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   EuGH, 14.11.2013 - C-550/12 P   

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https://dejure.org/2013,33117
EuGH, 14.11.2013 - C-550/12 P (https://dejure.org/2013,33117)
EuGH, Entscheidung vom 14.11.2013 - C-550/12 P (https://dejure.org/2013,33117)
EuGH, Entscheidung vom 14. November 2013 - C-550/12 P (https://dejure.org/2013,33117)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    Art. 227 AEUV - Petitionsrecht - Petition an das Europäische Parlament - Entscheidung, die Petition ohne weitere Bearbeitung abzulegen - Angelegenheit, die nicht in den Tätigkeitsbereich der Europäischen Union fällt

  • Europäischer Gerichtshof

    J / Parlament

    Art. 227 AEUV - Petitionsrecht - Petition an das Europäische Parlament - Entscheidung, die Petition ohne weitere Bearbeitung abzulegen - Angelegenheit, die nicht in den Tätigkeitsbereich der Europäischen Union fällt

  • Wolters Kluwer

    Begründungspflicht für ablehnende Entscheidung des parlamentarischen Petitionsausschusses bei fehlendem Zusammenhang mit dem Unionsrecht; Rechtsmittel eines österreichischen Staatsbürgers gegen die Abweisung der Nichtigkeitsklage zur Ablage der Petition; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begründungspflicht für ablehnende Entscheidung des parlamentarischen Petitionsausschusses bei fehlendem Zusammenhang mit dem Unionsrecht; offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel eines österreichischen Staatsbürgers gegen die Abweisung der Nichtigkeitsklage zur Ablage ...

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    J / Parlament

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts (Sechste Kammer) vom 27. September 2012, J/Parlament (T"160/10), mit dem das Gericht die Klage des Herrn J auf Nichtigerklärung der Entscheidung des Petitionsausschusses des Europäischen Parlaments vom 2. März 2010, mit der die ...

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 03.10.2013 - C-78/13

    Hârsulescu / Rumänien

    Auszug aus EuGH, 14.11.2013 - C-550/12
    Soweit der Rechtsmittelführer die unzureichende Begründung der streitigen Entscheidung rügt, indem er die Gründe und Argumente wiederholt, die bereits vor dem Gericht vorgetragen worden waren, genügt der Hinweis, dass ein solches Vorbringen in Wirklichkeit auf eine erneute Prüfung der beim Gericht eingereichten Klage abzielt, was nicht in die Zuständigkeit des Gerichtshofs fällt (Beschluss vom 3. Oktober 2013, Hârsulescu/Rumänien, C-78/13 P, Randnr. 13 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 27.09.2012 - T-160/10

    J / Parlament - Petitionsrecht - Petition an das Europäische Parlament -

    Auszug aus EuGH, 14.11.2013 - C-550/12
    Mit seinem Rechtsmittel beantragt Herr J die Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 27. September 2012, J/Parlament (T-160/10, im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem seine Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung des Petitionsausschusses des Europäischen Parlaments vom 2. März 2010, in der Herrn J mitgeteilt worden war, dass seine Petition Nr. 1673/2009 als unzulässig angesehen und ohne weitere Bearbeitung abgelegt worden sei (im Folgenden: streitige Entscheidung), abgewiesen wurde.
  • EuGH, 01.07.2008 - C-341/06

    Chronopost und La Poste / UFEX u.a. - Rechtsmittel - Ordnungsgemäßheit des

    Auszug aus EuGH, 14.11.2013 - C-550/12
    In der Begründung brauchen nicht alle tatsächlich oder rechtlich einschlägigen Gesichtspunkte genannt zu werden, da die Frage, ob die Begründung eines Rechtsakts den Erfordernissen des Art. 296 AEUV genügt, nicht nur anhand des Wortlauts des Rechtsakts zu beurteilen ist, sondern auch anhand seines Kontexts (vgl. in diesem Sinne insbesondere Urteil vom 1. Juli 2008, Chronopost und La Poste/UFEX u. a., C-341/06 P und C-342/06 P, Slg. 2008, I-4777, Randnr. 88 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 30.09.2015 - T-450/12

    Das Gericht der EU bestätigt, dass die europäische Bürgerinitiative, die darauf

    In der Begründung brauchen nicht alle tatsächlich oder rechtlich einschlägigen Gesichtspunkte genannt zu werden, da die Frage, ob die Begründung eines Rechtsakts den Anforderungen des Art. 296 AEUV genügt, nicht nur anhand seines Wortlauts zu beurteilen ist, sondern auch anhand seines Kontexts (Beschluss vom 14. November 2013, J/Parlament, C-550/12 P, EU:C:2013:760, Rn. 19).
  • EuG, 12.12.2018 - T-679/14

    Teva UK u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für das

    Il n'est pas exigé que la motivation spécifie tous les éléments de fait et de droit pertinents, dans la mesure où la question de savoir si la motivation d'un acte satisfait aux exigences de l'article 296 TFUE doit être appréciée au regard non seulement de son libellé, mais aussi de son contexte (voir, en ce sens, ordonnance du 14 novembre 2013, J/Parlement, C-550/12 P, non publiée, EU:C:2013:760, point 19 et jurisprudence citée).
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