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   EuGH, 14.05.2020 - C-607/18 P   

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https://dejure.org/2020,10457
EuGH, 14.05.2020 - C-607/18 P (https://dejure.org/2020,10457)
EuGH, Entscheidung vom 14.05.2020 - C-607/18 P (https://dejure.org/2020,10457)
EuGH, Entscheidung vom 14. Mai 2020 - C-607/18 P (https://dejure.org/2020,10457)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    NKT Verwaltung und NKT/ Kommission

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Europäischer Markt für Erd- und Unterwasserstromkabel - Aufteilung des Marktes im Rahmen von Projekten - Geldbußen - Verteidigungsrechte - Verordnung (EG) Nr. 1/2003 - Art. 27 Abs. 1 - Übereinstimmung zwischen der Mitteilung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges (2)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuG, 12.07.2018 - T-447/14

    NKT Verwaltungs und NKT/ Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Europäischer Markt

    Auszug aus EuGH, 14.05.2020 - C-607/18
    1 des Tenors des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 12. Juli 2018, NKT Verwaltungs und NKT/Kommission (T-447/14, nicht veröffentlicht, EU:T:2018:443), wird aufgehoben, soweit das Gericht damit die Klage abgewiesen hat, mit der die NKT Verwaltungs GmbH und die NKT A/S die Nichtigerklärung des Beschlusses C(2014) 2139 final der Kommission vom 2. April 2014 in einem Verfahren nach Artikel 101 [AEUV] sowie nach Artikel 53 EWR-Abkommen (Sache AT.39610 - Stromkabel) insoweit beantragt hatten, als sie für eine Zuwiderhandlung nach Art. 101 AEUV und nach Art. 53 des Abkommens vom 2. Mai 1992 über den Europäischen Wirtschaftsraum haftbar gemacht wurden, die erstens in Verhaltensweisen im Zusammenhang mit Verkäufen in Ländern außerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), zweitens in der gemeinsamen Ablehnung der Lieferung von Zubehör oder technischer Unterstützung für nicht am fraglichen Kartell teilnehmende Wettbewerber und drittens, was den Zeitraum vom 3. Juli 2002 bis zum 21. November 2002 betrifft, in der Aufteilung von Projekten für Erdkabel im EWR bestand.

    1 des Tenors des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 12. Juli 2018, NKT Verwaltungs und NKT/Kommission (T-447/14, nicht veröffentlicht, EU:T:2018:443), soweit das Gericht damit den Antrag der NKT Verwaltungs GmbH und der NKT A/S auf Herabsetzung der gegen sie verhängten Geldbuße abgelehnt hat, und Nr. 2 des Tenors des genannten Urteils werden ebenfalls aufgehoben.

  • EuGH, 16.07.2020 - C-517/17

    Addis - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des

    Zum anderen soll mit solchen Regeln gewährleistet werden, dass der Antragsteller aufgefordert worden ist, in Zusammenarbeit mit der für die Anhörung zuständigen Behörde sämtliche Umstände vorzubringen, anhand deren die Zulässigkeit und gegebenenfalls die Begründetheit seines Antrags auf internationalen Schutz beurteilt werden können; damit kommt, wie in der vorstehenden Randnummer ausgeführt, der Anhörung im Verfahren der Prüfung dieses Antrags grundlegende Bedeutung zu (vgl. entsprechend Urteil vom 14. Mai 2020, NKT Verwaltung und NKT/Kommission, C-607/18 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2020:385, Rn. 57 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 02.02.2022 - T-799/17

    Das Gericht weist die Klage von Scania ab und bestätigt die von der Kommission

    Folglich gehört die Antwort anderer am Kartell beteiligter Unternehmen auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte grundsätzlich nicht zu den Unterlagen der Ermittlungsakte, die die Beteiligten einsehen können (Urteile vom 14. Mai 2020, NKT Verwaltung und NKT/Kommission, C-607/18 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2020:385, Rn. 263, und vom 30. September 2009, Hoechst/Kommission, T-161/05, EU:T:2009:366, Rn. 163).

    Unter solchen Umständen stellt nämlich die fragliche Passage in einer Antwort auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte oder die Anlage zu dieser Antwort Material dar, das die verschiedenen an der Zuwiderhandlung angeblich beteiligten Unternehmen belastet (Urteil vom 14. Mai 2020, NKT Verwaltung und NKT/Kommission, C-607/18 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2020:385, Rn. 264; vgl. auch Urteil vom 30. September 2009, Hoechst/Kommission, T-161/05, EU:T:2009:366, Rn. 164 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Es liegt jedoch bei der klagenden Partei, einen ersten Hinweis auf den Nutzen der nicht übermittelten Dokumente für ihre Verteidigung zu liefern (vgl. Urteil vom 14. März 2013, Fresh Del Monte Produce/Kommission, T-587/08, EU:T:2013:129, Rn. 690 und die dort angeführte Rechtsprechung; vgl. auch in diesem Sinne Urteil vom 14. Mai 2020, NKT Verwaltung und NKT/Kommission, C-607/18 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2020:385, Rn. 265 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Während die betroffenen Parteien, um ihr Verteidigungsrecht wirksam auszuüben, das Recht auf Einsicht in die Ermittlungsakte, wie sie zum Zeitpunkt der Übersendung der Mitteilung der Beschwerdepunkte besteht, haben, und zwar, um zu den von der Kommission in diesem Stadium vorgebrachten Beschwerdepunkten sinnvoll Stellung nehmen zu können, ist die Einsicht in anschließend hinzugefügtes Aktenmaterial, insbesondere in die Erwiderungen der übrigen Kartellteilnehmer auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte, weder automatisch noch unbegrenzt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. Mai 2020, NKT Verwaltung und NKT/Kommission, C-607/18 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2020:385, Rn. 265).

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.01.2024 - C-240/22

    Kommission/ Intel Corporation - Rechtsmittel - Wettbewerb - Missbrauch einer

    107 Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. Mai 2020, NKT Verwaltung und NKT/Kommission (C-607/18 P, EU:C:2020:385, Rn. 50 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 02.02.2022 - T-616/18

    Das Gericht weist die Klage gegen den Beschluss der Kommission ab, mit dem die

    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass ein Beschwerdeführer oder ein zum Verfahren zugelassener Dritter im Sinne der Art. 5 und 11 der Verordnung Nr. 773/2004 kein Recht auf Akteneinsicht wie das in Art. 15 dieser Verordnung vorgesehene hat, das den Adressaten einer Mitteilung der Beschwerdepunkte zusteht, denen es mit diesem Zugang u. a. ermöglicht werden soll, von den in den Akten der Kommission enthaltenen Beweismitteln Kenntnis zu nehmen, damit sie auf deren Grundlage zu den Schlussfolgerungen, zu denen die Kommission in ihrer Mitteilung der Beschwerdepunkte gelangt ist, sachgerecht Stellung nehmen können (vgl. u. a. Urteil vom 14. Mai 2020, NKT Verwaltung und NKT/Kommission, C-607/18 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2020:385, Rn. 261 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 01.06.2022 - T-523/17

    Eleveté Invest Group u.a./ Kommission und CRU

    Zu ihnen gehören sowohl belastende als auch entlastende Schriftstücke mit Ausnahme von Geschäftsgeheimnissen anderer Unternehmen, internen Schriftstücken der Kommission und anderen vertraulichen Informationen (vgl. Urteil vom 14. Mai 2020, NKT Verwaltung und NKT/Kommission, C-607/18 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2020:385, Rn. 261 und 262 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 23.03.2023 - C-412/21

    Dual Prod

    Zwar steht diese Bestimmung der Verhängung einer strafrechtlichen Sanktion durch eine Verwaltungsbehörde grundsätzlich nicht entgegen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. Juli 2013, Schindler Holding u. a./Kommission, C-501/11 P, EU:C:2013:522, Rn. 35), gegen diese Bestimmung wird hingegen verstoßen, wenn eine Verwaltungsbehörde eine strafrechtliche Sanktion erlässt, ohne zuvor die Verletzung einer vorher aufgestellten Regel festgestellt und der betroffenen Person Gelegenheit gegeben zu haben, sich zu entlasten, wobei dieser Person ein bestehender Zweifel zugutekommt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. Mai 2020, NKT Verwaltung und NKT/Kommission, C-607/18 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2020:385, Rn. 234, 235 und 237 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 01.06.2022 - T-481/17

    Wirtschaftspolitik

    Zu ihnen gehören sowohl belastende als auch entlastende Schriftstücke mit Ausnahme von Geschäftsgeheimnissen anderer Unternehmen, internen Schriftstücken der Kommission und anderen vertraulichen Informationen (vgl. Urteil vom 14. Mai 2020, NKT Verwaltung und NKT/Kommission, C-607/18 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2020:385, Rn. 261 und 262 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 01.06.2022 - T-510/17

    Del Valle Ruiz u.a./ Kommission und CRU

    Zu ihnen gehören sowohl belastende als auch entlastende Schriftstücke mit Ausnahme von Geschäftsgeheimnissen anderer Unternehmen, internen Schriftstücken der Kommission und anderen vertraulichen Informationen (vgl. Urteil vom 14. Mai 2020, NKT Verwaltung und NKT/Kommission, C-607/18 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2020:385, Rn. 261 und 262 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 13.07.2023 - C-759/21

    Nippon Chemi-Con Corporation/ Kommission

    Le Tribunal aurait donc méconnu la jurisprudence sur la présomption d'innocence, selon laquelle le doute doit profiter à l'entreprise destinataire de la décision constatant une infraction (arrêt du 14 mai 2020, NKT Verwaltung et NKT/Commission, C-607/18 P, non publié, EU:C:2020:385, point 237).
  • EuG, 16.12.2020 - T-515/18

    Fakro/ Kommission

    Selon la jurisprudence, l'accès au dossier, dans les affaires de concurrence, a notamment pour objet de permettre aux destinataires de la communication des griefs de prendre connaissance des éléments de preuve figurant dans le dossier de la Commission, afin qu'ils puissent se prononcer utilement sur les conclusions auxquelles la Commission est parvenue dans sa communication des griefs sur la base de ces éléments (voir arrêt du 14 mai 2020, NKT Verwaltung et NKT/Commission, C-607/18 P, non publié, EU:C:2020:385, point 261 et jurisprudence citée).
  • VG Düsseldorf, 20.11.2020 - 15 K 6075/20

    Persönliches Gespräch Dublin III-VO schriftlich

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