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   EuGH, 14.11.1989 - 6/88, 7/88   

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https://dejure.org/1989,3237
EuGH, 14.11.1989 - 6/88, 7/88 (https://dejure.org/1989,3237)
EuGH, Entscheidung vom 14.11.1989 - 6/88, 7/88 (https://dejure.org/1989,3237)
EuGH, Entscheidung vom 14. November 1989 - 6/88, 7/88 (https://dejure.org/1989,3237)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Spanien und Frankreich / Kommission

    Verordnungen Nrn . 170/83 und 2241/87, Artikel 10, des Rates; Verordnung Nr . 3151/87 der Kommission
    Fischerei - Erhaltung der Meeresschätze - Fangkontrollmaßnahmen im Zusammenhang mit der Erhaltungspolitik - Unanwendbarkeit auf im Rahmen von durch die Gemeinschaft mit bestimmten Entwicklungsländern geschlossenen Fischereiabkommen getätigten Fänge - Verordnung der ...

  • EU-Kommission

    Spanien und Frankreich / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Fischerei und Erhaltung der Meeresschätze; Fangkontrollmaßnahmen im Zusammenhang mit der Erhaltungspolitik ; Anwendbarkeit von Verträgen der Gemeinschaft auf mit bestimmten Entwicklungsländern geschlossenen Fischereiabkommen; Erstreckung von gemeinschaftlichen ...

  • Judicialis

    EWGV Art. 173 Abs. 1; ; Verordnung Nr. 2241/87 Art. 10; ; Verordnung Nr. 170/83 Art. 3 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fischerei - Erhaltung der Meeresschätze - Fangkontrollmaßnahmen im Zusammenhang mit der Erhaltungspolitik - Unanwendbarkeit auf im Rahmen von durch die Gemeinschaft mit bestimmten Entwicklungsländern geschlossenen Fischereiabkommen getätigten Fänge - Verordnung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 14.11.1989 - 7/88
    Auszug aus EuGH, 14.11.1989 - 6/88
    In der Rechtssache 7/88 hat die französische Regierung jedoch nicht beantragt, die Kommission zur Tragung der Kosten des Verfahrens zu verurteilen .

    Da die Kommission unterlegen ist, sind ihr die Kosten des Verfahrens in der Rechtssache 6/88 aufzuerlegen; in der Rechtssache 7/88 hat jede Partei ihre eigenen Kosten zu tragen .

    3 ) In der Rechtssache 7/88 trägt jede Partei ihre eigenen Kosten .

  • EuGH, 17.12.1970 - 25/70

    Einfuhr- und Vorratsstelle für Getreide und Futtermittel / Köster

    Auszug aus EuGH, 14.11.1989 - 6/88
    14 Zur Beantwortung der Frage, ob die Kommission aufgrund dieser Vorschrift befugt war, die streitige Verordnung zu erlassen, ist zuerst darauf hinzuweisen, daß nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes ( Urteil vom 17 . Dezember 1970 in der Rechtssache 25/70, Köster, Slg .
  • EuGH, 16.06.1987 - 46/86

    Romkes / Officier van Justitie

    Auszug aus EuGH, 14.11.1989 - 6/88
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes ( siehe insbesondere das Urteil des Gerichtshofes vom 16 . Juni 1987 in der Rechtssache 46/86, Romkes, Slg .
  • Generalanwalt beim EuGH, 17.04.2012 - C-355/10

    Parlament / Rat - Nichtigkeitsklage - Beschluss 2010/252 -

    23 - Vgl. insbesondere Urteil vom 14. November 1989, Spanien und Frankreich/Kommission (6/88 und 7/88, Slg. 1989, 3639), in dem der Gerichtshof festgestellt hat, dass die Maßnahmen der Kommission nicht in den Anwendungsbereich der Grundregelung fielen, sowie Urteile vom 24. Februar 1988, Frankreich/Kommission (284/86, Slg. 1988, 973), und vom 19. September 1985, Griechenland/Kommission (192/83, Slg. 1985, 2791), in denen der Gerichtshof von den klagenden Mitgliedstaaten angefochtene, für die Sektoren Fischfang und Gemeinsame Agrarpolitik erlassene Durchführungsmaßnahmen für nichtig erklärt hat, zum einen, weil sie eine Berechnungsmodalität für die den Wirtschaftsbeteiligten des Sektors zustehende Ausgleichszahlung eingeführt hatten, die in der erschöpfenden Regelung der Grundverordnung nicht vorgesehen war, zum anderen wegen Verstoßes gegen den im Vertrag vorgesehenen Grundsatz der Gleichbehandlung der Gemeinschaftserzeuger.
  • Generalanwalt beim EuGH, 27.06.2002 - C-14/01

    Niemann

    12: - Urteile vom 14. November 1989 in den Rechtssachen 6/88 und 7/88 (Spanien und Frankreich/Kommission, Slg. 1989, 3639, Randnr. 15), vom 27. Oktober 1992 in der Rechtssache C-240/90 (Deutschland/Kommission, Slg. 1992, I-5383, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 26.06.2019 - C-396/18

    Cafaro - Vorlage zur Vorabentscheidung - Inhaber einer Pilotenlizenz, die das

    9 Vgl. entsprechend Urteil vom 14. November 1989, Spanien und Frankreich/Kommission (6/88 und 7/88, EU:C:1989:420), in dem der Gerichtshof die von der Kommission erlassenen Durchführungsbestimmungen für nichtig erklärt hat, weil sie nicht in den Geltungsbereich der Grundverordnung fielen.
  • Generalanwalt beim EuGH, 29.05.1991 - C-258/89

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Spanien. -

    - Urteil vom 14. November 1989 in den verbundenen Rechtssachen 6/88 und 7/88 (Slg. 1989, 3639); Schlußanträge von Gcneralanwalt Tesauro.
  • Generalanwalt beim EuGH, 28.09.1993 - C-405/92

    Etablissements Armand Mondiet SA gegen Armement Islais SARL. - Fischerei - Verbot

    Vergleiche auch das Urteil des Gerichtshofes vom 14. November 1989 in den verbundenen Rechtssachen 6/88 und 7/88 (Spanien und Frankreich/Kommission, Slg. 1989, 3639).
  • Generalanwalt beim EuGH, 18.05.1995 - C-156/93

    Europäisches Parlament gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    ( 20 ) Verbundene Rechtssachen 6/88 und 7/88 (Spanien und Frankreich/Kommission, Slg. 1989, 3639, Randnr. 24).
  • Generalanwalt beim EuGH, 23.04.2013 - C-500/11

    Fruition Po - Gemeinsame Marktorganisation für Obst und Gemüse - Verordnung (EG)

    38 - Vgl. insoweit u. a. Urteile vom 14. November 1989, Spanien und Frankreich/Kommission (6/88 und 7/88, Slg. 1989, 3639, Randnr. 15), und vom 18. Juni 1996, Parlament/Kommission (C-303/94, Slg. 1996, I-2943, Randnr. 23).
  • Generalanwalt beim EuGH, 20.02.1990 - C-62/89

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Französische Republik. -

    möchte hinzufügen, daß der Gerichtshof in seinem Urteil vom 14. November 1989 in den Rechtssachen 6/88 und 7/88 (Spanien/ Kommission und Französische Republik/ Kommission, Randnr. 20) in bezug auf Gewässer von Drittländern darauf hingewiesen hat, daß bestimmte Vereinbarungen zwischen der Gemeinschaft und Drittländern über die Einräumung wechselseitiger Fischereirechte und die Bewirtschaftung der gemeinsamen lebenden Meeresschätze durch die Verordnung Nr. 170/83 und damit durch die Verordnung Nr. 2241/87 in der Nachfolge der Verordnung Nr. 2057/82 durchgeführt werden.
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