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   EuGH, 14.03.1996 - C-275/94   

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https://dejure.org/1996,5108
EuGH, 14.03.1996 - C-275/94 (https://dejure.org/1996,5108)
EuGH, Entscheidung vom 14.03.1996 - C-275/94 (https://dejure.org/1996,5108)
EuGH, Entscheidung vom 14. März 1996 - C-275/94 (https://dejure.org/1996,5108)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Brüsseler Übereinkommen - Auslegung von Artikel 47 Nummer 1 - Von der Partei, die die Zwangsvollstreckung beantragt, vorzulegende Urkunden - Verpflichtung zur Vorlage des Nachweises der Zustellung des Urteils - Möglichkeit zur Vorlage des Zustellungsnachweises nach ...

  • EU-Kommission PDF

    Roger van der Linden gegen Berufsgenossenschaft der Feinmechanik und Elektrotechnik.

    Brüsseler Übereinkommen vom 27. September 1968, Artikel 47 Nr. 1
    Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen; Anerkennung und Vollstreckung; Verfahren; Antrag auf Zulassung der Vollstreckung; Vorzulegende Urkunden; Nachweis der Zustellung des Urteils, dessen Vollstreckung ...

  • EU-Kommission

    Van der Linden

  • Wolters Kluwer

    Vorabentscheidungsersuchen zu Fragen der Auslegung eines Übereinkommens über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen durch den Gerichtshof; Fehlen eines Nachweises der Zustellung ergangener ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Voraussetzungen für die Vollstreckung von Urteilen nach EuGVÜ

  • Judicialis

    EG-Vertrag Art. 177

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EG-Vertrag Art. 177
    Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen - Anerkennung und Vollstreckung - Verfahren - Antrag auf Zulassung der Vollstreckung - Vorzulegende Urkunden - Nachweis der Zustellung des Urteils, dessen Vollstreckung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1996, 505
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BGH, 21.10.2004 - IX ZB 53/03

    Vollstreckung eines ausländischen Titels

    a) Der nach Art. 47 Nr. 1 EuGVÜ erforderliche Nachweis, daß die Entscheidung zugestellt worden ist, kann auch während des Klauselerteilungsverfahrens erbracht werden (EuGH, Urt. v. 14. März 1996 - C-275/94, Slg. 1996, I-1393 Rn. 19).

    Die Vorschrift des Art. 47 Nr. 1 EuGVÜ soll lediglich sicherstellen, daß dem Schuldner Gelegenheit zur freiwilligen Zahlung gegeben wird (EuGH, Urt. v. 14. März 1996, aaO Rn. 15 f).

    Dies gilt zumindest dann, wenn der Schuldner über eine angemessene Frist verfügt, um dem Urteil freiwillig nachzukommen, sofern die Partei, die die Vollstreckung beantragt, die Kosten eines etwa unnötigen Verfahrens trägt (EuGH, Urt. v. 14. März 1996, aaO Rn. 19).

    Auch der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften sieht es als ausreichend an, daß die Zustellung nur nach dem Recht des Anerkennungsstaates durchgeführt worden ist, sofern das nationale Recht einen entsprechenden nachträglichen Zustellungsnachweis zuläßt (vgl. EuGH, Urt. v. 14. März 1996, aaO Rn. 6, 16 ff).

  • BGH, 18.09.2001 - IX ZB 75/99

    Überprüfung der Zuständigkeit des Gerichts im Anerkennungsverfahren; Begriff der

    Im übrigen hat der Europäische Gerichtshof zu dem entsprechenden Art. 47 Nr. 1 EuGVÜ entschieden, daß der Nachweis der Urteilszustellung - wenn die nationalen Verfahrensvorschriften dies gestatten - grundsätzlich noch nach Einreichung des Antrags auf Vollstreckbarerklärung und insbesondere während eines daraufhin anhängig gemachten Rechtsbehelfs erbracht werden kann (IPRax 1997, 186, 187).
  • BGH, 12.10.2017 - IX ZB 64/14

    Verfahren auf Vollstreckbarerklärung nach dem deutsch-israelischen Anerkennungs-

    Weil das deutsche Beschwerderecht es dem Gläubiger erlaubt, die beizubringende Urkunde über die Zustellung der zu vollstreckenden Entscheidung noch im Rechtsbehelfsverfahren vorzulegen (vgl. zum EuGVÜ EuGH, Urteil vom 14. März 1996, C-275/94, Van der Linden, Slg. 1996, I-1393 Rn. 14, 16 und 19), bleibt eine Beschwerde des Schuldners erfolglos, wenn diesem der Titel gemeinsam mit dem die Vollstreckbarkeit anordnenden Beschluss zugestellt wird (BGH, Beschluss vom 21. Oktober 2004 - IX ZB 53/03, NJW-RR 2005, 295, 296).
  • OLG Zweibrücken, 22.10.2001 - 3 W 72/01

    Zuständigkeit; Vollstreckung; Handelssache; Zivilsache; Spanien; Portugal;

    Auf die zudem gegebene Möglichkeit, die Zustellung des zu vollstreckenden erstinstanzlichen Urteils noch während des Klauselerteilungsverfahrens einschließlich des Rechtsbehelfsverfahrens nachzuholen (vgl. EuGH IPRax 1997, 186 f.; BGH IPRax 1998, 205; OLG Hamm IPRax 1997, 421, 422 unter Heranziehung des § 187 ZPO; OLG Köln JurBüro 2001, 48, 49), kommt es daher nicht an.
  • OLG Köln, 07.04.2000 - 16 W 6/00

    Nachträgliche Zustellung der zu vollstreckenden Entscheidung

    Das ist zu bejahen für den Fall, dass die nationalen Verfahrensvorschriften dies gestatten, und sofern der Schuldner über eine angemessene Frist verfügt, um dem Urteil freiwillig nachzukommen, und sofern die Partei, die die Vollstreckung beantragt, die Kosten eines etwa unnötigen Verfahrens trägt (vgl. EuGH IPRax 97, 186).
  • OLG Koblenz, 14.06.2007 - 2 U 219/07

    Vollstreckung: Vollstreckbarerklärung einer in Dänemark ergangenen Entscheidung;

    Hinzu kommt, dass nach herrschender Rechtsprechung (vgl. EuGH IPrax 1997, 186, 187; BGH IPrax 2003, 354) eine zunächst fehlende Zustellung auch während des Beschwerdeverfahrens nachgeholt werden kann, wenn die nationalen Verfahrensvorschriften dies gestatten.
  • Generalanwalt beim EuGH, 26.04.2012 - C-619/10

    Trade Agency - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Anerkennung und Vollstreckung

    20 - Vgl. hierzu Urteil vom 14. März 1996, Van der Linden (C-275/94, Slg. 1996, I-1393).
  • OLG Saarbrücken, 03.03.2004 - 5 W 212/03

    Vollstreckbarerklärung eines polnischen Urteils

    Nachdem die Antragsgegnerin von dieser ihr jedenfalls seit August 2003 offenstehenden Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht und sie durch ihre Beschwerde zu erkennen gegeben hat, dass sie das Urteil des Bezirksgericht nicht anerkennt, wäre das Verlangen nach einer (erneuten) Zustellung des Urteils an die Antragsgegnerin, die noch während des Beschwerdeverfahrens erfolgen kann (Senatsbeschluss vom 24.11.1997, OLGR 1998, 231, 232; EuGH, U. v. 14.3.1996 - Rs C-275/95, IPRax 1997, 186; Geimer/Schütze, EuZVR, Art. 47 Rn. 3), bloße Förmelei.
  • Generalanwalt beim EuGH, 28.09.2006 - C-283/05

    ASML - Justizielle Zusammenarbeit - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Artikel 34

    Durch diese erste Folgerung soll meines Erachtens der Auslegung von Artikel 47 Absatz 1 des Brüsseler Übereinkommens, die der Gerichtshof in seinem Urteil 14. März 1996 in der Rechtssache C-275/94, Van der Linden(26), vorgenommen hat, Rechnung getragen werden.
  • BGH, 18.09.1997 - IX ZB 79/96

    Beurteilung eines Mitverschuldens nach französischem Recht

    Das zu vollstreckende Urteil konnte noch nach Abschluß der ersten Instanz zugestellt werden (vgl. EuGH IPRax 1997, 186 f).
  • OLG Hamm, 19.12.2003 - 29 W 18/03

    Rechtzeitigkeit der Zustellung eines verfahrenseinleitenden Schriftstücks;

  • EuGH, 17.04.1997 - C-276/95

    Tarifliche Einordnung eines Erzeugnisses mit der Bezeichnung "Perfectamyl KKS";

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