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   EuGH, 14.07.1976 - 3/76, 4/76, 6/76   

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https://dejure.org/1976,319
EuGH, 14.07.1976 - 3/76, 4/76, 6/76 (https://dejure.org/1976,319)
EuGH, Entscheidung vom 14.07.1976 - 3/76, 4/76, 6/76 (https://dejure.org/1976,319)
EuGH, Entscheidung vom 14. Juli 1976 - 3/76, 4/76, 6/76 (https://dejure.org/1976,319)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • EU-Kommission PDF

    Cornelis Kramer u.a.

    1 . EWG-AUSSENBEZIEHUNGEN - VÖLKERRECHTLICHE VERPFLICHTUNGEN - ZUSTÄNDIGKEIT DER GEMEINSCHAFT

  • EU-Kommission

    Cornelis Kramer u.a.

  • Wolters Kluwer

    Erhaltung der biologischen Schätze des Meeres ; Maßnahmen zur Beschränkung der Fischereitätigkeit ; Gemeinsame Marktorganisation für Fischereierzeugnisse

  • Wolters Kluwer

    Erhaltung der biologischen Schätze des Meeres ; Maßnahmen zur Beschränkung der Fischereitätigkeit ; Gemeinsame Marktorganisation für Fischereierzeugnisse

  • opinioiuris.de

    Kramer

  • Judicialis
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. EWG-AUSSENBEZIEHUNGEN - VÖLKERRECHTLICHE VERPFLICHTUNGEN - ZUSTÄNDIGKEIT DER GEMEINSCHAFT - [EWG-VERTRAG , ARTIKEL 210]

Besprechungen u.ä.

  • zaoerv.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Fischereifragen (Rainer Hofmann)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1977, 999
  • DÖV 1977, 641
 
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Wird zitiert von ... (63)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 11.11.1975 - Gutachten 1/75

    1. VÖLKERRECHTLICHE ABKOMMEN - ABSCHLUSS DURCH DIE EWG - VORHERIGES GUTACHTEN DES

    Auszug aus EuGH, 14.07.1976 - 3/76
    Die hier vertretene Ansicht sei vom Gerichtshof in seinem am 11. November 1975 erstatteten Gutachten 1/75 (Slg. 1975, 1355) und im Urteil Galli bestätigt worden.

    Die vom Gerichtshof in seinem Gutachten 1/75 angestellten Erwägungen könnten ebensowenig herangezogen werden.

    Das Nordostatlantik-Fischereiübereinkommen habe im wesentlichen einen nichtkommerziellen Charakter, so daß es bei Berücksichtigung des Gutachtens 1/75 des Gerichtshofes zweifelhaft sei, ob die Gemeinschaft ihm auf der Grundlage von Artikel 113 beitreten könne.

    Die Kommission verweist auf das Gutachten 1/75 des Gerichtshofes, wonach die gemeinsame Handelspolitik sowohl durch autonome Regelungen als auch mit Hilfe völkerrechtlicher Abkommen verwirklicht werden könne, ohne daß einem der beiden Wege der Vorrang zukomme.

    Die Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteile Van Haaster und Galli; Gutachten 1/75) habe jedoch die Kommission dazu veranlaßt, ihre Haltung vor dem Parlament erneut und eindeutig zu bekräftigen.

  • EuGH, 23.01.1975 - 31/74

    Galli

    Auszug aus EuGH, 14.07.1976 - 3/76
    Sie stützen sich ferner auf die Urteile in den Rechtssachen Galli (EuGH 23. Januar 1975 - 31/74 - Slg. 1975, 47) und Tasca (EuGH 26. Februar 1976 - 65/75 - noch nicht veröffentlicht), nach denen "in den Bereichen, die einer gemeinsamen Marktorganisation unterliegen - und erst recht, wenn diese Organisation auf einem gemeinsamen Preissystem fußt -, die Mitgliedstaaten nicht mehr befugt sind, durch einseitig erlassene innerstaatliche Rechtsvorschriften in den Preisbildungsmechanismus der gemeinsamen Marktorganisation einzugreifen." Daß nationale Quoten die Preisentwicklung empfindlich stören könnten, ergebe sich aus der Kurve der in den Niederlanden im Jahre 1975 für verschiedene quotisierte Fischarten festgestellten Preise.
  • EuGH, 26.02.1976 - 65/75

    Tasca

    Auszug aus EuGH, 14.07.1976 - 3/76
    Sie stützen sich ferner auf die Urteile in den Rechtssachen Galli (EuGH 23. Januar 1975 - 31/74 - Slg. 1975, 47) und Tasca (EuGH 26. Februar 1976 - 65/75 - noch nicht veröffentlicht), nach denen "in den Bereichen, die einer gemeinsamen Marktorganisation unterliegen - und erst recht, wenn diese Organisation auf einem gemeinsamen Preissystem fußt -, die Mitgliedstaaten nicht mehr befugt sind, durch einseitig erlassene innerstaatliche Rechtsvorschriften in den Preisbildungsmechanismus der gemeinsamen Marktorganisation einzugreifen." Daß nationale Quoten die Preisentwicklung empfindlich stören könnten, ergebe sich aus der Kurve der in den Niederlanden im Jahre 1975 für verschiedene quotisierte Fischarten festgestellten Preise.
  • EuGH, 11.07.1974 - 8/74

    Dassonville - Maßnahme gleicher Wirkung wie mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen

    Auszug aus EuGH, 14.07.1976 - 3/76
    von der Kommission im einzelnen dargelegten - Gründen geeignet, das Funktionieren der gemeinsamen Marktorganisation für Fischereierzeugnisse tatsächlich oder potentiell zu behindern, und mit den in der Verordnung Nr. 2141/70 verankerten Grundsätzen der gemeinsamen Politik unvereinbar, so daß es nicht darauf ankomme, ob die genannte Regelung sinnvoll sei (vgl. EuGH 11. Juli 1974 - Dassonville, 8/74 - Slg. 1974, 837):.
  • EuGH, 30.10.1974 - 190/73

    Van Haaster

    Auszug aus EuGH, 14.07.1976 - 3/76
    Der Vertreter der Ankage bei der Arrondissementsrechtbank Zwolle bemerkt, daß für die Frage, ob die innerstaatlichen Beschränkungen des Fischfangs in Widerspruch zu der Verordnung Nr. 2142/70 stünden, zunächst das Urteil des Gerichtshofes vom 30. Oktober 1974 in der Rechtssache Van Haaster ("Hyazinthenanbau", Rechtssache 190/73 - Slg. 1974, 1123) heranzuziehen sei.
  • EuGH, 13.12.1973 - 37/73

    Sociaal Fonds voor de Diamantarbeiders / Indiamex u.a.

    Auszug aus EuGH, 14.07.1976 - 3/76
    Sie müßten aber dafür Sorge tragen, daß die Anwendung oder etwaige Anpassung dieser Maßnahmen die Einführung einer Gemeinschaftsregelung nicht beeinträchtige und das Gemeinschaftsinteresse an der Erhaltung und rationellen Nutzung der Fischbestände nicht gefährde (vgl. EuGH 13. Dezember 1973 - Diamantarbeiders, "Nationale Abgaben gleicher Wirkung", 37 und 38/73 - Slg. 1973, 1609).
  • EuGH, 09.12.1997 - C-265/95

    Der Gerichtshof verurteilt die Unzulänglichkeit der von den französischen

    Gemäß den Artikeln 38 bis 46 in Verbindung mit Artikel 7 Absatz 7 EG-Vertrag gelten diese Erwägungen auch für die Verordnungen des Rates über die gemeinsame Marktorganisation für die verschiedenen landwirtschaftlichen Erzeugnisse (vgl. Urteile vom 14. Juli 1976 in den Rechtssachen 3/76, 4/76 und 6/76, Kramer u. a., Slg. 1976, 1279, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 21.12.2016 - Gutachten 2/15

    Gutachten gemäß Artikel 218 Absatz 11 AEUV

    Zu anderen internationalen Übereinkünften vgl. z. B. auch Urteile vom 19. November 1975, Douaneagent der Nederlandse Spoorwegen (38/75, EU:C:1975:154, Rn. 16 und 21), und vom 14. Juli 1976, Kramer u. a. (3/76, 4/76 und 6/76, EU:C:1976:114, Rn. 44 und 45).
  • EuGH, 26.04.1977 - Gutachten 1/76

    Entwurf zu einem Übereinkommen über die Errichtung eines europäischen

    DER GERICHTSHOF HAT JEDOCH, ZULETZT IN SEINEM URTEIL VOM 14. JULI 1976 IN DEN RECHTSSACHEN 3, 4 UND 6/76 (KRAMER, SLG. 1976, 1279), ENTSCHIEDEN, DASS EINE ZUSTÄNDIGKEIT DER GEMEINSCHAFT ZUR EINGEHUNG VÖLKERRECHTLICHER VERPFLICHTUNGEN SICH NICHT NUR AUS EINER AUSDRÜCKLICHEN VERLEIHUNG DURCH DEN VERTRAG ERGEBEN, SONDERN AUCH STILLSCHWEIGEND AUS SEINEN BESTIMMUNGEN FLIESSEN KANN.
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