Rechtsprechung
   EuGH, 14.01.2021 - C-393/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,138
EuGH, 14.01.2021 - C-393/19 (https://dejure.org/2021,138)
EuGH, Entscheidung vom 14.01.2021 - C-393/19 (https://dejure.org/2021,138)
EuGH, Entscheidung vom 14. Januar 2021 - C-393/19 (https://dejure.org/2021,138)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,138) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Okrazhna prokuratura - Haskovo und Apelativna prokuratura - Plovdiv

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 17 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union - Eigentumsrecht - Art. 47 der Charta der Grundrechte - Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf - Rahmenbeschluss 2005/212/JI - Einziehung von Erträgen, Tatwerkzeugen und ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 17 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union - Eigentumsrecht - Art. 47 der Charta der Grundrechte - Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf - Rahmenbeschluss 2005/212/JI - Einziehung von Erträgen, Tatwerkzeugen und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    DFON - Eine nationale Regelung, nach der ein für die Begehung eines schweren Schmuggels verwendetes, aber im Eigentum eines gutgläubigen Dritten stehendes Tatwerkzeug eingezogen werden kann, verstößt gegen das Unionsrecht

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Schmuggler-Fahrzeug: Einziehung eines im Eigentum eines gutgläubigen Dritten stehenden ...

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Einziehung von LKW wegen Schmuggel kann gegen EU-Grundrechtscharta verstoßen

Sonstiges (2)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 06.10.2015 - C-650/13

    Ein Mitgliedstaat kann an der bei bestimmten Staatsangehörigen erfolgten

    Auszug aus EuGH, 14.01.2021 - C-393/19
    Danach gilt sie für die Mitgliedstaaten ausschließlich bei der Durchführung des Unionsrechts (Urteil vom 6. Oktober 2015, Delvigne, C-650/13, EU:C:2015:648, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    51 Abs. 1 der Charta bestätigt die ständige Rechtsprechung des Gerichtshofs, nach der die in der Unionsrechtsordnung garantierten Grundrechte in allen unionsrechtlich geregelten Fallgestaltungen, aber nicht außerhalb derselben Anwendung finden (vgl. u. a. Urteil vom 6. Oktober 2015, Delvigne, C-650/13, EU:C:2015:648, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Wird eine rechtliche Situation nicht vom Unionsrecht erfasst, ist der Gerichtshof also nicht zuständig, um über sie zu entscheiden, und die möglicherweise angeführten Bestimmungen der Charta können als solche keine entsprechende Zuständigkeit begründen (Urteil vom 6. Oktober 2015, Delvigne, C-650/13, EU:C:2015:648, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EGMR, 13.10.2015 - 3503/08

    ÜNSPED PAKET SERVISI SAN. VE TIC. A.S. v. BULGARIA

    Auszug aus EuGH, 14.01.2021 - C-393/19
    A.?ž./Bulgarien (CE:ECHR:2015:1013JUD000350308), in dem dieser entschieden habe, dass die auf der Grundlage von Art. 242 Abs. 8 NK verfügte Einziehung eines Lastkraftwagens, der einem in der Türkei ansässigen Unternehmen gehöre, gegen Art. 1 des Protokolls Nr. 1 zur am 4. November 1950 in Rom unterzeichneten Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten verstoße, dessen Inhalt sich mit Art. 17 Abs. 1 der Charta decke.

    Darüber hinaus hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Wesentlichen entschieden, dass in einem Fall, in dem die Einziehung vom Staat vorgenommen werde und die nationalen Vorschriften und Praktiken kein Verfahren vorsähen, in dem der Eigentümer seine Rechte verteidigen könne, dieser Staat seine sich aus der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten ergebende Verpflichtung, ein solches Verfahren einzuführen, nicht dadurch erfüllen könne, dass er eine Person, die nicht wegen der der Einziehung zugrunde liegenden Straftat vor Gericht gestellt worden sei, auffordere, sich bei einem Dritten um die Wiedererlangung ihres Eigentums zu bemühen (EGMR 13. Oktober 2015, Ünsped Paket Servisi San. VE TIC. A.?ž./Bulgarien, CE:ECHR:2015:1013JUD000350308, § 32).

  • EuGH, 16.07.2020 - C-686/18

    Adusbef u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zulässigkeit - Art. 63 ff. AEUV -

    Auszug aus EuGH, 14.01.2021 - C-393/19
    Nach Art. 52 Abs. 1 der Charta können nämlich die Ausübung der in der Charta verankerten Rechte und Freiheiten Beschränkungen unterworfen werden, sofern diese Beschränkungen tatsächlich dem Wohl der Allgemeinheit dienenden Zielen der Union entsprechen und nicht einen im Hinblick auf den verfolgten Zweck unverhältnismäßigen und nicht tragbaren Eingriff darstellen, der das so gewährleistete Recht in seinem Wesensgehalt antasten würde (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Juli 2020, Adusbef und Federconsumatori, C-686/18, EU:C:2020:567, Rn. 85 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 19.03.2020 - C-234/18

    Das Unionsrecht hindert die Mitgliedstaaten nicht daran, unabhängig von der

    Auszug aus EuGH, 14.01.2021 - C-393/19
    Im Einzelnen ergibt sich aus Art. 14 Abs. 1 der Richtlinie 2014/42, dass diese nur Art. 1 erster bis vierter Gedankenstrich und Art. 3 des Rahmenbeschlusses 2005/212 für die Mitgliedstaaten, die an diese Richtlinie gebunden sind, ersetzt hat, was zur Folge hatte, dass die Art. 2, 4 und 5 dieses Rahmenbeschlusses nach dem Erlass dieser Richtlinie in Kraft geblieben sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 19. März 2020, "Agro In 2001", C-234/18, EU:C:2020:221, Rn. 48).
  • Generalanwalt beim EuGH, 24.03.2021 - C-845/19

    Okrazhna prokuratura - Varna

    4 Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. Januar 2021, 0krazhna prokuratura - Haskovo und Apelativna prokuratura - Plovdiv (C-393/19, EU:C:2021:8, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    30 Vgl. Urteil vom 14. Januar 2021, 0krazhna prokuratura - Haskovo und Apelativna prokuratura - Plovdiv (C-393/19, EU:C:2021:8, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    34 Die vom Gerichtshof im Urteil vom 14. Januar 2021, 0krazhna prokuratura - Haskovo und Apelativna prokuratura - Plovdiv (C-393/19, EU:C:2021:8, Rn. 61) vorgenommene Auslegung von Art. 4 des Rahmenbeschlusses 2005/112 ist meines Erachtens wegen des im Wesentlichen identischen Inhalts dieser beiden Bestimmungen entsprechend anwendbar.

    41 Urteil vom 14. Januar 2021 (C-393/19, EU:C:2021:8).

    42 Urteil vom 14. Januar 2021, 0krazhna prokuratura - Haskovo und Apelativna prokuratura - Plovdiv (C-393/19, EU:C:2021:8, Rn. 63 und 64).

  • EuGH, 24.02.2022 - C-257/20

    "Viva Telecom Bulgaria" - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht -

    Danach gilt sie für die Mitgliedstaaten ausschließlich bei der Durchführung des Unionsrechts (Urteil vom 14. Januar 2021, 0krazhna prokuratura - Haskovo und Apelativna prokuratura - Plovdiv, C-393/19, EU:C:2021:8, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    51 Abs. 1 der Charta bestätigt die ständige Rechtsprechung des Gerichtshofs, nach der die in der Unionsrechtsordnung garantierten Grundrechte in allen unionsrechtlich geregelten Fallgestaltungen, aber nicht außerhalb derselben Anwendung finden (Urteil vom 14. Januar 2021, 0krazhna prokuratura - Haskovo und Apelativna prokuratura - Plovdiv, C-393/19, EU:C:2021:8, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Wird eine rechtliche Situation nicht vom Unionsrecht erfasst, ist der Gerichtshof also nicht zuständig, um über sie zu entscheiden, und die möglicherweise angeführten Bestimmungen der Charta können als solche keine entsprechende Zuständigkeit begründen (Urteil vom 14. Januar 2021, 0krazhna prokuratura - Haskovo und Apelativna prokuratura - Plovdiv, C-393/19, EU:C:2021:8, Rn. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.03.2021 - C-282/19

    GILDA-UNAMS u.a.

    5 Unter den zahlreichen Urteilen zu der Regel, dass abgeleitetes Unionsrecht unter Beachtung der Charta auszulegen ist, verweise ich namentlich auf die Urteile vom 19. März 2019, Jawo (C-163/17, EU:C:2019:218, Rn. 78), und vom 14. Januar 2021, 0krazhna prokuratura - Haskovo und Apelativna prokuratura - Plovdiv (C-393/19, EU:C:2021:8, Rn. 52).

    Vgl. u. a. Urteile vom 14. Januar 2021, 0krazhna prokuratura - Haskovo und Apelativna prokuratura - Plovdiv (C-393/19, EU:C:2021:8, Rn. 52), und vom 19. März 2019, Jawo (C-163/17, EU:C:2019:218, Rn. 78).

    65 Vgl. u. a. Urteile vom 14. Januar 2021, 0krazhna prokuratura - Haskovo und Apelativna prokuratura - Plovdiv (C-393/19, EU:C:2021:8, Rn. 52), und vom 19. März 2019, Jawo (C-163/17, EU:C:2019:218, Rn. 78).

  • EuGH, 21.10.2021 - C-845/19

    Der Gerichtshof erläutert einige Bestimmungen der Richtlinie über die

    Danach gilt sie für die Mitgliedstaaten ausschließlich bei der Durchführung des Unionsrechts (Urteil vom 14. Januar 2021, 0krazhna prokuratura - Haskovo und Apelativna prokuratura - Plovdiv, C-393/19, EU:C:2021:8, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass angesichts des allgemein gehaltenen Wortlauts von Art. 8 Abs. 1 der Richtlinie 2014/42 die Personen, denen die Mitgliedstaaten wirksame Rechtsbehelfe und ein faires Verfahren gewährleisten müssen, nicht nur diejenigen sind, die einer Straftat für schuldig befunden werden, sondern auch Dritte, deren Vermögensgegenstände von der Einziehungsentscheidung betroffen sind (vgl. entsprechend Urteil vom 14. Januar 2021, 0krazhna prokuratura - Haskovo und Apelativna prokuratura - Plovdiv, C-393/19, EU:C:2021:8, Rn. 61).

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.06.2022 - C-203/21

    DELTA STROY 2003

    9 Urteil vom 14. Januar 2021, 0krazhna prokuratura - Haskovo und Apelativna prokuratura - Plovdiv (C-393/19, EU:C:2021:8, Rn. 37).

    10 Urteil vom 14. Januar 2021, 0krazhna prokuratura - Haskovo und Apelativna prokuratura - Plovdiv (C-393/19, EU:C:2021:8, Rn. 35 bis 45 und 55).

    15 Urteil vom 14. Januar 2021, 0krazhna prokuratura - Haskovo und Apelativna prokuratura - Plovdiv (C-393/19, EU:C:2021:8, Rn. 30).

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.04.2024 - C-709/22

    Syndyk Masy Upadlosci A - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames

    24 Urteil vom 14. Januar 2021, 0krazhna prokuratura - Haskovo und Apelativna prokuratura - Plovdiv (C-393/19, EU:C:2021:8, Rn. 53 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 16.12.2021 - C-203/20

    Der Grundsatz ne bis in idem steht der Ausstellung eines Europäischen Haftbefehls

    51 Abs. 1 der Charta bestätigt im Übrigen die ständige Rechtsprechung des Gerichtshofs, nach der die in der Unionsrechtsordnung garantierten Grundrechte in allen unionsrechtlich geregelten Fallgestaltungen, aber nicht außerhalb derselben Anwendung finden (Urteil vom 14. Januar 2021, 0krazhna prokuratura - Haskovo und Apelativna prokuratura - Plovdiv, C-393/19, EU:C:2021:8, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Wird eine rechtliche Situation nicht vom Unionsrecht erfasst, ist der Gerichtshof daher nicht zuständig, um über sie zu entscheiden, und die möglicherweise angeführten Bestimmungen der Charta können als solche keine entsprechende Zuständigkeit begründen (Urteil vom 14. Januar 2021, 0krazhna prokuratura - Haskovo und Apelativna prokuratura - Plovdiv, C-393/19, EU:C:2021:8, Rn. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 25.01.2024 - C-722/22

    Sofiyski gradski sad

    Eine solche Einziehung darf nicht in das Eigentumsrecht eines gutgläubigen Dritten eingreifen, der nicht wusste und nicht wissen konnte, dass sein Vermögensgegenstand für die Begehung einer Straftat verwendet wurde (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. Januar 2021, 0krazhna prokuratura - Haskovo und Apelativna prokuratura - Plovdiv, C-393/19, EU:C:2021:8, Rn. 55).

    Bei diesen Personen handelt es sich nicht nur um diejenigen, die einer Straftat für schuldig befunden wurden, sondern auch um Dritte, zu deren Vermögen die von dieser Maßnahme betroffenen Gegenstände gehören (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. Januar 2021, 0krazhna prokuratura - Haskovo und Apelativna prokuratura - Plovdiv, C-393/19, EU:C:2021:8, Rn. 60, 61 und 63).

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.10.2021 - C-83/20

    BPC Lux 2 u.a.

    14 Vgl. Urteile vom 10. Juli 2014, Julián Hernández u. a. (C-198/13, EU:C:2014:2055, Rn. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung), und vom 14. Januar 2021, 0krazhna prokuratura - Haskovo und Apelativna prokuratura - Plovdiv (C-393/19, EU:C:2021:8, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    41 Vgl. Urteile vom 20. September 2016, Ledra Advertising u. a./Kommission und EZB, C-8/15 P bis C-10/15 P, EU:C:2016:701, Rn. 69 und 70); vom 16. Juli 2020, Adusbef und Federconsumatori (C-686/18, EU:C:2020:567, Rn. 85); vom 14. Januar 2021, 0krazhna prokuratura - Haskovo und Apelativna prokuratura - Plovdiv (C-393/19, EU:C:2021:8, Rn. 53).

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2021 - C-213/19

    Kommission/ Vereinigtes Königreich (Lutte contre la fraude à la sous-évaluation)

    196 Vgl. beispielsweise Urteil vom 14. Januar 2021, 0krazhna prokuratura - Haskovo et Apelativna prokuratura - Plovdiv (C-393/19, EU:C:2021:8, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 17.06.2021 - C-203/20

    Generalanwältin Kokott: Europäischer Haftbefehl nach Aufhebung einer Amnestie

  • EuGH, 28.10.2021 - C-319/19

    Komisia za protivodeystvie na koruptsiyata i za otnemane na nezakonno pridobitoto

  • VG Regensburg, 05.07.2013 - RN 5 S 13.30273

    Dauer des Dublin-II-Verfahrens beim Wiederaufnahmegesuch; Spanien

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht