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   EuGH, 14.07.1988 - 187/85   

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https://dejure.org/1988,3368
EuGH, 14.07.1988 - 187/85 (https://dejure.org/1988,3368)
EuGH, Entscheidung vom 14.07.1988 - 187/85 (https://dejure.org/1988,3368)
EuGH, Entscheidung vom 14. Juli 1988 - 187/85 (https://dejure.org/1988,3368)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    FEDIOL / Kommission EWG

    Verordnung Nr . 2176/84 des Rates
    1 . Gemeinsame Handelspolitik - Schutz gegen Subventionspraktiken von Drittländern - Ermessen der Kommission - Umfang der gerichtlichen Kontrolle, die von den Unternehmen ausgelöst werden kann, deren Antrag auf Erlaß von Schutzmaßnahmen abgelehnt worden ist

  • EU-Kommission

    FEDIOL / Kommission EWG

  • Wolters Kluwer

    Klage auf Aufhebung des Beschlusses 85/239 der Kommission zur Einstellung erfolgter Einfuhren von Sojaölkuchen mit Ursprung in Argentinien nach eingeleitetem Antisubventionsverfahren; Anwendung von Artikel 5 der Verordnung Nr. 2176/84 des Rates über den Schutz gegen ...

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 173 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWG-Vertrag Art. 173 Abs. 2
    1. Gemeinsame Handelspolitik - Schutz gegen Subventionspraktiken von Drittländern - Ermessen der Kommission - Umfang der gerichtlichen Kontrolle, die von den Unternehmen ausgelöst werden kann, deren Antrag auf Erlaß von Schutzmaßnahmen abgelehnt worden ist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 04.10.1983 - 191/82

    FEDIOL / Kommission

    Auszug aus EuGH, 14.07.1988 - 187/85
    6 In Anbetracht der Erklärungen der Kommission und der Streithelferin über die etwaigen Grenzen einer gerichtlichen Kontrolle des Beschlusses ist festzustellen, daß nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes ( siehe insbesondere Urteil vom 4 . Oktober 1983 in der Rechtssache 191/82, Fediol/Kommission, Slg .
  • Generalanwalt beim EuGH, 17.03.1992 - C-72/91

    Firma Sloman Neptun Schiffahrts AG gegen Seebetriebsrat Bodo Ziesemer der Sloman

    49 - Urteil vom 14. Juli 1988 in der Rechtssache 187/85 (Slg. 1988, 4155).

    86 - Urteil in der Rechtssache 187/85, a. a. O.

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.03.1989 - 70/87

    Fédération de l'industrie de l'huilerie de la CEE (Fediol) gegen Kommission der

    Der Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 14. Juli 1988 in der Rechtssache 187/85 (Fediol, Slg. 1988, 4155), wie bereits unter Randnummer 1 dargelegt, entschieden, daß die von der Fediol gerügten Praktiken Argentiniens nicht als "Subventionen" im Sinne der Verordnung Nr. 2176/84 angesehen werden können.

    Der Gerichtshof hat dieses Ergebnis in seinen Urteilen vom 14. Juli 1988 in den Rechtssachen 187/85 und 188/85 (Fediol, Slg. 1988, 4155 und 4193, Randnr. 6 beider Urteile) bestätigt.

  • EuG, 05.06.1996 - T-162/94

    NMB France SARL, NMB-Minebea-GmbH, NMB UK Ltd und NMB Italia Srl gegen Kommission

    Er kann deshalb nicht dahin ausgelegt werden, daß er eine besondere Verpflichtung der Gemeinschaft enthält (Urteil vom 5. Oktober 1994, Deutschland/Rat, a. a. O., Randnr. 111), bei seiner Durchführung keine "Zoll-als-Kostenfaktor-Regel" zu schaffen (vgl. auch Urteil des Gerichtshofes vom 14. Juli 1988 in der Rechtssache 187/85, FEDIOL/Kommission, Slg. 1988, 4155, Randnr. 12).
  • Generalanwalt beim EuGH, 27.04.2004 - C-257/01

    Kommission / Rat

    46 - Vgl. die Rechtsprechung des Gerichtshofes zur gemeinsamen Agrarpolitik, insbesondere Urteil vom 13. November 1990 in der Rechtssache C-331/88 (Fedesa u. a., Slg. 1990, I-4023), sowie zur gemeinsamen Handelspolitik Urteil vom 14. Juli 1988 in der Rechtssache 187/85 (Fediol/Kommission, Slg. 1988, 4155), in dem der Gerichtshof ausgeführt hat, dass im Hinblick auf "die etwaigen Grenzen einer gerichtlichen Kontrolle des Beschlusses ... festzustellen [ist], dass nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes (siehe insbesondere Urteil vom 4. Oktober 1983 in der Rechtssache 191/82, Fediol/Kommission, Slg. 1983, S. 2913 ["... dem Richter [ist] die Ausübung derjenigen Kontrolle übertragen, die ihm gewöhnlich angesichts eines Ermessensspielraums der öffentlichen Gewalt zusteht.", Randnr. 30]) der Gerichtshof auch angesichts eines Ermessensspielraums der Kommission auf dem betreffenden Gebiet zu prüfen hat, ob die Kommission die den Antragstellern durch die fraglichen Gemeinschaftsvorschriften eingeräumten Verfahrensgarantien beachtet hat, ob sie offensichtliche Fehler bei der Würdigung des Sachverhalts begangen [hat] ..." (Randnr. 6).
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.09.1997 - C-245/95

    Rechtsmittel - Dumping - Kugellager mit Ursprung in Japan.

    (16) - Insbesondere Urteil vom 14. Juli 1988 in der Rechtssache 187/85 (Fediol/Kommission, Slg. 1988, 4155, Randnr. 6).
  • EuGH, 28.11.1989 - 121/86

    Epicheiriseon Metalleftikon Viomichanikon kai Naftiliakon u.a. / Rat

    8 Zunächst ist darauf hinzuweisen, daß der Gerichtshof nach seiner ständigen Rechtsprechung ( siehe insbesondere das Urteil vom 14 . Juli 1988 in der Rechtssache 187/85, Fediol, Slg .
  • Generalanwalt beim EuGH, 25.11.1992 - C-189/91

    Petra Kirsammer-Hack gegen Nurhan Sidal. - Nationale Kündigungsschutzregelung -

    (20) ° Urteil vom 14. Juli 1988 in der Rechtssache 187/85 (Slg. 1988, 4155).
  • EuG, 28.10.1999 - T-210/95

    EFMA / Rat

    33 Obgleich diese Studie erst im November 1995, also nach Erlaß der streitigen Verordnung, erstellt worden sei, könne sie vor dem Gericht als zusätzliches Beweismittel verwendet werden (vgl. die Schlussanträge von Generalanwalt Fennelly in der Rechtssache C-56/93, Belgien/Kommission, Urteil des Gerichtshofes vom 29. Februar 1996, Slg. 1996, I-723, I-727, Nr. 30, und von Generalanwalt Mancini in der Rechtssache 187/85, FEDIOL/Kommission, Urteil des Gerichtshofes vom 14. Juli 1988, Slg. 1988, 4155, 4173, Nr. 7).
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