Rechtsprechung
EuGH, 14.10.2004 - C-339/03 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 1999/22/EG - Haltung von Wildtieren in Zoos - Nichtumsetzung innerhalb der vorgeschriebenen Frist
- Europäischer Gerichtshof
Kommission / Deutschland
- Wolters Kluwer
Verstoß der Bundesrepublik Deutschland gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 1999/22/EG über die Haltung von Wildtieren in Zoos wegen fehlender Umsetzung der Richtlinie in verschiedenen Bundesländern; Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung des Vorliegens ...
- Judicialis
Richtlinie 1999/22/EG vom 29. März 1999 über die Haltung von Wildtieren in Zoos Art. 9 Abs. 1 Unterabs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 1999/22/EG - Haltung von Wildtieren in Zoos - Nichtumsetzung innerhalb der vorgeschriebenen Frist
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Klage der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen die Bundesrepublik Deutschland, eingereicht am 1. August 2003
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Kommission / Deutschland
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Versäumnis, die Richtlinie 1999/22/EG des Rates vom 29. März 1999 über die Haltung von Wildtieren in Zoos (ABl. L 94, S. 24) innerhalb der dafür vorgesehenen Frist umzusetzen - Fehlende Umsetzung in einigen Bundesländern
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- EuGH, 20.03.2003 - C-143/02
Kommission / Italien
Auszug aus EuGH, 14.10.2004 - C-339/03
9 Nach ständiger Rechtsprechung ist das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lage zu beurteilen, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde (vgl. u. a. Urteile vom 20. März 2003 in der Rechtssache C-143/02, Kommission/Italien, Slg. 2003, I-2877, Randnr. 11, und vom 12. Juni 2003 in der Rechtssache C-446/01, Kommission/Spanien, Slg. 2003, I-6053, Randnr. 15). - EuGH, 14.05.2002 - C-383/00
Kommission / Deutschland
Auszug aus EuGH, 14.10.2004 - C-339/03
Die Pflicht der Kommission und der Mitgliedstaaten, gemäß dem Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit redlich zusammenzuwirken, ist unter voller Beachtung des EG-Vertrags und des abgeleiteten Rechts zu erfüllen (vgl u. a. Urteil vom 14. Mai 2002 in der Rechtssache C-383/00, Kommission/Deutschland, Slg. 2002, I-4219, Randnr. 18). - EuGH, 12.06.2003 - C-446/01
Kommission / Spanien
Auszug aus EuGH, 14.10.2004 - C-339/03
9 Nach ständiger Rechtsprechung ist das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lage zu beurteilen, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde (vgl. u. a. Urteile vom 20. März 2003 in der Rechtssache C-143/02, Kommission/Italien, Slg. 2003, I-2877, Randnr. 11, und vom 12. Juni 2003 in der Rechtssache C-446/01, Kommission/Spanien, Slg. 2003, I-6053, Randnr. 15).