Rechtsprechung
EuGH, 14.07.2005 - C-52/04 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Europäischer Gerichtshof
Personalrat der Feuerwehr Hamburg
Artikel 104 Absatz 3 der Verfahrensordnung - Sozialpolitik - Schutz der Gesundheit und der Sicherheit der Arbeitnehmer - Richtlinien 89/391/EWG und 93/104/EG - Anwendungsbereich - Einsatzkräfte einer staatlichen Feuerwehr - Einbeziehung - Voraussetzungen
- EU-Kommission
Personalrat der Feuerwehr Hamburg
Artikel 104 Absatz 3 der Verfahrensordnung - Sozialpolitik - Schutz der Gesundheit und der Sicherheit der Arbeitnehmer - Richtlinien 89/391/EWG und 93/104/EG - Anwendungsbereich - Einsatzkräfte einer staatlichen Feuerwehr - Einbeziehung - Voraussetzungen
- EU-Kommission
Personalrat der Feuerwehr Hamburg
Sozialvorschriften
- Wolters Kluwer
Vereinbarkeit der 50-Stunden-Wochenarbeitszeit der Hamburger Berufsfeuerwehr mit den EU-Richtlinien; Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit; Auslegung bestimmter Aspekte der ...
- hensche.de
Mehrarbeit, Arbeitszeit, Freizeitausgleich
- Techniker Krankenkasse
- Judicialis
Richtlinie 89/391 Art. 2; ; Richtlinie 93/104/EG Art. 1 Abs. 3; ; Richtlinie 93/104/EG Art. 6 Nr. 2; ; Richtlinie 93/104 Art. 17 Abs. 2 Nr. 2.1 Buchst. c Ziff. iii; ; EuGH-Verfahre... nsordnung Art. 104 § 3; ; EG-Vertrag Art. 234
- streifler.de
Personalrat der Feuerwehr Hamburg ./. Leiter der Feuerwehr Hamburg
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Artikel 104 Absatz 3 der Verfahrensordnung - Sozialpolitik - Schutz der Gesundheit und der Sicherheit der Arbeitnehmer - Richtlinien 89/391/EWG und 93/104/EG - Anwendungsbereich - Einsatzkräfte einer staatlichen Feuerwehr - Einbeziehung - Voraussetzungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)
Personalrat der Feuerwehr Hamburg
Artikel 104 Absatz 3 der Verfahrensordnung - Sozialpolitik - Schutz der Gesundheit und der Sicherheit der Arbeitnehmer - Richtlinien 89/391/EWG und 93/104/EG - Anwendungsbereich - Einsatzkräfte einer staatlichen Feuerwehr - Einbeziehung - Voraussetzungen
- streifler.de (Kurzinformation)
Anspruch auf Freizeitausgleich für rechtswidrig geleistete Mehrarbeit der Einsatzkräfte der Feuerwehr
Besprechungen u.ä.
- hensche.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Europarechtswidrige Arbeitszeiten bei der Feuerwehr
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt aufgrund des Beschlusses vom 17. Dezember 2003 des Bundesverwaltungsgerichts in dem Rechtsstreit Personalrat der Feuerwehr Hamburg gegen den Leiter der Feuerwehr Hamburg
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Auslegung der Richtlinie 93/104/EG des Rates vom 23. November 1993 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung (ABl. L 307, S. 18) - Anwendungsbereich (Verweisung auf Artikel 2 der Richtlinie 89/391/EG in Artikel 1 Absatz 3 der Richtlinie - Einbeziehung der ...
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NVwZ 2005, 1049
- EuZW 2005, 562
- NZA 2005, 921
- DVBl 2005, 1464 (Ls.)
Wird zitiert von ... (168) Neu Zitiert selbst (2)
- EuGH, 03.10.2000 - C-303/98
DIE GEMEINSCHAFTSRECHTLICHEN VORSCHRIFTEN ÜBER BESTIMMTE ASPEKTE DER …
Auszug aus EuGH, 14.07.2005 - C-52/04
Bevor bestimmt werden kann, ob eine Tätigkeit wie die der genannten Einsatzkräfte einer staatlichen Feuerwehr in den Anwendungsbereich der Richtlinie 93/104 fällt, ist daher zunächst zu prüfen, ob sie in den Anwendungsbereich der Richtlinie 89/391 fällt (vgl. Urteil vom 3. Oktober 2000 in der Rechtssache C-303/98, Simap, Slg. 2000, I-7963, Randnrn. - EuGH, 05.10.2004 - C-397/01
BEI RETTUNGSSANITÄTERN, DIE BEI EINEM RETTUNGSDIENST TÄTIG SIND, DARF DIE …
Auszug aus EuGH, 14.07.2005 - C-52/04
37 Auf die Aufforderung des Gerichtshofes haben der Antragsteller und die Kommission der Europäischen Gemeinschaften die von ihnen im schriftlichen Verfahren vertretene Ansicht wiederholt, dass die Antwort auf die Vorlagefrage insbesondere angesichts des Urteils vom 5. Oktober 2004 in den Rechtssachen C-397/01 bis C-403/01 (Pfeiffer u. a., noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht) klar aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes abgeleitet werden könne und dass es daher gerechtfertigt sei, durch mit Gründen versehenen Beschluss zu entscheiden.
- EuGH, 21.02.2018 - C-518/15
Matzak - Rufbereitschaft zuhause als Arbeitszeit
Zweitens hat der Gerichtshof entschieden, dass die Richtlinie 2003/88 auf die Tätigkeiten der Feuerwehr auch dann anwendbar ist, wenn diese Tätigkeiten - unabhängig davon, ob sie der Brandbekämpfung oder einer anderen Hilfeleistung dienen - von Kräften im Einsatzdienst ausgeübt werden, sofern sie nur unter gewöhnlichen Umständen gemäß der dem betreffenden Dienst übertragenen Aufgabe ausgeübt werden, und zwar selbst dann, wenn die Einsätze, die mit diesen Tätigkeiten verbunden sein können, ihrer Natur nach nicht vorhersehbar sind und die eingesetzten Arbeitnehmer hierbei bestimmten Gefahren für ihre Sicherheit und/oder Gesundheit ausgesetzt sein können (Beschluss vom 14. Juli 2005, Personalrat der Feuerwehr Hamburg, C-52/04, EU:C:2005:467, Rn. 52). - BVerwG, 31.01.2013 - 2 C 10.12
Urlaubsanspruch; Urlaubsabgeltungsanspruch; Krankheit; Dienstunfähigkeit; …
Das gilt grundsätzlich auch für Polizisten, die insoweit mit Feuerwehrleuten vergleichbar sind, für die der EuGH mehrfach ausgesprochen hat, dass sie der Arbeitszeitrichtlinie unterfallen (EuGH, Beschluss vom 14. Juli 2005 - Rs. C-52/04 - Slg. 2005, I-7111 Rn. 57 ff.;… Urteil vom 3. Mai 2012 - Rs. C-337/10, Neidel - ABl EU 2012, Nr. C 174 S. 4 = NVwZ 2012, 688 Rn. 22). - EuGH, 03.05.2012 - C-337/10
Bei Eintritt in den Ruhestand hat ein Beamter Anspruch auf eine finanzielle …
Da im Fall eines Beamten wie des Klägers des Ausgangsverfahrens keine dieser Situationen vorliegt, fällt dessen Tätigkeit in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2003/88 (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 14. Juli 2005, Personalrat der Feuerwehr Hamburg, C-52/04, Slg. 2005, I-7111, Randnrn. 57 bis 59).
- OVG Niedersachsen, 11.03.2020 - 5 LB 49/18
Arbeitszeit; beamtenrechtlicher Ausgleichsanspruch; Bereitschaftsdienst; …
83 aaa) "Arbeitszeit" im Sinne von Art. 2 Nr. 1 der Richtlinie 2003/88/EG (bzw. der entsprechenden Vorgängerrichtlinie 93/104/EG des Rates vom 23. November 1993 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung, ABl. L 307 S. 18) ist jede Zeitspanne, während der ein Arbeitnehmer - zu dem auch (Feuerwehr-) Beamte gehören (EuGH, Beschluss vom 14.7.2005 - C-52/04 [Personalrat Feuerwehr B-Stadt] -, juris Rn. 48ff.; BVerwG…, Urteil vom 29.9.2011, a. a. O., Rn. 13) - gemäß den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und/oder Gepflogenheiten arbeitet, dem Arbeitgeber zur Verfügung steht und seine Tätigkeit ausübt oder Aufgaben wahrnimmt; unter "Ruhezeit" im Sinne der Richtlinie ist demgegenüber jede Zeitspanne außerhalb der Arbeitszeit zu verstehen (Art. 2 Nr. 2 RL 2003/88/EG). - VG Bremen, 24.04.2007 - 6 K 1008/04
Anerkennung von Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit - Freizeitausgleich - …
Der Europäische Gerichtshof (2. Kammer) hat daraufhin am 14.07.2005 (Az. C 52/04) (vgl. NVwZ 2005, 1049 ff.) folgenden Beschluss gefasst:.Im Übrigen habe die Beklagte den Kläger auch weiterhin mit 56 Wochenstunden dienstlich eingesetzt, nachdem ihr der Beschluss des EuGH vom 14.07.2005 - C 52/04 - bekannt gewesen sei.
Der Bundesgesetzgeber habe in Ansehung der EuGH-Entscheidung C 52/04 in § 25 Arbeitszeitgesetz n.F. eine angemessene Übergangsfrist bis zum Ablauf des 31.12.2006 festgelegt.
Seit dem Beschluss des EuGH vom 14.07.2005 - C 52/04 - NVwZ 2005, 1049-1051, der auf Vorlage des Bundesverwaltungsgerichts erging, und die Arbeitszeit bei der staatlichen Feuerwehr in Hamburg betraf, steht fest, dass die Tätigkeiten der Feuerwehrbeamten (in der Regel) den einschlägigen EG-Richtlinien zum Arbeits- und Gesundheitsschutz unterfallen.
Der EuGH hat mit Beschluss vom 14.07.2005 - C 52/04 - NVwZ 2005, 1049 - 1051, klargestellt, dass der Anwendungsbereich der Richtlinie 89/391/EWG des Rates vom 12. Juni 1989 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit (ArbeitsschutzRahmenRL (ABl. L 183 vom 29. Juni 1989, S. 1) die staatliche Feuerwehr mitumfasst.
Mit Beschluss vom 14.07.2005 - C 52/04 -, NVwZ 2005, 1049- 1051, stellte der Europäische Gerichtshof (EuGH) klar, dass die Richtlinie 83/391/EWG (Arbeitsschutz) und die Richtlinie 93/104/EG (Arbeitszeit) (zwischenzeitlich ersetzt durch Richtlinie 2003/88/EG) auf die staatliche Feuerwehr Anwendung finden.
Art. 2 Abs. 2 RL 89/391 hat folgenden Wortlaut: "Diese Richtlinie findet keine Anwendung, soweit dem Besonderheiten bestimmter spezifischer Tätigkeiten im öffentlichen Dienst, z.B. bei den Streitkräften oder der Polizei, oder bestimmter spezifischer Tätigkeiten bei den Katastrophenschutzdiensten zwingend entgegenstehen." Gemäß der Entscheidung des EuGH vom 14.07.2005 - C 52/04 - findet Art. 6 Abs. 2 der Richtlinie 93/104/EWG, wonach die wöchentliche Höchstarbeitszeit einschl.
Auch unter Berücksichtigung einer angemessenen organisatorischen Umsetzungsfrist, die die Beklagte zur Anpassung der Dienstpläne und evtl. auch zur Verstärkung des Personals benötigte (eine angemessene Übergangsfrist zur Anpassung der Dienstpläne nimmt auch an OVG NRW, Urt. v. 13.10.2005 - 1 A 2724/04 - juris), durften die Feuerwehrbeamten der Beklagten jedenfalls ab Januar 2006 im Anschluss an den EuGH-Beschl. v. 14.07.2005 - C 52/04 - (die staatliche Feuerwehr Hamburg betref- 15.
Denn eine Ergänzung des § 71 Abs. 4 BremBG nach Treu und Glauben (§ 242 BGB analog) gebietet es für den Zeitraum bis zum Ablauf einer angemessenen organisatorischen Umsetzung nach der Klarstellung durch den EuGH mit Beschluss vom 14.07.2005 - C 52/04 - , dass die Richtlinie 83/391/EWG (Arbeitsschutz) und die Richtlinie 93/104/EG (Arbeitszeit) (zwischenzeitlich ersetzt durch Richtlinie 2003/88/EG) auf die staatliche Feuerwehr Anwendung finden und daher auch hier gem. Art. 6 Abs. 2 der Richtlinie 93/104/EG die (durchschnittliche) wöchentliche Höchstarbeitszeit einschl.
Denn der Ausgang der oben dargestellten einschlägigen Verfahren beim EuGH, zuletzt des Verfahrens C 52/04, war als offen anzusehen (1) und die von der Behörde notwendigerweise benötigte angemessene Zeit für die organisatorische Umsetzung der Entscheidung des EuGH vom 14.07.2005 - C 52/04 - ist nach Auffassung der Kammer erst mit dem 31.12.2005 abgelaufen (2) (…eine angemessene Übergangsfrist zur Umsetzung der Dienstpläne nimmt auch das OVG Nordrhein-Westfalen an, vgl. Urt. v. 13.10.2005 - 1 A 2724/04 - Rdnr. 79).
Die vom Gericht vorgeschlagene Aussetzung des vorliegenden Rechtsstreits im Hinblick auf das beim EuGH anhängige Verfahren C 52/04 erfolgte mit Einverständnis der Beteiligten.
Die Rechtslage, insbesondere die Frage, ob die Richtlinien 2003/88/EG bzw. 93/104/EG auf Einsatzkräfte der Feuerwehr überhaupt Anwendung finden, konnte bis zur Entscheidung des EuGH vom 14.07.2005 - C 52/04 - keineswegs als geklärt angesehen werden (…so bereits OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 13.10.2005 - 1 A 2724/04 - Rdnr. 77, juris).
dung des EuGH vom 14.07.2005 - C 52/04 - zurechenbar, und zwar erst nach Ablauf der vorgenannten angemessenen Übergangsfrist.
- VGH Baden-Württemberg, 26.06.2013 - 4 S 94/12
Zur Frage, ob die Tätigkeit als "Einsatzleiter vom Dienst" bei der Feuerwehr als …
Arbeitszeit im Sinn von Art. 2 Nr. 1 der Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 04. November 2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung ist jede Zeitspanne, während der ein Arbeitnehmer - dazu zählen auch (Feuerwehr-)Beamte (vgl. Art. 1 Abs. 3 Satz 1 der Richtlinie; EuGH, Beschluss vom 14.07.2005 - C-52/04 -, Personalrat Feuerwehr Hamburg, Slg. 2005, I-7111; Urteil vom 25.11.2010 - C-429/09 -, Fuß, Slg. 2010, I-12167; BVerwG, Urteil vom 26.07.2012 - 2 C 29.11 -, BVerwGE 143, 381) - gemäß den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und/oder Gepflogenheiten arbeitet, dem Arbeitgeber zur Verfügung steht und seine Tätigkeiten ausübt oder Aufgaben wahrnimmt. - EuGH, 25.11.2010 - C-429/09
Fuß - Sozialpolitik - Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer - …
Mit Schreiben vom 13. Dezember 2006 beantragte Herr Fuß unter Berufung auf den Beschluss des Gerichtshofs vom 14. Juli 2005, Personalrat der Feuerwehr Hamburg (C-52/04, Slg. 2005, I-7111), dass seine wöchentliche Arbeitszeit künftig nicht die in Art. 6 Buchst. b der Richtlinie 2003/88 vorgesehene Höchstgrenze von durchschnittlich 48 Stunden überschreitet. - BVerwG, 26.07.2012 - 2 C 29.11
Feuerwehr; Mehrarbeit; Zuvielarbeit; Freizeitausgleich; Ausgleichsanspruch; Treu …
Erst im Anschluss an den Beschluss vom 14. Juli 2005 - Rs. C-52/04, Personalrat der Feuerwehr Hamburg - (Slg. 2005, I-7113) hat sie das Arbeitszeitrecht für die Feuerwehrbeamten geändert. - OVG Hamburg, 09.02.2011 - 1 Bf 264/07
Feuerwehrbeamte erhalten finanziellen Ausgleich
Der EuGH entschied mit Beschluss vom 14. Juli 2005 in der Rechtssache C-52/04 - Personalrat der Feuerwehr Hamburg - auf eine Vorlage des Bundesverwaltungsgerichts zur Auslegung von Art. 2 der Richtlinie 89/391/EWG des Rates vom 12. Juni 1989 sowie Art. 1 Abs. 3 der Richtlinie 93/104/EG des Rates vom 23. November 1993, dass die Tätigkeiten, die von den Einsatzkräften einer staatlichen Feuerwehr ausgeübt werden, in der Regel in den Anwendungsbereich dieser Richtlinie fallen, sodass Art. 6 Nr. 2 der Richtlinie 93/104/EG grundsätzlich der Überschreitung der Obergrenze von 48 Stunden entgegensteht, die für die wöchentliche Höchstarbeitszeit einschließlich Bereitschaftsdienst vorgesehen ist.Die Anwendung der Richtlinie 2003/88/EG bzw. 93/104/EG auf Einsatzkräfte der Feuerwehr sei abschließend erst durch den Beschluss des EuGH vom 15. Juli 2005 in der Rechtssache C-52/04 - Personalrat der Feuerwehr Hamburg - geklärt worden.
Die Rechtslage sei bis zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 14. Juli 2005 (C-52/04, Personalrat der Feuerwehr Hamburg) unübersichtlich und unklar gewesen.
Damit hätten die Voraussetzungen für einen europarechtlichen Schadensersatzanspruch vor der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 14. Juli 2005 (C-52/04, Personalrat der Feuerwehr Hamburg) nicht vollständig vorgelegen.
Der Europäische Gerichtshof hat durch Beschluss vom 14. Juli 2005 in der Rechtssache C-52/04 (Personalrat der Feuerwehr Hamburg, Slg 2005, I-7111) die Anwendbarkeit der Richtlinie 89/391/EWG vom 12. Juni 1989 (ABl. L 183 S. 1) und der Richtlinie 93/104/EG hinsichtlich der Höchstarbeitszeit von 48 Wochenstunden für hamburgische Feuerwehrbeamte festgestellt.
Ihr Zweck ist es, einen wirksamen Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer zu gewährleisten (EuGH, Beschl. v. 14.7.2005, C-52/04, Personalrat der Feuerwehr Hamburg, a.a.O. Rn. 42).
Denn die Beklagte hat nach dem Beschluss des Europäischen Gerichtshof vom 14. Juli 2005 (C-52/04, Personalrat der Feuerwehr Hamburg, a.a.O.) sogleich die wöchentliche regelmäßige Arbeitszeit für Feuerwehrleute im Einsatzdienst von 50 auf 48 Stunden reduziert.
Zwar hatte sich die Erkenntnis, dass § 1 Abs. 2 Satz 2 ArbzVO in der Fassung der Änderungsverordnung vom 15. Dezember 1998 insoweit offenkundig qualifiziert gegen Art. 6 und Art. 2 Ziff. 1 der Richtlinie 93/104/EG verstieß, als sie trotz des Erlasses eines Urteils des Gerichtshofes in einem Vorabentscheidungsverfahren, aus dem sich die Pflichtwidrigkeit der unzureichenden Umsetzung der Richtlinie ergibt, fortbestanden hat, in der Bundesrepublik Deutschland offenbar erst mit dem Beschluss des EuGH vom 14. Juli 2005 (Rs C- 52/04, Personalrat der Feuerwehr Hamburg) endgültig durchgesetzt.
- BVerwG, 16.06.2020 - 2 C 20.19
Antrag; Beginn der Verjährung; Effektivitätsgrundsatz; Feuerwehrbeamter; …
Damit begann die Verjährung der Ausgleichsansprüche des Klägers nicht erst mit dem Beschluss des Europäischen Gerichtshofs vom 14. Juli 2005 - C-52/04, Personalrat der Feuerwehr Hamburg - (Slg. 2005, I- 7111).Dass das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 29. Mai 2002 - 5 AZR 370/01 - (PersV 2002, 457) - entgegen der später vom Gerichtshof als offenkundig bewerteten Auslegung (Beschluss vom 14. Juli 2005 - C-52/04, Personalrat der Feuerwehr Hamburg - Slg. 2005, I-7111 Rn. 36) - angenommen hat, der unter gewöhnlichen Umständen ausgeübte Dienst eines bei einer Gemeinde angestellten Gerätewarts und Gruppenführers einer Feuerwehr sei von der Ausnahme des Art. 2 Abs. 2 Unterabs. 1 der Richtlinie 89/391/EWG erfasst und diese Auslegung sei so eindeutig, dass es einer Vorlage an den Europäischen Gerichtshof nicht bedürfe, steht der Annahme der Zumutbarkeit der Klageerhebung nicht entgegen.
Die Zumutbarkeit der Erhebung der Klage auf Ausgleich von unionsrechtswidriger Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten folgt auch aus dem Vorlagebeschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Dezember 2003 - 6 P 7.03 - (BVerwGE 119, 363 ), den der Europäische Gerichtshof, wie dargelegt, wegen der Eindeutigkeit der Einbeziehung des gewöhnlichen Dienstes von Feuerwehrbeamten in den Anwendungsbereich der Richtlinien der Sache nach als überflüssig bewertet hat (Beschluss vom 14. Juli 2005 - C-52/04, Personalrat der Feuerwehr Hamburg - Slg. 2005, I-7111 Rn. 36).
- BAG, 23.06.2010 - 10 AZR 543/09
Arbeitszeit der Werkfeuerwehr
- BVerwG, 29.09.2011 - 2 C 32.10
Feuerwehr, Mehrarbeit, Zuvielarbeit, Freizeitausgleich, Ausgleichsanspruch, Treu …
- VG Sigmaringen, 24.01.2008 - 6 K 847/07
Nachträglicher Freizeitausgleich des Beamten für dauerhaft …
- BVerwG, 25.01.2007 - 2 C 28.05
Gesetzliche Altersgrenze für Eintritt in den Ruhestand, Heraufsetzung bei …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2009 - 1 A 2655/07
Anspruch eines bei der Berufsfeuerwehr tätigen Brandmeisters auf Gewährung eines …
- BVerwG, 26.07.2012 - 2 C 70.11
Feuerwehr; Mehrarbeit; Zuvielarbeit; Freizeitausgleich; Ausgleichsanspruch; Treu …
- BVerwG, 19.04.2018 - 2 C 40.17
Freizeitausgleich für verlängerte Arbeitszeit bei der Leipziger Feuerwehr
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2009 - 1 A 2652/07
Gewährung von Freizeitausgleich für Feuerwehrbeamte aufgrund der Überschreitung …
- EuGH, 20.11.2018 - C-147/17
Sindicatul Familia Constanta u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz der …
- OVG Hamburg, 09.02.2011 - 1 Bf 90/08
Ausgleich für Zuvielarbeit des Feuerwehrbeamten
- OVG Niedersachsen, 18.06.2007 - 5 LC 225/04
Vereinbarkeit einer durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von 56 Stunden …
- VG Minden, 25.07.2007 - 4 K 864/06
Feuerwehrleuten muss Freizeitausgleich für Mehrarbeit gewährt werden
- VG Minden, 25.07.2007 - 4 K 1590/06
- VG Minden, 25.07.2007 - 4 K 2665/06
- BVerwG, 22.01.2009 - 2 C 90.07
Bereitschaftsdienst; Erschwerniszulage; Dienst zu ungünstigen Zeiten; …
- VG Minden, 25.07.2007 - 4 K 1839/06
- OVG Saarland, 19.07.2006 - 1 R 20/05
Zur Frage, in welchem Umfang Zuvielarbeit eines Brandmeisters bei der …
- BVerwG, 17.09.2015 - 2 C 26.14
Unionsrechtlicher Haftungsanspruch; unionsrechtswidrige Zuvielarbeit; …
- VG Minden, 25.07.2007 - 4 K 2728/06
- LAG Hamm, 02.02.2012 - 17 Sa 1001/11
Entschädigung für über 48 Wochenstunden hinausgehende geleistete Schichtzeiten
- EuGH, 14.10.2010 - C-243/09
Fuß - Sozialpolitik - Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer - …
- VG Bremen, 18.11.2016 - 6 K 358/14
Entschädigung für rechtswidrig angeordnete Mehrarbeit - Arbeitszeitrichtlinie; …
- VGH Baden-Württemberg, 30.09.2014 - 4 S 1918/13
Soldat; geleistete Zuvielarbeit; unionsrechtlicher Staatshaftungsanspruch; …
- OVG Hamburg, 09.02.2011 - 1 Bf 283/07
Feuerwehrbeamte erhalten finanziellen Ausgleich
- OVG Rheinland-Pfalz, 30.03.2010 - 2 A 11321/09
Präsident zieht Bilanz für 2009 - Ausblick auf 2010
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.08.2015 - 1 A 421/14
Klagen von Personenschützern an den deutschen Botschaften Bagdad und Kabul wegen …
- Generalanwalt beim EuGH, 06.10.2020 - C-580/19
Stadt Offenbach am Main (Période d'astreinte d'un pompier) - Vorlage zur …
- OVG Rheinland-Pfalz, 23.03.2012 - 2 A 11355/11
Bereitschaftsdienst der Feuerwehr auch während Arbeitspausen
- BVerwG, 16.06.2020 - 2 C 8.19
Ausgleichsanspruch wegen unionsrechtswidriger Zuvielarbeit
- OVG Niedersachsen, 11.03.2020 - 5 LB 48/18
Arbeitszeit; beamtenrechtlicher Ausgleichsanspruch; Bereitschaftsdienst; …
- OVG Niedersachsen, 03.04.2018 - 5 LA 109/16
Alarmierungshäufigkeit; Arbeitszeit; Bereitschaftsdienst; Freizeit; OrgL-Dienst; …
- VG Bremen, 18.11.2016 - 6 K 342/14
Entschädigung für Mehrarbeit - Arbeitszeitrichtlinie; Grundsatz der zeitnahen …
- VG Frankfurt/Main, 25.06.2010 - 9 K 836/10
Anspruch eines Beamten auf Abgeltung von Erholungsurlaub
- BVerwG, 13.10.2022 - 2 C 7.21
Pausen in "Bereithaltung" als Arbeitszeit
- OVG Berlin-Brandenburg, 27.05.2021 - 10 B 17.18
Pausenzeiten unter Bereithaltungspflicht als Arbeitszeit
- OVG Sachsen-Anhalt, 30.09.2008 - 1 L 119/08
Beginn des Freizeitausgleiches wegen zuviel geleisteter Arbeitszeit
- VG Göttingen, 01.02.2006 - 3 A 172/04
Anordnung; Anpassung; Anwesenheit; Arbeitszeit; Befugnis; Bereitschaft; …
- OVG Niedersachsen, 11.03.2020 - 5 LB 63/18
Arbeitszeit; beamtenrechtlicher Ausgleichsanspruch; Bereitschaftsdienst; …
- OVG Bremen, 13.03.2019 - 2 LC 332/16
Entschädigung für rechtswidrig angeordnete Mehrarbeit - Ausgleichsanspruch; …
- VG Arnsberg, 28.05.2013 - 2 K 1275/11
Anspruch eines Feuerwehrbeamten auf Freizeitausgleich bzw. alternativ …
- BVerwG, 29.09.2011 - 2 C 37.10
Voller Freizeitausgleich für Überschreitungen der Höchstarbeitszeit bei der …
- Generalanwalt beim EuGH, 26.07.2017 - C-518/15
Matzak
- BVerwG, 15.12.2011 - 2 C 41.10
Berufssoldat; Dienstzeit; Dienstzeitausgleich; Freistellung vom Dienst; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.09.2020 - 6 A 2634/18
Bereitschaftsdienst Freizeitausgleich Dienstbefreiung Polizeibeamter maßgeblicher …
- EuGH, 30.04.2020 - C-211/19
Freizügigkeit
- VG Halle, 17.07.2013 - 5 A 196/11
Freizeitausgleich für Feuerwehrbeamten - Wiederaufgreifen Verwaltungsverfahren
- OVG Berlin-Brandenburg, 16.10.2013 - 4 B 51.09
Feuerwehrbeamter; Freizeitausgleich für Zuvielarbeit; finanzielle Entschädigung …
- VGH Bayern, 31.03.2010 - 3 ZB 08.86
- EuGH, 21.10.2010 - C-227/09
Accardo u.a. - Sozialpolitik - Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der …
- BAG, 23.06.2010 - 10 AZR 544/09
Arbeitszeit einer Werksfeuerwehr - Bereitschaftsruhe nach § 5 Abs 2 MTV Chemische …
- VG Bremen, 18.03.2008 - 6 V 475/08
Freizeitausgleich
- BVerwG, 26.07.2012 - 2 C 24.11
Feuerwehr; Mehrarbeit; Zuvielarbeit; Freizeitausgleich; Ausgleichsanspruch; Treu …
- OVG Rheinland-Pfalz, 28.01.2019 - 2 A 10719/18
Beamtenrecht; unionsrechtlicher Haftungsanspruch; Mehrarbeitsvergütung; …
- VGH Baden-Württemberg, 17.06.2014 - 4 S 169/13
An die Deutsche Botschaft in Bagdad zum Personenschutz abgeordneter …
- BVerwG, 26.07.2012 - 2 C 30.11
Feuerwehrbeamte in Berlin und Hamburg bekommen eine Geldentschädigung für …
- BVerwG, 22.01.2009 - 2 C 93.07
Bereitschaftsdienst; Erschwerniszulage; Dienst zu ungünstigen Zeiten; …
- OVG Hamburg, 22.04.2008 - 1 Bs 13/08
Dienstzeitregelung bei der Hamburger Feuerwehr gilt vorläufig weiter
- Generalanwalt beim EuGH, 16.05.2006 - C-338/04
Placanica - Zulässigkeit der Vorlagefragen: Voraussetzungen - Wetten über das …
- VG Berlin, 02.12.2015 - 26 K 58.14
Voller Freizeitausgleich für Mehrarbeit im polizeilichen Bereitschaftsdienst
- BVerwG, 26.07.2012 - 2 C 36.11
Feuerwehrbeamte in Berlin und Hamburg bekommen eine Geldentschädigung für …
- Generalanwalt beim EuGH, 28.01.2021 - C-742/19
Ministrstvo za obrambo
- OVG Niedersachsen, 03.04.2018 - 5 LA 64/17
Alarmierungshäufigkeit; Arbeitszeit; Bereitschaftsdienst; Freizeit; OrgL-Dienst; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.06.2015 - 6 A 2326/12
Anspruch eines Ruhestandsbeamten auf finanzielle Abgeltung nicht in Anspruch …
- BVerwG, 25.06.2013 - 1 WRB 2.11
Urlaubsanspruch; Mindesturlaub; finanzielle Abgeltung von krankheitsbedingt nicht …
- OVG Bremen, 29.05.2008 - 2 B 182/08
Freizeitausgleich für Feuerwehrbeamte
- BVerwG, 26.07.2012 - 2 C 35.11
Feuerwehrbeamte in Berlin und Hamburg bekommen eine Geldentschädigung für …
- VG Stuttgart, 05.12.2012 - 3 K 1353/12
Auslandsabordnung; Mehrarbeit; Abgrenzung von Bereitschaftsdienst und …
- BVerwG, 22.01.2009 - 2 C 91.07
Bereitschaftsdienst; Erschwerniszulage; Dienst zu ungünstigen Zeiten; …
- OVG Bremen, 24.09.2008 - 2 A 432/07
Wertung des von den Beamten des Feuerwehrdienstes zu leistenden …
- BVerwG, 26.07.2012 - 2 C 34.11
Feuerwehrbeamte in Berlin und Hamburg bekommen eine Geldentschädigung für …
- OVG Berlin-Brandenburg, 18.10.2011 - 4 B 13.11
Feuerwehr; Zuvielarbeit; 55-Stunden-Dienst; europarechtliche/ unionsrechtliche …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.12.2018 - 6 A 2083/15
Feuerwehr Opt-Out Arbeitszeit Mehrarbeit Zuvielarbeit Haftungsanspruch Nachteil …
- LG Düsseldorf, 29.09.2009 - 2b O 286/08
Feuerwehr, Bereitschaftsdienst, Entschädigung
- BVerwG, 26.07.2012 - 2 C 19.11
Feuerwehrbeamte in Berlin und Hamburg bekommen eine Geldentschädigung für …
- BVerwG, 26.07.2012 - 2 C 18.11
Feuerwehrbeamte in Berlin und Hamburg bekommen eine Geldentschädigung für …
- BVerwG, 26.07.2012 - 2 C 14.11
Feuerwehrbeamte in Berlin und Hamburg bekommen eine Geldentschädigung für …
- BVerwG, 26.07.2012 - 2 C 22.11
Feuerwehrbeamte in Berlin und Hamburg bekommen eine Geldentschädigung für …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.12.2018 - 6 A 2215/15
- BVerwG, 26.07.2012 - 2 C 28.11
Feuerwehrbeamte in Berlin und Hamburg bekommen eine Geldentschädigung für …
- BVerwG, 26.07.2012 - 2 C 16.11
Feuerwehrbeamte in Berlin und Hamburg bekommen eine Geldentschädigung für …
- BVerwG, 26.07.2012 - 2 C 17.11
Feuerwehrbeamte in Berlin und Hamburg bekommen eine Geldentschädigung für …
- BVerwG, 26.07.2012 - 2 C 31.11
Feuerwehrbeamte in Berlin und Hamburg bekommen eine Geldentschädigung für …
- BVerwG, 26.07.2012 - 2 C 25.11
Feuerwehrbeamte in Berlin und Hamburg bekommen eine Geldentschädigung für …
- BVerwG, 26.07.2012 - 2 C 23.11
Feuerwehrbeamte in Berlin und Hamburg bekommen eine Geldentschädigung für …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.08.2005 - 1 A 2722/04
Qualifizierung des von einem Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes …
- VGH Bayern, 08.07.2016 - 3 ZB 13.630
Verjährung unionsrechtlicher Urlaubsabgeltungsansprüche
- BVerwG, 26.07.2012 - 2 C 32.11
Feuerwehrbeamte in Berlin und Hamburg bekommen eine Geldentschädigung für …
- BVerwG, 26.07.2012 - 2 C 33.11
Feuerwehrbeamte in Berlin und Hamburg bekommen eine Geldentschädigung für …
- BVerwG, 26.07.2012 - 2 C 20.11
Feuerwehrbeamte in Berlin und Hamburg bekommen eine Geldentschädigung für …
- BVerwG, 29.09.2011 - 2 C 34.10
Voller Freizeitausgleich für Überschreitungen der Höchstarbeitszeit bei der …
- BVerwG, 26.07.2012 - 2 C 21.11
Feuerwehrbeamte in Berlin und Hamburg bekommen eine Geldentschädigung für …
- BVerwG, 29.09.2011 - 2 C 33.10
Voller Freizeitausgleich für Überschreitungen der Höchstarbeitszeit bei der …
- VGH Bayern, 10.05.2019 - 3 ZB 17.275
Kein Anspruch auf Mehrarbeitsvergütung
- BVerwG, 25.04.2013 - 2 B 2.13
Anspruch eines Beamten auf Zahlung einer Entschädigung für nicht in Anspruch …
- BVerwG, 26.07.2012 - 2 C 15.11
Feuerwehrbeamte in Berlin und Hamburg bekommen eine Geldentschädigung für …
- OVG Bremen, 06.10.2008 - 2 A 433/07
Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen
- OVG Bremen, 06.10.2008 - 2 A 432/07
Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen
- BVerwG, 26.07.2012 - 2 C 26.11
Feuerwehrbeamte in Berlin und Hamburg bekommen eine Geldentschädigung für …
- BVerwG, 29.09.2011 - 2 C 36.10
Voller Freizeitausgleich für Überschreitungen der Höchstarbeitszeit bei der …
- BVerwG, 29.09.2011 - 2 C 35.10
Voller Freizeitausgleich für Überschreitungen der Höchstarbeitszeit bei der …
- VG Minden, 01.08.2007 - 4 K 1999/06
Gewährung von Freizeitausgleich oder einer Mehrarbeitsvergütung für einen …
- VG Freiburg, 10.11.2020 - 3 K 599/19
Zur Abgeltung von Rufbereitschaftszeiten eines als Kriminaltechniker eingesetzten …
- VG Bremen, 28.06.2007 - 6 V 906/07
Dienstbefreiung aufgrund zuviel geleisteter Arbeit
- BVerwG, 25.06.2020 - 1 WRB 3.19
Streit um die Verlängerung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit eines …
- Generalanwalt beim EuGH, 23.01.2020 - C-658/18
UX (Statut des juges de paix italiens) - Vorabentscheidungsersuchen - …
- VG Berlin, 10.06.2010 - 5 K 175.09
Auch Beamte haben Anspruch auf finanzielle Abgeltung für krankheitsbedingt nicht …
- ArbG Wuppertal, 19.11.2009 - 7 Ca 2453/09
Urlaubsabgeltungsansprüche eines langjährig erkrankten Dienstordnungsangestellten
- OVG Niedersachsen, 31.07.2008 - 18 LP 1/07
Zurechnung des Bereitschaftsdienstes zu der Arbeitszeit; Maßgeblichkeit eines …
- BVerwG, 25.04.2013 - 2 B 88.12
Anspruch auf eine finanzielle Vergütung für bezahlten (Mindest-)Jahresurlaub …
- VG Würzburg, 05.03.2013 - W 1 K 12.455
Ist ein Freizeitausgleich für geleistete Mehrarbeit nicht mehr möglich, weil der …
- BVerwG, 15.12.2011 - 2 C 44.10
Anspruch eines Berufssoldaten auf Dienstzeitausgleich in Form der Freistellung …
- VG Darmstadt, 21.02.2019 - 1 K 1188/15
- VGH Bayern, 11.12.2017 - 14 ZB 16.869
Amtsangemessenheit der Alimentation von Beamten der Bundeswehrfeuerwehren nach …
- VG Freiburg, 09.10.2020 - 5 K 303/19
Feststellung von einem Beamten noch zustehenden Erholungsurlaubs nach …
- VG Düsseldorf, 04.06.2010 - 26 K 3499/09
Anspruch auf Abgeltung des infolge der Dienstunfähigkeit vor dem Eintritt in den …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.10.2005 - 1 A 2724/04
Anspruch auf Neugestaltung eines Dienstplanes sowie Mehrarbeitsvergütung für …
- BVerwG, 25.04.2013 - 2 B 91.12
Anspruch eines Beamten auf Zahlung einer Entschädigung für nicht in Anspruch …
- VG Köln, 01.03.2013 - 9 K 6290/11
Rechtmäßigkeit einer Heranziehung zum Kostenersatz für den Einsatz eines …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2009 - 1 A 3143/08
Anspruch eines Feuerwehrbeamten auf Freizeitausgleich für rechtswidrig …
- BVerwG, 25.04.2013 - 2 B 93.12
Anspruch auf eine finanzielle Vergütung für bezahlten (Mindest-)Jahresurlaub …
- OVG Niedersachsen, 25.04.2007 - 9 A 3/06
Mitbestimmung des Personalrats bei Anordnung von Bereitschaftsdienst
- BVerwG, 25.04.2013 - 2 B 94.12
Anspruch auf eine finanzielle Vergütung für bezahlten (Mindest-)Jahresurlaub …
- BVerwG, 25.04.2013 - 2 B 96.12
Revisionsrechtliche Erheblichkeit der Frage nach Ansprüchen auf Zahlung einer …
- VG Halle, 25.03.2009 - 5 A 65/07
Europäischer Gerichtshof vom Verwaltungsgericht Halle angerufen
- VG Schleswig, 08.05.2014 - 12 A 139/12
Mehrarbeitsvergütung im Beamtenrecht
- BVerwG, 25.04.2013 - 2 B 90.12
Anspruch auf eine finanzielle Vergütung für bezahlten (Mindest-)Jahresurlaub …
- BVerwG, 25.04.2013 - 2 B 99.12
Anspruch eines Beamten auf Entschädigung für einen nicht in Anspruch genommenen …
- BVerwG, 25.04.2013 - 2 B 89.12
Anspruch auf eine finanzielle Vergütung für bezahlten (Mindest-)Jahresurlaub …
- VG Lüneburg, 20.05.2009 - 1 A 274/06
Arbeitszeit; Arbeitszeitregelung; Bereitschaftsdienst; Freizeitausgleich; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.04.2013 - 6 A 1615/11
Urlaubsabgeltung eines Hauptbrandmeisters in Bezug auf den unionsrechtlich …
- VG Düsseldorf, 23.08.2010 - 10 K 4362/09
Kein Anspruch auf finanzielle Abgeltung des krankheitsbedingt nicht in Anspruch …
- VG München, 17.11.2009 - M 5 K 09.1324
Anspruch eines Ruhestandsbeamten auf Abgeltung verfallenen Urlaubs
- VG Wiesbaden, 29.05.2020 - 3 K 29/17
Zum Ausgleich der Stunden auf einem Lebensarbeitszeitkonto im Fall der Entlassung …
- VG Regensburg, 01.10.2014 - RN 1 K 13.1973
- BVerwG, 25.04.2013 - 2 B 97.12
Anspruch eines Beamten auf Entschädigung für den nicht in Anspruch genommenen …
- VG Düsseldorf, 02.12.2010 - 26 K 4266/10
Urlaub; Abgeltung; Dienstunfähigkeit; Beamter
- VG Düsseldorf, 01.12.2010 - 26 K 5205/10
Urlaub Abgeltung Dienstunfähigkeit Beamter
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.01.2015 - 6 A 1967/13
Verjährung des Anspruchs auf Zahlung eines finanziellen Ausgleichs für geleistete …
- VG München, 30.03.2011 - M 5 K 10.1183
Verfallener Urlaub; Urlaubsabgeltung; Beamtenverhältnis; Anspruch aus …
- LG Magdeburg, 20.10.2016 - 10 O 499/16
Amtshaftung wegen Nichtumsetzung der Arbeitszeitrichtlinie: …
- VG München, 11.06.2010 - M 21 K 09.3432
Rechtmäßigkeit der Ablehnung des Anspruchs eines Ruhestandsbeamten auf Abgeltung …
- VG Gelsenkirchen, 14.10.2008 - 12 K 128/08
Mehrarbeit, Zuvielarbeit, Freizeitausgleich, Treu und Glauben, …
- VG Kassel, 23.03.2022 - 1 K 870/20
Urlaubsabgeltungsanspruch für Beamte
- VG Bayreuth, 04.02.2020 - B 5 K 19.14
Urlaubsabgeltung und Mehrarbeitsvergütung im Beamtenrecht
- VG Minden, 30.10.2008 - 4 K 2800/07
Gewährung von Freizeitausgleich für Zuvielarbeit; Wöchentliche Höchstarbeitszeit …
- VG Gelsenkirchen, 14.10.2008 - 12 K 480/08
Mehrarbeit, Zuvielareit, Freizeitausgleich, Treu und Glauben, Ausgleichsanspruch, …
- VG Bayreuth, 14.07.2020 - B 5 K 19.600
Unterschiedliche Verfallfristen für Abwicklung und Abgeltung von …
- VG Bayreuth, 14.07.2020 - B 5 K 19.285
Grenzen der Urlaubsabgeltung bei Beamten
- VG Karlsruhe, 06.04.2016 - 11 K 3138/14
Urlaubsabgeltung im Postnachfolgeunternehmen
- VG Trier, 03.02.2015 - 1 K 2164/14
Abgeltung des bei Ruhestandseintritt nicht genommenen Resturlaubs
- VG Berlin, 26.03.2009 - 5 A 62.07
Freizeitausgleich für die Feuerwehr!
- VG Berlin, 05.05.2017 - 5 K 32.15
Vergütungsanspruch für angeordnete Mehrarbeit eines Beamten bei der …
- ArbG Magdeburg, 21.01.2015 - 3 Ca 469/14
Verstoß gegen Arbeitszeitrichtlinie - Ausgleichsanspruch für Mehrarbeit - …
- VG Wiesbaden, 15.12.2010 - 1 K 134/10
Gewährung einer Wechselschichtzulage für Feuerwehrbeamte
- VG Cottbus, 16.08.2012 - 7 K 1059/09
Besoldung und Versorgung
- VG Lüneburg, 03.11.2006 - 9 B 1/06
Mitbestimmung des Personalrates bei Anordnung von Bereitschaftsdienst wegen eines …
- VG Regensburg, 01.10.2014 - 1 K 13.1973
Urlaubstag, Mindesturlaub, Urlaubsabgeltungsanspruch, Beamtenverhältnis, …
- VG Schleswig, 10.01.2006 - 19 B 7/05