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   EuGH, 14.04.2015 - C-76/14   

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https://dejure.org/2015,7479
EuGH, 14.04.2015 - C-76/14 (https://dejure.org/2015,7479)
EuGH, Entscheidung vom 14.04.2015 - C-76/14 (https://dejure.org/2015,7479)
EuGH, Entscheidung vom 14. April 2015 - C-76/14 (https://dejure.org/2015,7479)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Manea

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Inländische Abgaben - Art. 110 AEUV - Von einem Mitgliedstaat auf Kraftfahrzeuge bei der erstmaligen Zulassung oder der erstmaligen Umschreibung des Eigentums erhobene Steuer - Neutralität zwischen aus anderen Mitgliedstaaten stammenden ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Manea

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Inländische Abgaben - Art. 110 AEUV - Von einem Mitgliedstaat auf Kraftfahrzeuge bei der erstmaligen Zulassung oder der erstmaligen Umschreibung des Eigentums erhobene Steuer - Neutralität zwischen aus anderen Mitgliedstaaten stammenden ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)

    Manea

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    AEUV Art 110
    Kraftfahrzeug, Schadstoffemissionen, Besteuerung

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Mihai Manea gegen Institutia Prefectului judetul Brasov - Serviciul Public Comunitar Regim de Permise de Conducere si Inmatriculare a Vehiculelor

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (17)

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.12.2020 - C-896/19

    Generalanwalt Hogan: Das Unionsrecht steht nationalen Verfassungsbestimmungen,

    66 Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. April 2015, Manea (C-76/14, EU:C:2015:216, Rn. 53 und die dort angeführte Rechtsprechung), und vom 23. April 2020, Herst (C-401/18, EU:C:2020:295, Rn. 54).

    67 Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. April 2015, Manea (C-76/14, EU:C:2015:216, Rn. 54), und vom 23. April 2020, Herst (C-401/18, EU:C:2020:295, Rn. 56).

  • EuGH, 20.12.2017 - C-500/16

    Caterpillar Financial Services - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht -

    Daraus folgt, dass die Vorschriften in dieser Auslegung auch auf Rechtsverhältnisse, die vor Erlass des auf das Ersuchen um Auslegung ergangenen Urteils entstanden sind, angewandt werden können und müssen, wenn alle sonstigen Voraussetzungen für die Anrufung der zuständigen Gerichte in einem die Anwendung dieser Vorschriften betreffenden Streit vorliegen (Urteil vom 14. April 2015, Manea, C-76/14, EU:C:2015:216, Rn. 53 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Der Gerichtshof kann die Möglichkeit, sich auf die Auslegung zu berufen, die er einer Bestimmung gegeben hat, nämlich nur ganz ausnahmsweise aufgrund des allgemeinen unionsrechtlichen Grundsatzes der Rechtssicherheit beschränken (Urteil vom 14. April 2015, Manea, C-76/14, EU:C:2015:216, Rn. 54 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 02.02.2023 - C-676/21

    Veronsaajien oikeudenvalvontayksikkö (Taxe sur les véhicules)

    Er soll jede Form des Schutzes beseitigen, die aus einer inländischen Abgabe - insbesondere einer solchen, die Waren aus anderen Mitgliedstaaten diskriminiert - folgen könnte (Urteil vom 14. April 2015, Manea, C-76/14, EU:C:2015:216, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Diese Bestimmung soll die Wettbewerbsneutralität der inländischen Abgaben für bereits auf dem inländischen Markt befindliche und für eingeführte Waren gewährleisten (Urteil vom 14. April 2015, Manea, C-76/14, EU:C:2015:216, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 11.09.2019 - C-676/17

    Calin

    Am 28. April 2015 stellte Frau Calin bei dem genannten Gericht einen ersten Wiederaufnahmeantrag in Bezug auf dieses Urteil und berief sich dabei auf das Urteil vom 14. April 2015, Manea (C-76/14, EU:C:2015:216), in dem der Gerichtshof festgestellt habe, dass diese Umweltgebühr unter Verstoß gegen das Unionsrecht eingeführt worden sei.
  • EuGH, 28.02.2018 - C-387/16

    Nidera - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuern - Mehrwertsteuer - Richtlinie

    Es ist nämlich darauf hinzuweisen, dass durch die Auslegung einer Vorschrift des Unionsrechts, die der Gerichtshof in Ausübung seiner Befugnisse aus Art. 267 AEUV vornimmt, erläutert und verdeutlicht wird, in welchem Sinne und mit welcher Tragweite diese Vorschrift seit ihrem Inkrafttreten zu verstehen und anzuwenden ist oder gewesen wäre (Urteile vom 27. März 1980, Denkavit italiana, 61/79, EU:C:1980:100, Rn. 16, und vom 14. April 2015, Manea, C-76/14, EU:C:2015:216, Rn. 53 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 16.09.2020 - C-339/19

    Romenergo und Aris Capital

    Es obliegt jedoch dem Mitgliedstaat, der eine Begrenzung der zeitlichen Wirkungen des Urteils beantragt, dem Gerichtshof Nachweise vorzulegen, um darzutun, dass eine Gefahr schwerwiegender Störungen besteht (vgl. entsprechend Urteil vom 14. April 2015, Manea, C-76/14, EU:C:2015:216, Rn. 55).
  • EuGH, 20.12.2017 - C-492/16

    Incyte - Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges und gewerbliches Eigentum -

    Daraus folgt, dass die Vorschriften in dieser Auslegung auch auf Rechtsverhältnisse, die vor Erlass des auf das Auslegungsersuchen ergangenen Urteils entstanden sind, angewandt werden können und müssen, wenn alle sonstigen Voraussetzungen für die Anrufung der zuständigen Gerichte in einem die Anwendung dieser Vorschriften betreffenden Streit vorliegen (Urteil vom 14. April 2015, Manea, C-76/14, EU:C:2015:216, Rn. 53 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 05.10.2017 - C-387/16

    Nidera - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuern - Mehrwertsteuer - Richtlinie

    Die Urteile des Gerichtshofs in Vorabentscheidungsverfahren haben nämlich deklaratorischen Charakter und legen die Auslegung der Bestimmungen des Unionsrechts fest, wie sie ab dem Zeitpunkt ihres Inkrafttretens anzuwenden sind (vgl. insbesondere Urteile vom 27. März 1980, Denkavit italiana, 61/79, EU:C:1980:100, Rn. 16, vom 19. Oktober 1995, Richardson, C-137/94, EU:C:1995:342, Rn. 33, sowie vom 14. April 2015, Manea, C-76/14, EU:C:2015:216, Rn. 53).

    In Ausnahmefällen können die Wirkungen des Urteils zwar in zeitlicher Hinsicht beschränkt werden (vgl. Urteil vom 14. April 2015, Manea, C-76/14, EU:C:2015:216, Rn. 54), der Gerichtshof hat jedoch keine solche Beschränkung in Bezug auf das Urteil vom 21. Oktober 2010, Nidera Handelscompagnie (C-385/09, EU:C:2010:627), vorgenommen.

  • FG Hamburg, 09.06.2017 - 4 K 122/15

    Tabaksteuerrecht: Steuerentstehung und -erstattung von Mehrmengen im Rahmen eines

    Auch im Verfahren C-76/14 hat der EuGH (Urt. v. 14.04.2015, ECLI:EU:C:2015:216 - Manea) eine Gesamtschau vorgenommen zwischen einer zu zahlenden Steuer und einem Befreiungstatbestand für die Zahlung dieser Steuer, der nur unter bestimmten Umständen griff (siehe auch Reimer, Diskriminierungs- und Beschränkungsverbote im direkten Steuerrecht, in Schaumburg/Englisch [Hrsg.], Europäisches Steuerrecht, 2015, Rn. 7.158, der eine Ungleichbehandlung insbesondere annimmt, wenn ein Steuerpflichtiger einen geringeren Erstattungsanspruch hat als der Vergleichspartner).
  • Generalanwalt beim EuGH, 19.07.2016 - C-577/14

    Brandconcern / EUIPO

    31 Urteile vom 14. April 2015, Manea (C-76/14, EU:C:2015:216, Rn. 54 und die dort angeführte Rechtsprechung) (ablehnend), und vom 28. April 2016, Borealis Polyolefine u. a. (C-191/14, C-192/14, C-295/14, C-389/14 und C-391/14 bis C-393/14, EU:C:2016:311, Rn. 103) (stattgebend).
  • EuGH, 17.05.2023 - C-105/22

    Dyrektor Izby Administracji Skarbowej w Warszawie (Taxation des véhicules

  • EuGH, 16.11.2023 - C-349/22

    Autoridade Tributária e Aduaneira (Taxe sur les véhicules d'occasion importés)

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.02.2019 - C-676/17

    Calin - Vorlage zur Vorabentscheidung - Grundsätze der loyalen Zusammenarbeit,

  • EGMR, 02.04.2019 - 54494/11

    POP ET AUTRES c. ROUMANIE

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.02.2016 - C-288/14

    Ciup - Vorlage zur Vorabentscheidung - Erstattung zu Unrecht erhobener Steuer -

  • EuGH, 08.10.2015 - C-234/15

    Doris Spedition

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.02.2016 - C-200/14

    Câmpean - Vorlage zur Vorabentscheidung - Erstattung zu Unrecht erhobener Steuer

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