Verbrauchern an einem Gewinnspiel vom Erwerb einer Ware oder der Inanspruchnahme einer Dienstleistung abhängig machen, grundsätzlich verboten ...

  • EU-Kommission PDF

    Plus Warenhandelsgesellschaft

    Richtlinie 2005/29/EG - Unlautere Geschäftspraktiken - Nationale Regelung, mit der Geschäftspraktiken, die die Teilnahme von Verbrauchern an einem Gewinnspiel vom Erwerb einer Ware oder der Inanspruchnahme einer Dienstleistung abhängig machen, grundsätzlich verboten ...

  • EU-Kommission

    Plus Warenhandelsgesellschaft

    Richtlinie 2005/29/EG - Unlautere Geschäftspraktiken - Nationale Regelung, mit der Geschäftspraktiken, die die Teilnahme von Verbrauchern an einem Gewinnspiel vom Erwerb einer Ware oder der Inanspruchnahme einer Dienstleistung abhängig machen, grundsätzlich verboten ...

  • Deutsches Notarinstitut

    UWG § 4 Nr. 6
    Europarechtswidrigkeit eines nationalen Koppelungsverbots (Abhängigkeit der Teilnahme an einem Preisausschreiben bzw. an einem Gewinnspiel von dem Erwerb von Ware bzw. der Inanspruchnahme von Dienstleistungen)

  • Wolters Kluwer

    Gemeinschaftswidrigkeit einer innerstaatlichen Regelung über die generelle Unzulässigkeit der vom Erwerb einer Ware oder von der Inanspruchnahme einer Dienstleistung abhängig gemachten Teilnahme von Verbrauchern an einem Preisausschreiben oder Gewinnspiel; Zentrale zur ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Das absolute Koppelungsverbot von Warenerwerb und Teilnahme an Gewinnspielen nach § 3 i. V. m. § 4 Nr. 6 UWG verstößt gegen Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken - "Plus"

  • Betriebs-Berater

    Kopplung von Lotterieteilnahme und Warenerwerb - "Plus"

  • kanzlei.biz

    Ob Gewinnspiele vom Warenkauf abhängen dürfen: Kopplungsverbot europarechtswidrig

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gemeinschaftswidrigkeit einer innerstaatlichen Regelung über die generelle Unzulässigkeit der vom Erwerb einer Ware oder von der Inanspruchnahme einer Dienstleistung abhängig gemachten Teilnahme von Verbrauchern an einem Preisausschreiben oder Gewinnspiel; Zentrale zur ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Plus Warenhandelsgesellschaft

  • datenbank.nwb.de

    Nationale Regelung, mit der Geschäftspraktiken, die die Teilnahme von Verbrauchern an einem Gewinnspiel vom Erwerb einer Ware oder der Inanspruchnahme einer Dienstleistung abhängig machen, grundsätzlich verboten werden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (26)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Rechtsangleichung - Es stellt nicht automatisch eine unlautere Geschäftspraxis dar, seinen Kunden nach einer bestimmten Zahl von Einkäufen die Teilnahme an einer Lotterie anzubieten

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    § 4 Nr. 6 UWG; Art. 5 Abs. 2 EU-RL 2005/29
    Generelles Verbot der Koppelung von Gewinnspiel und Produkterwerb ist rechtswidrig

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Das deutsche Per-Se-Verbot der Verbindung von Gewinnspiel mit Warenerwerb (§ 4 Nr. 6 UWG) ist rechtswidrig

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    § 4 Nr. 6 UWG verstößt gegen EU-Recht

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Gewinnspiele

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Koppelung von Warenbezug und Gewinnspiel zulässig - § 4 Nr. 6 UWG europarechtswidrig

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Plus Warenhandelsgesellschaft

    Richtlinie 2005/29/EG - Unlautere Geschäftspraktiken - Nationale Regelung, mit der Geschäftspraktiken, die die Teilnahme von Verbrauchern an einem Gewinnspiel vom Erwerb einer Ware oder der Inanspruchnahme einer Dienstleistung abhängig machen, grundsätzlich verboten ...

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kundenlotterie

  • lto.de (Kurzinformation)

    Gewinnspielkopplungsverbot gekippt

  • Glücksspiel & Recht (Zusammenfassung)

    Kopplungsverbot nicht mit EU-Recht vereinbar

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    EuGH beanstandet generelles Kopplungsverbot mit Gewinnspiel

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Kopplung von Lotterieteilnahme und Warenerwerb - "Plus"

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Generelles deutsches Verbot der Gewinnspielkopplung gekippt

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Gewinnspielrechtliches Kopplungsverbot in Deutschland europarechtswidrig

  • busradar.de (Kurzinformation)

    Neue Werbeformen

  • wekwerth.de (Kurzinformation)

    Kopplungsverbot von Gewinnspielen und Warenerwerb europarechtswidrig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Deutsches Kopplungsverbot bei Gewinnspielen europarechtswidrig

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Werbung mit Millionenchance

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    EuGH kippt generelles deutsches Verbot der Gewinnspielkopplung

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Gewinnspiel! Preisausschreiben!

  • it-recht-kanzlei.de (Pressemitteilung)

    Nicht zwingend wettbewerbswidrig: Verknüpfung des Warenerwerbs mit Teilnahme an einer Lotterie, Preisausschreiben oder Gewinnspiel

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Ist die Koppelung von Gewinnspielen mit dem Erwerb einer Ware jetzt erlaubt ?

  • heldt-zuelch.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbsrecht: Kopplung von Gewinnspiel mit Warenbezug zulässig

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Deutsches gewinnspielrechtliches Kopplungsverbot gemäß § 4 Nr. 6 UWG ist mit europäischen Vorgaben nicht vereinbar

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kopplung von Gewinnspielen mit dem Erwerb einer Ware

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Anlocken von Kunden durch kostenlose Teilnahme an Lotterie stellt nicht automatisch unlautere Geschäftspraxis dar - Verbot von Bonusaktionen darf nicht ohne Prüfung der Hintergründe des Einzelfalls erfolgen

Besprechungen u.ä.

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    § 4 Nr. 6 UWG im Lichte des Gemeinschaftsrechts: Koppelung von Warenerwerb und Gewinnspiel nicht generell wettbewerbswidrig

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Bundesgerichtshofs (Deutschland), eingereicht am 9. Juli 2008 - Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs eV gegen Plus Warenhandelsgesellschaft mbH

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Bundesgerichtshof - Auslegung von Art. 5 Abs. 2 der Richtlinie 2005/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2005 über unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarktinternen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 1867
  • GRUR 2010, 244
  • GRUR Int. 2010, 221
  • EuZW 2010, 183
  • MMR 2010, 181
  • BB 2010, 321
  • K&R 2010, 105
  • afp 2010, 230
 
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Wird zitiert von ... (64)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 23.04.2009 - C-261/07

    DAS GEMEINSCHAFTSRECHT STEHT EINER NATIONALEN REGELUNG ENTGEGEN, DIE

    Auszug aus EuGH, 14.01.2010 - C-304/08
    Was sodann das Argument betrifft, die Richtlinie 2005/29 finde deshalb keine Anwendung auf den Ausgangsrechtsstreit, weil sich der ihm zugrunde liegende Sachverhalt vor dem Erlass dieser Richtlinie ereignet habe, ist zum einen darauf hinzuweisen, dass die Gerichte der Mitgliedstaaten es nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens einer Richtlinie so weit wie möglich unterlassen müssen, das innerstaatliche Recht auf eine Weise auszulegen, die die Erreichung des mit dieser Richtlinie verfolgten Ziels nach Ablauf der Umsetzungsfrist ernsthaft gefährden würde (vgl. insbesondere Urteil vom 23. April 2009, VTB-VAB und Galatea, C-261/07 und C-299/07, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Sie stellen folglich Geschäftspraktiken im Sinne von Art. 2 Buchst. d der Richtlinie 2005/29 dar und fallen damit in deren Geltungsbereich (vgl. entsprechend in Bezug auf Kopplungsangebote Urteil VTB-VAB und Galatea, Randnr. 50).

    Daher dürfen die Mitgliedstaaten, wie dies in Art. 4 der Richtlinie ausdrücklich vorgesehen ist, keine strengeren als die in der Richtlinie festgelegten Maßnahmen erlassen, und zwar auch nicht, um ein höheres Verbraucherschutzniveau zu erreichen (Urteil VTB-VAB und Galatea, Randnr. 52).

    Auch wenn diese Ausnahme geeignet ist, die Tragweite des in dieser Vorschrift aufgestellten Verbots zu beschränken, kann sie nämlich als beschränkte und im Voraus definierte Ausnahme nicht die notwendig anhand des Sachverhalts des konkreten Falles vorzunehmende Beurteilung ersetzen, ob eine Geschäftspraxis nach den in den Art. 5 bis 9 der Richtlinie 2005/29 angeführten Kriterien als "unlauter" einzustufen ist, wenn es sich wie im Ausgangsverfahren um eine Praxis handelt, die nicht in Anhang I der Richtlinie aufgeführt ist (vgl. Urteil VTB-VAB und Galatea, Randnrn.

  • EuGH, 21.10.1999 - C-97/98

    Jägerskiöld

    Auszug aus EuGH, 14.01.2010 - C-304/08
    Der im Ausgangsverfahren in Rede stehende Sachverhalt sei, da sich in dem Rechtsstreit zwei deutsche Unternehmen gegenüberstünden, dadurch gekennzeichnet, dass seine Merkmale sämtlich nicht über die Grenzen eines Mitgliedstaats hinauswiesen, so dass die Bestimmungen der Richtlinie 2005/29 im Ausgangsrechtsstreit keine Anwendung fänden (vgl. Urteil vom 21. Oktober 1999, Jägerskiöld, C-97/98, Slg. 1999, I-7319, Randnr. 45).

    Soweit die spanische Regierung zunächst auf das Urteil Jägerskiöld verweist, um geltend zu machen, dass der dem vorliegenden Vorabentscheidungsersuchen zugrunde liegende Rechtsstreit keinen Gemeinschaftsbezug aufweise, genügt die Feststellung, dass jenes Urteil die Auslegung der Bestimmungen des EG-Vertrags über die Dienstleistungsfreiheit betraf, die, wie der Gerichtshof in dessen Randnr. 42 ausdrücklich ausgeführt hat, nicht auf Betätigungen anwendbar sind, deren Merkmale sämtlich nicht über die Grenzen eines Mitgliedstaats hinausweisen.

  • EuGH, 13.03.2001 - C-379/98

    PreussenElektra - Pflicht zur Abnahme von Strom zu Mindestpreisen keine

    Auszug aus EuGH, 14.01.2010 - C-304/08
    Betreffen daher die vorgelegten Fragen die Auslegung des Gemeinschaftsrechts, so ist der Gerichtshof grundsätzlich gehalten, darüber zu befinden (vgl. u. a. Urteile vom 13. März 2001, PreussenElektra, C-379/98, Slg. 2001, I-2099, Randnr. 38, vom 22. Mai 2003, Korhonen u. a., C-18/01, Slg. 2003, I-5321, Randnr. 19, und vom 19. April 2007, Asemfo, C-295/05, Slg. 2007, I-2999, Randnr. 30).
  • EuGH, 15.12.1995 - C-415/93

    Union royale belge des sociétés de football association u.a. / Bosman u.a.

    Auszug aus EuGH, 14.01.2010 - C-304/08
    Folglich kann die Vermutung der Erheblichkeit der von den nationalen Gerichten zur Vorabentscheidung vorgelegten Fragen nur in Ausnahmefällen ausgeräumt werden, und zwar insbesondere dann, wenn die erbetene Auslegung der in diesen Fragen erwähnten Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsverfahrens steht (vgl. u. a. Urteile vom 15. Dezember 1995, Bosman, C-415/93, Slg. 1995, I-4921, Randnr. 61, und vom 1. April 2008, Gouvernement de la Communauté française und Gouvernement wallon, C-212/06, Slg. 2008, I-1683, Randnr. 29).
  • EuGH, 19.04.2007 - C-295/05

    Asociación Nacional de Empresas Forestales - Vorabentscheidungsersuchen -

    Auszug aus EuGH, 14.01.2010 - C-304/08
    Betreffen daher die vorgelegten Fragen die Auslegung des Gemeinschaftsrechts, so ist der Gerichtshof grundsätzlich gehalten, darüber zu befinden (vgl. u. a. Urteile vom 13. März 2001, PreussenElektra, C-379/98, Slg. 2001, I-2099, Randnr. 38, vom 22. Mai 2003, Korhonen u. a., C-18/01, Slg. 2003, I-5321, Randnr. 19, und vom 19. April 2007, Asemfo, C-295/05, Slg. 2007, I-2999, Randnr. 30).
  • EuGH, 22.05.2003 - C-18/01

    Korhonen u.a.

    Auszug aus EuGH, 14.01.2010 - C-304/08
    Betreffen daher die vorgelegten Fragen die Auslegung des Gemeinschaftsrechts, so ist der Gerichtshof grundsätzlich gehalten, darüber zu befinden (vgl. u. a. Urteile vom 13. März 2001, PreussenElektra, C-379/98, Slg. 2001, I-2099, Randnr. 38, vom 22. Mai 2003, Korhonen u. a., C-18/01, Slg. 2003, I-5321, Randnr. 19, und vom 19. April 2007, Asemfo, C-295/05, Slg. 2007, I-2999, Randnr. 30).
  • EuGH, 04.07.2006 - C-212/04

    DER GERICHTSHOF LEGT DIE RAHMENVEREINBARUNG ÜBER BEFRISTETE ARBEITSVERTRÄGE AUS

    Auszug aus EuGH, 14.01.2010 - C-304/08
    Dazu legt er dar, dass er, obwohl die Richtlinie 2005/29 noch nicht in deutsches Recht umgesetzt worden und außerdem in diesem Rahmen keine Änderung oder Streichung der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Bestimmungen des UWG vorgesehen sei, aufgrund des Urteils vom 4. Juli 2006, Adeneler u. a. (C-212/04, Slg. 2006, I-6057), dennoch seit dem 12. Dezember 2007, d. h. dem Zeitpunkt, zu dem gemäß Art. 19 der Richtlinie die Anwendung der nationalen Umsetzungsbestimmungen spätestens gewährleistet sein sollte, gehalten sei, das innerstaatliche Recht richtlinienkonform auszulegen.
  • EuGH, 01.04.2008 - C-212/06

    BESTIMMTE ASPEKTE DES FLÄMISCHEN SYSTEMS DER PFLEGEVERSICHERUNG STEHEN IM

    Auszug aus EuGH, 14.01.2010 - C-304/08
    Folglich kann die Vermutung der Erheblichkeit der von den nationalen Gerichten zur Vorabentscheidung vorgelegten Fragen nur in Ausnahmefällen ausgeräumt werden, und zwar insbesondere dann, wenn die erbetene Auslegung der in diesen Fragen erwähnten Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsverfahrens steht (vgl. u. a. Urteile vom 15. Dezember 1995, Bosman, C-415/93, Slg. 1995, I-4921, Randnr. 61, und vom 1. April 2008, Gouvernement de la Communauté française und Gouvernement wallon, C-212/06, Slg. 2008, I-1683, Randnr. 29).
  • BGH, 10.02.2011 - I ZR 164/09

    Double-opt-in-Verfahren

    Nur diese Geschäftspraktiken können daher ohne eine Beurteilung des Einzelfalls anhand der Bestimmungen der Art. 5 bis 9 der Richtlinie 2005/29/EG als unlauter gelten (vgl. EuGH, Urteil vom 14. Januar 2010 - C-304/08, GRUR 2010, 244 Rn. 41, 45 = WRP 2010, 232 - Plus Warenhandelsgesellschaft; Urteil vom 9. November 2010 - C-540/08, GRUR 2011, 76 Rn. 30, 34 ff. = WRP 2011, 45 - Mediaprint), weil das Merkmal der Unlauterkeit bereits in ihrem Tatbestand enthalten ist.
  • OLG Köln, 11.03.2016 - 6 U 121/15

    Wettbewerbswidrigkeit der Bereitstellung eines Kontaktformulars zur Eingabe

    "Die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken hat in ihrem Anwendungsbereich (Art. 3 der Richtlinie) zu einer vollständigen Harmonisierung des Lauterkeitsrechts geführt (vgl. Art. 4 der Richtlinie; EuGH, Urteil vom 14. Januar 2010 - C304/08, GRUR 2010, 244 Rn. 41 = WRP 2010, 232 - Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs/Plus Warenhandelsgesellschaft).
  • BGH, 31.05.2012 - I ZR 45/11

    Missbräuchliche Vertragsstrafe

    Die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken hat in ihrem Anwendungsbereich (Art. 3 der Richtlinie) zu einer vollständigen Harmonisierung des Lauterkeitsrechts geführt (vgl. Art. 4 der Richtlinie; EuGH, Urteil vom 14. Januar 2010 - C304/08, GRUR 2010, 244 Rn. 41 = WRP 2010, 232 - Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs/Plus Warenhandelsgesellschaft).
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