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   EuGH, 14.10.2021 - C-29/20   

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https://dejure.org/2021,41225
EuGH, 14.10.2021 - C-29/20 (https://dejure.org/2021,41225)
EuGH, Entscheidung vom 14.10.2021 - C-29/20 (https://dejure.org/2021,41225)
EuGH, Entscheidung vom 14. Oktober 2021 - C-29/20 (https://dejure.org/2021,41225)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Europäischer Gerichtshof

    Biofa

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EU) Nr. 528/2012 - Art. 3 Abs. 1 Buchst. a und c - Begriffe "Biozidprodukt" und "Wirkstoff" - Voraussetzungen - Andere Wirkungsweise als bloße physikalische oder mechanische Einwirkung - Art. 9 Abs. 1 Buchst. a - Genehmigung ...

  • Wolters Kluwer

    Vorlage zur Vorabentscheidung; Verordnung (EU) Nr. 528/2012; Art. 3 Abs. 1 Buchst. a und c; Begriffe Biozidprodukt und Wirkstoff; Voraussetzungen; Andere Wirkungsweise als bloße physikalische oder mechanische Einwirkung; Art. 9 Abs. 1 Buchst. a; Genehmigung eines ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EU) Nr. 528/2012 - Art. 3 Abs. 1 Buchst. a und c - Begriffe "Biozidprodukt" und "Wirkstoff" - Voraussetzungen - Andere Wirkungsweise als bloße physikalische oder mechanische Einwirkung - Art. 9 Abs. 1 Buchst. a - Genehmigung ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbsrecht: Biofa/Sikma D.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2022, 96
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 19.12.2019 - C-592/18

    Darie

    Auszug aus EuGH, 14.10.2021 - C-29/20
    Der Gerichtshof hat insoweit entschieden, dass ein Produkt, sofern seine Wirkung "auf andere Art als durch bloße physikalische oder mechanische Einwirkung" im Sinne dieser Bestimmung eintritt und die übrigen darin vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt sind, unbestreitbar in den Anwendungsbereich dieser Bestimmung fällt (Urteil vom 19. Dezember 2019, Darie, C-592/18, EU:C:2019:1140, Rn. 38).

    In diesem Zusammenhang ist daran zu erinnern, dass, wie der Gerichtshof bereits entschieden hat, das bloße Vorhandensein eines Wirkstoffs als solchem in einem Produkt eine Gefahr für die Umwelt darstellen kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 1. März 2012, Söll, C-420/10, EU:C:2012:111, Rn. 27, und vom 19. Dezember 2019, Darie, C-592/18, EU:C:2019:1140, Rn. 44).

  • EuGH, 01.03.2012 - C-420/10

    Söll - Inverkehrbringen von Biozid-Produkten - Richtlinie 98/8/EG - Art. 2 Abs. 1

    Auszug aus EuGH, 14.10.2021 - C-29/20
    In diesem Zusammenhang ist daran zu erinnern, dass, wie der Gerichtshof bereits entschieden hat, das bloße Vorhandensein eines Wirkstoffs als solchem in einem Produkt eine Gefahr für die Umwelt darstellen kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 1. März 2012, Söll, C-420/10, EU:C:2012:111, Rn. 27, und vom 19. Dezember 2019, Darie, C-592/18, EU:C:2019:1140, Rn. 44).
  • OLG Köln, 17.11.2023 - 6 U 105/23

    Einordnung des den Wirkstoff Kieselgur enthaltenen Produkts "Mikrogur Plus" als

    Diese Ausführungen des Generalanwalts hat der EuGH in seiner hierauf ergangenen Entscheidung vom 14.10.2021 ausdrücklich gebilligt (EuGH GRUR 2022, 96, 97 Rn. 30 - Biofa/Sikma).

    b) Soweit der EuGH den Einwand, dass der in dem angegriffenen Produkt enthaltene Wirkstoff ausschließlich dazu diene, diesem Produkt Funktionsfähigkeit durch bloße physikalische oder mechanische Wirkung auf oder gegen Schadorganismen zu verleihen, nur dann für ausgeschlossen erachtet, wenn die Zusammensetzung des angegriffenen Produkts mit der des repräsentativen Biozidprodukts identisch ist (EuGH GRUR 2022, 96, 97 Rn. 36 - Biofa/Sikma), so ist diese Voraussetzung der Identität im Streitfall erfüllt.

    Denn darin ist ausgeführt, dass die zwingende Annahme der Eigenschaft als Biozidprodukt bei identischer Zusammensetzung u.a. auf der Erwägung beruht, dass die BPR ein hohes Schutzniveau für die Gesundheit von Mensch und Tier und für die Umwelt zum Ziel hat und dieses Ziel bereits durch das bloße Vorhandensein eines Wirkstoffs als solchem in einem Produkt gefährdet werden kann (EuGH GRUR 2022, 96, 98 Rn. 35 - Biofa/Sikma unter Hinweis auf die Urteile vom 01.03.2012, Rs. C-420/10 - Söll/Tetra sowie vom 19.12.2019, Rs. C-592/18 - Darie).

  • BGH, 10.11.2022 - I ZR 16/22

    Stickstoffgenerator

    Es ist Sache des zuständigen nationalen Gerichts zu prüfen, ob das betreffende Produkt alle in dieser Vorschrift für eine Subsumtion unter diesen Begriff vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt (vgl. EuGH, Urteil vom 14. Oktober 2021 - C-29/20, GRUR 2022, 96 Rn. 23 und 26 = WRP 2022, 38 - Biofa).

    Auf welche Weise ein (Wirk-)Stoff auf einen Schadorganismus einwirkt, ist eine tatsächliche Frage, die die nationalen Gerichte zu beurteilen haben (vgl. EuGH, GRUR 2022, 96 [juris Rn. 23 und 26] - Biofa).

  • OLG Köln, 10.01.2020 - 6 U 74/19

    Inverkehrbringen eines Produkt zur Schädlingsbekämpfung mit Kieselgur als

    Der EuGH hat mit Urteil vom 14.10.2021(Az. C-29/20, GRUR 2022, 96 - D) die Vorlagefrage wie folgt beantwortet:.

    aa) Der EuGH hat in dem Urteil vom 14.10.2021 (GRUR 2022, 96 - D) folgendes zur Beantwortung der Vorlagefrage ausgeführt:.

  • EuG, 17.01.2024 - T-297/21

    Troy Chemical Company und Troy/ Kommission

    Or, ainsi que la Cour l'a déjà jugé, c'est la présence même d'une substance active en tant que telle dans un produit qui est susceptible de présenter un risque pour l'environnement (arrêt du 14 octobre 2021, Biofa, C-29/20, EU:C:2021:843, point 35).
  • Generalanwalt beim EuGH, 02.06.2022 - C-147/21

    CIHEF u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Angleichung der Rechtsvorschriften -

    12 Vgl. auch dritter Erwägungsgrund der Biozidprodukte-Verordnung und Urteil vom 14. Oktober 2021, Biofa (C-29/20, EU:C:2021:843, Rn. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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