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   EuGH, 14.10.2002 - C-158/01   

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https://dejure.org/2002,11955
EuGH, 14.10.2002 - C-158/01 (https://dejure.org/2002,11955)
EuGH, Entscheidung vom 14.10.2002 - C-158/01 (https://dejure.org/2002,11955)
EuGH, Entscheidung vom 14. Oktober 2002 - C-158/01 (https://dejure.org/2002,11955)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Europäischer Gerichtshof

    Withers

  • EU-Kommission PDF

    Withers

    Richtlinien 72/166 und 84/5 des Rates
    Rechtsangleichung - Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung - Richtlinien 72/166 und 84/5 - Umfang des Pflichtversicherungsschutzes zugunsten Dritter - Deckungspflicht für Personenschäden, die Fahrzeuginsassen entstanden sind - Voraussetzungen

  • EU-Kommission

    Withers

  • Wolters Kluwer

    Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten bezüglich der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und der Kontrolle der entsprechenden Versicherungspflicht; Ersatz des Schadens, den die Klägerin durch den Tod ihres Sohnes bei einem Verkehrsunfall erlitten hat; ...

  • Judicialis

    EGV Art. 234; ; Richtlinie 72/166/EWG; ; Richtlinie 84/5/EWG; ; Verfahrensordnung Art. 104 § 3; ; Road Traffic Act 1961 (Irland) Section 65

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsangleichung - Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung - Richtlinien 72/166 und 84/5 - Umfang des Pflichtversicherungsschutzes zugunsten Dritter - Deckungspflicht für Personenschäden, die Fahrzeuginsassen entstanden sind - Voraussetzungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Circuit Court, Grafschaft Cork (Irland) - Auslegung der Richtlinien 72/166/EWG des Rates vom 24. April 1972 und 84/5/EWG des Rates vom 30. Dezember 1983 betreffend die Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten bezüglich der ...

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 14.09.2000 - C-348/98

    Mendes Ferreira und Delgado Correia Ferreira

    Auszug aus EuGH, 14.10.2002 - C-158/01
    Dazu ist darauf zu verweisen, dass der Gerichtshof in den Randnummern 26 bis 32 des Urteils vom 14. September 2000 in der Rechtssache C-348/98 (Mendes Ferreira und Delgado Correia Ferreira, Slg. 2000, I-6711) die den Mitgliedstaaten nach diesen Richtlinien obliegenden Verpflichtungen klargestellt hat.

    Zwar wurde, wie der Gerichtshof ausgeführt hat, durch Artikel 1 der Dritten Richtlinie die durch Artikel 3 Absatz 1 der Ersten Richtlinie in der durch die Zweite Richtlinie erläuterten und ergänzten Fassung vorgeschriebene Deckungspflicht für Personenschäden auf Fahrzeuginsassen mit Ausnahme des Fahrers ausgedehnt (Urteil Mendes Ferreira und Delgado Correia Ferreira, Randnr. 34).

    Daher können sich die Parteien des Ausgangsverfahrens vor dem vorlegenden Gericht nicht auf diese Richtlinie berufen (Urteil Mendes Ferreira und Delgado Correia Ferreira, Randnr. 33).

    Aus dem Urteil Mendes Ferreira und Delgado Correia Ferreira kann demnach klar abgeleitet werden, dass die Erste und die Zweite Richtlinie die Mitgliedstaaten nicht verpflichten, vorzusehen, dass die verbindliche Haftpflichtversicherung Personenschäden von Fahrzeuginsassen abzudecken hat, die in einem Teil des Fahrzeugs befördert wurden, der nicht für die Beförderung von Fahrzeuginsassen auf Sitzplätzen eingerichtet ist.

  • EuGH, 19.04.2007 - C-356/05

    Farrell - Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung - Richtlinien 72/166/EWG,

    Der Gerichtshof hat allerdings darauf hingewiesen, dass durch Art. 1 der Dritten Richtlinie ab diesem Zeitpunkt die durch Art. 3 Abs. 1 der Ersten Richtlinie in der durch die Zweite Richtlinie erläuterten und ergänzten Fassung vorgeschriebene Deckungspflicht für Personenschäden auf Fahrzeuginsassen mit Ausnahme des Fahrers ausgedehnt wurde (Beschluss vom 14. Oktober 2002, Withers, C-158/01, Slg. 2002, I-8301, Randnrn. 20 und 21).

    Außerdem ergibt sich aus der vorstehend zitierten Rechtsprechung, dass der Gerichtshof, als er sich zu Personenschäden von Personen geäußert hat, die in einem Teil eines Fahrzeugs befördert wurden, der nicht für die Beförderung von Fahrzeuginsassen auf Sitzplätzen eingerichtet ist, diese Personen unabhängig davon, in welchem Teil des Fahrzeugs sie befördert wurden, als "Fahrzeuginsassen" angesehen hat (vgl. in diesem Sinne Beschluss Withers, Randnr. 21).

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.10.2002 - C-63/01

    Evans

    14: - Vgl. Urteil vom 14. September 2000 in der Rechtssache C-348/98 (Mendes Ferreira u. a., Slg. 2000, I-6711, Randnr. 32); vgl. auch Beschluss vom 14. Oktober 2002 in der Rechtssache C-158/01 (Withers, Slg. 2002, I-0000, Randnr. 18).
  • Generalanwalt beim EuGH, 05.10.2006 - C-356/05

    Farrell - Haftpflichtversicherung - Pflichtversicherung von Kraftfahrzeugen -

    12 - Beschluss des Gerichtshofes vom 14. Oktober 2002 in der Rechtssache C-158/01 (Withers, Slg. 2002, I-8301).
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