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   EuGH, 14.04.2005 - C-243/04 P   

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https://dejure.org/2005,36645
EuGH, 14.04.2005 - C-243/04 P (https://dejure.org/2005,36645)
EuGH, Entscheidung vom 14.04.2005 - C-243/04 P (https://dejure.org/2005,36645)
EuGH, Entscheidung vom 14. April 2005 - C-243/04 P (https://dejure.org/2005,36645)
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Volltextveröffentlichung

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Gaki-Kakouri / Gerichtshof

    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Erste Kammer) vom 21. April 2004 in der Rechtssache T-172/01 (M./Gerichtshof), mit dem die Klage der Rechtsmittelführerin gegen die Entscheidung des Gerichtshofes vom 29. Mai 2001 über die Zurückweisung der Beschwerden ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuG, 21.04.2004 - T-172/01

    M / Gerichtshof - Geschiedener Ehegatte eines inzwischen verstorbenen ehemaligen

    Auszug aus EuGH, 14.04.2005 - C-243/04
    1 Par son pourvoi, M me Gaki-Kakouri demande l'annulation de l'arrêt du Tribunal de première instance des Communautés européennes du 21 avril 2004, Gaki-Kakouri/Cour de justice (T-172/01, non encore publié au Recueil, ci-après l'«arrêt attaqué"), par lequel celui-ci a rejeté son recours tendant à l'annulation de la décision lui refusant l'octroi d'une pension de survie du chef de son ex-époux (ci-après la «décision litigieuse").
  • EuGH, 19.03.2015 - C-286/13

    Dole Food und Dole Fresh Fruit Europe / Kommission

    Eine solche Verpflichtung der Parteien bedeutet, dass das Gericht die Befugnis haben muss, die Stichhaltigkeit der Begründung für die Verspätung für dieses Beweisangebot zu prüfen, sowie die Befugnis, diese Angebote zurückzuweisen, wenn der Antrag nicht hinreichend begründet ist (Urteil Gaki-Kakouri/Gerichtshof, C-243/04 P, EU:C:2005:238, Rn. 33).
  • EuGH, 23.11.2023 - C-758/21

    Ryanair und Airport Marketing Services

    Durch ein schnelles schriftliches Vorverfahren wird nämlich eine Bearbeitung der Rechtssache in angemessener Frist ermöglicht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. April 2005, Gaki-Kakouri/Gerichtshof, C-243/04 P, EU:C:2005:238, Rn. 30).

    Zu der Bestimmung der alten Verfahrensordnung, die nunmehr im Wesentlichen in Art. 85 Abs. 2 der Verfahrensordnung des Gerichts enthalten ist, hat der Gerichtshof festgestellt, dass sie, indem sie Beweisangebote außerhalb der nun in Art. 76 Buchst. f und Art. 85 Abs. 1 der Verfahrensordnung genannten Fälle zulässt, auch dem Erfordernis eines fairen Verfahrens und insbesondere des Schutzes der Verteidigungsrechte Rechnung trägt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. April 2005, Gaki-Kakouri/Gerichtshof, C-243/04 P, EU:C:2005:238, Rn. 32).

    Anders als Art. 85 Abs. 2 der Verfahrensordnung des Gerichts stellt Art. 85 Abs. 3 der Verfahrensordnung des Gerichts nämlich nicht bloß eine Ausnahme von der allgemeinen Regel von Art. 85 Abs. 1 der Verfahrensordnung des Gerichts dar, sondern, da die Möglichkeit gemäß Art. 85 Abs. 3 der Verfahrensordnung des Gerichts nach dem Wortlaut dieser Bestimmung nur ausnahmsweise besteht, eine Ausnahme von der Grundregel und der Ausnahme, wie sie in Art. 85 Abs. 1 bzw. Abs. 2 der Verfahrensordnung des Gerichts vorgesehen sind (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. April 2005, Gaki-Kakouri/Gerichtshof, C-243/04 P, EU:C:2005:238, Rn. 33, und vom 16. September 2020, BP/FRA, C-669/19 P, EU:C:2020:713, Rn. 47).

    Daher kann das Gericht dadurch, dass es die Regel gemäß Art. 85 Abs. 3 seiner Verfahrensordnung angewandt hat, nicht gegen diese Grundsätze und Rechte verstoßen haben, und zwar auch dann nicht, wenn es zu dem Schluss gelangt ist, dass die zusätzlichen Beweise unzulässig seien, weil die Verspätung ihrer Vorlage rechtlich nicht hinreichend gerechtfertigt worden sei (vgl. entsprechend Urteil vom 14. April 2005, Gaki-Kakouri/Gerichtshof, C-243/04 P, EU:C:2005:238, Rn. 34).

  • EuGH, 29.07.2019 - C-654/17

    Bayerische Motoren Werke/ Kommission und Freistaat Sachsen - Rechtsmittel -

    Soweit die Kommission drittens in der mündlichen Verhandlung versucht hat, mit dem Urteil vom 14. April 2005, Gaki-Kakouri/Gerichtshof (C-243/04 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2005:238), zu argumentieren, in dessen Rn. 33 und 34 der Gerichtshof einen Rechtsmittelgrund geprüft hat, mit dem gerügt wurde, das Gericht habe in Bezug auf verspätete Beweisangebote gegen Art. 48 Abs. 1 seiner Verfahrensordnung verstoßen, so genügt die Feststellung, dass dieser Rechtsmittelgrund in jener Rechtssache auf die Aufhebung einer Entscheidung des Gerichts im Sinne von Art. 56 Abs. 1 der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union gerichtet war, nämlich eine Entscheidung über den Streitgegenstand.
  • EuG, 14.03.2013 - T-588/08

    Dole Food und Dole Germany / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Bananenmarkt -

    Nach der Rechtsprechung sind Beweisangebote auch noch nach der Gegenerwiderung zulässig, wenn der Beweisantragsteller vor dem Abschluss des schriftlichen Verfahrens nicht über die betreffenden Beweise verfügen konnte oder die verspätete Vorlage von Dokumenten durch seinen Gegner es rechtfertigt, die Verfahrensakten zur Wahrung des Grundsatzes des kontradiktorischen Verfahrens zu vervollständigen (Urteile des Gerichts vom 21. April 2004, M/Gerichtshof, T-172/01, Slg. 2004, II-1075, Randnr. 44, im Rechtsmittelverfahren bestätigt durch Urteil des Gerichtshofs vom 14. April 2005, Gaki-Kakouri/Gerichtshof, C-243/04 P, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, und vom 8. Oktober 2008, Agrar-Invest-Tatschl/Kommission, T-51/07, Slg. 2008, II-2825, Randnr. 57).

    Dies gilt erst recht bei Beweismitteln, die nach Einreichung der Gegenerwiderung benannt werden (Urteil Gaki-Kakouri/Gerichtshof, oben in Randnr. 41 angeführt, Randnr. 33).

  • EuG, 09.12.2014 - T-91/10

    Lucchini / Kommission

    Darüber hinaus ist eine Abgabe der Beweisangebote im ersten Verfahrensstadium durch das Bemühen um eine geordnete Rechtspflege gerechtfertigt, da sie - durch eine rasche Aktualisierung der Akten - die Bearbeitung der Rechtssache in einer angemessenen Frist erlaubt (Urteil des Gerichtshofs vom 14. April 2005, Gaki-Kakouri/Gerichtshof, C-243/04 P, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Rn. 30, und Urteil des Gerichts vom 5. Oktober 2009, de Brito Sequeira Carvalho/Kommission, T-40/07 P und T-62/07 P, Slg. ÖD 2009, I-B-1-89 und II-B-1-551, Rn. 113).

    Auch in diesem Artikel kommt das Erfordernis eines fairen Verfahrens, insbesondere eines Schutzes der Verteidigungsrechte, zum Ausdruck, da er Beweisangebote über die in Art. 44 § 1 und Art. 46 § 1 der Verfahrensordnung genannten Fälle hinaus gestattet (Urteil Gaki-Kakouri/Gerichtshof, oben in Rn. 62 angeführt, Rn. 32).

    Eine solche Verpflichtung bedeutet, dass dem Gericht die Befugnis eingeräumt wird, die Stichhaltigkeit der Begründung der verspäteten Vorlage dieser Beweisangebote und je nach Fall deren Inhalt zu kontrollieren, sowie, falls der Antrag rechtlich nicht hinreichend begründet ist, die Befugnis, sie zurückzuweisen (Urteil Gaki-Kakouri/Gerichtshof, oben in Rn. 62 angeführt, Rn. 33).

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.03.2023 - C-758/21

    Ryanair und Airport Marketing Services - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen -

    4 Urteil vom 14. April 2005, Gaki-Kakouri/Gerichtshof (C-243/04 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2005:238, Rn. 30) (zu den entsprechenden Bestimmungen in der früheren Verfahrensordnung des Gerichts).

    Der Gerichtshof zitiert in diesem Zusammenhang das Urteil vom 14. April 2005, Gaki-Kakouri/Gerichtshof (C-243/04 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2005:238, Rn. 32 und 33).

    7 C-243/04 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2005:238, Rn. 32 und 33.

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.11.2012 - C-103/11

    Generalanwalt Cruz Villalón schlägt dem Gerichtshof vor, das Urteil des Gerichts

    27 - Urteil vom 14. April 2005, Gaki-Kakouri/Gerichtshof (C-243/04 P, Randnr. 32).

    29 - Urteil Gaki-Kakouri/Gerichtshof (Randnr. 33).

  • EuG, 13.12.2018 - T-559/15

    Post Bank Iran / Rat - Außervertragliche Haftung - Gemeinsame Außen- und

    Nach der Rechtsprechung zur Anwendung der Präklusionsvorschrift des Art. 85 Abs. 1 der Verfahrensordnung müssen die Parteien die verspätete Vorlage neuer Beweise oder Beweisangebote begründen (Urteil vom 18. September 2008, Angé Serrano u. a./Parlament, T-47/05, EU:T:2008:384, Rn. 54), und der Unionsrichter ist befugt, die Stichhaltigkeit der Begründung für die Verspätung, mit der diese Beweise oder Beweismittel vorgelegt worden sind, und gegebenenfalls deren Inhalt zu prüfen sowie sie zurückzuweisen, wenn diese verspätete Vorlage rechtlich nicht hinreichend gerechtfertigt oder begründet ist (Urteile vom 14. April 2005, Gaki-Kakouri/Gerichtshof, C-243/04 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2005:238, Rn. 33, und vom 18. September 2008, Angé Serrano u. a./Parlament, T-47/05, EU:T:2008:384, Rn. 56).

    Es ist bereits entschieden worden, dass die verspätete Vorlage von Beweisen oder Beweisangeboten durch eine Partei gerechtfertigt sein kann, wenn diese Partei über diese Beweise nicht früher verfügen konnte oder die Verspätung, mit der die Gegenpartei Beweise vorgelegt hat, es rechtfertigt, die Verfahrensakten zur Wahrung des Grundsatzes des kontradiktorischen Verfahrens zu ergänzen (Urteile vom 14. April 2005, Gaki-Kakouri/Gerichtshof, C-243/04 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2005:238, Rn. 32, und vom 18. September 2008, Angé Serrano u. a./Parlament, T-47/05, EU:T:2008:384, Rn. 55).

  • EuG, 13.12.2018 - T-558/15

    Iran Insurance / Rat - Außervertragliche Haftung - Gemeinsame Außen- und

    Nach der Rechtsprechung zur Anwendung der Präklusionsvorschrift des Art. 85 Abs. 1 der Verfahrensordnung müssen die Parteien die verspätete Vorlage neuer Beweise oder Beweisangebote begründen (vgl. in diesem Sinne und entsprechend Urteil vom 18. September 2008, Angé Serrano u. a./Parlament, T-47/05, EU:T:2008:384, Rn. 54), und der Unionsrichter ist befugt, die Stichhaltigkeit der Begründung für die Verspätung, mit der diese Beweise oder Beweismittel vorgelegt worden sind, und gegebenenfalls deren Inhalt zu prüfen sowie sie zurückzuweisen, wenn diese verspätete Vorlage rechtlich nicht hinreichend gerechtfertigt oder begründet ist (vgl. in diesem Sinne und entsprechend Urteile vom 14. April 2005, Gaki-Kakouri/Gerichtshof, C-243/04 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2005:238, Rn. 33, und vom 18. September 2008, Angé Serrano u. a./Parlament, T-47/05, EU:T:2008:384, Rn. 56).

    Es ist bereits entschieden worden, dass die verspätete Vorlage von Beweisen oder Beweisangeboten durch eine Partei gerechtfertigt sein kann, wenn diese Partei über diese Beweise nicht früher verfügen konnte oder die Verspätung, mit der die Gegenpartei Beweise vorgelegt hat, es rechtfertigt, die Verfahrensakten zur Wahrung des Grundsatzes des kontradiktorischen Verfahrens zu ergänzen (vgl. in diesem Sinne und entsprechend Urteile vom 14. April 2005, Gaki-Kakouri/Gerichtshof, C-243/04 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2005:238, Rn. 32, und vom 18. September 2008, Angé Serrano u. a./Parlament, T-47/05, EU:T:2008:384, Rn. 55).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.05.2006 - 1 M 476/05

    Vermittlung von Sportwetten

    Im Hinblick auf die nach Erlass des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 28.03.2006 - 1 BvR 1054/91 - angekündigten und bereits getroffenen Maßnahmen zur Einschränkung des Wettangebots und zur Suchtprävention ist die Prognose gerechtfertigt, dass die staatliche Ausgestaltung des Wettmonopols den Anforderungen gerecht wird, die nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Urteil vom 06.11.2003 - C-243/04 - "Gambelli") zur Rechtfertigung von Beschränkungen der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehr maßgeblich sind.
  • EuG, 14.12.2018 - T-298/16

    East West Consulting / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.04.2011 - C-106/09

    Nach Ansicht von Generalanwalt Niilo Jääskinen können schädliche Steuermaßnahmen

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.04.2019 - C-654/17

    Bayerische Motoren Werke/ Kommission und Freistaat Sachsen - Rechtsmittel -

  • EuG, 15.12.2021 - T-158/19

    Breyer/ REA - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 -

  • EuG, 18.11.2015 - T-75/12

    Nu Air Polska / Kommission

  • EuG, 05.10.2009 - T-40/07

    de Brito Sequeira Carvalho / Kommission

  • EuG, 18.11.2015 - T-76/12

    Nu Air Compressors and Tools / Kommission

  • EuG, 02.02.2015 - T-577/14

    Gascogne Sack Deutschland und Gascogne / Europäische Union

  • EuG, 06.01.2015 - T-479/14

    Kendrion / Gerichtshof der Europäischen Union

  • EuG, 14.05.2014 - T-406/09

    Donau Chemie / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für Calciumcarbid und

  • EuG, 22.01.2015 - T-176/12

    Bank Tejarat / Rat

  • EuG, 05.10.2009 - T-62/07

    Kommission / de Brito Sequeira Carvalho

  • EuG, 18.09.2008 - T-47/05

    Angé Serrano u.a. / Parlament

  • EuG, 23.11.2016 - T-328/15

    Alsteens / Kommission

  • EuG, 09.01.2015 - T-409/14

    'Marcuccio / Cour de justice de l''Union européenne'

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.05.2007 - C-439/05

    Land Oberösterreich / Kommission - Rechtsmittel - Angleichung der

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.03.2021 - C-22/20

    Kommission/ Schweden (Stations d'épuration)

  • EuG, 13.11.2014 - T-43/12

    Hamcho und Hamcho International / Rat

  • EuG, 19.11.2014 - T-40/12

    European Dynamics Luxembourg und Evropaïki Dynamiki / EUROPOL

  • EuG, 11.07.2019 - T-888/16

    BP / FRA

  • EuG, 21.05.2015 - T-201/13

    Rubinum / Kommission - Öffentliche Gesundheit - Lebensmittelsicherheit -

  • EuG, 06.02.2013 - T-263/11

    'Bopp / HABM (Représentation d''un cadre octogonal vert)' - Gemeinschaftsmarke -

  • EuG, 03.09.2014 - T-261/12

    Diadikasia Symvouloi Epicheiriseon / Kommission

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