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   EuGH, 14.06.2001 - C-84/00   

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https://dejure.org/2001,6089
EuGH, 14.06.2001 - C-84/00 (https://dejure.org/2001,6089)
EuGH, Entscheidung vom 14.06.2001 - C-84/00 (https://dejure.org/2001,6089)
EuGH, Entscheidung vom 14. Juni 2001 - C-84/00 (https://dejure.org/2001,6089)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 30 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 28 EG) - Inverkehrbringen von Arbeiten aus Edelmetall - Regelung über zulässige Feingehalte

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Frankreich

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Frankreich

    EG-Vertrag, Artikel 30 [nach Änderung jetzt Artikel 28 EG]
    Freier Warenverkehr - Mengenmäßige Beschränkungen - Maßnahmen gleicher Wirkung - Nationale Regelung, die das Inverkehrbringen von Arbeiten aus Edelmetall mit der Feingehaltsangabe 999 Tausendstel" verbietet - Unzulässigkeit

  • EU-Kommission

    Kommission / Frankreich

  • Wolters Kluwer

    Verletzung des Artikel 30 EG-Vertrag (jetzt: Artikel 28 EG) durch Mitgliedstaat; Zur Frage des Inverkehrbringen von Arbeiten aus Edelmetall

  • Judicialis

    EGV Art. 30 a.F.; ; EGV Art. 28

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGV Art. 30 a.F.; EGV Art. 28
    Freier Warenverkehr - Mengenmäßige Beschränkungen - Maßnahmen gleicher Wirkung - Nationale Regelung, die das Inverkehrbringen von Arbeiten aus Edelmetall mit der Feingehaltsangabe 999 Tausendstel" verbietet - Unzulässigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 28 EG - Nationales Verbot des Inverkehrbringens von Edelmetallarbeiten aus anderen Mitgliedstaaten mit der Feingehaltsangabe "999/1000"

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 2001, 538
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 15.09.1994 - C-293/93

    Strafverfahren gegen Houtwipper

    Auszug aus EuGH, 14.06.2001 - C-84/00
    Das Verbot, aus einem anderen Mitgliedstaat eingeführte Erzeugnisse mit einem bestimmten Feingehalt, die im Herkunftsland rechtmäßig oder lauter und traditionell mit diesem Feingehalt hergestellt und in Verkehr gebracht würden, die aber nicht die Anforderungen des Einfuhrstaats beachteten, dort in den Verkehr zu bringen, sei kein zwingendes Erfordernis der Lauterkeit des Handelsverkehrs (vgl. insbesondere die Urteile vom 13. November 1990 in der Rechtssache C-269/89, Bonfait, Slg. 1990, I-4169, und vom 15. September 1994 in der Rechtssache C-293/93, Houtwipper, Slg. 1994, I-4249).

    Hemmnisse für den freien Warenverkehr, die sich in Ermangelung einer Harmonisierung der Rechtsvorschriften daraus ergeben, dass Waren aus anderen Mitgliedstaaten, die dort rechtmäßig hergestellt und in den Verkehr gebracht worden sind, bestimmten Vorschriften entsprechen müssen (wie etwa hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihrer Form, ihrer Abmessungen, ihres Gewichts, ihrer Zusammensetzung, ihrer Aufmachung, ihrer Etikettierung und ihrer Verpackung), stellen selbst dann nach Artikel 30 EG-Vertrag verbotene Maßnahmen gleicher Wirkung dar, wenn diese Vorschriften unterschiedslos für alle Erzeugnisse gelten, sofern sich ihre Anwendung nicht durch einen Zweck rechtfertigen lässt, der im Allgemeininteresse liegt und den Erfordernissen des freien Warenverkehrs vorgeht (u. a. Urteil vom 20. Februar 1979 in der Rechtssache 120/78, Rewe ["Cassis de Dijon"], Slg. 1979, 649, Randnr. 14, und Urteil Houtwipper, Randnr. 11).

  • EuGH, 20.02.1979 - 120/78

    Cassis de Dijon (Rewe / Bundesmonopolverwaltung für Branntwein)

    Auszug aus EuGH, 14.06.2001 - C-84/00
    Hemmnisse für den freien Warenverkehr, die sich in Ermangelung einer Harmonisierung der Rechtsvorschriften daraus ergeben, dass Waren aus anderen Mitgliedstaaten, die dort rechtmäßig hergestellt und in den Verkehr gebracht worden sind, bestimmten Vorschriften entsprechen müssen (wie etwa hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihrer Form, ihrer Abmessungen, ihres Gewichts, ihrer Zusammensetzung, ihrer Aufmachung, ihrer Etikettierung und ihrer Verpackung), stellen selbst dann nach Artikel 30 EG-Vertrag verbotene Maßnahmen gleicher Wirkung dar, wenn diese Vorschriften unterschiedslos für alle Erzeugnisse gelten, sofern sich ihre Anwendung nicht durch einen Zweck rechtfertigen lässt, der im Allgemeininteresse liegt und den Erfordernissen des freien Warenverkehrs vorgeht (u. a. Urteil vom 20. Februar 1979 in der Rechtssache 120/78, Rewe ["Cassis de Dijon"], Slg. 1979, 649, Randnr. 14, und Urteil Houtwipper, Randnr. 11).
  • EuGH, 13.11.1990 - C-269/89

    Strafverfahren gegen Bonfait

    Auszug aus EuGH, 14.06.2001 - C-84/00
    Das Verbot, aus einem anderen Mitgliedstaat eingeführte Erzeugnisse mit einem bestimmten Feingehalt, die im Herkunftsland rechtmäßig oder lauter und traditionell mit diesem Feingehalt hergestellt und in Verkehr gebracht würden, die aber nicht die Anforderungen des Einfuhrstaats beachteten, dort in den Verkehr zu bringen, sei kein zwingendes Erfordernis der Lauterkeit des Handelsverkehrs (vgl. insbesondere die Urteile vom 13. November 1990 in der Rechtssache C-269/89, Bonfait, Slg. 1990, I-4169, und vom 15. September 1994 in der Rechtssache C-293/93, Houtwipper, Slg. 1994, I-4249).
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