Rechtsprechung
EuGH, 14.06.2017 - C-38/16 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- IWW
- Europäischer Gerichtshof
Compass Contract Services
Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - Erstattung zu viel entrichteter Mehrwertsteuer - Recht auf Vorsteuerabzug - Modalitäten - Grundsätze der Gleichbehandlung und der steuerlichen Neutralität - Grundsatz der Effektivität - Nationale Regelung, mit der eine ...
- Betriebs-Berater
Erstattung zu viel entrichteter Mehrwertsteuer
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - Erstattung zu viel entrichteter Mehrwertsteuer - Recht auf Vorsteuerabzug - Modalitäten - Grundsätze der Gleichbehandlung und der steuerlichen Neutralität - Grundsatz der Effektivität - Nationale Regelung, mit der eine ...
- datenbank.nwb.de
Erstattung zu viel entrichteter Mehrwertsteuer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Europäischer Gerichtshof (Tenor)
Compass Contract Services
Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - Erstattung zu viel entrichteter Mehrwertsteuer - Recht auf Vorsteuerabzug - Modalitäten - Grundsätze der Gleichbehandlung und der steuerlichen Neutralität - Grundsatz der Effektivität - Nationale Regelung, mit der eine ...
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Sonstiges (4)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Compass Contract Services
- IWW (Verfahrensmitteilung)
EGRL 112/2006
Vereinigtes Königreich, Fleming-Ansprüche, Mehrwertsteuer - Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Vorabentscheidungsersuchen
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 02.03.2017 - C-38/16
- EuGH, 14.06.2017 - C-38/16
Wird zitiert von ... (19)
- BFH, 27.09.2018 - V R 49/17
Umsatzsteuer: Korrektur unzutreffender Rechtsanwendung beim Bauträger
Hierzu hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) bereits entschieden, dass dem Antrag auf Erstattung zu viel entrichteter Mehrwertsteuer der Anspruch auf Rückzahlung rechtsgrundlos gezahlter Beträge zugrunde liegt, mit dem die mit der Abgabe zu Unrecht auferlegte wirtschaftliche Belastung des Wirtschaftsteilnehmers zu neutralisieren ist (EuGH-Urteil Compass Contract Services vom 14. Juni 2017 C-38/16, EU:C:2017:454, Rz 29 f.). - EuGH, 15.11.2017 - C-374/16
Geissel - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerwesen - Mehrwertsteuer - …
In diesem Zusammenhang ist auch hervorzuheben, dass nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Unternehmer durch die Regelung über den Vorsteuerabzug vollständig von der im Rahmen seiner wirtschaftlichen Tätigkeiten geschuldeten oder entrichteten Mehrwertsteuer entlastet werden soll (…vgl. u. a. Urteile vom 22. Oktober 2015, Sveda, C-126/14, EU:C:2015:712, Rn. 17, und vom 14. Juni 2017, Compass Contract Services, C-38/16, EU:C:2017:454, Rn. 34). - EuGH, 21.02.2018 - C-628/16
Kreuzmayr - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - …
Das Recht auf Vorsteuerabzug besteht nämlich nur für geschuldete Steuern und kann nicht auf zu Unrecht gezahlte Vorsteuer erstreckt werden (vgl. entsprechend Urteil vom 14. Juni 2017, Compass Contract Services, C-38/16, EU:C:2017:454, Rn. 35 und 36).
- FG München, 10.10.2017 - 14 K 344/16
Leistungsempfänger, Erstattungsansprüche, Umsatzsteuergesetz, …
Darüber hinaus hat der Grundsatz der Neutralität die Bedeutung, dass gleichartige und deshalb miteinander in Wettbewerb stehende Waren oder Dienstleistungen hinsichtlich der Mehrwertsteuer nicht unterschiedlich zu behandeln sind (EuGH-Urteil vom 14. Juni 2016 C-38/16, Mehrwertsteuer-Recht - MwStR - 2017, 663, ECLI:ECLI:EU:C:2017:454, Rn 21, m.w.N.). - EuGH, 15.11.2017 - C-375/16
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In diesem Zusammenhang ist auch hervorzuheben, dass nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Unternehmer durch die Regelung über den Vorsteuerabzug vollständig von der im Rahmen seiner wirtschaftlichen Tätigkeiten geschuldeten oder entrichteten Mehrwertsteuer entlastet werden soll (…vgl. u. a. Urteile vom 22. Oktober 2015, Sveda, C-126/14, EU:C:2015:712, Rn. 17, und vom 14. Juni 2017, Compass Contract Services, C-38/16, EU:C:2017:454, Rn. 34). - BFH, 22.05.2019 - XI R 1/18
Steuerabzug von Drittlands-Unternehmern auch im allgemeinen Besteuerungsverfahren …
Die Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes durch eine unterschiedliche Behandlung setzt u.a. voraus, dass die betreffenden Sachverhalte im Hinblick auf alle Merkmale, die sie kennzeichnen, vergleichbar sind (vgl. EuGH-Urteile Arcelor Atlantique et Lorraine u.a. vom 16. Dezember 2008 - C-127/07, EU:C:2008:728, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 2009, 382, Rz 25; Compass Contract Service vom 14. Juni 2017 - C-38/16, EU:C:2017:454, DStRE 2017, 1516, Rz 25). - EuGH, 18.06.2020 - C-276/18
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Dem Antrag auf Erstattung zu viel entrichteter Mehrwertsteuer liegt der Anspruch auf Rückzahlung rechtsgrundlos gezahlter Beträge zugrunde, der nach ständiger Rechtsprechung die Folgen der Unvereinbarkeit der Abgabe mit dem Unionsrecht dadurch beheben soll, dass die mit der Abgabe zu Unrecht auferlegte wirtschaftliche Belastung des Wirtschaftsteilnehmers, der sie letztlich tatsächlich getragen hat, neutralisiert wird (Urteil vom 14. Juni 2017, Compass Contract Services, C-38/16, EU:C:2017:454, Rn. 29 und 30 sowie die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 01.10.2020 - C-405/19
Vos Aannemingen - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerwesen - Gemeinsames …
Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs ist dieses Recht des Steuerpflichtigen auf Vorsteuerabzug ein fundamentaler Grundsatz des durch die Rechtsvorschriften der Union geschaffenen gemeinsamen Mehrwertsteuersystems, so dass es ein integraler Bestandteil des Mechanismus der Mehrwertsteuer ist und grundsätzlich nicht eingeschränkt werden kann (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. Juni 2017, Compass Contract Services, C-38/16, EU:C:2017:454, Rn. 33, …und vom 18. Oktober 2018, Volkswagen Financial Services [UK], C-153/17, EU:C:2018:845, Rn. 39). - EuGH, 23.04.2020 - C-13/18
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Solche Fristen sind nämlich nicht geeignet, die Ausübung der durch die Unionsrechtsordnung verliehenen Rechte praktisch unmöglich zu machen oder übermäßig zu erschweren, auch wenn ihr Ablauf naturgemäß die vollständige oder teilweise Abweisung der erhobenen Klage zur Folge hat (Urteil vom 14. Juni 2017, Compass Contract Services, C-38/16, EU:C:2017:454, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung). - Generalanwalt beim EuGH, 20.12.2017 - C-532/16
SEB bankas - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - Berichtigung des …
3 Zum Grundsatz der Effektivität in diesem Kontext vgl. Urteil vom 14. Juni 2017, Compass Contract Services (C-38/16, EU:C:2017:454, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung).22 Vgl. entsprechend Urteil vom 14. Juni 2017, Compass Contract Services (C-38/16, EU:C:2017:454, Rn. 30 bis 32 und die dort angeführte Rechtsprechung), das die nationalen Vorschriften über die Erstattung überzahlter Mehrwertsteuer an den Rechnungsaussteller betrifft.
- Generalanwalt beim EuGH, 07.03.2018 - C-103/17
Messer France - Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom - …
- EuGH, 16.11.2017 - C-308/16
Kozuba Premium Selection
- EuGH, 14.02.2019 - C-562/17
Nestrade - Vorlage zur Vorabentscheidung - Dreizehnte Richtlinie 86/560/EWG - …
- EuGH, 02.07.2020 - C-835/18
Terracult
- Generalanwalt beim EuGH, 26.10.2017 - C-533/16
Volkswagen - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - …
- FG Niedersachsen, 20.05.2019 - 11 K 161/16
Umsatzsteuer 2010Vorsteuerabzug aus Rechnungen eines in einen Umsatzsteuerbetrug …
- FG Nürnberg, 16.10.2018 - 2 K 703/18
Umsatzsteuer 2009 - 2012
- FG München, 19.12.2017 - 2 K 668/16
Ermäßigter Steuersatz für Holzhackschnitzel
- FG Münster, 15.05.2018 - 5 K 450/15