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   EuGH, 14.09.2016 - C-534/15   

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https://dejure.org/2016,30213
EuGH, 14.09.2016 - C-534/15 (https://dejure.org/2016,30213)
EuGH, Entscheidung vom 14.09.2016 - C-534/15 (https://dejure.org/2016,30213)
EuGH, Entscheidung vom 14. September 2016 - C-534/15 (https://dejure.org/2016,30213)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Dumitras

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Richtlinie 93/13/EWG - Missbräuchliche Klauseln - Art. 1 Abs. 1 - Art. 2 Buchst. b - Eigenschaft als Verbraucher - Übertragung einer Forderung durch Novation von Kreditverträgen - Vertrag über die Bestellung einer ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Dumitras

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Richtlinie 93/13/EWG - Missbräuchliche Klauseln - Art. 1 Abs. 1 - Art. 2 Buchst. b - Eigenschaft als Verbraucher - Übertragung einer Forderung durch Novation von Kreditverträgen - Vertrag über die Bestellung einer ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (3)

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • EuGH, 27.10.2022 - C-485/21

    S.V. (Immeuble en copropriété) - Vorlage zur Vorabentscheidung -

    Nach dem zehnten Erwägungsgrund dieser Richtlinie sollten einheitliche Rechtsvorschriften auf dem Gebiet missbräuchlicher Klauseln, vorbehaltlich der in diesem Erwägungsgrund angeführten Ausnahmen, für "alle Verträge" zwischen Gewerbetreibenden und Verbrauchern im Sinne von Art. 2 Buchst. b und c der Richtlinie gelten (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 14. September 2016, Dumitras, C-534/15, EU:C:2016:700, Rn. 26 und 27 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    Dieser Begriff ist anhand eines funktionellen Kriteriums zu beurteilen, nämlich, ob die in Rede stehende Vertragsbeziehung außerhalb der Ausübung einer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit liegt (vgl. Beschluss vom 14. September 2016, Dumitras, C-534/15, EU:C:2016:700, Rn. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Es ist Sache des nationalen Gerichts, das mit einem Rechtsstreit über einen Vertrag befasst ist, der möglicherweise in den Anwendungsbereich dieser Richtlinie fällt, unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände des Einzelfalls und aller Beweise zu prüfen, ob die betreffende Vertragspartei als "Verbraucher" im Sinne dieser Richtlinie eingestuft werden kann (Beschluss vom 14. September 2016, Dumitras, C-534/15, EU:C:2016:700, Rn. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.07.2021 - C-693/19

    SPV Project 1503 - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 93/13/EWG -

    4 Das vorlegende Gericht verweist insoweit auf die Beschlüsse vom 19. November 2015, Tarcau (C-74/15, EU:C:2015:772), und vom 14. September 2016, Dumitras (C-534/15, EU:C:2016:700).

    15 C-534/15, EU:C:2016:700, insbesondere Rn. 31 bis 34.

  • EuGH, 17.05.2022 - C-693/19

    SPV Project 1503

    Außerdem habe es zum Zeitpunkt des Erlasses der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Mahnbescheide noch an einer Festlegung derjenigen Voraussetzungen durch den Gerichtshof gefehlt, unter denen der Bürge, der für eine juristische Person Sicherheit leiste, als Verbraucher eingestuft werden könne, da diese Voraussetzungen erst später durch die Beschlüsse vom 19. November 2015, Tarcau (C-74/15, EU:C:2015:772), und vom 14. September 2016, Dumitras (C-534/15, EU:C:2016:700), festgelegt worden seien.
  • EuGH, 07.11.2019 - C-419/18

    Profi Credit Polska - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz -

    Gemäß Art. 1 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 93/13 gilt diese für Klauseln in zwischen einem Gewerbetreibenden und einem Verbraucher geschlossenen Verträgen, die nicht im Einzelnen ausgehandelt wurden (Urteile vom 9. September 2004, Kommission/Spanien, C-70/03, EU:C:2004:505, Rn. 31, und vom 9. November 2010, VB Pénzügyi Lízing, C-137/08, EU:C:2010:659, Rn. 50, sowie Beschluss vom 14. September 2016, Dumitras, C-534/15, EU:C:2016:700, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 30.11.2017 - C-147/16

    Karel de Grote - Hogeschool Katholieke Hogeschool Antwerpen - Richtlinie

    45 Beschluss vom 14. September 2016, Dumitras (C-534/15, EU:C:2016:700, Rn. 27).
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