Rechtsprechung
   EuGH, 14.09.1994 - C-42/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,2993
EuGH, 14.09.1994 - C-42/93 (https://dejure.org/1994,2993)
EuGH, Entscheidung vom 14.09.1994 - C-42/93 (https://dejure.org/1994,2993)
EuGH, Entscheidung vom 14. September 1994 - C-42/93 (https://dejure.org/1994,2993)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,2993) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Spanien / Kommission

    EWG-Vertrag, Artikel 92 Absatz 1
    1. Staatliche Beihilfen; Begriff; Finanzhilfen eines Mitgliedstaats für ein Unternehmen; Beurteilungskriterium; Handlungsweise eines vernünftigen privaten Kapitalgebers, der eine mittel- oder langfristige Strategie verfolgt

  • EU-Kommission

    Spanien / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Nichtigerklärung einer Entscheidung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über die Gewährung landwirtschaftlicher und ernährungswirtschaftlicher Beihilfen; Behandlung staatlicher Beihilfen für ein öffentliches Unternehmen des landwirtschaftlichen und ...

  • Judicialis

    EWGV Art. 176; ; EWGV Art. 93 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWGV Art. 176; EWGV Art. 93 Abs. 2
    1. Staatliche Beihilfen - Begriff - Finanzhilfen eines Mitgliedstaats für ein Unternehmen - Beurteilungskriterium - Handlungsweise eines vernünftigen privaten Kapitalgebers, der eine mittel- oder langfristige Strategie verfolgt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 21.03.1990 - 142/87

    Belgien / Kommission

    Auszug aus EuGH, 14.09.1994 - C-42/93
    In diesem Punkt unterscheide sich die Lage von der, über die der Gerichtshof im Urteil vom 21. März 1990 in der Rechtssache C-142/87 (Belgien/Kommission, Slg. 1990, I-959), auf das sich die Kommission beziehe, habe befinden müssen.

    33 Aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes ergibt sich, daß etwaige Schwierigkeiten verfahrensrechtlicher und sonstiger Art bei der Durchführung der angefochtenen Handlung keinen Einfluß auf deren Rechtmässigkeit haben können (Urteil Belgien/Kommission, a. a. O., Randnr. 63).

  • EuGH, 24.02.1987 - 310/85

    Deufil / Kommission

    Auszug aus EuGH, 14.09.1994 - C-42/93
    Es weist unter Bezugnahme auf das Urteil vom 24. Februar 1987 in der Rechtssache 310/85 (Deufil/Kommission, Slg. 1987, 901) darauf hin, daß diese Verpflichtung keinen automatischen Charakter habe und daß der Umstand, daß eine Beihilfe für mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar im Sinne von Artikel 92 erklärt werde, für die gleichzeitige Entstehung der Rückzahlungsverpflichtung nicht ausreiche.
  • EuGH, 21.03.1991 - C-305/89

    Italien / Kommission

    Auszug aus EuGH, 14.09.1994 - C-42/93
    12 Nach ständiger Rechtsprechung können Kapitalzuweisungen der öffentlichen Hand an Unternehmen, in welcher Form auch immer sie erfolgen, staatliche Beihilfen darstellen, wenn die Voraussetzungen des Artikels 92 EWG-Vertrag erfuellt sind (vgl. Urteil vom 21. März 1991 in der Rechtssache C-305/89, Italien/Kommission, Slg. 1991, I-1603, Randnr. 18).
  • EuGH, 16.05.2002 - C-482/99

    Frankreich / Kommission

    Daher ist nach ebenfalls ständiger Rechtsprechung zu prüfen, ob ein privater Investor von vergleichbarer Größe wie die Einrichtungen des öffentlichen Sektors unter den gleichen Umständen hätte veranlasst werden können, Kapitalhilfen dieses Umfangs zu gewähren (Urteile vom 3. Oktober 1991 in der Rechtssache C-261/89, Italien/Kommission, Slg. 1991, I-4437, Randnr. 8, vom 14. September 1994 in den verbundenen Rechtssachen C-278/92 bis C-280/92, Spanien/Kommission, Randnr. 21, und vom 14. September 1994 in der Rechtssache C-42/93, Spanien/Kommission, Slg. 1994, I-4175, Randnr. 13), wobei insbesondere die zum Zeitpunkt dieser Hilfen verfügbaren Informationen und vorhersehbaren Entwicklungen zu berücksichtigen sind.
  • EuGH, 29.06.1999 - C-256/97

    DM Transport

    Hierzu ist festzustellen, daß das ONSS sich bei der Gewährung der fraglichen Zahlungserleichterungen nicht wie ein öffentlicher Investor verhalten hat, dessen Verhalten nach ständiger Rechtsprechung (vgl. u. a. Urteil vom 14. September 1994 in der Rechtssache C-42/93, Spanien/Kommission, Slg. 1994, I-4175, Randnr. 14) mit dem eines privaten Investors verglichen werden müßte, der eine globale oder sektorale Strukturpolitik verfolgt und sich von längerfristigen Rentabilitätsaussichten leiten läßt.
  • EuGH, 08.05.2003 - C-328/99

    Italien / Kommission

    Daher ist nach ebenfalls ständiger Rechtsprechung zu prüfen, ob ein privater Investor von vergleichbarer Größe wie die Einrichtungen des öffentlichen Sektors unter den gleichen Umständen hätte veranlasst werden können, Kapital in diesem Umfang zuzuführen (Urteile vom 3. Oktober 1991 in der Rechtssache C-261/89, Italien/Kommission, Slg. 1991, I-4437, Randnr. 8, Spanien/Kommission, Randnr. 21, und vom 14. September 1994 in der Rechtssache C-42/93, Spanien/Kommission, Slg. 1994, I-4175, Randnr. 13), wobei insbesondere die zum Zeitpunkt dieser Kapitalzuführungen verfügbaren Informationen und vorhersehbaren Entwicklungen zu berücksichtigen sind (Urteil Frankreich/Kommission, Randnr. 70).
  • EuG, 21.05.2010 - T-425/04

    Die Erklärungen der französischen Behörden, mit denen diese France Télécom ihre

    Zudem ist mit dem Verhalten des privaten Kapitalgebers, mit dem die Maßnahme des öffentlichen Kapitalgebers, der wirtschaftspolitische Ziele verfolgt, verglichen werden muss, zwar nicht zwangsläufig das eines gewöhnlichen Kapitalgebers gemeint, der Kapital zum Zweck seiner mehr oder weniger kurzfristigen Rentabilisierung anlegt, aber doch wenigstens das Verhalten einer privaten Holding oder einer privaten Unternehmensgruppe, die eine globale oder sektorale Strukturpolitik verfolgt und sich von längerfristigen Rentabilitätsaussichten leiten lässt (Urteil des Gerichtshofs vom 14. September 1994, Spanien/Kommission, C-42/93, Slg. 1994, I-4175, Randnr. 14, und Urteil des Gerichts vom 18. Dezember 2008, Componenta/Kommission, T-455/05, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 86).
  • EuGH, 29.04.1999 - C-342/96

    Spanien / Kommission

    Auch hat sich der Staat nicht wie ein öffentlicher Investor verhalten, dessen Verhalten mit dem eines privaten Investors verglichen werden müßte, der Kapital zum Zweck seiner mehr oder weniger kurzfristigen Rentabilisierung anlegt (vgl. Urteil vom 14. September 1994 in der Rechtssache C-42/93, Spanien/Kommission, Slg. 1994, I-4175, Randnr. 14).
  • EuGH, 17.11.2022 - C-331/20

    Der Gerichtshof hebt die beiden Urteile des Gerichts auf, mit denen die Klagen

    Denn die Verfolgung von Zielen der öffentlichen Politik ist naturgemäß mit den meisten staatlichen Maßnahmen verbunden, die als "staatliche Beihilfe" eingestuft und zu diesem Zweck anhand dieses Grundsatzes geprüft werden können (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 21. März 1991, 1talien/Kommission, C-305/89, EU:C:1991:142, Rn. 20, und vom 14. September 1994, Spanien/Kommission, C-42/93, EU:C:1994:326, Rn. 14).
  • Generalanwalt beim EuGH, 09.02.2006 - C-442/03

    P&O European Ferries (Vizcaya) / Kommission - Anfechtung eines Urteils des

    155. Im gleichen Sinne hat der Gerichtshof dann im Urteil Spanien/Kommission festgestellt: "Der Umstand, dass die Kommission ursprünglich beschlossen hatte, keine Einwendungen gegen die streitigen Beihilfen zu erheben, kann kein geschütztes Vertrauen des begünstigten Unternehmens begründen, da diese Entscheidung fristgemäß auf dem Klageweg angefochten und sodann vom Gerichtshof für nichtig erklärt wurde.

    43 - Unter anderem Urteile vom 21. März 1990 in der Rechtssache C-142/87, Belgien/Kommission, Slg. 1990, I-959, Randnr. 29, vom 3. Oktober 1991 in der Rechtssache C-261/89, Italien/Kommission, Slg. 1989, I-4437, Randnr. 8, und vom 14. September 1994 in der Rechtssache C-42/93, Spanien/Kommission, Slg. 1994, I-4175, Randnr. 13.

  • EuG, 15.09.1998 - T-126/96

    BFM / Kommission

    Somit weisen staatlicheUnternehmensbeihilfen, die zur Kompensierung der Verluste des Unternehmensverwendet werden, ohne daß sie Teil eines zufriedenstellendenUmstrukturierungsprogramms sind, Merkmale auf, die sie von der in dieserBestimmung vorgesehenen Ausnahme vom Beihilfeverbot ausschließen (Urteil desGerichtshofes vom 14. September 1994 in der Rechtssache C-42/93,Spanien/Kommission, Slg. 1994, I-4175, Randnrn.
  • EuG, 12.12.2014 - T-487/11

    Das Gericht bestätigt den Beschluss der Kommission, mit dem die Rückforderung der

    Schließlich hat die Kommission zu Recht geltend gemacht, dass die Verpflichtung der Mitgliedstaaten, rechtswidrige und mit dem Binnenmarkt unvereinbare Beihilfen zurückzufordern, durch die Zahlungsunfähigkeit des Begünstigten nicht beschränkt oder in Frage gestellt wird (Urteil des Gerichtshofs vom 14. September 1994, Spanien/Kommission, C-42/93, Slg. 1994, I-4175, Rn. 33).
  • EuG, 21.05.2010 - T-450/04
    Zudem ist mit dem Verhalten des privaten Kapitalgebers, mit dem die Maßnahme des öffentlichen Kapitalgebers, der wirtschaftspolitische Ziele verfolgt, verglichen werden muss, zwar nicht zwangsläufig das eines gewöhnlichen Kapitalgebers gemeint, der Kapital zum Zweck seiner mehr oder weniger kurzfristigen Rentabilisierung anlegt, aber doch wenigstens das Verhalten einer privaten Holding oder einer privaten Unternehmensgruppe, die eine globale oder sektorale Strukturpolitik verfolgt und sich von längerfristigen Rentabilitätsaussichten leiten lässt (Urteil des Gerichtshofs vom 14. September 1994, Spanien/Kommission, C-42/93, Slg. 1994, I-4175, Randnr. 14, und Urteil des Gerichts vom 18. Dezember 2008, Componenta/Kommission, T-455/05, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 86).
  • EuGH, 25.04.2002 - C-323/00

    DSG / Kommission

  • EuG, 21.05.2010 - T-456/04

    AFORS Télécom / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.12.2002 - C-83/01

    Chronopost / Ufex u.a.

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.11.1998 - C-75/97

    Belgien / Kommission

  • VK Niedersachsen, 05.03.2007 - VgK-07/07
  • Generalanwalt beim EuGH, 29.07.2019 - C-385/18

    Arriva Italia u.a.

  • EuG, 21.10.2014 - T-268/13

    Italie / Commission

  • VK Niedersachsen, 27.02.2007 - VgK-07/07

    Streit über die Vergabe eines Auftrages an einen Mitbewerber; Notwendigkeit des

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht