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   EuGH, 14.02.1990 - 137/88   

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https://dejure.org/1990,3036
EuGH, 14.02.1990 - 137/88 (https://dejure.org/1990,3036)
EuGH, Entscheidung vom 14.02.1990 - 137/88 (https://dejure.org/1990,3036)
EuGH, Entscheidung vom 14. Februar 1990 - 137/88 (https://dejure.org/1990,3036)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Übertragung von in einem belgischen Versorgungssystem erworbenen Ruhegehaltsansprüchen ; Übertragung des versicherungsmathematischen Gegenwerts oder des pauschalen Rückkaufwerts der im Rahmen des belgischen Versorgungssystems erworbenen Ruhegehaltsansprüche auf das ...

  • Judicialis

    Beamtenstatut Art. 91; ; Beamtenstatut Art. 90; ; Beamtenstatut Art. 24; ; EWGV Art. 171; ; EWGV Art. 155; ; EWGV Art. 169

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Beamte - Beistandspflicht der Verwaltung - Umfang - [Beamtenstatut, Artikel 24]

  • rechtsportal.de

    1. Beamte - Beistandspflicht der Verwaltung - Umfang

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Übertragung von Ruhegehaltsansprüchen; Übertragung auf das Gemeinschaftssystem; Beistandspflicht der Kommission; Beamtenklage

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Beamte - Vor Eintritt in den Dienst der Gemeinschaften erworbene Ruhegehaltsansprüche - Übertragung auf das Gemeinschaftssystem - Beistandspflicht nach Artikel 24 des Statuts.

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 15.03.1984 - 28/83

    Forcheri / Kommission

    Auszug aus EuGH, 14.02.1990 - 137/88
    10 Zu dem Vorbringen der Kommission, sie habe die ihr gemäß Artikel 155 EWG-Vertrag obliegende Pflicht erfuellt, indem sie Klagen gemäß den Artikeln 169 und 171 EWG-Vertrag gegen das Königreich Belgien erhoben habe, ist festzustellen, daß der Gerichtshof im Rahmen eines von Beamten gemäß Artikel 179 EWG-Vertrag angestrengten Verfahrens nicht zu beurteilen hat, ob die Kommission die Überwachungspflicht, die ihr insbesondere gemäß Artikel 155 EWG-Vertrag obliegt, einwandfrei erfuellt hat ( Urteil vom 15. März 1984 in der Rechtssache 28/83, S. Forcheri/Kommission, Slg. 1984, 1425, Randnr. 12 ).
  • EuGH, 13.12.1989 - 100/88

    Oyowe und Traore / Kommission

    Auszug aus EuGH, 14.02.1990 - 137/88
    16 Schließlich ist festzustellen, daß nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes ( siehe zuletzt das Urteil vom 13. Dezember 1989 in der Rechtssache 100/88, Oyowe und Traore/Kommission, Slg. 1989, 4285 ) der Gerichtshof nicht befugt ist, der Verwaltung im Rahmen der Rechtmässigkeitskontrolle gemäß Artikel 91 des Statuts Anweisungen zu erteilen, und daß die der Verwaltung obliegenden Verpflichtungen sich gemäß Artikel 176 EWG-Vertrag nur aus der Aufhebung einer ihrer Maßnahmen ergeben können.
  • EuGH, 03.10.1989 - 383/85

    Kommission / Belgien

    Auszug aus EuGH, 14.02.1990 - 137/88
    Ausserdem hat der Gerichtshof mit Urteil vom 3. Oktober 1989 in der Rechtssache 383/85 ( Kommission/Belgien, Slg. 1989, 3069 ) entschieden, daß das Königreich Belgien gegen seine Verpflichtungen aus Artikel 171 EWG-Vertrag verstossen hat, indem es dem Urteil des Gerichtshofes vom 20. Oktober 1981 nicht nachgekommen ist.
  • EuGH, 20.10.1981 - 137/80

    Kommission / Belgien

    Auszug aus EuGH, 14.02.1990 - 137/88
    4 Vorab ist darauf hinzuweisen, daß der Gerichtshof mit Urteil vom 20. Oktober 1981 in der Rechtssache 137/80 ( Kommission/Belgien, Slg. 1981, 2393 ) entschieden hat, daß das Königreich Belgien gegen seine Verpflichtungen aus dem EWG-Vertrag verstossen hat, indem es sich geweigert hat, die Maßnahmen zu ergreifen, die zu der in Artikel 11 Absatz 2 des Anhangs VIII des Statuts der Beamten der Gemeinschaften vorgesehenen Übertragung des versicherungsmathematischen Gegenwerts oder des pauschalen Rückkaufwerts der im Rahmen des belgischen Versorgungssystems erworbenen Ruhegehaltsansprüche auf das gemeinschaftliche Versorgungssystem notwendig sind.
  • VGH Hessen, 22.12.2010 - 6 A 2717/09

    EuGH-Vorlage

    EuGH, Urteil vom 12. November 1996 - RS C-84/94 -, Slg. I 1996, 5755; Urteil vom 14. Februar 1990 - Rs. C-137/88 - [Marijke Schneemann]).
  • EuG, 26.10.1993 - T-59/92

    Renato Caronna gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

    64 Insoweit genügt der Hinweis, daß der Verwaltung nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes zum einen unter der Kontrolle des Gemeinschaftsrichters ein Ermessen bei der Wahl der Maßnahmen und Mittel zur Anwendung des Artikels 24 des Statuts zusteht (Urteil vom 14. Februar 1990 in der Rechtssache C-137/88, Schneemann u. a./Kommission, Slg. 1990, I-369, Randnr. 9) und daß sie zum anderen in Anwendung des Artikels 24 alles zur Wiederherstellung des verletzten Rufes eines Beamten Erforderliche zu tun hat, dessen berufliche Ehrenhaftigkeit in Frage gestellt worden ist (Urteil vom 18. Oktober 1976 in der Rechtssache 128/75, N./Kommission, Slg. 1976, 1567, Randnr. 10).

    92 Der Verwaltung steht nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes zwar ein Ermessen bei der Wahl der Maßnahmen und Mittel zur Anwendung des Artikels 24 des Statuts zu (Urteil Schneemann u. a./Kommission, a. a. O., Randnr. 9), doch muß sie, wenn gegen einen Beamten unbegründet schwere, seine berufliche Ehrenhaftigkeit bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben betreffende Beschuldigungen erhoben werden, diese Beschuldigungen zurückweisen und alles zur Wiederherstellung des verletzten Rufes des Betroffenen Erforderliche tun (Urteil N./Kommission, a. a. O., Randnr. 10).

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.04.1993 - C-109/91

    Gerardus Cornelis Ten Oever gegen Stichting Bedrijfspensioenfonds voor het

    ( 56 ) Ich darf dabei die Rechtsprechung außer acht lassen, die der Gerichtshof und das Gericht in Beamtensachen in bezug auf die Berücksichtigung anderweitig erworbener Rentenansprüche von Mitgliedern des Personals der Gemeinschaftsorgane entwickelt haben, insbesondere in bezug auf den versicherungsmathematischen Gegenwert dieser Ansprüche; vgl. unter anderem Urteile vom 6. Oktober 1983 in den verbundenen Rechtssachen 118 bis 123/82 (Celant u. a./Kommission, Slg. 1983, 2995), vom 9. November 1989 in den verbundenen Rechtssachen 75/88, 146/88 und 147/88 (Bonazzi-Bertottilli u. a./Kommission, Slg. 1989, 3599), vom 14. Februar 1990 in der Rechtssache C-137/88 (Schneemann u. a./Kommission, Slg. 1990, I-369).
  • EuGH, 14.06.1990 - C-37/89

    Weiser / Caisse nationale des barreaux français

    Denn dieser Grundsatz stellt ein Grundrecht dar, das auch die Gemeinschaftsbehörden beim Erlaß der Vorschriften zur Regelung des öffentlichen Dienstes der Gemeinschaften bindet und dessen Wahrung der Gerichtshof zu sichern hat ( siehe zuletzt die Urteile vom 18. April 1989 in der Rechtssache 130/87, Retter, Slg. 1989, 865, und vom 14. Februar 1990 in der Rechtssache C-137/88, Schneemann, Slg. 1990, I-369 ).
  • EuG, 08.11.2018 - T-724/16

    Cocchi und Falcione / Kommission

    Ils ont, à cet égard, invoqué l'arrêt du 14 février 1990, Schneemann e.a./Commission (C-137/88, EU:C:1990:69), selon lequel, dans le cadre du complexe contentieux des droits à pension, l'obligation d'assistance qui pèse sur l'administration de l'Union est particulièrement contraignante, notamment parce que ce contentieux implique inéluctablement la prise en considération de calculs actuariels impossibles à réaliser par le fonctionnaire individuel, qui ne dispose pas des données et des moyens indispensables pour les résoudre et pour évaluer, en conséquence, les résultats à prendre en considération.
  • EuG, 05.07.2005 - T-387/02

    Schmidt-Brown / Kommission

    85 Il est également de jurisprudence constante que l'administration dispose d'un pouvoir d'appréciation dans le choix des mesures et moyens d'application de l'article 24 du statut (arrêt de la Cour du 14 février 1990, Schneemann e.a./Commission, C-137/88, Rec.
  • EuG, 10.12.1991 - T-60/91

    C. gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Unzulässigkeit.

    Nach ständiger Rechtsprechung sei der Gemeinschaftsrichter nicht befugt, den Gemeinschaftsbehörden im Rahmen der Rechtsmässigkeitskontrolle belastender Maßnahmen Weisungen zu erteilen (siehe z. B. das Urteil des Gerichtshofes vom 16. Juni 1971 in den verbundenen Rechtssachen 63/70 bis 75/70, Bode u. a./Kommission, Slg. 1971, 549), da die der Verwaltung obliegenden Verpflichtungen sich gemäß Artikel 176 EWG-Vertrag nur aus der Aufhebung einer ihrer Maßnahmen ergeben können (Urteil vom 14. Februar 1990 in der Rechtssache C-137/88, Schneemann u. a./Kommission, Slg. 1990, I-369).
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