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   EuGH, 14.07.2005 - C-57/02 P   

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https://dejure.org/2005,4327
EuGH, 14.07.2005 - C-57/02 P (https://dejure.org/2005,4327)
EuGH, Entscheidung vom 14.07.2005 - C-57/02 P (https://dejure.org/2005,4327)
EuGH, Entscheidung vom 14. Juli 2005 - C-57/02 P (https://dejure.org/2005,4327)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Rechtsmittel - EGKS-Vertrag - Kartelle - Legierungszuschlag - Parallelverhalten - Herabsetzung der Geldbuße - Zusammenarbeit während des Verwaltungsverfahrens - Verteidigungsrechte

  • Europäischer Gerichtshof

    Acerinox / Kommission

    Rechtsmittel - EGKS-Vertrag - Kartelle - Legierungszuschlag - Parallelverhalten - Herabsetzung der Geldbuße - Zusammenarbeit während des Verwaltungsverfahrens - Verteidigungsrechte

  • EU-Kommission PDF

    Acerinox / Kommission

    Rechtsmittel - EGKS-Vertrag - Kartelle - Legierungszuschlag - Parallelverhalten - Herabsetzung der Geldbuße - Zusammenarbeit während des Verwaltungsverfahrens - Verteidigungsrechte

  • EU-Kommission

    Acerinox / Kommission

    Stahlindustrie , Wettbewerb , Kartelle und Zusammenschlüsse - EGKS , Abgestimmte Verhaltensweisen , Preise - EGKS

  • Wolters Kluwer

    Rechtsmittel einer spanischen Gesellschaft; Aufhebung des Urteils des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften; Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung; Beurteilung der Verhältnismäßigkeit der Geldbuße; Leitlinien für das Verfahren zur Festsetzung von ...

  • Judicialis

    Verordnung Nr. 17 Art. 15 Abs. 2; ; EGKS-Vertrag Art. 65 Abs. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Acerinox / Kommission

    Rechtsmittel - EGKS-Vertrag - Kartelle - Legierungszuschlag - Parallelverhalten - Herabsetzung der Geldbuße - Zusammenarbeit während des Verwaltungsverfahrens - Verteidigungsrechte

  • Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)

    Acerinox / Kommission

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Erste Kammer) vom 13. Dezember 2001 in der Rechtssache T-48/98, Compañia Española para la Fabricación de Aceros S.A. (Acerinox) gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften, mit dem der Antrag auf Nichtigerklärung ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuG, 13.12.2001 - T-48/98

    Acerinox / Kommission

    Auszug aus EuGH, 14.07.2005 - C-57/02
    1 Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die Compañía española para la fabricación de aceros inoxidables SA (Acerinox) (im Folgenden: Acerinox) die Aufhebung des Urteils des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 13. Dezember 2001 in der Rechtssache T-48/98 (Acerinox/Kommission, Slg. 2001, II-3859, im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem das Gericht ihrer Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung 98/247/EGKS der Kommission vom 21. Januar 1998 in einem Verfahren nach Artikel 65 EGKS-Vertrag (Sache IV/35.814 - Legierungszuschlag) (ABl. L 100, S. 55, im Folgenden: streitige Entscheidung) nur teilweise stattgegeben hatte.

    Das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 13. Dezember 2001 in der Rechtssache T-48/98 (Acerinox/Kommission) wird aufgehoben, soweit es den von der Compañía española para la fabricación de aceros inoxidables SA (Acerinox) geltend gemachten Klagegrund, dass die Begründung für ihre angebliche Beteiligung an einem Kartell auf dem spanischen Markt unzulänglich sei, zurückgewiesen hat.

  • EuGH, 18.10.1989 - 374/87

    Orkem / Kommission

    Auszug aus EuGH, 14.07.2005 - C-57/02
    86 Nach dem Urteil vom 18. Oktober 1989 in der Rechtssache 374/87 (Orkem/Kommission, Slg. 1989, 3283, Randnrn. 34 f.) ist die Kommission berechtigt, ein Unternehmen zu verpflichten, ihr alle erforderlichen Auskünfte über ihm eventuell bekannte Tatsachen zu erteilen, doch darf sie dem Unternehmen nicht die Verpflichtung auferlegen, Antworten zu erteilen, durch die es die Zuwiderhandlung eingestehen müsste, für die die Kommission den Beweis zu erbringen hat.
  • EuGH, 08.07.1999 - C-235/92

    Montecatini / Kommission

    Auszug aus EuGH, 14.07.2005 - C-57/02
    Unter Hinweis auf die Urteile vom 8. Juli 1999 in der Rechtssache C-199/92 P (Hüls/Kommission, Slg. 1999, I-4287, Randnr. 155) und C-235/92 P (Montecatini/Kommission, Slg. 1999, I-4539, Randnr. 181) hat es daran erinnert, dass es dem beschuldigten Unternehmen obliegt, anhand von Indizien nachzuweisen, dass es an diesen Zusammenkünften ohne irgendwelche wettbewerbswidrigen Absichten teilgenommen hat, und zu beweisen, dass es seine Wettbewerber auf seine andere Zielsetzung hingewiesen hat.
  • EuGH, 14.12.2004 - C-210/03

    Swedish Match

    Auszug aus EuGH, 14.07.2005 - C-57/02
    27 Der Gerichtshof kann nach Artikel 61 seiner Verfahrensordnung die Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung von Amts wegen, auf Vorschlag des Generalanwalts oder auch auf Antrag der Parteien anordnen, wenn er sich für unzureichend unterrichtet hält oder ein zwischen den Parteien nicht erörtertes Vorbringen als entscheidungserheblich ansieht (Urteile vom 29. April 2004 in der Rechtssache C-470/00 P, Parlament/Ripa di Meana u. a., Slg. 2004, I-4167, Randnr. 33, und vom 14. Dezember 2004 in der Rechtssache C-210/03, Swedish Match, Slg. 2004, I-0000, Randnr. 25).
  • EuGH, 04.02.2000 - C-17/98

    Emesa Sugar

    Auszug aus EuGH, 14.07.2005 - C-57/02
    26 Dazu ist festzustellen, dass die Satzung und die Verfahrensordnung des Gerichtshofes die Einreichung einer Stellungnahme der Parteien zu den Schlussanträgen des Generalanwalts nicht vorsehen (Beschluss vom 4. Februar 2000 in der Rechtssache C-17/98, Emesa Sugar, Slg. 2000, I-665, Randnr. 2).
  • EuGH, 29.04.2004 - C-470/00

    Parlament / Ripa di Meana u.a.

    Auszug aus EuGH, 14.07.2005 - C-57/02
    27 Der Gerichtshof kann nach Artikel 61 seiner Verfahrensordnung die Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung von Amts wegen, auf Vorschlag des Generalanwalts oder auch auf Antrag der Parteien anordnen, wenn er sich für unzureichend unterrichtet hält oder ein zwischen den Parteien nicht erörtertes Vorbringen als entscheidungserheblich ansieht (Urteile vom 29. April 2004 in der Rechtssache C-470/00 P, Parlament/Ripa di Meana u. a., Slg. 2004, I-4167, Randnr. 33, und vom 14. Dezember 2004 in der Rechtssache C-210/03, Swedish Match, Slg. 2004, I-0000, Randnr. 25).
  • EuGH, 16.11.2000 - C-298/98

    Finnboard / Kommission

    Auszug aus EuGH, 14.07.2005 - C-57/02
    88 Wie sich aus dem Urteil vom 16. November 2000 in der Rechtssache C-298/98 P (Finnboard/Kommission, Slg. 2000, I-10157), insbesondere aus dessen Randnummern 56, 59 und 60, ergibt, kann die Kommission für die Bemessung der Geldbuße den Beitrag, den das betreffende Unternehmen geleistet hat, um den Nachweis der Zuwiderhandlung zu erleichtern, und insbesondere dessen Eingeständnis einer Beteiligung an der Zuwiderhandlung berücksichtigen.
  • EuGH, 08.07.1999 - C-199/92

    Hüls / Kommission

    Auszug aus EuGH, 14.07.2005 - C-57/02
    Unter Hinweis auf die Urteile vom 8. Juli 1999 in der Rechtssache C-199/92 P (Hüls/Kommission, Slg. 1999, I-4287, Randnr. 155) und C-235/92 P (Montecatini/Kommission, Slg. 1999, I-4539, Randnr. 181) hat es daran erinnert, dass es dem beschuldigten Unternehmen obliegt, anhand von Indizien nachzuweisen, dass es an diesen Zusammenkünften ohne irgendwelche wettbewerbswidrigen Absichten teilgenommen hat, und zu beweisen, dass es seine Wettbewerber auf seine andere Zielsetzung hingewiesen hat.
  • EuGH, 29.06.2006 - C-289/04

    Showa Denko / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell -

    85 und 86, und vom 14. Juli 2005 in der Rechtssache C-57/02 P, Acerinox/Kommission, Slg. 2005, I-6689, Randnrn.
  • EuG, 13.07.2011 - T-138/07

    Das Gericht setzt die Geldbußen herab, die gegen mehrere Gesellschaften der

    Auch wenn die Kommission ein Unternehmen nicht zwingen kann, seine Beteiligung an einer Zuwiderhandlung einzugestehen, ist sie zum anderen aber deswegen nicht daran gehindert, bei der Bemessung der Geldbuße den Beitrag zu berücksichtigen, den das Unternehmen freiwillig zum Nachweis der Zuwiderhandlung geleistet hat (Urteile des Gerichtshofs vom 14. Juli 2005, Acerinox/Kommission, C-57/02 P, Slg. 2005, I-6689, Randnr. 87, und ThyssenKrupp/Kommission, C-65/02 P und C-73/02 P, Slg. 2005, I-6773, Randnr. 50).
  • EuGH, 02.02.2023 - C-649/20

    Staatliche Beihilfen: Der Gerichtshof erklärt den Beschluss der Kommission

    Es hat folglich eine Entscheidung darüber unterlassen, was eine Verletzung der Begründungspflicht darstellt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. Juli 2005, Acerinox/Kommission, C-57/02 P, EU:C:2005:453, Rn. 36, und Beschluss des Vizepräsidenten des Gerichtshofs vom 17. August 2022, SJM Coordination Center/Magnetrol International und Kommission, C-4/22 P[I], EU:C:2022:626, Rn. 19).
  • EuG, 08.07.2008 - T-52/03

    Knauf Gips / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Gipsplattenmarkt -

    Sie kann dem Unternehmen, das sie auf diese Weise unterstützt hat, eine erhebliche Ermäßigung der Geldbuße gewähren und einem anderen Unternehmen, das sich damit begnügt hat, die wesentlichen Sachverhaltsfeststellungen, auf die die Kommission ihre Vorwürfe gestützt hat, nicht zu bestreiten, einen deutlich geringeren Nachlass einräumen (Urteil des Gerichtshofs vom 14. Juli 2005, Acerinox/Kommission, C-57/02 P, Slg. 2005, I-6689, Randnr. 88).
  • EuG, 28.04.2010 - T-446/05

    Das Gericht bestätigt die Geldbußen in einer Gesamthöhe von 23,44 Millionen Euro,

    Denn es ist festzustellen, dass der Gerichtshof in seinem Urteil vom 14. Juli 2005, Acerinox/Kommission (C-57/02 P, Slg. 2005, I-6689, Randnrn.
  • EuG, 30.09.2009 - T-161/05

    DAS GERICHT SETZT DIE GEGEN HOECHST WEGEN IHRES WETTBEWERBSWIDRIGEN VERHALTENS

    Die Kommission erwidert zu der von der Klägerin angeführten Marktanteilsdifferenz im Wesentlichen, der Gerichtshof habe entschieden, dass das Gericht keinen Rechtsfehler begangen habe, als es Unternehmen mit unterschiedlichen Marktanteilen bis zu einer Differenz von 7 Prozentpunkten derselben Unternehmenskategorie zugeordnet habe (Urteil des Gerichtshofs vom 14. Juli 2005, Acerinox/Kommission, C-57/02 P, Slg. 2005, I-6689, Randnrn.
  • EuG, 20.05.2015 - T-456/10

    Das Gericht der EU nimmt hinsichtlich der Kartellabsprache über Phosphate

    Darüber hinaus hat der Gerichtshof entschieden, dass die Kommission, auch wenn sie ein Unternehmen nicht zwingen kann, seine Beteiligung an einer Zuwiderhandlung einzugestehen, deswegen aber nicht daran gehindert ist, bei der Bemessung der Geldbuße den Beitrag zu berücksichtigen, den das Unternehmen freiwillig zum Nachweis der Zuwiderhandlung geleistet hat (vgl. Urteil vom 14. Juli 2005, Acerinox/Kommission, C-57/02 P, Slg, EU:C:2005:453, Rn. 88 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 13.07.2011 - T-59/07

    Polimeri Europa / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für

    85 und 86, und vom 14. Juli 2005, Acerinox/Kommission, C-57/02 P, Slg. 2005, I-6689, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 05.12.2018 - C-341/17

    Griechenland / Kommission - Rechtsmittel - EAGFL, EGFL und ELER - Von der

    106 Urteile vom 14. Juli 2005, Acerinox/Kommission (C-57/02 P, EU:C:2005:453, Rn. 36), vom 11. April 2013, Mindo/Kommission (C-652/11 P, EU:C:2013:229, Rn. 41), und vom 30. Mai 2018, L'Oréal/EUIPO (C-519/17 P und C-522/17 P bis C-525/17 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2018:348, Rn. 81 ff.).
  • EuG, 13.07.2011 - T-39/07

    ENI / Kommission

    85 und 86, sowie vom 14. Juli 2005, Acerinox/Kommission, C-57/02 P, Slg. 2005, I-6689, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2014 - C-434/13

    Kommission / Parker Hannifin Manufacturing (früher Parker ITR) und

  • EuG, 12.07.2011 - T-59/07

    Wettbewerb - Kartelle - Markt für Butadienkautschuk und

  • EuG, 06.05.2009 - T-116/04

    DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION BETREFFEND EIN KARTELL AUF

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.04.2014 - C-37/13

    Nexans und Nexans France / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Verordnung

  • EuG, 13.07.2011 - T-38/07

    Das Gericht erklärt die Entscheidung der Kommission über das Kartell auf dem

  • EuG, 13.07.2011 - T-42/07

    Dow Chemical u.a. / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.05.2008 - C-510/06

    Archer Daniels Midland / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Art. 81 EG -

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.09.2008 - C-202/07

    France Télécom / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Missbrauch einer

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.01.2006 - C-301/04

    Kommission / SGL Carbon AG - Rechtsmittel - Wettbewerb - Graphitelektroden -

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