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   EuGH, 14.09.2006 - C-183/04   

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https://dejure.org/2006,47010
EuGH, 14.09.2006 - C-183/04 (https://dejure.org/2006,47010)
EuGH, Entscheidung vom 14.09.2006 - C-183/04 (https://dejure.org/2006,47010)
EuGH, Entscheidung vom 14. September 2006 - C-183/04 (https://dejure.org/2006,47010)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Steuerbefreiung der Vermietung von Seeschiffen; Befreiung von mit Frachtgebühren für Transporte von Kraftstoffen zur Versorgung von Seeschiffen verbundenen Umsätze von der Mehrwertsteuer; Befreiung der dem Reeder für den unmittelbaren Bedarf der Seeschiffe erbrachten ...

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt mit Entscheidung des Symvoulio tis Epikrateias vom 3. März 2004 in dem Rechtsstreit Elmeka N. E. gegen Finanzminister

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EWGRL 388/77 Art 15, Richtlinie 77/388/EWG Art 15
    Hochseeschiff; Mehrwertsteuer; Steuerbefreiung; Umsatzsteuer; Vercharterung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • EuGH, 19.07.2012 - C-33/11

    A - Sechste Richtlinie - Befreiungen - Art. 15 Nr. 6 - Befreiung der Lieferungen

    Zwar müssen die in Art. 15 der Sechsten Richtlinie vorgesehenen Steuerbefreiungen nach ständiger Rechtsprechung in Anbetracht dieser Grundsätze eng ausgelegt werden, da sie Ausnahmen von dem allgemeinen Grundsatz darstellen, dass die Mehrwertsteuer auf jede Dienstleistung und jede Lieferung von Gegenständen erhoben wird, die ein Steuerpflichtiger gegen Entgelt ausführt (vgl. u. a. Urteile Velker International Oil Company, Randnr. 19, Cimber Air, Randnr. 25, vom 14. September 2006, Elmeka, C-181/04 bis C-183/04, Slg. 2006, I-8167, Randnr. 15, Navicon, Randnr. 22, sowie Feltgen und Bacino Charter Company, Randnr. 19); diese Regel einer engen Auslegung bedeutet aber nicht, dass die zur Definition dieser Steuerbefreiungen verwendeten Begriffe in einer Weise auszulegen sind, die den Befreiungen ihre praktische Wirkung nähme (vgl. u. a. Urteil Navicon, Randnr. 22).
  • BFH, 16.09.2015 - XI R 27/13

    Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Maßnahmen der Arbeitsmarktförderung -

    cc) Der Einwand der Klägerin, nach der Rechtsprechung des EuGH sei Vertrauensschutz zu gewähren, wenn Handlungen oder Zusicherungen einer Verwaltungsbehörde in der Vorstellung eines umsichtigen und besonnenen Wirtschaftsteilnehmers vernünftige Erwartungen begründet haben und diese Erwartungen berechtigt sind (vgl. dazu EuGH-Urteile Elmeka vom 14. September 2006 C-181/04 bis C-183/04, EU:C:2006:563, BFH/NV Beilage 2007, 61, Rz 32; Tomoiaga vom 9. Juli 2015 C-144/14, EU:C:2015:452, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 2015, 601, Rz 43 ff.; Salomie und Oltean vom 9. Juli 2015 C-183/14, EU:C:2015:454, UR 2015, 594, Rz 44 ff.), greift ebenfalls nicht durch.
  • Generalanwalt beim EuGH, 24.01.2013 - C-568/11

    Agroferm - Gemeinsame Agrarpolitik - Verordnung (EG) Nr. 1265/2001 -

    32 - Vgl. Urteil vom 14. September 2006, Elmeka (C-181/04 bis C-183/04, Slg. 2006, I-8167, Randnr. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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