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EuGH, 14.09.2017 - C-320/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Europäischer Gerichtshof
Kommission / Griechenland
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 91/271/EWG - Behandlung von kommunalem Abwasser - Art. 4 Abs. 1 und 3 - Zweitbehandlung oder gleichwertige Behandlung
Kurzfassungen/Presse
- Europäischer Gerichtshof (Tenor)
Kommission / Griechenland
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 91/271/EWG - Behandlung von kommunalem Abwasser - Art. 4 Abs. 1 und 3 - Zweitbehandlung oder gleichwertige Behandlung
Sonstiges (3)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Kommission / Griechenland
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
- EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)
Klage
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 30.03.2017 - C-320/15
- EuGH, 14.09.2017 - C-320/15
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (3)
- EuGH, 10.03.2016 - C-38/15
Kommission / Spanien
Auszug aus EuGH, 14.09.2017 - C-320/15
Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs hat dieser jedoch festzustellen, ob die gerügte Vertragsverletzung tatsächlich vorliegt, auch soweit der betroffene Mitgliedstaat sie nicht bestreitet (Urteil vom 10. März 2016, Kommission/Spanien, C-38/15, nicht veröffentlicht, EU:C:2016:156, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 11.09.2014 - C-525/12
Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Umwelt - …
Auszug aus EuGH, 14.09.2017 - C-320/15
Der ordnungsgemäße Ablauf dieses Verfahrens ist eine vom AEU-Vertrag vorgeschriebene wesentliche Garantie nicht nur für den Schutz der Rechte des betreffenden Mitgliedstaats, sondern auch dafür, dass ein etwaiges streitiges Verfahren einen eindeutig festgelegten Streitgegenstand hat (Urteil vom 11. September 2014, Kommission/Deutschland, C-525/12, EU:C:2014:2202, Rn. 21 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 10.04.2014 - C-85/13
Kommission / Italien
Auszug aus EuGH, 14.09.2017 - C-320/15
Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass das Vorliegen einer Vertragsverletzung nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs anhand der Lage zu beurteilen ist, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist befand, und dass später eingetretene Änderungen vom Gerichtshof nicht berücksichtigt werden können (Urteil vom 10. April 2014, Kommission/Italien, C-85/13, nicht veröffentlicht, EU:C:2014:251, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 21.06.2018 - C-543/16
Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …
Was als Drittes die Zustimmung des Bundesrats im Jahr 2017 zur Änderung des Düngegesetzes vom 9. Januar 2009 und der Düngeverordnung betrifft, genügt der Hinweis, dass nach ständiger Rechtsprechung das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lage zu beurteilen ist, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde, und dass später eingetretene Veränderungen vom Gerichtshof nicht berücksichtigt werden können (vgl. u. a. Urteil vom 14. September 2017, Kommission/Griechenland, C-320/15, EU:C:2017:678, Rn. 17 und die dort angeführte Rechtsprechung). - Generalanwalt beim EuGH, 28.02.2019 - C-729/17
Kommission/ Griechenland
48 Siehe insbesondere Urteile vom 17. Juli 2014, Kommission/Griechenland (…C-600/12, nicht veröffentlicht, EU:C:2014:2086, Rn. 46), vom 14. September 2017, Kommission/Griechenland (C-320/15, EU:C:2017:678, Rn. 21), und vom 15. März 2018, Kommission/Tschechische Republik (…C-575/16, nicht veröffentlicht, EU:C:2018:186, Rn. 105). - EuGH, 13.06.2018 - C-530/16
Kommission / Polen
Dieses Erfordernis kann jedoch nicht so weit gehen, dass in jedem Fall eine völlige Übereinstimmung zwischen der Darlegung der Rügen im Tenor der mit Gründen versehenen Stellungnahme und in den Anträgen in der Klageschrift bestehen muss, sofern nur der Streitgegenstand, wie er in der mit Gründen versehenen Stellungnahme umschrieben ist, nicht erweitert oder geändert worden ist (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 4. Mai 2017, Kommission/Luxemburg, C-274/15, EU:C:2017:333, Rn. 37, und vom 14. September 2017, Kommission/Griechenland, C-320/15, EU:C:2017:678, Rn. 31). - Generalanwalt beim EuGH, 25.03.2021 - C-22/20
Kommission/ Schweden (Stations d'épuration)
Vgl. auch Urteil vom 14. September 2017, Kommission/Griechenland (C-320/15, EU:C:2017:678, Rn. 34), sowie die Schlussanträge des Generalanwalts Bobek in dieser Rechtssache Kommission/Griechenland (C-320/15, EU:C:2017:246, Nr. 57).