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   EuGH, 14.03.2017 - C-188/15   

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https://dejure.org/2017,6106
EuGH, 14.03.2017 - C-188/15 (https://dejure.org/2017,6106)
EuGH, Entscheidung vom 14.03.2017 - C-188/15 (https://dejure.org/2017,6106)
EuGH, Entscheidung vom 14. März 2017 - C-188/15 (https://dejure.org/2017,6106)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Europäischer Gerichtshof

    Bougnaoui und ADDH

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 2000/78/EG - Gleichbehandlung - Diskriminierung wegen der Religion oder der Weltanschauung - Wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung - Begriff - Wunsch eines Kunden, die Leistungen nicht von einer ...

  • IWW
  • hensche.de

    Diskriminierung: Religion, Kopftuch

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Entlassung einer Arbeitnehmerin wegen des Wunsches eines Kunden nach Zusammenarbeit mit Mitarbeiterin ohne Kopftuch unzulässig ("Bougnaoui und ADDH")

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (26)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Kopftuchverbot am Arbeitsplatz kann zulässig sein

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    Bougnaoui und ADDH

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 2000/78/EG - Gleichbehandlung - Diskriminierung wegen der Religion oder der Weltanschauung - Wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung - Begriff - Wunsch eines Kunden, die Leistungen nicht von einer ...

  • faz.net (Pressemeldung, 14.03.2017)

    Arbeitgeber können Tragen eines Kopftuchs verbieten

  • zeit.de (Pressemeldung, 14.03.2017)

    Ein Kopftuchverbot am Arbeitsplatz kann zulässig sein

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Kopftuch -als Auswahlkriterium unter Stellenbewerberinnen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kopftuchverbot stellt keine unmittelbare Diskriminierung dar

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Weiteres Urteil zum Verbot des Tragens religiöser Zeichen im Unternehmen

  • taz.de (Pressebericht, 14.03.2017)

    Unverhüllt zur Arbeit

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kopftuchverbot in privaten Unternehmen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kopftuchverbot am Arbeitsplatz zulässig?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber können das Tragen eines islamischen Kopftuchs am Arbeitsplatz grundsätzlich verbieten!

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber können unter bestimmten Voraussetzungen Tragen eines Kopftuch verbieten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Das Verbot, am Arbeitsplatz ein Kopftuch zu tragen, kann zulässig sein

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kopftuch am Arbeitsplatz - Kündigung wegen Kopftuch

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kopftuchverbot am Arbeitsplatz

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kundenkontakt kann zu Kopftuchverbot führen

  • lutzabel.com (Kurzinformation)

    Kopftuchverbot am Arbeitsplatz möglich

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kopftuchverbot bei privaten Arbeitgebern

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 14.03.2017)

    Kopftuchverbot nicht ausgeschlossen

  • deutsche-apotheker-zeitung.de (Pressemeldung)

    Kein generelles Kopftuchverbot in Apotheken

  • arbeitsrecht-weltweit.de (Kurzinformation)

    Kleidungsvorschriften im Betrieb: Verbot von Kopftuch und Absatz?

  • arbeitsrecht-weltweit.de (Kurzinformation)

    Kopftuchverbot im Unternehmen

  • efarbeitsrecht.net (Kurzinformation)

    Kopftuch am Arbeitsplatz

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kann das Tragen eines Kopftuchs durch den Arbeitgeber verboten werden?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Arbeitgeber kann unter bestimmten Voraussetzungen Tragen eines Kopftuchs verbieten - Kundenwunsch nach Zusammenarbeit mit Mitarbeitern ohne Kopftuch für Entlassung nicht ausreichend

  • rp-online.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 16.03.2016)

    Wenn der Chef die Kleiderordnung macht

Besprechungen u.ä. (6)

  • zeit.de (Pressekommentar, 14.03.2017)

    Ein Kopftuch lässt sich nicht verstecken

  • spiegel.de (Pressekommentar, 14.03.2017)

    Kopfbedeckung am Arbeitsplatz: Mehr Mut zum Tuch

  • welt.de (Pressekommentar, 14.03.2017)

    Mit Rassismus hat dieses Kopftuch-Urteil nichts zu tun

  • spiegel.de (Interview mit Bezug zur Entscheidung, 14.03.2017)

    "Arbeitgeber dürfen jetzt nicht einfach Kopftücher verbieten"

  • taz.de (Pressekommentar, 14.03.2017)

    Das Recht auf Religionsfreiheit

  • juwiss.de (Entscheidungsbesprechung)

    Das Kopftuchverbot im privaten Arbeitsrecht und im öffentlichen Dienst - wo stehen wir im Moment?

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Bougnaoui und ADDH

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 2000/78/EG - Gleichbehandlung - Diskriminierung wegen der Religion oder der Weltanschauung - Wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung - Begriff - Wunsch eines Kunden, die Leistungen nicht von einer ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2017, 1089
  • ZIP 2017, 890
  • NVwZ 2017, 549
  • EuZW 2017, 483
  • NZA 2017, 375
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 12.01.2010 - C-229/08

    Grundsätze des Gemeinschaftsrechts

    Auszug aus EuGH, 14.03.2017 - C-188/15
    Dies vorausgeschickt, ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof wiederholt entschieden hat, dass nach Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie 2000/78 nicht der Grund, auf den die Ungleichbehandlung gestützt ist, sondern ein mit diesem Grund im Zusammenhang stehendes Merkmal eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung darstellen muss (vgl. Urteile vom 12. Januar 2010, Wolf, C-229/08, EU:C:2010:3, Rn. 35, vom 13. September 2011, Prigge u. a., C-447/09, EU:C:2011:573, Rn. 66, vom 13. November 2014, Vital Pérez, C-416/13, EU:C:2014:2371, Rn. 36, sowie vom 15. November 2016, Salaberria Sorondo, C-258/15, EU:C:2016:873, Rn. 33).
  • EuGH, 13.09.2011 - C-447/09

    Ein Verbot für Verkehrspiloten, über das vollendete 60. Lebensjahr hinaus ihrer

    Auszug aus EuGH, 14.03.2017 - C-188/15
    Dies vorausgeschickt, ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof wiederholt entschieden hat, dass nach Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie 2000/78 nicht der Grund, auf den die Ungleichbehandlung gestützt ist, sondern ein mit diesem Grund im Zusammenhang stehendes Merkmal eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung darstellen muss (vgl. Urteile vom 12. Januar 2010, Wolf, C-229/08, EU:C:2010:3, Rn. 35, vom 13. September 2011, Prigge u. a., C-447/09, EU:C:2011:573, Rn. 66, vom 13. November 2014, Vital Pérez, C-416/13, EU:C:2014:2371, Rn. 36, sowie vom 15. November 2016, Salaberria Sorondo, C-258/15, EU:C:2016:873, Rn. 33).
  • EuGH, 15.11.2016 - C-258/15

    Grundsätze des Gemeinschaftsrechts

    Auszug aus EuGH, 14.03.2017 - C-188/15
    Dies vorausgeschickt, ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof wiederholt entschieden hat, dass nach Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie 2000/78 nicht der Grund, auf den die Ungleichbehandlung gestützt ist, sondern ein mit diesem Grund im Zusammenhang stehendes Merkmal eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung darstellen muss (vgl. Urteile vom 12. Januar 2010, Wolf, C-229/08, EU:C:2010:3, Rn. 35, vom 13. September 2011, Prigge u. a., C-447/09, EU:C:2011:573, Rn. 66, vom 13. November 2014, Vital Pérez, C-416/13, EU:C:2014:2371, Rn. 36, sowie vom 15. November 2016, Salaberria Sorondo, C-258/15, EU:C:2016:873, Rn. 33).
  • EuGH, 13.11.2014 - C-416/13

    Das Gesetz der Autonomen Gemeinschaft Asturien, das für die Einstellung örtlicher

    Auszug aus EuGH, 14.03.2017 - C-188/15
    Dies vorausgeschickt, ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof wiederholt entschieden hat, dass nach Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie 2000/78 nicht der Grund, auf den die Ungleichbehandlung gestützt ist, sondern ein mit diesem Grund im Zusammenhang stehendes Merkmal eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung darstellen muss (vgl. Urteile vom 12. Januar 2010, Wolf, C-229/08, EU:C:2010:3, Rn. 35, vom 13. September 2011, Prigge u. a., C-447/09, EU:C:2011:573, Rn. 66, vom 13. November 2014, Vital Pérez, C-416/13, EU:C:2014:2371, Rn. 36, sowie vom 15. November 2016, Salaberria Sorondo, C-258/15, EU:C:2016:873, Rn. 33).
  • EuGH, 10.07.2008 - C-54/07

    ÖFFENTLICHE ÄUSSERUNGEN, DURCH DIE EIN ARBEITGEBER KUNDTUT, DASS ER KEINE

    Auszug aus EuGH, 14.03.2017 - C-188/15
    Die mit dem Rechtsmittel befasste Kammer für Sozialsachen der Cour de cassation (Kassationsgerichtshof) führt aus, der Gerichtshof habe sich in seinem Urteil vom 10. Juli 2008, Feryn (C-54/07, EU:C:2008:397), auf die Feststellung beschränkt, dass die öffentliche Äußerung eines Arbeitgebers, er werde keine Arbeitnehmer einer bestimmten ethnischen Herkunft oder Rasse einstellen, eine unmittelbare Diskriminierung bei der Einstellung im Sinne der Richtlinie 2000/43/EG des Rates vom 29. Juni 2000 zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft (ABl. 2000, L 180, S. 22) begründe.
  • EuGH, 15.07.2021 - C-804/18

    WABE - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 2000/78/EG -

    In der Rechtsprechung des Gerichtshofs, insbesondere in den Urteilen vom 14. März 2017, G4S Secure Solutions (C-157/15, EU:C:2017:203), sowie vom 14. März 2017, Bougnaoui und ADDH (C-188/15, EU:C:2017:204), werde diese Frage jedoch nicht beantwortet.

    Eine Ungleichbehandlung wie die in Frage 2 Buchst. a in der Rechtssache C-804/18 angesprochene führt daher nicht zu einer mittelbaren Diskriminierung im Sinne von Art. 2 Abs. 2 Buchst. b der Richtlinie 2000/78, wenn sie durch ein rechtmäßiges Ziel sachlich gerechtfertigt ist und die Mittel zur Erreichung dieses Ziels angemessen und erforderlich sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. März 2017, Bougnaoui und ADDH, C-188/15, EU:C:2017:204, Rn. 33).

    Solche Situationen sind hingegen u. a. zu unterscheiden von zum einen der Rechtssache, in der das Urteil vom 14. März 2017, Bougnaoui und ADDH (C-188/15, EU:C:2017:204), ergangen ist, in der die Kündigung einer Arbeitnehmerin infolge einer Beschwerde eines Kunden erfolgt war und in der es keine interne Regel des Unternehmens gab, die das Tragen jeglichen sichtbaren Zeichens politischer, weltanschaulicher oder religiöser Überzeugungen verboten hätte, sowie zum anderen der Rechtssache, in der das Urteil vom 10. Juli 2008, Feryn (C-54/07, EU:C:2008:397), ergangen ist, die eine unmittelbare Diskriminierung aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft betraf, die ihren Ursprung angeblich in diskriminierenden Forderungen der Kunden hatte.

  • EuGH, 22.01.2019 - C-193/17

    Die Gewährung eines bezahlten Feiertags am Karfreitag in Österreich allein für

    Es steht aber fest, dass die Religionsfreiheit zu den vom Unionsrecht anerkannten Rechten und Grundfreiheiten gehört, wobei der Begriff der Religion insoweit so zu verstehen ist, dass er sowohl das forum internum , d. h. den Umstand, Überzeugungen zu haben, als auch das forum externum , d. h. die Bekundung des religiösen Glaubens in der Öffentlichkeit, umfasst (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. März 2017, G4S Secure Solutions, C-157/15, EU:C:2017:203, Rn. 28, und vom 14. März 2017, Bougnaoui und ADDH, C-188/15, EU:C:2017:204, Rn. 30).
  • Generalanwalt beim EuGH, 09.11.2017 - C-414/16

    Nach Ansicht von Generalanwalt Tanchev unterliegen berufliche Anforderungen, die

    4 Der Gerichtshof hatte in den Urteilen vom 14. März 2017, Bougnaoui und ADDH (C-188/15, EU:C:2017:204), vom 13. November 2014, Vital Pérez (C-416/13, EU:C:2014:2371), vom 13. September 2011, Prigge u. a. (C-447/09, EU:C:2011:573), vom 12. Januar 2010, Wolf (C-229/08, EU:C:2010:3), und vom 15. November 2016, Sorondo (C-258/15, EU:C:2016:873), bereits Gelegenheit, Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie 2000/78 auszulegen.

    32 Urteile vom 14. März 2017, Bougnaoui und ADDH (C-188/15, EU:C:2017:204), und G4S Secure Solutions, C-157/15 (EU:C:2017:203).

    39 Urteile vom 14. März 2017, Bougnaoui und ADDH (C-188/15, EU:C:2017:204, Rn. 29), und G4S Secure Solutions (C-157/15, EU:C:2017:203, Rn. 27).

    67 Urteile vom 14. März 2017, G4S Secure Solutions (C-157/15, EU:C:2017:203), sowie Bougnaoui und ADDH (C-188/15, EU:C:2017:204).

    150 McColgan, A., "Religion and (in)equality in the European framework" in Zucca und Ungereanu, a. a. O., S. 215, 230. Zu den komplexen Fragen, die entstehen, wenn im Kontext der Religion "die öffentliche und die private Sphäre ineinanderfallen", vgl. Mancini und Rosenfeld, a. a. O., S. 162. Eine Kommentatorin hat argumentiert, die Urteile des Gerichtshofs vom 14. März 2017, Bougnaoui und ADDH (C-188/15, EU:C:2017:204), sowie G4S Secure Solutions (C-157/15, EU:C:2017:203) deuteten auf ein Widerstreben in Bezug auf eine Rückkehr der Religion in die Zivilgesellschaft hin.

  • EuGH, 13.10.2022 - C-344/20

    S.C.R.L. - Religionsbezogene Kleidung am Arbeitsplatz darf verboten werden, wenn

    Das vorlegende Gericht, dem die Urteile vom 14. März 2017, G4S Secure Solutions (C-157/15, EU:C:2017:203), und vom 14. März 2017, Bougnaoui und ADDH (C-188/15, EU:C:2017:204), bekannt sind, meint, die Auslegung des Begriffs "unmittelbare Diskriminierung" durch den Gerichtshof im ersten dieser Urteile werfe "ernsthafte Fragen" auf.

    Das vorlegende Gericht wirft außerdem die Frage auf, ob der Gerichtshof in den Urteilen vom 14. März 2017, G4S Secure Solutions (C-157/15, EU:C:2017:203), und vom 14. März 2017, Bougnaoui und ADDH (C-188/15, EU:C:2017:204), die religiösen Überzeugungen, die weltanschaulichen Überzeugungen und die politischen Überzeugungen als ein einziges geschütztes Merkmal habe behandeln wollen, so dass nicht zwischen ihnen zu unterscheiden sei.

  • BAG, 21.07.2022 - 2 AZR 130/21

    Der Gerichtshof der Europäischen Union wird gemäß Art. 267 AEUV um die

    Die Eignungsanforderung, nicht aus einer bestimmten Religionsgemeinschaft ausgetreten zu sein, könnte ein solches mit der Religion "zusammenhängendes Merkmal" sein (zur Abgrenzung vom Grund, auf den die Ungleichbehandlung gestützt ist, vgl. EuGH 21. Oktober 2021 - C-824/19, EU:C:2021:862 - [Komisia za zashtita ot diskriminatsia] Rn. 44; 7. November 2019 - C-396/18, EU:C:2019:929 - [Cafaro] Rn. 59; 14. März 2017 - C-188/15, EU:C:2017:204 - [Bougnaoui und ADDH] Rn. 37) .

    Dagegen spräche auch, dass der Begriff "wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung" im Sinne von Art. 4 Abs. 1 RL 2000/78/EG auf eine Anforderung verweist, die sich nicht auf subjektive Erwägungen des Arbeitgebers erstreckt, sondern die von der Art der betreffenden beruflichen Tätigkeit oder den Bedingungen ihrer Ausübung objektiv vorgegeben ist (EuGH 14. März 2017 - C-188/15, EU:C:2017:204 - [Bougnaoui und ADDH] Rn. 40) .

  • BAG, 24.02.2022 - 8 AZR 208/21

    Diskriminierung wegen des Alters - Rechtfertigung

    In unionsrechtskonformer enger Auslegung von § 8 Abs. 1 AGG kann nicht der Grund im Sinne von § 1 AGG, auf den die Ungleichbehandlung gestützt ist, sondern nur ein mit diesem Grund im Zusammenhang stehendes Merkmal eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung darstellen (vgl. etwa EuGH 15. Juli 2021 - C-795/19, EU:C:2021:606 - [Tartu Vangla] Rn. 32 mwN; 14. März 2017 - C-188/15, EU:C:2017:204 - [Bougnaoui und ADDH] Rn. 37 mwN; 12. Januar 2010 - C-229/08, EU:C:2010:3 - [Wolf] Rn. 35) .

    Er kann sich hingegen nicht auf subjektive Erwägungen - wie etwa den Willen des Arbeitgebers, besonderen Kundenwünschen zu entsprechen - erstrecken (vgl. EuGH 14. März 2017 - C-188/15, EU:C:2017:204 - [Bougnaoui und ADDH] Rn. 39 f.) .

  • EuGH, 29.05.2018 - C-426/16

    Der Gerichtshof bestätigt, dass rituelle Schlachtungen ohne Betäubung nur in

    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass das durch Art. 10 Abs. 1 der Charta geschützte Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs u. a. die Freiheit umfasst, seine Religion oder Weltanschauung einzeln oder gemeinsam mit anderen öffentlich oder privat durch Gottesdienst, Unterricht oder Praktizieren von Bräuchen und Riten zu bekennen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. März 2017, G4S Secure Solutions, C-157/15, EU:C:2017:203, Rn. 27, sowie vom 14. März 2017, Bougnaoui und ADDH, C-188/15, EU:C:2017:204, Rn. 29).

    Zudem legt die Charta dem in ihr genannten Begriff "Religion" eine weite Bedeutung bei, die sowohl das forum internum , d. h. den Umstand, Überzeugungen zu haben, als auch das forum externum , d. h. die Bekundung des religiösen Glaubens in der Öffentlichkeit, umfassen kann (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. März 2017, G4S Secure Solutions, C-157/15, EU:C:2017:203, Rn. 28, sowie vom 14. März 2017, Bougnaoui und ADDH, C-188/15, EU:C:2017:204, Rn. 30).

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.02.2021 - C-804/18

    Nach Auffassung von Generalanwalt Rantos kann ein Arbeitgeber im Rahmen seiner

    7 Urteil vom 14. März 2017 (C-188/15, im Folgenden: Urteil Bougnaoui und ADDH, EU:C:2017:204).
  • ArbG Hamburg, 21.11.2018 - 8 Ca 123/18

    Vorabentscheidungsersuchen - Weisungsrecht des Arbeitgebers - Verbot des Tragens

    Die Kammer fühlt sich in dieser Auslegung bestätigt durch die Entscheidung des Gerichtshofs in der Sache Bougnaoui (Urteil vom 14. März 2017, Az. C-188/15, ECLI:EU:C:2017:204), in der der Gerichtshof den Wunsch des Arbeitgebers, den Wünschen eines Kunden zu entsprechen, die Leistungen dieses Arbeitgebers nicht mehr von einer Arbeitnehmerin ausführen zu lassen, die ein islamisches Kopftuch trägt, nicht als eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung im Sinne dieser Bestimmung anerkennt.
  • Generalanwalt beim EuGH, 01.02.2018 - C-25/17

    Jehovan todistajat - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz natürlicher Personen

    31 Hierzu möchte ich anmerken, dass religiöse Angelegenheiten dem Unionsrecht nicht generell und als solche entzogen sind, sei es, dass das Unionsrecht - um nur diese Beispiele anzuführen - im Sinne des Schutzes der Glaubensfreiheit und der Freiheit des Einzelnen, am Arbeitsplatz religiöse Überzeugungen auszudrücken, wirkt (vgl. zuletzt Urteile vom 14. März 2017, Bougnaoui und ADDH, C-188/15, EU:C:2017:204, und vom 14. März 2017, G4S Secure Solutions, C-157/15, EU:C:2017:203) oder in dem Sinne, dass kirchliche Tätigkeiten dem Wettbewerbsrecht unterliegen können, wenn sie nicht ausschließlich religiösen Zwecken dienen (vgl. Urteil vom 27. Juni 2017, Congregación de Escuelas Pías Provincia Betania, C-74/16, EU:C:2017:496, Rn. 43).
  • Generalanwalt beim EuGH, 26.06.2019 - C-396/18

    Cafaro - Vorlage zur Vorabentscheidung - Inhaber einer Pilotenlizenz, die das

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.07.2018 - C-193/17

    Cresco Investigation - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gleichbehandlung in

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.11.2020 - C-795/19

    Tartu vangla - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Gleichbehandlung

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.05.2023 - C-148/22

    Commune d'Ans - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.03.2021 - C-282/19

    GILDA-UNAMS u.a.

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2023 - C-518/22

    AP Assistenzprofis - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik -

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.04.2022 - C-344/20

    S.C.R.L. (Vêtement à connotation religieuse) - Vorlage zur Vorabentscheidung -

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