Rechtsprechung
   EuGH, 14.01.2021 - C-450/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,140
EuGH, 14.01.2021 - C-450/19 (https://dejure.org/2021,140)
EuGH, Entscheidung vom 14.01.2021 - C-450/19 (https://dejure.org/2021,140)
EuGH, Entscheidung vom 14. Januar 2021 - C-450/19 (https://dejure.org/2021,140)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,140) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kilpailu- ja kuluttajavirasto

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Wettbewerb - Art. 101 AEUV - Kartelle - Manipulation von Ausschreibungsverfahren - Bestimmung der Dauer des Zuwiderhandlungszeitraums - Einbeziehung des Zeitraums, in dem die am Kartell Beteiligten die wettbewerbswidrige Vereinbarung ...

  • Betriebs-Berater

    Beendigung der wettbewerbsbeschränkenden Wirkung von Submissionsabsprachen und Verjährungsbeginn

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verstoß gegen Wettbewerbsrecht: Maßstab für die Höhe der Geldbuße?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2021, 275
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 26.01.2017 - C-609/13

    Duravit u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Belgischer,

    Auszug aus EuGH, 14.01.2021 - C-450/19
    Bei der "abgestimmten Verhaltensweise" im Sinne von Art. 101 Abs. 1 AEUV handelt es sich um eine Form der Koordinierung zwischen Unternehmen, die zwar noch nicht bis zum Abschluss eines Vertrags im eigentlichen Sinne gediehen ist, jedoch bewusst eine praktische Zusammenarbeit an die Stelle des mit Risiken verbundenen Wettbewerbs treten lässt (Urteil vom 26. Januar 2017, Duravit u. a./Kommission, C-609/13 P, EU:C:2017:46, Rn. 70 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Die Kriterien der Koordinierung und der Zusammenarbeit, die eine "abgestimmte Verhaltensweise" im Sinne dieser Bestimmung begründen, sind im Licht des Grundgedankens der Wettbewerbsvorschriften des AEU-Vertrags zu verstehen, wonach jeder Wirtschaftsteilnehmer selbständig zu bestimmen hat, welche Politik er auf dem Binnenmarkt zu betreiben gedenkt (Urteil vom 26. Januar 2017, Duravit u. a./Kommission, C-609/13 P, EU:C:2017:46, Rn. 71).

    101 Abs. 1 AEUV steht jeder mittelbaren oder unmittelbaren Kontaktaufnahme zwischen Wirtschaftsteilnehmern entgegen, durch die entweder das Marktverhalten eines tatsächlichen oder potenziellen Wettbewerbers beeinflusst oder ein solcher Wettbewerber über das Marktverhalten, zu dem der betreffende Wirtschaftsteilnehmer entschlossen ist oder das er in Erwägung zieht, ins Bild gesetzt wird, wenn die Kontaktaufnahme eine Beschränkung des Wettbewerbs bezweckt oder bewirkt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 26. Januar 2017, Duravit u. a./Kommission, C-609/13 P, EU:C:2017:46, Rn. 72).

  • EuGH, 30.05.2013 - C-70/12

    Quinn Barlo u.a. / Kommission

    Auszug aus EuGH, 14.01.2021 - C-450/19
    Aus den Urteilen vom 15. Juni 1976, EMI Records (51/75, EU:C:1976:85), vom 3. Juli 1985, Binon (243/83, EU:C:1985:284), und vom 30. Mai 2013, Quinn Barlo u. a./Kommission (C-70/12 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2013:351), ergebe sich, dass es für die Beurteilung der Dauer des wettbewerbswidrigen Verhaltens auf dessen wirtschaftliche Auswirkungen und nicht auf dessen Rechtsform ankomme.

    Die Dauer der Zuwiderhandlung kann z. B. den gesamten Zeitraum umfassen, in dem die kollusiven Preise in Kraft waren, obwohl das Kartell formal bereits nicht mehr in Kraft war (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 30. Mai 2013, Quinn Barlo u. a./Kommission, C-70/12 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2013:351, Rn. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 16.07.2015 - C-172/14

    ING Pensii - Vorlage zur Vorabentscheidung - Absprachen - Modalitäten zur

    Auszug aus EuGH, 14.01.2021 - C-450/19
    Darüber hinaus gehören nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs Vereinbarungen über die Aufteilung der Kunden ebenso wie Preisvereinbarungen zur Kategorie der schwerwiegendsten Wettbewerbsbeschränkungen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Juli 2015, 1NG Pensii, C-172/14, EU:C:2015:484, Rn. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 22.10.2020 - C-702/19

    Silver Plastics und Johannes Reifenhäuser / Kommission - Rechtsmittel -

    Auszug aus EuGH, 14.01.2021 - C-450/19
    Darüber hinaus setzt der Begriff "einheitliche und fortgesetzte Zuwiderhandlung", wie er in der Rechtsprechung des Gerichtshofs anerkannt ist, das Vorliegen eines "Gesamtplans" voraus, in den sich die verschiedenen Handlungen wegen ihres identischen Zwecks der Verfälschung des Wettbewerbs innerhalb des Binnenmarkts einfügen, und zwar unabhängig von der Tatsache, dass eine oder mehrere dieser Handlungen auch für sich genommen und isoliert betrachtet einen Verstoß gegen Art. 101 AEUV darstellen könnten (Urteil vom 22. Oktober 2020, Silver Plastics und Johannes Reifenhäuser/Kommission, C-702/19 P, EU:C:2020:857, Rn. 81 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 15.07.1970 - 41/69

    Chemiefarma / Kommission

    Auszug aus EuGH, 14.01.2021 - C-450/19
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs liegt eine "Vereinbarung" im Sinne von Art. 101 Abs. 1 AEUV schon dann vor, wenn die betreffenden Unternehmen ihren gemeinsamen Willen zum Ausdruck gebracht haben, sich auf dem Markt in einer bestimmten Weise zu verhalten (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. Juli 1970, ACF Chemiefarma/Kommission, 41/69, EU:C:1970:71, Rn. 112, und vom 29. Oktober 1980, van Landewyck u. a./Kommission, 209/78 bis 215/78 und 218/78, nicht veröffentlicht, EU:C:1980:248, Rn. 86).
  • EuGH, 15.06.1976 - 51/75

    EMI Records / CBS United Kingdom

    Auszug aus EuGH, 14.01.2021 - C-450/19
    Aus den Urteilen vom 15. Juni 1976, EMI Records (51/75, EU:C:1976:85), vom 3. Juli 1985, Binon (243/83, EU:C:1985:284), und vom 30. Mai 2013, Quinn Barlo u. a./Kommission (C-70/12 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2013:351), ergebe sich, dass es für die Beurteilung der Dauer des wettbewerbswidrigen Verhaltens auf dessen wirtschaftliche Auswirkungen und nicht auf dessen Rechtsform ankomme.
  • EuGH, 04.06.2009 - C-8/08

    EIN EINZIGES TREFFEN ZWISCHEN UNTERNEHMEN KANN EINE ABGESTIMMTE VERHALTENSWEISE

    Auszug aus EuGH, 14.01.2021 - C-450/19
    Wie der Generalanwalt im Wesentlichen in den Nrn. 33 bis 35 seiner Schlussanträge ausgeführt hat, ist im Hinblick auf das in Rn. 38 des Urteils vom 4. Juni 2009, T-Mobile Netherlands u. a. (C-8/08, EU:C:2009:343), angeführte Ziel, das mit den Wettbewerbsregeln der Union verfolgt wird, nämlich nicht nur die unmittelbaren Interessen der Wettbewerber oder Verbraucher, sondern die Struktur des betreffenden Marktes und damit den Wettbewerb als solchen zu schützen, anzunehmen, dass eine Zuwiderhandlung gegen Art. 101 Abs. 1 AEUV so lange andauert, wie die sich aus dem betreffenden Verhalten ergebende Beschränkung des Wettbewerbs fortbesteht.
  • EuGH, 03.07.1985 - 243/83

    Binon / AMP

    Auszug aus EuGH, 14.01.2021 - C-450/19
    Aus den Urteilen vom 15. Juni 1976, EMI Records (51/75, EU:C:1976:85), vom 3. Juli 1985, Binon (243/83, EU:C:1985:284), und vom 30. Mai 2013, Quinn Barlo u. a./Kommission (C-70/12 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2013:351), ergebe sich, dass es für die Beurteilung der Dauer des wettbewerbswidrigen Verhaltens auf dessen wirtschaftliche Auswirkungen und nicht auf dessen Rechtsform ankomme.
  • EuGH, 29.10.1980 - 209/78

    Van Landewyck / Kommission

    Auszug aus EuGH, 14.01.2021 - C-450/19
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs liegt eine "Vereinbarung" im Sinne von Art. 101 Abs. 1 AEUV schon dann vor, wenn die betreffenden Unternehmen ihren gemeinsamen Willen zum Ausdruck gebracht haben, sich auf dem Markt in einer bestimmten Weise zu verhalten (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. Juli 1970, ACF Chemiefarma/Kommission, 41/69, EU:C:1970:71, Rn. 112, und vom 29. Oktober 1980, van Landewyck u. a./Kommission, 209/78 bis 215/78 und 218/78, nicht veröffentlicht, EU:C:1980:248, Rn. 86).
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2022 - C-333/21

    Generalanwalt Rantos: Die FIFA/UEFA-Regeln, die jeden neuen Wettbewerb von einer

    26 Vgl. Urteil vom 14. Januar 2021, Kilpailu- ja kuluttajavirasto (C-450/19, EU:C:2021:10, Rn. 20).
  • EuGH, 18.11.2021 - C-306/20

    Visma Enterprise

    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs liegt eine "Vereinbarung" im Sinne von Art. 101 Abs. 1 AEUV schon dann vor, wenn die betreffenden Unternehmen ihren gemeinsamen Willen zum Ausdruck gebracht haben, sich auf dem Markt in einer bestimmten Weise zu verhalten (Urteil vom 14. Januar 2021, Kilpailu- ja kuluttajavirasto, C-450/19, EU:C:2021:10, Rn. 21 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 27.09.2023 - T-172/21

    Online-Videospiele: Das Gericht bestätigt einen Verstoß gegen das

    Conformément à une jurisprudence constante de la Cour, pour qu'il y ait « accord " au sens de l'article 101, paragraphe 1, TFUE, il suffit que les entreprises en cause aient exprimé leur volonté commune de se comporter sur le marché d'une manière déterminée (voir arrêt du 14 janvier 2021, Kilpailu- ja kuluttajavirasto, C-450/19, EU:C:2021:10, point 21 et jurisprudence citée).
  • OLG Düsseldorf, 11.11.2022 - 2 Kart 2/20
    Das vorlegende Gericht habe daher zu prüfen, zu welchem Zeitpunkt die wesentlichen Merkmale des in Rede stehenden Auftrags und insbesondere der als Gegenleistung für die Arbeiten zahlende Gesamtpreis endgültig bestimmt wurden (EuGH, Urteil vom 14.01.2021, Az.: C -450/19, Kilpailu-ja Kulatta javirasto - juris.
  • OLG Düsseldorf, 11.11.2022 - 2 Kart 2/22

    Bußgeld gegen Anbieter von Technischer Gebäudeausrüstung

    Der Senat folgt insoweit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, Urteil vom 14. Januar 2021, Az.: C -450/19, Kilpailu-ja Kulatta javirasto).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht