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   EuGH, 14.01.2016 - C-163/14   

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https://dejure.org/2016,175
EuGH, 14.01.2016 - C-163/14 (https://dejure.org/2016,175)
EuGH, Entscheidung vom 14.01.2016 - C-163/14 (https://dejure.org/2016,175)
EuGH, Entscheidung vom 14. Januar 2016 - C-163/14 (https://dejure.org/2016,175)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Belgien

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 343 AEUV - Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union - Art. 3 - Steuerbefreiungen - Region Brüssel-Hauptstadt - Beiträge für die Lieferung von Elektrizität und Gas

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Belgien

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 343 AEUV - Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union - Art. 3 - Steuerbefreiungen - Region Brüssel-Hauptstadt - Beiträge für die Lieferung von Elektrizität und Gas

  • IWW
  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Kommission / Belgien

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Kommission / Belgien

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 343 AEUV - Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union - Art. 3 - Steuerbefreiungen - Region Brüssel-Hauptstadt - Beiträge für die Lieferung von Elektrizität und Gas

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • FG Rheinland-Pfalz, 26.03.2019 - 3 K 1816/18

    Umsatzsteuer: Zur Frage der Uneinbringlichkeit bei einer

    Auch die neuere Rechtsprechung des EuGH in dem Urteil C-548/17 spreche für diese Auffassung, deren rechtliche Grundzüge bereits in der Entscheidung des EuGH C-163/14 angedeutet seien.
  • EuGH, 18.01.2017 - C-189/15

    IRCCS - Fondazione Santa Lucia - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie

    Um die zur Deckung der allgemeinen Kosten des Stromsystems zu zahlenden Beträge als Steuern zu qualifizieren, muss außerdem eine Verpflichtung zur Zahlung dieser Beträge bestehen und der Zahlungspflichtige muss bei Nichteinhaltung dieser Verpflichtung von den zuständigen Behörden verfolgt werden, wobei bei einer indirekten Steuer die rechtlich zu diesen Zahlungen verpflichtete Person nicht notwendig der Endverbraucher ist, auf den diese Beträge abgewälzt wurden (vgl. entsprechend in Bezug auf die Mehrwertsteuer Urteil vom 14. Januar 2016, Kommission/Belgien, C-163/14, EU:C:2016:4, Rn. 44).

    Was drittens insbesondere indirekte Steuern angeht, ist darauf hinzuweisen, dass solche Steuern typischerweise auf den Endverbraucher der gelieferten Ware oder erbrachten Dienstleistung abgewälzt werden, indem sie in den Betrag einbezogen werden, der auf der an ihn gerichteten Rechnung ausgewiesen ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. Januar 2016, Kommission/Belgien, C-163/14, EU:C:2016:4, Rn. 39).

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.04.2021 - C-683/19

    Viesgo Infraestructuras Energéticas

    52 Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. Januar 2016, Kommission/Belgien (C-163/14, EU:C:2016:4, Rn. 44).
  • Generalanwalt beim EuGH, 21.04.2016 - C-189/15

    IRCCS - Fondazione Santa Lucia - Steuerrecht - Besteuerung von

    18 Der von der Region Brüssel-Hauptstadt erhobene Beitrag für Strom wurde als indirekte Steuer angesehen, weil er zum Zwecke der Abwälzung auf den Endverbraucher konzipiert und eingeführt wurde und die Lieferanten ihn in den den Verbrauchern, in diesem Fall den Einrichtungen der Union, gestellten Rechnungen aufgeführt hatten (Urteil Kommission/Belgien, C-163/14, EU:C:2016:4, Rn. 39 und 48).
  • Generalanwalt beim EuGH, 07.03.2018 - C-103/17

    Messer France - Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom -

    Ebenso Urteil vom 14. Januar 2016, Kommission/Belgien (C-163/14, EU:C:2016:4, Rn. 39).
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