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   EuGH, 14.10.2010 - C-61/09   

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https://dejure.org/2010,5150
EuGH, 14.10.2010 - C-61/09 (https://dejure.org/2010,5150)
EuGH, Entscheidung vom 14.10.2010 - C-61/09 (https://dejure.org/2010,5150)
EuGH, Entscheidung vom 14. Oktober 2010 - C-61/09 (https://dejure.org/2010,5150)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Gemeinsame Agrarpolitik - Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem für bestimmte Beihilferegelungen - Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 - Betriebsprämienregelung - Gemeinsame Regeln für Direktzahlungen - Begriff der beihilfefähigen Fläche - Nichtlandwirtschaftliche ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Landkreis Bad Dürkheim

    Gemeinsame Agrarpolitik - Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem für bestimmte Beihilferegelungen - Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 - Betriebsprämienregelung - Gemeinsame Regeln für Direktzahlungen - Begriff der beihilfefähigen Fläche - Nichtlandwirtschaftliche ...

  • EU-Kommission PDF

    Niedermair-Schiemann

    Gemeinsame Agrarpolitik - Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem für bestimmte Beihilferegelungen - Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 - Betriebsprämienregelung - Gemeinsame Regeln für Direktzahlungen - Begriff der beihilfefähigen Fläche - Nichtlandwirtschaftliche ...

  • EU-Kommission

    Niedermair-Schiemann

    Gemeinsame Agrarpolitik - Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem für bestimmte Beihilferegelungen - Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 - Betriebsprämienregelung - Gemeinsame Regeln für Direktzahlungen - Begriff der beihilfefähigen Fläche - Nichtlandwirtschaftliche ...

  • Wolters Kluwer

    Gemeinsame Agrarpolitik; Begriff der beihilfefähigen [landwirtschaftlichen] Fläche; Voraussetzungen für die Zuordnung einer landwirtschaftlichen Fläche zu einem Betrieb; Gemeinsame Regeln für Direktzahlungen von Betriebsprämienregelungen; Landkreis Bad Dürkheim gegen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gemeinsame Agrarpolitik; Begriff der beihilfefähigen [landwirtschaftlichen] Fläche; Voraussetzungen für die Zuordnung einer landwirtschaftlichen Fläche zu einem Betrieb; Gemeinsame Regeln für Direktzahlungen von Betriebsprämienregelungen; Landkreis Bad Dürkheim gegen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Landkreis Bad Dürkheim

    Gemeinsame Agrarpolitik - Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem für bestimmte Beihilferegelungen - Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 - Betriebsprämienregelung - Gemeinsame Regeln für Direktzahlungen - Begriff der beihilfefähigen Fläche - Nichtlandwirtschaftliche ...

  • buchstelle-lage.de (Kurzinformation)

    Totholzentschädigung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (Deutschland) eingereicht am 11. Februar 2009 - Landkreis Bad Dürkheim gegen Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, beigeladen: Frau Astrid Niedermair-Schiemann

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz - Auslegung von Art. 44 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 des Rates vom 29. September 2003 mit gemeinsamen Regeln für Direktzahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik und mit bestimmten ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 2011, 58
  • DÖV 2010, 1026
 
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Wird zitiert von ... (88)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 16.07.2009 - C-428/07

    Horvath - Gemeinsame Agrarpolitik - Direktzahlungen - Verordnung (EG) Nr.

    Auszug aus EuGH, 14.10.2010 - C-61/09
    Der Gerichtshof hat auch entschieden, dass der Umweltschutz, der eines der wesentlichen Ziele der Europäischen Union ist, als ein Ziel anzusehen ist, das auch Bestandteil der gemeinsamen Agrarpolitik ist (Urteil vom 16. Juli 2009, Horvath, C-428/07, Slg. 2009, I-6355, Randnr. 29).
  • EuGH, 10.03.2005 - C-336/03

    FÜR AUTOMIETVERTRÄGE MIT VERTRAGSABSCHLUSS IM FERNABSATZ BESTEHT KEIN RECHT AUF

    Auszug aus EuGH, 14.10.2010 - C-61/09
    Nach ständiger Rechtsprechung sind Bedeutung und Tragweite von Begriffen, die das Unionsrecht nicht definiert, entsprechend ihrem Sinn nach dem gewöhnlichen Sprachgebrauch und unter Berücksichtigung des Zusammenhangs, in dem sie verwendet werden, und der mit der Regelung, zu der sie gehören, verfolgten Ziele zu bestimmen (Urteil vom 10. März 2005, easyCar, C-336/03, Slg. 2005, I-1947, Randnr. 21 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • OVG Niedersachsen, 20.12.2011 - 10 LC 174/09

    Vereinbarkeit eines hohen Grasaufwuchses zur Vermeidung von Vogelschlag bei

    Der EuGH sei im Urteil "Bad Dürkheim" (Rechtssache C-61/09) davon ausgegangen, dass es für die Anerkennung einer Fläche als beihilfefähig auf die tatsächliche landwirtschaftliche Nutzung ankomme.

    Auf die hauptsächliche Nutzung komme es aber auch nach der Rechtsprechung des EuGH in der Rechtssache C-61/09 an.

    Diese könne ausgeschlossen sein, wenn auch nicht durch die in der Rechtssache C-61/09 beurteilte Nutzung zu Naturschutzzwecken.

    Im Übrigen beziehe sich die Entscheidung des EuGH in der Rechtssache C-61/09 ("Bad Dürkheim") nur auf die Nutzungszwecke Umweltschutz und Landwirtschaft und könne nicht auf anders gelagerte Sachverhalte übertragen werden.

    Ob es sich bei einer Fläche um Ackerland oder Dauergrünland und damit um eine landwirtschaftliche Fläche handelt, hängt von der tatsächlichen Nutzung der betreffenden Fläche ab (EuGH, Urt. v. 14.10.2010 - Rs. C-61/09 -, Bad Dürkheim , noch nicht in amtl. Slg., EuZW 2011, 58, 59, Rz. 37).

    Die von der Beklagten angeführte Rechtssache C-61/09 hat die Beihilfefähigkeit von kommunalen Flächen zum Gegenstand, welche die Klägerin - eine Schäferin - mit ihren Schafen aufgrund eines Vertrages mit dem Landkreis Bad Dürkheim im Sinne des Naturschutzes und der Landschaftspflege beweidete.

    Der Gerichtshof führte aus, dass der Umstand, dass Parzellen, die tatsächlich als Acker- oder Dauergrünland genutzt würden, überwiegend dem Naturschutz und der Landschaftspflege dienten, ihre Einstufung als landwirtschaftliche Flächen nicht ausschließe (EuGH, Urt. v. 14.10.2010 - C-61/09-, a.a.O., S. 59, Rz. 38).

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache C-61/09.

    Der Gerichtshof hat formuliert, es sei für die Frage der Anwendung von Art. 44 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1782/2003 ohne Bedeutung, ob eine landwirtschaftliche Tätigkeit im Sinne des Art. 2 Buchst. c VO (EG) Nr. 1782/2003 überwiegend landwirtschaftliche Ziele verfolge oder überwiegend dem Naturschutz diene (Urt. v. 14.10.2010 - Rs. C-61/09 -, a.a.O., S. 59, Rz. 47).

    Das Verwaltungsgericht ist zu Recht davon ausgegangen, dass es für die Zuordnung einer Fläche zu einem Betrieb unerheblich ist, auf welcher rechtlichen Grundlage die Flächen dem Landwirt zur Verfügung stehen (vgl. EuGH, Urt. v. 14.10.2010 - Rs. C-61/09 -, Bad Dürkheim , a.a.O. Rz. 54 ff.; vgl. bereits Urt. v. 15.01.1991 - Rs. C-341/89 - Ballmann , Slg. 1991-I, S. 25 Rz. 12 zu Art. 12 VO (EWG) Nr. 857/84).

    Des Weiteren ist nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs der nicht definierte Begriff der Verwaltung im Sinne des Art. 44 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1782/2003 dahingehend auszulegen, dass er nicht die uneingeschränkte Verfügungsgewalt meint, aber verlangt, dass der Landwirt hinsichtlich der Fläche über eine hinreichende Selbständigkeit bei der Ausübung seiner landwirtschaftlichen Tätigkeit verfügt (EuGH, Urt. v. 14.10.2010 - Rs. C-61/09 -, Bad Dürkheim , a.a.O. Rz. 61 f.).

    Ist der Landwirt vertraglich bei der Bewirtschaftung der Fläche gebunden, ist maßgeblich, ob der Vertrag ihm eine gewisse Selbständigkeit bei der Ausübung der landwirtschaftlichen Tätigkeit belässt und er diese auf den betreffenden Flächen in seinem Namen und für seine Rechnung durchführt (EuGH, Urt. v. 14.10.2010 - Rs. C-61/09 -, Bad Dürkheim , a.a.O. Rz. 68 f.).

    In dieser Zeit muss der Betriebsinhaber in der Lage sein, die Flächen mit einer hinreichenden Selbständigkeit für seine landwirtschaftlichen Tätigkeiten, einschließlich der Erhaltung der Flächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand gemäß Art. 5 VO (EG) Nr. 1782/2003, zu nutzen (EuGH, Urt. v. 14.10.2010 - Rs. C-61/09 -, Bad Dürkheim , a.a.O. Rz. 65).

  • VGH Bayern, 19.04.2016 - 21 B 15.2391

    Durch Schafe beweidetes Grünland in Solarpark berechtigt zu Betriebsprämie

    Nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 14. Oktober 2010 (Rs. C-61/09) wurde das Verfahren auf Antrag der Klägerseite unter dem Az. RO 7 K 10.2160 am 30. November 2010 fortgeführt.

    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Urteil vom 14.10.2010 - C-61/09) hänge die Beihilfefähigkeit der Fläche allein von ihrer tatsächlichen Nutzung (auch) als landwirtschaftliche Fläche ab.

    Die Beihilfefähigkeit der Fläche hänge allein von ihrer tatsächlichen Nutzung (auch) als landwirtschaftliche Fläche ab (vgl. EuGH, U. v. 14.10.2010 - C-61/09).

    Die Einstufung einer Fläche als "Grünland" und damit als landwirtschaftliche Fläche hängt nämlich von der tatsächlichen Nutzung der betreffenden Flächen ab (vgl. in diesem Sinne EuGH, U. v. 14.10.2010 - "Bad Dürkheim" C-61/09 - juris Rn. 37; EuGH, U. v. 2.7.2015 - "Demmer" C-684/13 - juris Rn. 56).

    Das entscheidende Kriterium zur Bestimmung, ob es sich bei einer bestimmten Fläche um einen Teil des Betriebs des Landwirts handelt, besteht darin, dass der Landwirt hinsichtlich der fraglichen Fläche über eine gewisse Selbstständigkeit und hinreichende Entscheidungsbefugnisse zur Ausübung der fraglichen landwirtschaftlichen Tätigkeiten verfügt (EuGH, U. v. 14.10.2011 - "Bad Dürkheim" C-61/09 - juris Rn. 58 und 62).

    Mangels einer gegenteiligen Bestimmung steht es ihnen auch frei, eine unentgeltliche Überlassung der Parzelle zu vereinbaren (EuGH, U. v. 14.10.2010 - "Bad Dürkheim" C-61/09 - juris Rn. 55).

    Der Kläger als Betriebsinhaber war nach alldem in der Lage, diese Flächen mit einer hinreichenden Selbstständigkeit für seine landwirtschaftlichen Tätigkeiten, einschließlich der Erhaltung der Flächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand gem. Art. 5 VO (EG) Nr. 1782/2003 zu nutzen (EuGH, U. v. 14.10.2010 - "Bad Dürkheim" C-61/09 - juris Rn. 65).

  • VGH Bayern, 21.04.2016 - 21 B 15.2391

    Landwirtschaftsrecht; Betriebsprämie für 2007; Zur Schafbeweidung genutzte

    Nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 14. Oktober 2010 (Rs. C-61/09) wurde das Verfahren auf Antrag der Klägerseite unter dem Az. RO 7 K 10.2160 am 30. November 2010 fortgeführt.

    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Urteil vom 14.10.2010 - C-61/09) hänge die Beihilfefähigkeit der Fläche allein von ihrer tatsächlichen Nutzung (auch) als landwirtschaftliche Fläche ab.

    Die Beihilfefähigkeit der Fläche hänge allein vonihrer tatsächlichen Nutzung (auch) als landwirtschaftliche Fläche ab (vgl. EuGH, U.v. 14.10.2010 - C-61/09).

    Die Einstufung einer Fläche als "Grünland" und damit als landwirtschaftliche Fläche hängt nämlich von der tatsächlichen Nutzung der betreffenden Flächen ab (vgl. in diesem Sinne EuGH, U.v. 14.10.2010 - "Bad Dürkheim" C-61/09 - [...] Rn. 37; EuGH, U.v. 2.7.2015 - "Demmer" C-684/13 - [...] Rn. 56).

    Das entscheidende Kriterium zur Bestimmung, ob es sich bei einer bestimmten Fläche um einen Teil des Betriebs des Landwirts handelt, besteht darin, dass der Landwirt hinsichtlich der fraglichen Fläche über eine gewisse Selbständigkeit und hinreichende Entscheidungsbefugnisse zur Ausübung der fraglichen landwirtschaftlichen Tätigkeiten verfügt (EuGH, U.v. 14.10.2011 - "Bad Dürkheim" C-61/09 - [...] Rn. 58 und 62).

    Mangels einer gegenteiligen Bestimmung steht es ihnen auch frei, eine unentgeltliche Überlassung der Parzelle zu vereinbaren (EuGH, U. v. 14.10.2010 - "Bad Dürkheim" C-61/09 - [...] Rn. 55).

    Der Kläger als Betriebsinhaber war nach alldem in der Lage, diese Flächen mit einer hinreichenden Selbstständigkeit für seine landwirtschaftlichen Tätigkeiten, einschließlich der Erhaltung der Flächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand gem. Art. 5 VO (EG) Nr. 1782/2003 zu nutzen (EuGH, U. v. 14.10.2010 - "Bad Dürkheim" C-61/09 - [...] Rn. 65).

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