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   EuGH, 14.01.2021 - C-441/19   

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https://dejure.org/2021,139
EuGH, 14.01.2021 - C-441/19 (https://dejure.org/2021,139)
EuGH, Entscheidung vom 14.01.2021 - C-441/19 (https://dejure.org/2021,139)
EuGH, Entscheidung vom 14. Januar 2021 - C-441/19 (https://dejure.org/2021,139)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Europäischer Gerichtshof

    Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid (Retour d'un mineur non accompagné)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Richtlinie 2008/115/EG - Gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger - Art. 5 Buchst. a, Art. 6 Abs. 1 und 4, Art. 8 ...

  • Wolters Kluwer

    Vorlage zur Vorabentscheidung â€" Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts â€" Richtlinie 2008/115/EG â€" Gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger â€" Art. 5 Buchst. a, Art. 6 Abs. 1 und 4, ...

  • doev.de PDF

    TQ - Abschiebung unbegleiteter Minderjähriger

  • Informationsverbund Asyl und Migration
  • milo.bamf.de

    EGRL 115/2008, Art 5; EGRL 115/2008, Art 6; EGRL 115/2008, Art 8; EGRL 115/2008, Art 10; EURL 95/2011, Art 15; EUGrdRCh, Art 4; EUGrdRCh, Art 21; EUGrdRCh, Art 24
    Guinea: Rückkehrentscheidung bei unbegleiteten Minderjährigen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Vor Erlass einer Rückkehrentscheidung gegenüber einem unbegleiteten Minderjährigen muss ein Mitgliedstaat prüfen, ob für den Minderjährigen im Rückführungsstaat eine geeignete Aufnahmemöglichkeit vorhanden ist

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rückführung unbegleiteter Minderjähriger

  • lto.de (Kurzinformation)

    Keine Unterscheidung nach Alter bei Rückführung Minderjähriger

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Kindeswohl minderjähriger Flüchtlinge gestärkt

Sonstiges (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2021, 550
 
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Wird zitiert von ... (76)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 23.04.2015 - C-38/14

    Zaizoune - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und

    Auszug aus EuGH, 14.01.2021 - C-441/19
    In dieser Situation sieht Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 2008/115 vor, dass die Mitgliedstaaten verpflichtet sind, gegen alle illegal in ihrem Hoheitsgebiet aufhältigen Drittstaatsangehörigen eine Rückkehrentscheidung zu erlassen (Urteil vom 23. April 2015, Zaizoune, C-38/14, EU:C:2015:260, Rn. 31).

    Wenn sich - wie in Rn. 41 des vorliegenden Urteils ausgeführt - nämlich herausstellt, dass der Aufenthalt illegal ist, müssen die zuständigen nationalen Behörden nach Art. 6 und unbeschadet der in Art. 6 Abs. 2 bis 5 vorgesehenen Ausnahmen eine Rückkehrentscheidung erlassen (Urteil vom 23. April 2015, Zaizoune, C-38/14, EU:C:2015:260, Rn. 32).

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs verpflichtet in dem Fall, dass eine Rückkehrentscheidung gegen einen Drittstaatsangehörigen erlassen worden ist, dieser der Rückkehrpflicht jedoch nicht oder jedenfalls nicht innerhalb der gegebenenfalls für die freiwillige Ausreise gewährten Frist nachgekommen ist, Art. 8 Abs. 1 der Richtlinie 2008/115 die Mitgliedstaaten, um die Effizienz von Rückkehrverfahren zu gewährleisten, alle Maßnahmen zu ergreifen, die zur Durchführung der Abschiebung des Betroffenen, d. h. laut Art. 3 Nr. 5 dieser Richtlinie zu seiner tatsächlichen Verbringung aus dem betreffenden Mitgliedstaat, erforderlich sind (Urteil vom 23. April 2015, Zaizoune, C-38/14, EU:C:2015:260, Rn. 33).

    Im Übrigen ergibt sich sowohl aus der Pflicht der Mitgliedstaaten zur loyalen Zusammenarbeit als auch aus den Erfordernissen der Wirksamkeit, auf die u. a. im vierten Erwägungsgrund der Richtlinie 2008/115 hingewiesen wird, dass die den Mitgliedstaaten durch Art. 8 dieser Richtlinie auferlegte Pflicht, die Abschiebung des Drittstaatsangehörigen in den in Abs. 1 dieser Vorschrift genannten Fällen vorzunehmen, innerhalb kürzester Frist zu erfüllen ist (Urteil vom 23. April 2015, Zaizoune, C-38/14, EU:C:2015:260, Rn. 34).

  • EuGH, 19.03.2019 - C-444/17

    Eine Binnengrenze eines Mitgliedstaats, an der Kontrollen wieder eingeführt

    Auszug aus EuGH, 14.01.2021 - C-441/19
    Er ist daher grundsätzlich den darin vorgesehenen gemeinsamen Normen und Verfahren im Hinblick auf seine Abschiebung unterworfen, sofern sein Aufenthalt nicht gegebenenfalls legalisiert wurde (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 19. März 2019, Arib u. a., C-444/17, EU:C:2019:220, Rn. 39).
  • EuGH, 11.12.2014 - C-249/13

    Der Gerichtshof präzisiert den Umfang des Anspruchs auf rechtliches Gehör von

    Auszug aus EuGH, 14.01.2021 - C-441/19
    Wie der Gerichtshof nämlich entschieden hat, müssen die Mitgliedstaaten gemäß Art. 5 ("Grundsatz der Nichtzurückweisung, Wohl des Kindes, familiäre Bindungen und Gesundheitszustand") der Richtlinie 2008/115 bei deren Umsetzung zum einen in gebührender Weise das Wohl des Kindes, die familiären Bindungen und den Gesundheitszustand der betreffenden Drittstaatsangehörigen berücksichtigen und zum anderen den Grundsatz der Nichtzurückweisung einhalten (Urteile vom 11. Dezember 2014, Boudjlida, C-249/13, EU:C:2014:2431, Rn. 48, und vom 8. Mai 2018, K. A. u. a. [Familienzusammenführung in Belgien], C-82/16, EU:C:2018:308, Rn. 102).
  • EuGH, 08.05.2018 - C-82/16

    K.A. u.a. (Regroupement familial en Belgique) - Vorlage zur Vorabentscheidung -

    Auszug aus EuGH, 14.01.2021 - C-441/19
    Wie der Gerichtshof nämlich entschieden hat, müssen die Mitgliedstaaten gemäß Art. 5 ("Grundsatz der Nichtzurückweisung, Wohl des Kindes, familiäre Bindungen und Gesundheitszustand") der Richtlinie 2008/115 bei deren Umsetzung zum einen in gebührender Weise das Wohl des Kindes, die familiären Bindungen und den Gesundheitszustand der betreffenden Drittstaatsangehörigen berücksichtigen und zum anderen den Grundsatz der Nichtzurückweisung einhalten (Urteile vom 11. Dezember 2014, Boudjlida, C-249/13, EU:C:2014:2431, Rn. 48, und vom 8. Mai 2018, K. A. u. a. [Familienzusammenführung in Belgien], C-82/16, EU:C:2018:308, Rn. 102).
  • EuGH, 14.05.2020 - C-924/19

    Die Verwahrung von Asylbewerbern bzw. Drittstaatsangehörigen, die Gegenstand

    Auszug aus EuGH, 14.01.2021 - C-441/19
    Es ist darauf hinzuweisen, dass die Richtlinie 2008/115 das Ziel verfolgt, eine wirksame Rückkehr- und Rückübernahmepolitik unter vollständiger Wahrung der Grundrechte und der Würde der betroffenen Personen einzuführen (Urteil vom 14. Mai 2020, 0rszágos Idegenrendészeti F?'igazgatóság Dél-alföldi Regionális Igazgatóság, C-924/19 PPU und C-925/19 PPU, EU:C:2020:367, Rn. 121 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 15.02.2023 - C-484/22

    Bundesrepublik Deutschland (Retour d'un mineur sans ses parents) - Vorlage zur

    Nach Art. 5 Buchst. a der Richtlinie 2008/115 und Art. 24 Abs. 2 der Charta ist das Wohl des Kindes in allen Stadien des Verfahrens zu berücksichtigen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. Januar 2021, Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid [Rückkehr eines unbegleiteten Minderjährigen], C-441/19, EU:C:2021:9, Rn. 54), während gemäß Art. 5 Buchst. b der Richtlinie die Mitgliedstaaten auch die familiären Bindungen angemessen berücksichtigen müssen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. März 2021, Belgischer Staat [Rückkehr des Elternteils eines Minderjährigen], C-112/20, EU:C:2021:197, Rn. 41).

    Konkret muss der betreffende Mitgliedstaat vor dem Erlass einer Rückkehrentscheidung gegenüber einem Minderjährigen eine umfassende und eingehende Beurteilung der Situation des Minderjährigen vornehmen und dabei das Wohl des Kindes gebührend berücksichtigen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. Januar 2021, Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid [Rückkehr eines unbegleiteten Minderjährigen], C-441/19, EU:C:2021:9, Rn. 60).

  • BVerwG, 08.06.2022 - 1 C 24.21

    EuGH soll die Frage der Berücksichtigung des Kindeswohls und familiärer Bindungen

    Das Wohl des Kindes und die familiären Bindungen sind in sämtlichen Stadien des Verfahrens gebührend zu berücksichtigen (EuGH, Urteil vom 14. Januar 2021 - C-441/19 [ECLI:EU:C:2021:9], TQ - Rn. 54).

    Der Mitgliedstaat ist daher aus Art. 6 Abs. 1 i. V. m. Art. 5 Halbs. 1 Buchst. a und b RL 2008/115/EG i. V. m. Art. 24 Abs. 2 GRC gehalten, vor Erlass einer Rückkehrentscheidung eine Beurteilung der Situation eines von der Entscheidung betroffenen Minderjährigen vorzunehmen (EuGH, Urteil vom 14. Januar 2021 - C-441/19, TQ - Rn. 60).

    Aktuelle Entscheidungen des Gerichtshofs (vor allem die vorzitierten Urteile vom 14. Januar 2021 - C-441/19, TQ - und vom 11. März 2021 - C-112/20, M. A. -) verstärken indes die Zweifel an der Unionsrechtskonformität von § 34 Abs. 1 Satz 1 AsylG i. V. m. § 59 Abs. 3 Satz 1 AufenthG.

    Zudem wird angedeutet, dass ein illegaler Aufenthalt, der zum Erlass einer Rückkehrentscheidung berechtigt, womöglich erst angenommen werden darf, wenn zuvor geprüft und festgestellt wurde, dass dem Ausländer kein Aufenthaltstitel (etwa zum Familiennachzug oder aus humanitären Gründen) erteilt werden kann (vgl. EuGH, Urteile vom 14. Januar 2021 - C-441/19 - Rn. 71 und vom 11. März 2021 - C-112/20 - Rn. 24 ff.).

    Von der Unionsrechtswidrigkeit des § 34 Abs. 1 Satz 1 AsylG i. V. m. § 59 Abs. 3 Satz 1 AufenthG wäre auch auszugehen, wenn es der Asylbehörde nicht freistünde, eine Rückkehrentscheidung zu erlassen, ohne hiernach vorbehaltlich der von Art. 9 Abs. 1 und 2 RL 2008/115/EG erfassten Situationen Abschiebungsmaßnahmen gegen den Drittstaatsangehörigen zu ergreifen (vgl. EuGH, Urteil vom 3. Juni 2021 - C-546/19 [ECLI:EU:C:2021:432], BZ - Rn. 57 ff.; siehe auch Urteil vom 14. Januar 2021 - C-441/19 - Rn. 69 ff. zu unbegleiteten Minderjährigen).

  • VGH Baden-Württemberg, 02.01.2023 - 12 S 1841/22

    Generalpräventive Ausweisung eines Drittstaatsangehörigen, zu dessen Gunsten das

    Neben dem eindeutigen Wortlaut des Art. 5 Richtlinie 2008/115/EG, der dazu verpflichtet, alle dort genannten Gründe in allen Stadien des Verfahrens zu prüfen und nicht etwa erst nach Erlass der Rückkehrentscheidung (vgl. EuGH, Urteil vom 14.01.2021 - C-441/19, TQ -, juris Rn. 44, 51), verdeutlicht auch die Intention der Richtlinie, dass ein Abschiebungsverbot nach Art. 3 EMRK dem Erlass einer Rückkehrentscheidung entgegensteht.

    Die Richtlinie 2008/115/EG und das an eine Rückkehrentscheidung anknüpfende Einreise- und Aufenthaltsverbot bezwecken, die Effizienz der Rückkehrpolitik der Union zu erhöhen (vgl. EuGH, Urteile vom 14.01.2021 - C-441/19, TQ -, juris Rn. 79, und vom 17.09.2020 - C-806/18, JZ -, juris Rn. 32; Schlussanträge des Generalanwalts vom 24.11.2022 - C-528/21, M.D. -, juris Rn. 51 ff.).

    Ist eine Rückkehrentscheidung erlassen und kommt der Betroffene seiner Rückkehrverpflichtung nicht bzw. nicht innerhalb der für die freiwillige Ausreise gewährten Frist nach, so verpflichtet die Richtlinie zu einer Abschiebung innerhalb kürzester Zeit (vgl. EuGH, Urteile vom 14.01.2021 - C-441/19, TQ -, juris Rn. 79 f., und vom 23.04.2015 - C-38/14, Zaizoune -, juris Rn. 34).

    cc) Soweit der Gerichtshof (4. Kammer) im Urteil vom 03.06.2021 (C-546/19, BZ, juris Rn. 55 - 59) entschieden hat, dass bei einem ausgewiesenen, illegal aufhältigen Drittstaatsangehörigen das Vorliegen eines Abschiebungsverbots nach Art. 3 EMRK es nicht rechtfertige, von einer Rückkehrentscheidung abzusehen, sondern nur, seine Abschiebung in Vollstreckung dieser Entscheidung aufzuschieben, ist dieses Urteil, das sich im Übrigen zu Art. 5 Richtlinie 2008/115/EG nicht näher verhält, nicht mit der bisherigen Rechtsprechungslinie des Gerichtshofs zu Art. 5 Richtlinie 2008/115/EG (siehe etwa EuGH, Urteile vom 24.02.2021 - C-673/19, M, A und T -, juris Rn. 40, vom 14.01.2021 - C-441/19, TQ -, juris Rn. 58 ff., und vom 11.12.2014 - C-249/13, Boudjlida -, juris Rn. 48 f.) in Einklang zu bringen (vgl. Lutz in: Thym/Hailbronner, EU Immigration and Asylum Law, 3. Ed. 2022, Chp. 11 Art. 6 Rn. 32a; Funke-Kaiser in: GK-AufenthG, § 11 Rn. 51 ; Dörig, EuGH zeigt Alternativen zur inlandsbezogenen Ausweisung auf, ZAR 2022, 244, 246; Pfersich, ZAR 2021, 254 ; Bauer/Hoppe, NVwZ 2021, 1210 ff. NVwZ 2021, 1207>; Hoppe in: Berlit/Hoppe/Kluth, Jahrbuch des Migrationsrechts für die Bundesrepublik Deutschland 2021, S. 119 f.; Hoppe in: GK- AufenthG, Vor §§ 53 ff. Rn. 120 ff. ; Bauer in: Bergmann/Dienelt, AuslR 14. Aufl. 2022, Vor §§ 53-56 Rn. 37).

  • VG Karlsruhe, 02.07.2021 - A 19 K 2100/21

    Abschiebungshindernis; Vermeidung einer Trennung von Familienangehörigen;

    Im Übrigen sei die Rückkehrentscheidung auch angesichts des Urteils des EuGH vom 14.01.2021 - C-441/19 - unionsrechtswidrig, weil Duldungsansprüche, die mitunter längere Zeit andauern würden, der Rechtmäßigkeit einer Rückkehrentscheidung entgegenstehen würden.

    Mit Urteil vom 14.01.2021 in der Rechtssache C-441/19 hat der EuGH im Fall eines unbegleiteten Minderjährigen entschieden, dass Art. 5 lit. a RFRL vorschreibt, das Wohl des Kindes in allen Stadien des Verfahrens zu berücksichtigen (EuGH, Urteil vom 14.01.2021 - C-441/19 - , NVwZ 2021, 550, 551, Rn. 51).

    Ist eine Rückkehrentscheidung erlassen worden, müssen die Mitgliedstaaten alle Maßnahmen ergreifen, die zur Durchführung der Abschiebung des Betroffenen erforderlich sind (EuGH, Urteil vom 14.01.2021 - C-441/19 -, Rn. 79).

    Daher darf ein Mitgliedstaat auf der Grundlage der RFRL gegenüber einem unbegleiteten Minderjährigen keine Rückkehrentscheidung erlassen, ohne ihn, bis er das Alter von 18 Jahren erreicht, anschließend abzuschieben (EuGH, Urteil vom 14.01.2021 - C-441/19 -, Rn. 81).

    In der Literatur wird aus dem Urteil vom 14.01.2021 gefolgert, dass über § 34 Abs. 1 AsylG hinaus und abweichend von § 59 Abs. 3 Satz 1 AufenthG nicht nur § 58 Abs. 1a AufenthG als Rechtmäßigkeitsvoraussetzung einer Rückkehrentscheidung zu berücksichtigen ist, sondern auch andere mitunter längere Zeit andauernde Duldungsgründe der Rechtmäßigkeit einer Abschiebungsandrohung nach § 34 AsylG entgegenstehen können (Anm. Roß, NVwZ 2021, 550, 554; ähnlich: Anm. Pfersich, ZAR 2021, 125, 127 f.).

    Gerade das Argument der niederländischen Regierung, dass eine entsprechende Kindeswohlprüfungspflicht erst im Stadium der Abschiebung entstehe, hat der EuGH verworfen (EuGH, Urteil vom 14.01.2021 - C-441/19 -, Rn. 50 ff.; ebenso: Anm. Roß, NVwZ 2021, 550, 553).

    32 Im Übrigen versetzt der Erlass einer Rückkehrentscheidung gegen einen Minderjährigen, der anschließend nicht abgeschoben werden kann, diesen in eine Situation großer Unsicherheit hinsichtlich seiner Rechtsstellung und seiner Zukunft, insbesondere in Bezug auf seine Schulausbildung oder die Möglichkeit, in dem betreffenden Mitgliedstaat zu bleiben, was den in Art. 5 lit. a RFRL und Art. 24 Abs. 2 GRCh vorgesehenen Anforderungen zuwiderläuft, dass das Wohl des Kindes in allen Stadien des Verfahrens zu berücksichtigen ist (vgl. EuGH, Urteil vom 14.01.2021 - C-441/19 -, Rn. 52 ff.).

    Beim hier vorliegenden Duldungsgrund handelt es sich auch nicht um einen eine längere Zeit andauernden Duldungsgrund, der unter Umständen zur Rechtswidrigkeit der Abschiebungsandrohung als Rückkehrentscheidung führen könnte (vgl. dazu Anm. Roß, NVwZ 2021, 550, 554).

  • VGH Bayern, 28.03.2024 - 24 B 22.31108

    Asylrecht, Sekundärmigration (Bulgarien), anerkannt Schutzberechtigter, Gefahr

    Damit werden die Anforderungen des Art. 5 Rückführungsrichtlinie, der verlangt, dass bei Erlass einer Rückkehrentscheidung die dort genannten Belange gebührend berücksichtigt werden (vgl. EuGH, U.v. 14.1.2021 - C-441/19 - juris Rn. 60; EuGH, U.v. 8.5.2018 - C-82/16 - juris Rn. 102; EuGH, U.v. 11.12.2014 - C-249/13 - juris Rn. 48), in das nationale Recht übernommen.
  • VG Sigmaringen, 07.06.2021 - A 4 K 3124/19

    Familie, Abschiebungsandrohung

    Aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Urteil vom 14. Januar 2021 - C-441/19 - und Urteil vom 11. März 2021 - C-112/20 -, beide bei juris) ergibt sich, dass die in Art. 5 der Richtlinie 2008/115/EG (Rückführungsrichtlinie - RFRL) genannten Belange in jedem Verfahrensstadium der Rückkehrentscheidung (hier der Abschiebungsandrohung) zu berücksichtigen sind (v.a. EuGH, Urteil vom 14. Januar 2021 - C-441/19 -, juris Rn. 51).

    Nach den oben zitierten Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs, insbesondere des Urteils C-441/19, sind die in Art. 5 RFRL genannten Belange in jedem Verfahrensstadium zu berücksichtigen (a.A. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23. April 2021 - 19 A 810/16.A -, juris Rn. 100).

    So heißt es dort im Hinblick auf den Belang des Kindeswohls (Art. 5 Buchst. a) RFRL), dass Art. 5 Buchst. a) RFRL zur Folge hat, dass ein Mitgliedstaat, der den Erlass einer Rückkehrentscheidung gegen einen unbegleiteten Minderjährigen in Betracht zieht, in allen Stadien des Verfahrens zwingend das Wohl des Kindes zu berücksichtigen hat (EuGH, Urteil vom 14. Januar 2021 - C-441/19 -, juris Rn. 44).

    Insbesondere schreibt Art. 5 Buchst. a RL 2008/115/EG - wie in Rn. 44 des vorliegenden Urteils ausgeführt - vor, dass das Wohl des Kindes in allen Stadien des Verfahrens zu berücksichtigen ist" (EuGH, Urteil vom 14. Januar 2021 - C-441/19 -, juris Rn. 51).

  • VG Freiburg, 29.10.2021 - A 4 K 5838/18

    Rückführung von Kindern nach Nigeria

    Mit Verfügung vom 22.01.2021 hat das Gericht die Beteiligten auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache TQ (Urt. v. 14.01.2021, C-441/19) hingewiesen und die vorläufige Rechtsauffassung geäußert, dass die angegriffene Abschiebungsandrohung bereits deshalb unionsrechtswidrig sein dürfte, weil das Bundesamt die Situation der erst vierjährigen Kläger bei einer Rückkehr nach Nigeria (bislang) nicht umfassend geprüft und sich insbesondere nicht vergewissert habe, dass und von wem diese konkret aufgenommen werden könnten; dass Verwandte der Kläger zur Aufnahme willens und in der Lage wären, stehe nicht mit der erforderlichen Gewissheit fest.

    Dementsprechend ist bei der Gefahrenprognose die Rückkehrsituation unbegleiteter Minderjähriger zugrunde zu legen (zum Begriff des Minderjährigen im Sinne der Rückführungsrichtlinie vgl. EuGH, Urt. v. 14.01.2021, C-441/19, juris Rn. 38).

    Dass Verwandte der Kläger in Nigeria bereit und in der Lage wären, sie dauerhaft bei sich aufzunehmen, steht nicht mit der erforderlichen Gewissheit (vgl. zu diesem Maßstab: EuGH, Urt. v. 14.01.2021, C-441/19, juris, Ls. 1, Rn. 52, 57, 60) fest.

    Daher wären etwaige aufnahmebereite Verwandte der Kläger in Nigeria unter Kindeswohlgesichtspunkten jedenfalls keine "geeignete Aufnahmemöglichkeit", wie sie der Europäische Gerichtshof im Anwendungsbereich der Richtlinie 2008/115/EG (sog. Rückführungsrichtlinie) bereits für den Erlass einer unionsrechtskonformen Rückkehrentscheidung gegen einen unbegleiteten minderjährigen Drittstaatsangehörigen voraussetzt (vgl. Urt. v. 14.01.2021, a.a.O., Ls. 1, Rn. 55 ff., 60).

    Ein (hypothetisches) jahrelanges Zuwarten mit der Abschiebung der Kläger bis zu ihrer Volljährigkeit, würde sie in eine Situation großer Unsicherheit hinsichtlich ihrer Rechtsstellung und ihrer Zukunft versetzen und liefe der Anforderung aus Art. 5a und Art. 10 Abs. 1 der Rückführungsrichtlinie sowie Art. 24 Abs. 2 der Grundrechtecharta, das Wohl des Kindes in allen Stadien des Verfahrens zu berücksichtigen, zuwider (vgl. EuGH, Urt. v. 14.01.2021, a.a.O., Rn. 44, 50 f., 53 f.; anders aber noch BVerwG, Urt. v. 21.09.1999 - 9 C 12.99 -, juris Ls. 2, Rn. 13 ff.: Berücksichtigung mittelbar trennungsbedingter Gefahren erst durch die Ausländerbehörde bei der Vollstreckung der Abschiebungsandrohung, und Urt. v. 13.06.2013 - 10 C 13.12 -, juris Ls. 1, Rn. 20 ff.: Kein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG in verfassungskonformer Anwendung für einen unbegleiteten minderjährigen Afghanen, da § 58 Abs. 1a AufenthG einen gleichwertigen Schutz vor Abschiebung gewährleiste; vgl. im Anschluss daran auch VG Augsburg, Beschl. v. 11.08.2017 - Au 6 S 17.34036 -, juris Rn. 28 f.).

    Offenbleiben kann, ob die Abschiebungsandrohung in Ziffer 5 des Bescheids im Hinblick auf Art. 5a und b sowie Art. 10 Abs. 1 der Rückführungsrichtlinie in der Auslegung durch den Europäischen Gerichtshofs (vgl. Urt. v. 14.01.2021, C-441/19, juris Rn. 43 ff. und Urt. v. 11.03.2021, C-112/20, juris Rn. 31 ff.) auch deshalb rechtswidrig ist, weil das Bundesamt vor ihrem Erlass das Kindeswohl nicht umfassend geprüft hat, insbesondere unberücksichtigt gelassen hat, dass die erst vierjährigen Kläger seit ihrer Geburt in einer deutschen Pflegefamilie leben und welche absehbaren Folgen eine Trennung von ihren Pflegeeltern für ihre psychische Gesundheit und Entwicklung hätte.

    Des Weiteren hat das Bundesamt die Kläger bzw. ihre Vormündin vor dem Erlass der Abschiebungsandrohung, die jedenfalls nach bisherigem Verständnis eine "Rückkehrentscheidung" im Sinne von Art. 6 Abs. 1 der Rückführungsrichtlinie ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.08.2018 - 1 C 21.17 -, juris Rn. 18 m.w.N.; Urt. v. 20.02.2020 - 1 C 19.19 -, juris Rn. 23) nicht zu den Bedingungen angehört, unter denen sie in Nigeria aufgenommen werden könnten, und sich vorher nicht vergewissert, ob im Zielstaat tatsächlich geeignete Aufnahmemöglichkeiten vorhanden sind (vgl. zu diesen Erfordernissen: EuGH, Urt. v. 14.01.2021, a.a.O., Rn. 59 f.)., was - für sich allein - bereits eine Unionsrechtswidrigkeit der erlassenen Abschiebungsandrohung begründen könnte.

  • VGH Baden-Württemberg, 15.04.2021 - 12 S 2505/20

    Ausweisung aus dem Bundesgebiet

    Der Gerichtshof hat ausgehend von Art. 5 lit. a, Art. 6 Abs. 1, Art. 8 Abs. 1 und Art. 10 der Richtlinie 2008/115/EG besondere Anforderungen für die Rückkehrentscheidung unbegleiteter Minderjähriger formuliert (siehe näher EuGH vom 14.01.2021 - C-441/19 -, juris).
  • VGH Bayern, 04.03.2024 - 24 B 22.30376

    Asylrecht, Rückführungsverbesserungsgesetz, Sekundärmigration (Italien),

    Damit werden die Anforderungen des Art. 5 Rückführungsrichtlinie in das nationale Recht übernommen, der verlangt, dass bei Erlass einer Rückkehrentscheidung die dort genannten Belange gebührend berücksichtigt werden (vgl. EuGH, U.v. 14.1.2021 - C-441/19 - juris Rn. 60; EuGH, U.v. 8.5.2018 - C82/16 - juris Rn. 102; EuGH, U.v. 11.12.2014 - C-249/13 - juris Rn. 48).
  • VG Karlsruhe, 12.07.2021 - A 19 K 9993/17

    Asylrechtliches Abschiebungshindernis bezüglich eines Minderjährigem, den ein

    Bereits mit Urteil vom 14.01.2021 in der Rechtssache C-441/19 hat der EuGH im Fall eines unbegleiteten Minderjährigen entschieden, dass Art. 5 Buchst. a RFRL vorschreibt, das Wohl des Kindes in allen Stadien des Verfahrens zu berücksichtigen (EuGH, Urteil vom 14.01.2021 - C-441/19 - NVwZ 2021, 550 Rn. 51).

    Ist hingegen eine Rückkehrentscheidung erlassen worden, müssen die Mitgliedstaaten alle Maßnahmen ergreifen, die zur Durchführung der Abschiebung des Betroffenen erforderlich sind (EuGH, Urteil vom 14.01.2021 - C-441/19 - NVwZ 2021, 550 Rn. 79).

    Daher darf ein Mitgliedstaat auf der Grundlage der RFRL gegenüber einem unbegleiteten Minderjährigen keine Rückkehrentscheidung erlassen, ohne ihn, bis er das Alter von 18 Jahren erreicht, anschließend abzuschieben (EuGH, Urteil vom 14.01.2021 - C-441/19 - NVwZ 2021, 550 Rn. 81).

    Denn allein das Vorsehen eines effektiven Vollstreckungsschutzes hat der EuGH als nicht ausreichend angesehen (vgl. EuGH, Urteil vom 14.01.2021 - C-441/19 - NVwZ 2021, 550 Rn. 50 ff.).

    Im Übrigen versetzt der Erlass einer Rückkehrentscheidung gegen einen Minderjährigen, der anschließend nicht abgeschoben werden kann, diesen in eine Situation großer Unsicherheit hinsichtlich seiner Rechtsstellung und seiner Zukunft, insbesondere in Bezug auf seine Schulausbildung oder die Möglichkeit, in dem betreffenden Mitgliedstaat zu bleiben, was den in Art. 5 Buchst. a RFRL und Art. 24 Abs. 2 GRCh vorgesehenen Anforderungen zuwiderläuft, dass das Wohl des Kindes in allen Stadien des Verfahrens zu berücksichtigen ist (vgl. EuGH, Urteil vom 14.01.2021 - C-441/19 - NVwZ 2021, 550 Rn. 52 ff.).

  • EuGH, 10.03.2022 - C-519/20

    Landkreis Gifhorn - Vorlage zur Vorabentscheidung - Einwanderungspolitik -

  • VG Gelsenkirchen, 26.01.2024 - 15a K 4469/22

    Rückkehrentscheidung; Berücksichtigungspflicht; Wohl des Kindes; familiäre

  • VG Gelsenkirchen, 13.06.2023 - 9a K 3660/20

    Abschiebungsverbot, Kindswohl, familiäre Bindung, Eltern, Elternteil, Vater

  • VGH Bayern, 21.03.2024 - 24 B 23.30860

    Asylrecht, Sekundärmigration (Italien), anerkannt Schutzberechtigte,

  • VG Gelsenkirchen, 13.06.2023 - 9a K 4131/20

    Abschiebungsverbot, Kindswohl, familiäre Bindung

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.05.2021 - C-91/20

    Bundesrepublik Deutschland (Maintien de l'unité familiale)

  • VG Gelsenkirchen, 13.06.2023 - 9a K 250/21

    Abschiebungsverbot Kindswohl familiäre Bindung

  • VG Sigmaringen, 11.04.2022 - A 8 K 1010/19

    Berücksichtigung des Wohls des Kindes vor Erlass einer Rückkehrentscheidung in

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.04.2021 - 19 A 810/16

    Rückkehrentscheidung; Abschiebungsandrohung; Staatsangehörigkeit; Äthiopien

  • VGH Hessen, 18.03.2024 - 3 B 1784/23

    Berücksichtigung der Vorgaben des Art. 5 RL 2008/115/EG bei Erlass einer

  • VG Freiburg, 15.10.2021 - A 9 K 2811/18

    Südkorea: keine beachtliche Verfolgungswahrscheinlichkeit wegen

  • VG Sigmaringen, 21.02.2022 - A 7 K 10488/17

    Drittstaatenentscheidung; Schutz der Familieneinheit; subsidiärer Schutz in

  • VG Karlsruhe, 01.10.2021 - A 19 K 2563/21

    Abschiebungsandrohung im Falle eines unbegleiteten Minderjährigen (Gambia)

  • VG Ansbach, 03.04.2024 - AN 16 S 24.30731

    Asylantrag offensichtlich unbegründet, Abschiebungsandrohung, Kindeswohl,

  • VG Minden, 04.05.2023 - 2 L 847/22
  • VG Karlsruhe, 25.03.2024 - A 8 K 1026/24
  • VG Gelsenkirchen, 15.08.2023 - 12a K 2687/19

    Abschiebungsverbot Vollstreckungshindernis, innerstaatliches familiäre Bindungen

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.11.2021 - C-519/20

    Landkreis Gifhorn - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2021 - 18 E 284/21

    Rechtliches Vollstreckungshindernis mit dilatorischer Wirkung gegen die Auweisung

  • EuGH, 21.12.2023 - C-261/22

    GN (Motif de refus fondé sur l'intérêt supérieur de l'enfant) - Vorlage zur

  • VG Karlsruhe, 27.02.2023 - 19 K 4230/21

    Abwägung von Ausweisungs- und Bleibeinteressen im Fall der Gefährdung der inneren

  • VG Arnsberg, 07.06.2022 - 9 K 3464/19
  • VGH Bayern, 29.01.2024 - 11 ZB 24.30065

    Anspruch auf Gewährung subsidiären Schutzes, Zumutbarkeit einer internen

  • VG Sigmaringen, 07.02.2024 - A 14 K 3041/21

    Wiederaufgreifen des Asylverfahrens; Rückkehrentscheidung; Familienzusammenhalt

  • VG Hamburg, 12.03.2024 - 2 A 3543/22

    Auslegung eines Asylfolgeantrags; Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung

  • VG Sigmaringen, 29.11.2023 - 6 K 651/23
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2023 - C-646/21

    Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid (Personnes s'identifiant aux valeurs

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.06.2023 - 4 LB 6/22

    Unzulässigkeit eines Asylantrages bei subsidiärer Schutzgewährung in Polen

  • VG Freiburg, 11.11.2021 - A 10 K 2224/21

    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Entscheidung des Bundesamts für

  • OVG Niedersachsen, 14.03.2022 - 4 LB 20/19

    Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft bei Flucht aus Heimatland

  • VG Minden, 15.03.2023 - 1 K 7619/17
  • VG Berlin, 30.08.2022 - 34 K 488.19

    Erlass einer Abschiebungsandrohung: Gebot der Berücksichtigung des Kindeswohls

  • VG Sigmaringen, 10.06.2021 - A 8 K 7088/17

    Kindeswohl, Kosovo, besonders schutzbedürftig, minderjährig, Abschiebungsverbot

  • VG München, 06.03.2024 - M 10 K 24.30366

    Asylrecht (Senegal), Rechtsänderung des § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AsylG n.F. in

  • VG Karlsruhe, 15.11.2023 - A 4 K 1753/23

    Asyl Nigeria; Aufhebung der Abschiebungsandrohung aufgrund Trennung der

  • VG Karlsruhe, 19.04.2021 - A 4 K 6798/19

    Vereinbarkeit der asylverfahrensrechtlichen Abschiebungsandrohung mit Unionsrecht

  • VG Würzburg, 15.07.2022 - W 7 K 21.30924

    Erfolglose Asylklage (Aserbaidschan)

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2023 - C-261/22

    Generalanwältin Capeta ist der Ansicht, dass die Vollstreckung eines gegen eine

  • VG Würzburg, 08.07.2022 - W 7 K 21.30825

    Zum Gebot der gebührenden Berücksichtigung des Kindeswohls bei

  • VGH Bayern, 15.01.2024 - 11 ZB 23.30922

    Anspruch auf Gewährung subsidiären Schutzes, Zumutbarkeit einer internen

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.02.2023 - C-663/21

    Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (Réfugié ayant commis un crime grave) -

  • VG Berlin, 03.06.2022 - 26 K 91.17

    Asylverfahren: Abschiebungsandrohung gegen einen minderjährigen Schutzsuchenden

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.01.2024 - 1 A 777/22
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.02.2023 - C-8/22

    Commissaire général aux réfugiés und aux apatrides (Réfugié ayant commis un crime

  • VG Sigmaringen, 12.07.2022 - 14 K 1888/21

    Aufenthaltsrecht: Inlandsbezogene Ausweisung

  • VG Freiburg, 29.10.2021 - 4 K 6622/18

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Wahrung der ehelichen Lebensgemeinschaft

  • VG München, 23.08.2022 - M 4 K 21.4317

    Wirksame Rückkehrentscheidung auf der Grundlage von Art. 6 Rückführungs-RL bei

  • VG Karlsruhe, 22.01.2024 - A 10 K 4360/23

    Tunesien: Angemessene Rückkehrperspektive für Ausländer, die im Bundesgebiet in

  • VG Aachen, 17.05.2023 - 4 K 1665/20

    Zwangsheirat; unglaubhaft; vage; widersprüchlich; innerstaatlicher bewaffneter

  • VG Arnsberg, 07.09.2023 - 10 L 704/23
  • VG Aachen, 04.05.2023 - 4 K 1665/20

    Irak: Eine vom Bundesamt erlassene Abschiebungsandrohung gegenüber Eltern ist

  • VG Cottbus, 11.06.2021 - 5 L 493/20

    Asylrecht - Eilverfahren (Dublin-Verfahren nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 a) AsylG)

  • VG Regensburg, 13.04.2022 - RN 14 K 21.30578

    Kein Abschiebungsverbot bzgl. Nigeria

  • VG Sigmaringen, 22.03.2022 - 1 K 2764/20

    Rechtmäßigkeit einer sog. inlandsbezogenen Ausweisung

  • VG Berlin, 05.04.2022 - 32 K 444.18

    Zentralafrikanische Republik: Feststellung eines zielstaatsbezogenen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.04.2021 - 19 A 810/6

    Äthiopien: Kein Flüchtlingsschutz für Antragsteller mit behaupteter eritreischer

  • VG Dresden, 23.08.2023 - 2 K 1600/21

    Eritrea: Widerruf des subsidiären Schutzes einer (lt. Sachstand) eritreischen

  • VG Potsdam, 29.09.2021 - 6 L 411/21
  • VG Saarlouis, 21.04.2023 - 3 K 1590/21

    Russische Föderation: Keine Wiederaufgreifensgründe vorliegend; unglaubhafter

  • VG Minden, 13.07.2022 - 12 L 238/22

    Ablehnung als unzulässig Abschiebungsandrohung Abschiebungsverbot internationaler

  • VG Karlsruhe, 05.07.2022 - 19 K 684/22

    Zur Ausübung des Ermessens bei der datumsmäßigen Fixierung der Frist für die

  • VG Bremen, 12.05.2023 - 7 K 825/20

    Tunesien: rechtswidrige Abschiebungsandrohung; Kindeswohl muss beachtet werden,

  • VG Saarlouis, 18.08.2022 - 3 L 923/22

    Eritrea: Dublin Frankreich: Keine systemischen Mängel

  • VG Sigmaringen, 15.04.2021 - A 4 K 5966/17

    Russische Föderation: Tschetschenien: Vater § 4 Abs. 1 AsylG, Folter; Familie

  • VG Aachen, 30.03.2023 - 4 K 1843/21

    Asyl; Irak; Abschiebungsandrohung; Rückführungsrichtlinie; Kindeswohl

  • VG Cottbus, 18.08.2021 - 5 K 243/21
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