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   EuGH, 14.10.2004 - C-193/03   

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https://dejure.org/2004,2955
EuGH, 14.10.2004 - C-193/03 (https://dejure.org/2004,2955)
EuGH, Entscheidung vom 14.10.2004 - C-193/03 (https://dejure.org/2004,2955)
EuGH, Entscheidung vom 14. Oktober 2004 - C-193/03 (https://dejure.org/2004,2955)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Soziale Sicherheit - Erstattung in einem anderen Mitgliedstaat entstandener Krankheitskosten - Artikel 34 der Verordnung (EWG) Nr. 574/72 - Krankenkasse, die bei Rechnungen über geringfügige Beträge ein vereinfachtes Verfahren der vollständigen Erstattung anwendet

  • Europäischer Gerichtshof

    R. Bosch

  • EU-Kommission PDF

    Betriebskrankenkasse der Robert Bosch GmbH gegen Bundesrepublik Deutschland.

    Soziale Sicherheit - Erstattung in einem anderen Mitgliedstaat entstandener Krankheitskosten - Artikel 34 der Verordnung (EWG) Nr. 574/72 - Krankenkasse, die bei Rechnungen über geringfügige Beträge ein vereinfachtes Verfahren der vollständigen Erstattung anwendet

  • EU-Kommission

    Betriebskrankenkasse der Robert Bosch GmbH gegen Bundesrepublik Deutschland

    Soziale Sicherheit für Wanderarbeitnehmer

  • Wolters Kluwer

    Vorlagefrage im Rahmen eines Rechtsstreits wegen der Praxis einer Betriebskrankenkasse hinsichtlich der Erstattung in anderen Mitgliedstaaten angefallener Krankheitskosten in voller Höhe, soweit sie 200 DM nicht übersteigen; Anwendungsbereich der Erstattungsregelung des ...

  • Judicialis

    Verordnung (EWG) Nr. 574/72 des Rates vom 21. März 1972 über die Durchführung der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer un... d deren Familien, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern Art. 34; ; Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und deren Familien, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern, in ihrer durch die Verordnung Nr. 2001/83 Art. 22 Abs. 1; ; Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und deren Familien, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern, in ihrer durch die Verordnung Nr. 2001/83 Art. 31; ; SGB V § 13 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Soziale Sicherheit - Erstattung in einem anderen Mitgliedstaat entstandener Krankheitskosten - Artikel 34 der Verordnung (EWG) Nr. 574/72 - Krankenkasse, die bei Rechnungen über geringfügige Beträge ein vereinfachtes Verfahren der vollständigen Erstattung anwendet

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Erstattung von Krankheitskosten in einem Mitgliedstaat ? Regelung zulässig, die volle Kosten auch ohne Einhaltung der Schriftform erstattet, sofern Betrag 200 DM nicht überschritten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    R. Bosch

    Soziale Sicherheit - Erstattung in einem anderen Mitgliedstaat entstandener Krankheitskosten - Artikel 34 der Verordnung (EWG) Nr. 574/72 - Krankenkasse, die bei Rechnungen über geringfügige Beträge ein vereinfachtes Verfahren der vollständigen Erstattung anwendet

  • rentenberater.de (Kurzinformation)

    Befugnis einer gesetzliche Krankenkasse, ihren Versicherten Krankheitskosten im EU-Ausland zu erstatten

  • migrationsrecht.net (Leitsatz)

    Soziale Sicherheit

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Soziale Sicherheit

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Sozialgerichts Stuttgart (Deutschland) - Auslegung des Artikels 34 der Verordnung (EWG) Nr. 574/72 des Rates vom 21. März 1972 über die Durchführung der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2004, 1398 (Ls.)
  • DVBl 2004, 1498
  • DB 2005, 172
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 23.10.2003 - C-56/01

    Inizan

    Auszug aus EuGH, 14.10.2004 - C-193/03
    38 und 51, und vom 23. Oktober 2003 in der Rechtssache C 56/01, Inizan, Slg. 2003, I-0000, Randnr. 21).
  • EuGH, 25.02.2003 - C-326/00

    DER GERICHTSHOF ENTSCHEIDET ERNEUT ÜBER IM AUSLAND IN ANSPRUCH GENOMMENE

    Auszug aus EuGH, 14.10.2004 - C-193/03
    19 Wie der Gerichtshof bereits entschieden hat, sollen die durch diese Vorschriften eingeräumten Rechte dazu beitragen, die Freizügigkeit der Sozialversicherten zu erleichtern (vgl. Urteile vom 12. Juli 2001 in der Rechtssache C 368/98, Vanbraekel u. a., Slg. 2001, I 5363, Randnr. 32, vom 25. Februar 2003 in der Rechtssache C 326/00, IKA, Slg. 2003, I 1703, Randnrn.
  • EuGH, 12.07.2001 - C-368/98

    DER GERICHTSHOF NIMMT - IN ERGÄNZUNG SEINER RECHTSPRECHUNG ZU DEN VORHERIGEN

    Auszug aus EuGH, 14.10.2004 - C-193/03
    19 Wie der Gerichtshof bereits entschieden hat, sollen die durch diese Vorschriften eingeräumten Rechte dazu beitragen, die Freizügigkeit der Sozialversicherten zu erleichtern (vgl. Urteile vom 12. Juli 2001 in der Rechtssache C 368/98, Vanbraekel u. a., Slg. 2001, I 5363, Randnr. 32, vom 25. Februar 2003 in der Rechtssache C 326/00, IKA, Slg. 2003, I 1703, Randnrn.
  • SG Stuttgart, 10.11.2005 - S 6 A 7717/04

    Kostenerstattung für im Ausland selbst beschaffte Sachleistung durch die

    Nach vom Gericht eingeleiteter Vorabentscheidung des EuGH vom 14.10.2004 (Az. C-193/03) hob das Gericht eine aufsichtsrechtliche Beanstandungsverfügung ersatzlos auf, da seitens der (nationalen) Staatsaufsicht nicht hinreichend berücksichtigt wurde, dass europäisches Gemeinschaftsrecht für den Fall notfallmäßig erforderlich gewordener Arztbesuche deutscher Krankenversicherter im EU-Ausland eine flexiblere Kostenerstattung durch die deutschen Träger der gesetzlichen Krankenversicherung zulässt.

    Mit Urteil der Sechsten Kammer des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 14.10.2004 (Rechtssache C-193/03) entschied der Gerichtshof mit folgendem Wortlaut: "Artikel 34 der Verordnung (EWG) Nr. 574/02 des Rates vom 21. März 1972 über die Durchführung der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und deren Familien, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern, in ihrer durch die Verordnung (EWG) Nr. 2001/83 des Rates vom 02. Juni 1983 in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 1399/1999 des Rates vom 29. April 1999 geänderten und aktualisierten Fassung ist dahin auszulegen, dass er der nach einer internen Regelung verfolgten Praxis einer Krankenkasse nicht entgegensteht, wonach diese die ihren Versicherten bei einem Aufenthalt in einem anderen Mitgliedsstaat entstandenen Krankheitskosten in voller Höhe erstattet, wenn sie einen Betrag von 200 DM nicht übersteigen.".

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.08.2019 - L 3 KA 110/16

    Arzneimittelregresse wegen der Verordnung intravenöser Immunglobuline;

    c) Auch nach ständiger BSG-Rechtsprechung (grundlegend die Entscheidung vom 19. März 2002 - B 1 KR 37/00 R - SozR 3-2500 § 31 Nr. 8; ferner zB SozR 4-2500 § 13 Nr. 6; SozR 4-2500 § 31 Nr. 19 und Nr. 22; aus der Rechtsprechung des für das Vertragsarztrecht zuständigen 6. Senats des BSG: SozR 4-2500 § 106 Nr. 27, Nr. 40 und Nr. 48; auf diese Rechtsprechung wird in der Fußnote 2 vor § 30 Arzneimittel-Richtlinie ergänzend hingewiesen) können Arzneimittel ausnahmsweise bei weiteren Indikationen zulasten der GKV verordnet werden, auf die sich die arzneimittelrechtliche Zulassung nicht erstreckt.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 27.06.2008 - L 1 KR 137/07

    Antrag auf Vorabentscheidung nach Art 234 EG - Anspruch auf Kostenerstattung für

    Im Urteil vom 24.10.2003 - Rs C-193/03 - hat der EuGH entschieden, dass Art. 34 der VO 574/72 EWG dahin auszulegen sei, dass er einer aufgrund interner Regelung erfolgenden Praxis einer Krankenkasse nicht entgegenstehe, wonach diese die ihren Versicherten bei einem Aufenthalt in einem anderen Mitgliedsstaat entstandenen Krankheitskosten in voller Höhe erstatte, wenn sie einen Betrag von 200 DM nicht überstiegen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.12.2017 - L 3 KA 15/15
    b) Nach ständiger BSG-Rechtsprechung (grundlegend die Entscheidung vom 19. März 2002 - B 1 KR 37/00 R - SozR 3-2500 § 31 Nr. 8; ferner zB SozR 4-2500 § 13 Nr. 6; SozR 4-2500 § 31 Nr. 19 und Nr. 22; aus der Rechtsprechung des für das Vertragsarztrecht zuständigen 6. Senats des BSG: SozR 4-2500 § 106 Nr. 27, Nr. 40 und Nr. 48) können Arzneimittel ausnahmsweise aber auch bei Indikationen zu Lasten der GKV verordnet werden, auf die sich die arzneimittelrechtliche Zulassung nicht erstreckt (Off-Label-Use).
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