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   EuGH, 14.11.1996 - C-305/94   

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https://dejure.org/1996,1698
EuGH, 14.11.1996 - C-305/94 (https://dejure.org/1996,1698)
EuGH, Entscheidung vom 14.11.1996 - C-305/94 (https://dejure.org/1996,1698)
EuGH, Entscheidung vom 14. November 1996 - C-305/94 (https://dejure.org/1996,1698)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben und Betriebsteilen - Übergang der Rechte und Pflichten aus einem Arbeitsvertrag auf den Erwerber - Zeitpunkt des Übergangs.

  • EU-Kommission PDF

    Rotsart de Hertaing / Benoidt und IGC Housing Service

    Richtlinie 77/187 des Rates, Artikel 3 Absatz 1
    Sozialpolitik; Rechtsangleichung; Übergang von Unternehmen; Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer; Richtlinie 77/187; Übertragung aller Arbeitsverträge oder -verhältnisse auf den Erwerber ipso iure allein aufgrund des Übergangs; Entgegenstehender Wille des Veräusserers ...

  • EU-Kommission

    Rotsart de Hertaing / Benoidt und IGC Housing Service

  • Wolters Kluwer

    Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen; "Ipso Iure"-Übergang von Arbeitsverträgen und Arbeitsverhältnissen trotz entgegenstehendem Willen des Arbeitgebers

  • Judicialis

    BGB § 613a; ; EGVtr Art. 177; ; RL 77/187 Art. 3; ; RL 77/187 Art. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sozialpolitik - Rechtsangleichung - Übergang von Unternehmen - Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer - Richtlinie 77/187 - Übertragung aller Arbeitsverträge oder -verhältnisse auf den Erwerber ipso iure allein aufgrund des Übergangs - Entgegenstehender Wille des ...

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Richtlinie 77/187 EWG vom 14.2.1977 Art. 3 Abs. 1
    Betriebsübergang: Übergang der Rechte und Pflichten aus einem Arbeitsvertrag auf den Erwerber - Zeitpunkt des Übergangs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1996, 2546
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 05.05.1988 - 144/87

    Berg / Besselsen

    Auszug aus EuGH, 14.11.1996 - C-305/94
    16 Wie der Gerichtshof wiederholt festgestellt hat (siehe u. a. Urteil vom 5. Mai 1988 in den verbundenen Rechtssachen 144/87 und 145/87, Berg/Besselsen, Slg. 1988, 2559, Randnr. 12), soll die Richtlinie die Aufrechterhaltung der Rechte der Arbeitnehmer bei einem Wechsel des Inhabers des Unternehmens gewährleisten, indem sie den Arbeitnehmern die Möglichkeit einräumt, ihr Beschäftigungsverhältnis mit dem neuen Arbeitgeber zu denselben Bedingungen fortzusetzen, wie sie mit dem Veräusserer vereinbart waren.

    19 Nach Artikel 3 Absatz 1 Unterabsatz 2 der Richtlinie hindert der ipso iure eintretende Übergang der Arbeitverhältnisse auf den Erwerber die Mitgliedstaaten jedoch nicht daran, eine gesamtschuldnerische Haftung des Veräusserers und des Erwerbers vorzusehen (siehe dazu das Urteil Berg/Besselsen, a. a. O., Randnrn. 11 und 13).

    24 Zweitens hat der Gerichtshof in dem bereits zitierten Urteil Berg/Besselsen in Randnummer 14 für Recht erkannt, daß Artikel 3 Absatz 1 dahin auszulegen ist, daß der Veräusserer nach dem Zeitpunkt des Übergangs von seinen Verpflichtungen aus dem Arbeitsvertrag oder dem Arbeitsverhältnis allein aufgrund des Übergangs grundsätzlich befreit ist.

  • EuGH, 10.02.1988 - 324/86

    Tellerup / Daddy's Dance Hall

    Auszug aus EuGH, 14.11.1996 - C-305/94
    17 Es gehört auch zur ständigen Rechtsprechung (siehe Urteil vom 10. Februar 1988 in der Rechtssache 324/86, Daddy' s Dance Hall, Slg. 1988, 739, Randnr. 14), daß die Bestimmungen der Richtlinie, insbesondere die über den Schutz der Arbeitnehmer gegen eine Kündigung aufgrund des Übergangs, als zwingend in dem Sinne anzusehen sind, daß von ihnen nicht zum Nachteil der Arbeitnehmer abgewichen werden darf.
  • EuGH, 25.07.1991 - C-362/89

    D'Urso u.a. / Marelli

    Auszug aus EuGH, 14.11.1996 - C-305/94
    18 Hieraus folgt, daß beim Übergang eines Unternehmens die Arbeitsverträge oder -verhältnisse, die zwischen dem Personal und dem übertragenen Unternehmen bestehen, nicht mit dem Veräusserer fortgeführt werden können und ipso iure mit dem Erwerber fortgesetzt werden (Urteil vom 25. Juli 1991 in der Rechtssache C-362/89, D' Urso u. a., Slg. 1991, I-4105, Randnr. 12).
  • BAG, 14.05.2020 - 6 AZR 235/19

    Kündigungen des Kabinen-Personals von Air Berlin wegen fehlerhafter

    Ist ein Betriebsteil übergegangen, sind die diesem zugeordneten Arbeitnehmer ohne Weiteres ("ipso iure", EuGH 14. November 1996 - C-305/94 - [Rotsart de Hertaing] Rn. 18) auf den Erwerber übergegangen und damit aus dem die Sozialauswahl nach § 1 Abs. 3 KSchG begrenzenden "Restbetrieb" ausgeschieden.
  • BAG, 17.06.2015 - 4 AZR 61/14

    EuGH-Vorlage - dynamische Bezugnahmeklausel - Betriebsübergang

    automatisch und ohne dass der eventuell entgegenstehende Wille einer der Beteiligten dabei von Bedeutung ist (EuGH 14. November 1996 - C-305/94 - [Rotsart de Hertaing] Rn. 18, Slg. 1996, I-5927) .

    Die dort angeordnete Rechtsfolge darf nicht durch einzelvertragliche Vereinbarungen umgangen werden (EuGH 24. Januar 2002 - C-51/00 - [Temco] Rn. 35, Slg. 2002, I-969; 14. November 1996 - C-305/94 - [Rotsart de Hertaing] Rn. 16 bis 18, Slg. 1996, I-5927, "Übergang ipso iure"; 10. Februar 1988 - C-324/86 - [Daddy"s Dance Hall] Rn. 14, Slg. 1988, 739) .

  • BAG, 27.02.2020 - 8 AZR 215/19

    Kündigungen des Cockpit-Personals von Air Berlin wegen fehlerhafter

    Der Übergang hängt nicht vom Willen des Veräußerers oder des Übernehmers ab, sondern erfolgt ipso iure, also "automatisch" (vgl. nur EuGH 14. November 1996 - C-305/94 - [Rotsart de Hertaing] Rn. 16 ff.) .
  • EuGH, 09.03.2006 - C-499/04

    Werhof - Unternehmensübergang - Richtlinie 77/187/EWG - Wahrung der Ansprüche der

    Infolgedessen gehen die Arbeitsverträge und Arbeitsverhältnisse, die zum Zeitpunkt des Übergangs eines Unternehmens zwischen dem Veräußerer und den in dem übertragenen Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmern bestehen, allein aufgrund des Übergangs von Rechts wegen vom Veräußerer auf den Erwerber über (vgl. in diesem Sinne Urteile d'Urso u. a., Randnr. 20, und vom 14. November 1996 in der Rechtssache C-305/94, Rotsart de Hertaing, Slg. 1996, I-5927, Randnr. 18).
  • BAG, 13.05.2004 - 8 AZR 198/03

    Wiedereinstellungsanspruch nach Betriebsübergang

    Soweit sich der Senat im Urteil vom 13. November 1997 (- 8 AZR 295/95 - BAGE 87, 115 = AP BGB § 613a Nr. 169 = EzA BGB § 613a Nr. 154) auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 14. November 1996 (- Rs C-305/94 - AP EWG-Richtlinie Nr. 77/187 Nr. 12) bezieht, folgt hieraus nichts Gegenteiliges.
  • BAG, 17.06.2015 - 4 AZR 95/14

    Vorabentscheidungsersuchen - dynamische Bezugnahmeklausel - Betriebsübergang

    automatisch und ohne dass der eventuell entgegenstehende Wille einer der Beteiligten dabei von Bedeutung ist (EuGH 14. November 1996 - C-305/94 - [Rotsart de Hertaing] Rn. 18, Slg. 1996, I-5927) .

    Die dort angeordnete Rechtsfolge darf nicht durch einzelvertragliche Vereinbarungen umgangen werden (EuGH 24. Januar 2002 - C-51/00 - [Temco] Rn. 35, Slg. 2002, I-969; 14. November 1996 - C-305/94 - [Rotsart de Hertaing] Rn. 16 bis 18, Slg. 1996, I-5927, "Übergang ipso iure"; 10. Februar 1988 - C-324/86 - [Daddy"s Dance Hall] Rn. 14, Slg. 1988, 739) .

  • BAG, 13.11.1997 - 8 AZR 295/95

    Betriebsübergang bei erneuter Fremdvergabe eines Reinigungsauftrags

    cc) Diese Auslegung des § 613 a BGB folgt den vom EuGH mit Urteil vom 14. November 1996 (- Rs C-305/94 - AP Nr. 12 zu EWG-Richtlinie Nr. 77/187) aufgezeigten Grundsätzen.
  • EuGH, 26.05.2005 - C-478/03

    Celtec - Richtlinie 77/187/EWG - Artikel 3 Absatz 1 - Wahrung von Ansprüchen der

    38 Infolgedessen gehen mit diesem einzigen Vorbehalt die Arbeitsverträge und Arbeitsverhältnisse, die zum Zeitpunkt des Übergangs im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 der Richtlinie 77/187 zwischen dem Veräußerer und den in dem übertragenen Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmern bestehen, allein aufgrund des Übergangs des Unternehmens von Rechts wegen vom Veräußerer auf den Erwerber über (vgl. Urteile D'Urso u. a., Randnr. 20, und vom 14. November 1996 in der Rechtssache C-305/94, Rotsart de Hertaing, Slg. 1996, I-5927, Randnr. 18).

    40 Für diese Auslegung hat der Gerichtshof zunächst angeführt, dass Artikel 3 Absatz 1 Unterabsatz 2 der Richtlinie 77/187 den Mitgliedstaaten die Möglichkeit einräumt, den Veräußerer auch nach dem Zeitpunkt des Übergangs neben dem Erwerber für Pflichten aus einem Arbeitsvertrag oder einem Arbeitsverhältnis einstehen zu lassen, was jedenfalls voraussetzt, dass diese Pflichten zu diesem Zeitpunkt auf den Erwerber übergegangen sind (Urteil Rotsart de Hertaing, Randnr. 23).

    41 Sodann hat der Gerichtshof unter Hinweis auf Randnummer 14 des Urteils Berg und Busschers, in der Artikel 3 Absatz 1 der Richtlinie 77/187 dahin ausgelegt worden ist, dass der Veräußerer nach dem Zeitpunkt des Übergangs von seinen Verpflichtungen aus dem Arbeitsvertrag oder dem Arbeitsverhältnis grundsätzlich allein aufgrund dieses Übergangs befreit ist, festgestellt, dass eine solche Wirkung aufgrund des mit der Richtlinie verfolgten Zwecks des Schutzes der Arbeitnehmer nur dann eintreten kann, wenn diese Verpflichtungen schon zum Zeitpunkt des Übergangs auf den Erwerber übergegangen sind (Urteil Rotsart de Hertaing, Randnr. 24).

    42 Würde man, wie der Gerichtshof schließlich noch ausgeführt hat, dem Veräußerer oder dem Erwerber die Befugnis einräumen, den Zeitpunkt zu wählen, von dem an der Arbeitsvertrag oder das Arbeitsverhältnis übergeht, würde damit den Arbeitgebern letztlich zugestanden, zumindest vorübergehend von den Bestimmungen der Richtlinie abzuweichen, obwohl diese zwingend sind und von ihnen daher nicht zum Nachteil der Arbeitnehmer abgewichen werden kann (Urteil Rotsart de Hertaing, Randnrn.

  • BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 331/08

    Dynamische Bezugnahme auf Tarifvertrag - Betriebsübergang auf nicht

    Aufgrund des zwingenden Charakters des durch die Richtlinie geschaffenen Schutzes kann der Übergang der Arbeitsverhältnisse nicht vom Willen des Betriebserwerbers abhängig gemacht werden (EuGH 14. November 1996 - C-305/94 - [de Hertaing], Rn. 20, AP EWG-Richtline Nr. 77/187 Nr. 12).
  • BAG, 21.10.2009 - 4 AZR 396/08

    Dynamische Bezugnahme auf "ortsfremden" Tarifvertrag - Betriebsübergang auf nicht

    Aufgrund des zwingenden Charakters des durch die Richtlinie geschaffenen Schutzes kann der Übergang der Arbeitsverhältnisse nicht vom Willen des Betriebserwerbers abhängig gemacht werden (EuGH 14. November 1996 - C-305/94 - [de Hertaing] Rn. 20, Slg. 1996, I - 5927).
  • Generalanwalt beim EuGH, 27.09.2001 - C-51/00

    Temco

  • BAG, 16.12.2021 - 8 AZR 303/20

    Schadensersatz nach § 15 Abs. 1 AGG - Verstoß gegen das Verbot der

  • LAG Hamm, 04.06.2002 - 4 Sa 57/02

    Unwirksamkeit einer Eigenkündigung, Umdeutung einer mündlichen Kündigung,

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.11.2005 - C-499/04

    Werhof - Übergang von Unternehmen - Wahrung der Ansprüche der Arbeitnehmer -

  • LAG Hessen, 10.12.2013 - 8 Sa 537/13

    Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Betriebsübergang -

  • LAG Hamm, 04.06.2002 - 4 Sa 593/02

    Arbeitsrechtliche Folgen des Betriebsübergangs in der Insolvenz;

  • ArbG Essen, 20.05.2014 - 2 Ca 5/14

    Dynamische Anwendung des Tarifwerks des TVöD auf das Arbeitsverhältnis; Bindung

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.06.2010 - C-242/09

    Albron Catering - Sozialpolitik - Übergang von Unternehmen - Konzern, in dem die

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.01.2019 - C-509/17

    Plessers

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.01.2005 - C-478/03

    Celtec

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2008 - C-396/07

    Juuri - Betriebsübergang - Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer - Richtlinie

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.09.1998 - C-127/96

    Francisco Hernández Vidal SA gegen Prudencia Gómez Pérez, María Gómez Pérez und

  • ArbG Gera, 07.12.2021 - 3 Ca 46/21

    Betriebsbedingte Kündigung - Ernsthafte und endgültige Stilllegungsabsicht

  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.01.2021 - 6 Sa 53/20

    Betriebs(teil)übergang - Lagerlogistik

  • ArbG Essen, 09.04.2014 - 6 Ca 186/14

    Keine

  • LAG Brandenburg, 22.07.1999 - 8 Sa 102/99

    Betriebsübergang: Voraussetzungen bei einem Steuerbüro

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.02.1997 - C-336/95

    Pedro Burdalo Trevejo u. a. gegen Fondo Garantía Salarial. - Richtlinie

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