Rechtsprechung
EuGH, 14.09.2000 - C-238/98 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
Artikel 52 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 43 EG) - Richtlinie 93/16/EWG des Rates - Gemeinschaftsangehöriger, der Inhaber eines argentinischen Diploms ist, das von den Behörden eines Mitgliedstaats als einem in diesem Staat erworbenen Hochschulabschluss in Medizin ...
- Europäischer Gerichtshof
Hocsman
- EU-Kommission
Hocsman
EG-Vertrag, Artikel 52 und 57 [nach Änderung jetzt Artikel 43 EG und 47 EG]
Freizügigkeit - Niederlassungsfreiheit - Beschränkungen der Ausübung bestimmter Tätigkeiten durch Rechtsvorschriften des Niederlassungsmitgliedstaats - Durch eine Richtlinie über die gegenseitige Anerkennung der Diplome nicht geregelter Fall - Verpflichtung des ...
- EU-Kommission
Hocsman
- Wolters Kluwer
Vergleich von Fachkenntnissen mit nationalem Recht; Inhaber eines argentinischen Diploms; Anerkennung als Hochschulabschluss in Medizin und Chirurgie; Antrag auf Ausübung des Arztberufs
- Judicialis
EG-Vertrag Art. 52; ; EG-Vertrag Art. 57
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EG-Vertrag Art. 52; EG-Vertrag Art. 57
Freizügigkeit - Niederlassungsfreiheit - Beschränkungen der Ausübung bestimmter Tätigkeiten durch Rechtsvorschriften des Niederlassungsmitgliedstaats - Durch eine Richtlinie über die gegenseitige Anerkennung der Diplome nicht geregelter Fall - Verpflichtung des ... - datenbank.nwb.de
Anerkennung von Hochschulabschlüssen außerhalb der EG und Berücksichtigung von Diplomen, Prüfungszeugnissen, sonstigen Befähigungsnachweisen sowie einschlägigen Erfahrung des Betroffenen im Zulassungsverfahren zur Berufsausübung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal administratif Chalons en Champagne - Auslegung des Artikels 52 EG-Vertrag (jetzt Artikel 43 EG) und der Richtlinie 93/16/EWG des Rates vom 5. April 1993 zur Erleichterung der Freizügigkeit für Ärzte und zur gegenseitigen Anerkennung ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 16.09.1999 - C-238/98
- EuGH, 14.09.2000 - C-238/98
Papierfundstellen
- NJW 2002, 356 (Ls.)
- DVBl 2000, 1763
Wird zitiert von ... (29) Neu Zitiert selbst (5)
- EuGH, 07.05.1991 - C-340/89
Vlassopoulou / Ministerium für Justiz, Bundes- u. Europaangelegenheiten …
Auszug aus EuGH, 14.09.2000 - C-238/98
Unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Gerichtshofes zu Artikel 52 EG-Vertrag, insbesondere die Urteile vom 7. Mai 1991 in der Rechtssache C-340/89 (Vlassopoulou, Slg. 1991, I-2357) und vom 9. Februar 1994 in der Rechtssache C-319/92 (Haim, Slg. 1994, I-425) macht er geltend, dass die Weigerung der französischen Behörden, sein argentinisches Arztdiplom anzuerkennen, sowohl gegen Sinn und Zweck als auch gegen den Wortlaut dieser Bestimmung verstoße.Ergibt der Vergleich dagegen, dass diese Kenntnisse und Fähigkeiten einander nur teilweise entsprechen, so können die zuständigen Behörden von dem Betroffenen den Nachweis verlangen, dass er die nicht belegten Kenntnisse und Fähigkeiten tatsächlich erworben hat (vgl. in diesem Sinne Urteile Vlassopoulou, Randnrn.
- EuGH, 08.07.1999 - C-234/97
Fernández de Bobadilla
Auszug aus EuGH, 14.09.2000 - C-238/98
Nach dieser nunmehr mehrfach bestätigten Rechtsprechung (vgl. zuletzt Urteil vom 8. Juli 1999 in der Rechtssache C-234/97, Fernández de Bobadilla, Slg. 1999, I-4773, Randnrn.19 und 20, und Fernández de Bobadilla, Randnrn.
- EuGH, 28.04.1977 - 71/76
Thieffry / Rat de l'ordre des avocats de la Cour de Paris
Auszug aus EuGH, 14.09.2000 - C-238/98
Aus dieser Sicht hat der Gerichtshof festgestellt, dass die tatsächliche Ausübung der in Artikel 52 EG-Vertrag vorgesehenen Niederlassungsfreiheit, wenn diese in einem Mitgliedstaat auf der Grundlage der geltenden Rechts- oder Verwaltungsvorschriften oder der Praxis der öffentlichen Verwaltung oder berufsständischer Organisationen gewährleistet werden kann, einer dem Gemeinschaftsrecht unterstehenden Person nicht allein deshalb verwehrt werden darf, weil die in Artikel 57 EG-Vertrag vorgesehenen Richtlinien für einen bestimmten Beruf noch nicht erlassen worden sind (Urteil vom 28. April 1977 in der Rechtssache 71/76, Thieffry, Slg. 1977, 765, Randnr. 17). - EuGH, 09.02.1994 - C-319/92
Haim / Kassenzahnärtzliche Vereinigung Nordrhein
Auszug aus EuGH, 14.09.2000 - C-238/98
Unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Gerichtshofes zu Artikel 52 EG-Vertrag, insbesondere die Urteile vom 7. Mai 1991 in der Rechtssache C-340/89 (Vlassopoulou, Slg. 1991, I-2357) und vom 9. Februar 1994 in der Rechtssache C-319/92 (Haim, Slg. 1994, I-425) macht er geltend, dass die Weigerung der französischen Behörden, sein argentinisches Arztdiplom anzuerkennen, sowohl gegen Sinn und Zweck als auch gegen den Wortlaut dieser Bestimmung verstoße. - EuGH, 07.05.1992 - C-104/91
Strafverfahren gegen Aguirre Borrell u.a.
Auszug aus EuGH, 14.09.2000 - C-238/98
Die einschlägige Rechtsprechung des Gerichtshofes betreffe Berufe wie die des Rechtsanwalts (um den es in der Rechtssache Vlassopoulou gegangen sei) oder des Immobilienmaklers (Urteil vom 7. Mai 1992 in der Rechtssache C-104/91, Aguirre Borrell u. a., Slg. 1992, I-3003), die zum Zeitpunkt des Erlasses dieser Urteile nicht in einer Richtlinie über die Koordinierung oder die gegenseitige Anerkennung der Diplome geregelt gewesen seien.
- EuG, 20.05.2010 - T-258/06
Deutschland / Kommission - Auf öffentliche Aufträge anwendbare Vorschriften - …
27 und 28, vom 14. September 2000, Hocsman, C-238/98, Slg. 2000, I-6623, Randnr. 23, und vom 22. Januar 2002, Dreessen, C-31/00, Slg. 2002, I-663, Randnr. 24).Der Gerichtshof hat betont, dass diese Rechtsprechung nur einen den Grundfreiheiten des EG-Vertrags innewohnenden Grundsatz zum Ausdruck bringt, wobei diesem Grundsatz nicht dadurch ein Teil seiner rechtlichen Bedeutung genommen wird, dass Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung von Diplomen erlassen werden (oben in Randnr. 119 angeführte Urteile Hocsman, Randnrn.
- EuGH, 10.12.2009 - C-345/08
Der Zugang zum Vorbereitungsdienst für die juristischen Berufe eines …
Diese Rechtsprechung bringt einen den Grundfreiheiten des EG-Vertrags innewohnenden Grundsatz zum Ausdruck (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. September 2000, Hocsman, C-238/98, Slg. 2000, I-6623, Randnr. 24, und vom 22. Januar 2002, Dreessen, C-31/00, Slg. 2002, I-663, Randnr. 25). - EuGH, 16.04.2015 - C-477/13
Angerer - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2005/36/EG - Art. 10 - …
Weiter ergibt sich aus dem Urteil Hocsman (C-238/98, EU:C:2000:440, Rn. 23), dass die Mitgliedstaaten ihre Verpflichtungen im Bereich der gegenseitigen Anerkennung von Berufsqualifikationen im Hinblick auf Art. 49 AEUV beachten müssen, wenn der Antragsteller den in der maßgebenden Richtlinie vorgesehenen Anerkennungsmechanismus für Berufsqualifikationen wegen des Orts, an dem er den fraglichen Ausbildungsnachweis erworben hat, und seiner akademischen und beruflichen Laufbahn nicht in Anspruch nehmen kann.Aus der Entstehungsgeschichte der Richtlinie 2005/36, insbesondere der in Rn. 33 des vorliegenden Urteils angeführten Begründung des Rates, geht hervor, dass insbesondere die Sachverhalte, die Gegenstand der Urteile Hocsman (C-238/98, EU:C:2000:440) und Dreessen (C-31/00, EU:C:2002:35) waren, zum Erlass von Art. 10 dieser Richtlinie führten.
- EuGH, 19.06.2003 - C-110/01
Tennah-Durez
Diese Anerkennung ist automatisch und unbedingt in dem Sinne, dass die Mitgliedstaaten die Gleichwertigkeit bestimmter Diplome anzuerkennen haben, ohne dass sie von den Betroffenen die Einhaltung anderer Bedingungen verlangen dürfen als die, die in den einschlägigen Richtlinien festgelegt sind (Urteil vom 14. September 2000 in der Rechtssache C-238/98, Hocsman, Slg. 2000, I-6623, Randnr. 33).Der Conseil national hält die Lage von Frau Tennah-Durez für völlig vergleichbar mit dem im Urteil Hocsman geprüften Fall.
In logischer Konsequenz gälten daher für diese Diplome die im Urteil Hocsman enthaltenen Erwägungen zu Diplomen aus Drittländern.
Jedoch obliege es nach dem Urteil Hocsman (Randnr. 21) dem Mitgliedstaat, bei dem die Zulassung zu einem reglementierten Beruf beantragt werde, die bescheinigten Fachkenntnisse einschließlich der in einem Drittland erworbenen Ausbildung mit den nach dem nationalen Recht vorgeschriebenen Qualifikationen zu vergleichen.
- EuGH, 13.11.2003 - C-313/01
DIE ITALIENISCHEN BEHÖRDEN DÜRFEN DEM INHABER EINER IN EINEM ANDEREN …
Diese Verpflichtung bezieht sich auf sämtliche Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstigen Befähigungsnachweise sowie auf die einschlägige Berufserfahrung des Betroffenen, unabhängig davon, ob sie in einem Mitgliedstaat oder in einem Drittland erworben wurden, und wird auch durch den Erlass von Richtlinien über die gegenseitige Anerkennung von Diplomen nicht in Frage gestellt (vgl. Urteile vom 14. September 2000 in der Rechtssache C-238/98, Hocsman, Slg. 2000, I-6623, Randnrn. - EuGH, 22.01.2002 - C-31/00
Dreessen
27 und 28, und vom 14. September 2000 in der Rechtssache C-238/98, Hocsman, Slg. 2000, I-6623, Randnr. 23).Der Gerichtshof hat unterstrichen, dass diese Rechtsprechung nur einen den Grundfreiheiten des Vertrages innewohnenden Grundsatz zum Ausdruck bringt und dass diesem Grundsatz nicht dadurch ein Teil seiner rechtlichen Bedeutung genommen wird, dass Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung von Diplomen erlassen werden (Urteil Hocsman, Randnrn.
- BGH, 19.09.2003 - AnwZ (B) 74/02
Rechtsstellung eines deutschen Absolventen einer Rechtsanwaltsausbildung in den …
Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes ist davon auszugehen, daß die Behörden eines Mitgliedstaates, die mit einem Antrag eines Gemeinschaftsangehörigen auf Zulassung zu einem Beruf befaßt sind, dessen Aufnahme nach nationalem Recht vom Besitz eines Diploms oder einer beruflichen Qualifikation oder von Zeiten praktischer Erfahrung abhängt, einen in einem anderen Mitgliedstaat erworbenen Befähigungsnachweis sowie die dort erworbenen einschlägigen Erfahrungen berücksichtigen und mit den nach nationalem Recht vorgeschriebenen Kenntnissen und Fähigkeit vergleichen müssen (…EuGH, Urt. v. 7. Mai 1991 - Rs. C-340/89 - Vlassopoulou, NJW 1991, 2073 f Rz. 16, 19, 20;… v. 9. Februar 1994 - Rs. C-319/92 - Haim, NJW 1994, 2409, 2410 Rz. 27 und 28;… v. 30. November 1995 - Rs. C-55/94 - Gebhard, NJW 1996, 579 Rz. 38; v. 14. September 2000 - Rs. C-238/98 - Hocsman, Slg. 2000, I-6623 Rz. 23;… v. 22. Januar 2002 - Rs. C-31/00 - Dreessen, EuZw 2002, 247 Rz. 24). - Generalanwalt beim EuGH, 01.10.2015 - C-342/14
X-Steuerberatungsgesellschaft - Freier Dienstleistungsverkehr - Art. 56 AEUV - …
33- Vgl. u. a. Urteile Vlassopoulou (…C-340/89, EU:C:1991:193, Rn. 20 bis 23), Aguirre Borrell u. a. (…C-104/91, EU:C:1992:202, Rn. 7 bis 16), Kommission/Spanien (C-375/92, EU:C:1994:109), Fernández de Bobadilla (C-234/97, EU:C:1999:367), Hocsman (C-238/98, EU:C:2000:440) und Pe?›la (C-345/08, EU:C:2009:771). - EuGH, 16.05.2002 - C-232/99
SPANIEN WIRD WEGEN NICHT ORDNUNGSGEMÄSSER UMSETZUNG DER GEMEINSCHAFTSBESTIMMUNGEN …
Diese Verpflichtung bezieht sich auf sämtliche Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstigen Befähigungsnachweise sowie auf die einschlägige Berufserfahrung des Betroffenen, unabhängig davon, ob sie in einem Mitgliedstaat oder einem Drittland erworben wurden, und wird auch durch den Erlass von Richtlinien über die gegenseitige Anerkennung von Diplomen nicht in Frage gestellt (Urteil vom 14. September 2000 in der Rechtssache C-238/98, Hocsman, Slg. 2000, I-6623, Randnrn.Diese Rechtsprechung behält jedoch eine unbestreitbare Bedeutung für Sachverhalte, die nicht von den Richtlinien über die gegenseitige Anerkennung von Diplomen erfasst werden (vgl. Urteil Hocsman, Randnr. 34).
- Generalanwalt beim EuGH, 10.03.2022 - C-577/20
Sosiaali- ja terveysalan lupa- ja valvontavirasto (Psychothérapeutes) - Vorlage …
15 Urteile vom 14. September 2000, Hocsman (C-238/98, EU:C:2000:440, Rn. 31 und 34), vom 22. Januar 2002, Dreessen (…C-31/00, EU:C:2002:35, Rn. 25 und 26), vom 8. Juli 2021, Lietuvos Respublikos sveikatos apsaugos ministerija (…C-166/20, EU:C:2021:554, Rn. 35 und 36), und vom 3. März 2022, Sosiaali- ja terveysalan lupa- ja valvontavirasto (Ärztliche Grundausbildung) (…C-634/20, EU:C:2022:149, Rn. 37).17 Urteil vom 14. September 2000, Hocsman (C-238/98, EU:C:2000:440, Rn. 34).
- Generalanwalt beim EuGH, 20.03.2003 - C-313/01
Morgenbesser
- Generalanwalt beim EuGH, 04.10.2001 - C-232/99
Kommission / Spanien
- VG Minden, 07.04.2005 - 7 K 2736/03
- EuGH, 02.12.2010 - C-422/09
Vandorou - Art. 39 EG und 43 EG - Richtlinie 89/48/EG - Anerkennung von Diplomen …
- Generalanwalt beim EuGH, 30.06.2005 - C-330/03
Colegio de Ingenieros de Caminos, Canales y Puertos - Anerkennung der Diplome - …
- Generalanwalt beim EuGH, 29.02.2024 - C-8/23
Conseil national de l'ordre des médecins - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
- Generalanwalt beim EuGH, 30.09.2009 - C-570/07
NACH ANSICHT VON GENERALANWALT POIARES MADURO VERSTOSSEN DIE RECHTSVORSCHRIFTEN …
- EuGH, 08.07.2021 - C-166/20
Lietuvos Respublikos sveikatos apsaugos ministerija
- EuGH, 11.03.2004 - C-496/01
Kommission / Frankreich
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.09.2006 - 13 A 1667/05
Anerkennung eines außerhalb der Europäischen Union erworbenen Zahnarztdiploms …
- EuGH, 12.04.2018 - C-13/17
Fédération des entreprises de la beauté - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.09.2003 - C-102/02
Beuttenmüller
- EuGH, 13.07.2006 - C-221/05
Sam Mc Cauley Chemists und Sadja - Richtlinie 85/433/EWG - Gegenseitige …
- EuGH, 14.09.2000 - C-16/99
Erpelding
- Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2002 - C-285/01
Burbaud
- EuGH, 08.05.2008 - C-39/07
Kommission / Spanien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …
- VG Aachen, 04.10.2010 - 2 K 911/08
Teilweise Abweisung einer Klage bei Übersteigen einer festgesetzten …
- Generalanwalt beim EuGH, 17.05.2001 - C-31/00
Dreessen
- OVG Rheinland-Pfalz, 12.06.2002 - 6 A 11874/01