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   EuGH, 14.01.2016 - C-66/15   

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https://dejure.org/2016,192
EuGH, 14.01.2016 - C-66/15 (https://dejure.org/2016,192)
EuGH, Entscheidung vom 14.01.2016 - C-66/15 (https://dejure.org/2016,192)
EuGH, Entscheidung vom 14. Januar 2016 - C-66/15 (https://dejure.org/2016,192)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges (4)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Kommission / Griechenland

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    AEUV Art 56, AEUV Art 57, AEUV Art 58, AEUV Art 59, AEUV Art 60, AEUV Art 61, AEUV Art 62
    Griechenland, Zulassungssteuer, Kfz, Mitgliedstaat, Leasingvertrag, Mietvertrag

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Kommission / Griechenland

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freier Dienstleistungsverkehr - Kraftfahrzeuge - Miete oder Leasing eines Kraftfahrzeugs durch eine in einem Mitgliedstaat wohnhafte Person von einem Anbieter, der in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassen ist - Besteuerung ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • EuGH, 18.05.2017 - C-99/16

    Lahorgue - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Dienstleistungsverkehr -

    Ferner steht Art. 56 AEUV nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Anwendung einer nationalen Regelung entgegen, die die Möglichkeit für einen Dienstleistungserbringer, von der Dienstleistungsfreiheit tatsächlich Gebrauch zu machen, ohne objektive Rechtfertigung beschränkt (vgl. Urteil vom 14. Januar 2016, Kommission/Griechenland, C-66/15, nicht veröffentlicht, EU:C:2016:5, Rn. 22 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Beschränkungen des freien Dienstleistungsverkehrs sind solche nationalen Maßnahmen, die die Ausübung dieser Freiheit verbieten, behindern oder weniger attraktiv machen (vgl. Urteil vom 14. Januar 2016, Kommission/Griechenland, C-66/15, EU:C:2016:5, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 08.06.2017 - C-580/15

    Van der Weegen u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 56 AEUV - Art. 36 des

    Art. 56 AEUV steht jedoch der Anwendung einer nationalen Regelung entgegen, die die Möglichkeit für einen Dienstleistungserbringer, von der Dienstleistungsfreiheit tatsächlich Gebrauch zu machen, ohne objektive Rechtfertigung beschränkt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. Januar 2016, Kommission/Griechenland, C-66/15, nicht veröffentlicht, EU:C:2016:5, Rn. 22 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 18.01.2018 - C-249/15

    Wind 1014 und Daell - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 56 AEUV - Freier

    Nach gefestigter Rechtsprechung des Gerichtshofs sind Beschränkungen des in Art. 56 AEUV verankerten freien Dienstleistungsverkehrs solche nationalen Maßnahmen, die die Ausübung dieser Freiheit verbieten, behindern oder weniger attraktiv machen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. Januar 2016, Kommission/Griechenland, C-66/15, nicht veröffentlicht, EU:C:2016:5, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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