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   EuGH, 14.02.2017 - C-508/15 REC, C-509/15 REC   

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https://dejure.org/2017,4479
EuGH, 14.02.2017 - C-508/15 REC, C-509/15 REC (https://dejure.org/2017,4479)
EuGH, Entscheidung vom 14.02.2017 - C-508/15 REC, C-509/15 REC (https://dejure.org/2017,4479)
EuGH, Entscheidung vom 14. Februar 2017 - C-508/15 REC, C-509/15 REC (https://dejure.org/2017,4479)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Beschluss Nr. 1/80 - Art. 7 Abs. 1 - Aufenthaltsrecht der Familienangehörigen eines türkischen Arbeitnehmers, der dem regulären Arbeitsmarkt eines Mitgliedstaats angehört - Voraussetzungen - Fehlen eines ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH - C-509/15 (anhängig)

    Kilic

    Auszug aus EuGH, 14.02.2017 - C-508/15
    In den verbundenen Rechtssachen C-508/15 REC und C-509/15 REC.

    Recep Kilic (C-509/15 REC).

    Am 21. Dezember 2016 hat der Gerichtshof (Erste Kammer) das Urteil Ucar und Kilic (C-508/15 und C-509/15, EU:C:2016:986) erlassen.

    Rn. 14 des Urteils vom 21. Dezember 2016, Ucar und Kilic (C-508/15 und C-509/15, EU:C:2016:986), ist wie folgt zu berichtigen:.

    "Aus dem Vorlagebeschluss in der Rechtssache C-509/15 ergibt sich, dass im Mai 1997 die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für das deutsche Hoheitsgebiet und im April 1999 die Verlängerung dieser Erlaubnis zum einen durch das Gesetz über die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern im Bundesgebiet vom 9. Juli 1990 (BGBl. 1990 I S. 1354, im Folgenden: AuslG) in der Fassung vom 29. Oktober 1997 (BGBl. 1997 I S. 2584) und zum anderen durch die Verordnung zur Durchführung des Ausländergesetzes geregelt waren.".

  • EuGH, 21.12.2016 - C-508/15

    Ucar - Vorlage zur Vorabentscheidung - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei -

    Auszug aus EuGH, 14.02.2017 - C-508/15
    Am 21. Dezember 2016 hat der Gerichtshof (Erste Kammer) das Urteil Ucar und Kilic (C-508/15 und C-509/15, EU:C:2016:986) erlassen.

    Rn. 14 des Urteils vom 21. Dezember 2016, Ucar und Kilic (C-508/15 und C-509/15, EU:C:2016:986), ist wie folgt zu berichtigen:.

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