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   EuGH, 14.06.2018 - C-169/17   

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https://dejure.org/2018,15702
EuGH, 14.06.2018 - C-169/17 (https://dejure.org/2018,15702)
EuGH, Entscheidung vom 14.06.2018 - C-169/17 (https://dejure.org/2018,15702)
EuGH, Entscheidung vom 14. Juni 2018 - C-169/17 (https://dejure.org/2018,15702)
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Volltextveröffentlichung

  • Europäischer Gerichtshof

    Asociación Nacional de Productores de Ganado Porcino

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 34 und 35 AEUV - Freier Warenverkehr - Mengenmäßige Beschränkungen - Maßnahmen gleicher Wirkung - Schutz von Schweinen - In Spanien hergestellte oder vermarktete Erzeugnisse - Qualitätsnorm für Fleisch, Schinken, Schulter und Lende vom ...

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    Asociación Nacional de Productores de Ganado Porcino

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 34 und 35 AEUV - Freier Warenverkehr - Mengenmäßige Beschränkungen - Maßnahmen gleicher Wirkung - Schutz von Schweinen - In Spanien hergestellte oder vermarktete Erzeugnisse - Qualitätsnorm für Fleisch, Schinken, Schulter und Lende vom ...

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Asociación Nacional de Productores de Ganado Porcino

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 34 und 35 AEUV - Freier Warenverkehr - Mengenmäßige Beschränkungen - Maßnahmen gleicher Wirkung - Schutz von Schweinen - In Spanien hergestellte oder vermarktete Erzeugnisse - Qualitätsnorm für Fleisch, Schinken, Schulter und Lende vom ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 21.06.2016 - C-15/15

    Die mit der Androhung der Nichtigkeit verbundene Verpflichtung,

    Auszug aus EuGH, 14.06.2018 - C-169/17
    Insoweit ist zum einen darauf hinzuweisen, dass nur das nationale Gericht, das mit dem Rechtsstreit befasst ist und in dessen Verantwortungsbereich die zu erlassende Entscheidung fällt, im Hinblick auf die Besonderheiten der Rechtssache sowohl die Erforderlichkeit als auch die Erheblichkeit der dem Gerichtshof vorzulegenden Fragen zu beurteilen hat (Urteil vom 21. Juni 2016, New Valmar, C-15/15, EU:C:2016:464, Rn. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Es steht fest, dass eine für alle im Inland tätigen Wirtschaftsteilnehmer geltende nationale Maßnahme, die tatsächlich die Ausfuhren, d. h., wenn die Waren den Markt des Ausfuhrmitgliedstaats verlassen, stärker betrifft als den Absatz der Waren auf dem inländischen Markt, unter das Verbot des Art. 35 AEUV fällt (Urteil vom 21. Juni 2016, New Valmar, C-15/15, EU:C:2016:464, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 22.10.1998 - C-184/96

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 14.06.2018 - C-169/17
    Ihrer Anwendung steht nicht entgegen, dass bislang kein konkreter Fall aufgetreten ist, der eine Verbindung mit einem anderen Mitgliedstaat aufweist (Urteil vom 22. Oktober 1998, Kommission/Frankreich, C-184/96, EU:C:1998:495, Rn. 17 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    In dieser Auslegung gewährleistet diese Bestimmung, dass die im Ausgangsverfahren fragliche nationale Regelung keine Beeinträchtigung des zwischenstaatlichen Handels darstellt (vgl. im Umkehrschluss Urteil vom 22. Oktober 1998, Kommission/Frankreich, C-184/96, EU:C:1998:495).

  • EuGH, 06.10.2015 - C-354/14

    Capoda Import-Export

    Auszug aus EuGH, 14.06.2018 - C-169/17
    Zum anderen ist jede innerstaatliche Maßnahme, die geeignet ist, den Handel innerhalb der Union unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potenziell zu behindern, als eine Maßnahme mit gleicher Wirkung wie mengenmäßige Beschränkungen im Sinne des Art. 34 AEUV anzusehen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 18. Oktober 2012, Elenca, C-385/10, EU:C:2012:634, Rn. 22 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 6. Oktober 2015, Capoda Import-Export, C-354/14, EU:C:2015:658, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 18.10.2012 - C-385/10

    Elenca - Freier Warenverkehr - Mengenmäßige Beschränkungen und Maßnahmen gleicher

    Auszug aus EuGH, 14.06.2018 - C-169/17
    Zum anderen ist jede innerstaatliche Maßnahme, die geeignet ist, den Handel innerhalb der Union unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potenziell zu behindern, als eine Maßnahme mit gleicher Wirkung wie mengenmäßige Beschränkungen im Sinne des Art. 34 AEUV anzusehen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 18. Oktober 2012, Elenca, C-385/10, EU:C:2012:634, Rn. 22 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 6. Oktober 2015, Capoda Import-Export, C-354/14, EU:C:2015:658, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 08.09.2009 - C-478/07

    DIE BEZEICHNUNG "BUD" KANN NICHT AUSSERHALB DER GEMEINSCHAFTLICHEN SCHUTZREGELUNG

    Auszug aus EuGH, 14.06.2018 - C-169/17
    Zudem zeigt, worauf die Kommission hingewiesen hat, die Unionsgesetzgebung die allgemeine Tendenz, im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik die Qualität der Erzeugnisse herauszustellen, um das Ansehen dieser Erzeugnisse zu verbessern (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Mai 2000, Belgien/Spanien, C-388/95, EU:C:2000:244, Rn. 53, und vom 8. September 2009, Budejovický Budvar, C-478/07, EU:C:2009:521, Rn. 109).
  • EuGH, 16.05.2000 - C-388/95

    DIE VON BELGIEN GEGEN SPANIEN ERHOBENE KLAGE BETREFFEND RIOJAWEIN WIRD ABGEWIESEN

    Auszug aus EuGH, 14.06.2018 - C-169/17
    Zudem zeigt, worauf die Kommission hingewiesen hat, die Unionsgesetzgebung die allgemeine Tendenz, im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik die Qualität der Erzeugnisse herauszustellen, um das Ansehen dieser Erzeugnisse zu verbessern (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Mai 2000, Belgien/Spanien, C-388/95, EU:C:2000:244, Rn. 53, und vom 8. September 2009, Budejovický Budvar, C-478/07, EU:C:2009:521, Rn. 109).
  • EuGH, 05.12.2000 - C-448/98

    DIE FRANZÖSISCHEN RECHTSVORSCHRIFTEN ÜBER DIE BEZEICHNUNG "EMMENTALER" VERSTOSSEN

    Auszug aus EuGH, 14.06.2018 - C-169/17
    Insoweit ergibt sich aus der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs, dass eine nationale Rechtsvorschrift, die die Verwendung der gemeinhin üblichen Bezeichnung von Erzeugnissen, die aus anderen Mitgliedstaaten stammen und die dort rechtmäßig hergestellt und vermarktet wurden, bestimmten Bedingungen unterwirft und somit die Erzeuger gegebenenfalls zur Verwendung unbekannter oder von den Verbrauchern weniger geschätzter Bezeichnungen zwingt, zwar die Einfuhr aus anderen Mitgliedstaaten stammender Erzeugnisse in den betreffenden Mitgliedstaat nicht absolut ausschließt; sie kann aber deren Vermarktung erschweren und daher den Handel zwischen den Mitgliedstaaten behindern (Urteil vom 5. Dezember 2000, Guimont, C-448/98, EU:C:2000:663, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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