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   EuGH, 14.11.2017 - C-122/16 P   

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EuGH, 14.11.2017 - C-122/16 P (https://dejure.org/2017,42716)
EuGH, Entscheidung vom 14.11.2017 - C-122/16 P (https://dejure.org/2017,42716)
EuGH, Entscheidung vom 14. November 2017 - C-122/16 P (https://dejure.org/2017,42716)
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Volltextveröffentlichung

  • Europäischer Gerichtshof

    British Airways / Kommission

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Europäischer Markt für Luftfracht - Beschluss der Kommission über Vereinbarungen und abgestimmte Verhaltensweisen hinsichtlich einer Reihe von Bestandteilen der Preise für Luftfrachtdienstleistungen - Begründungsmangel - Vom ...

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    British Airways / Kommission

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Europäischer Markt für Luftfracht - Beschluss der Kommission über Vereinbarungen und abgestimmte Verhaltensweisen hinsichtlich einer Reihe von Bestandteilen der Preise für Luftfrachtdienstleistungen - Begründungsmangel - Vom ...

Sonstiges (2)

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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (22)

  • EuGH, 14.09.1999 - C-310/97

    Kommission / AssiDomän Kraft Products u.a.

    Auszug aus EuGH, 14.11.2017 - C-122/16
    Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass, wie der Gerichtshof wiederholt entschieden hat, die Nichtigerklärung nicht über den Antrag des Klägers hinausgehen darf, da der über die Rechtmäßigkeit entscheidende Richter nicht ultra petita entscheiden darf (vgl. Urteile vom 19. Januar 2006, Comunità montana della Valnerina/Kommission, C-240/03 P, EU:C:2006:44, Rn. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 14. September 1999, Kommission/AssiDomän Kraft Products u. a., C-310/97 P, EU:C:1999:407, Rn. 52).

    Darüber hinaus erfasst die absolute Rechtskraft eines Nichtigkeitsurteils eines Unionsgerichts zwar sowohl den Tenor als auch die tragenden Gründe der Entscheidung, hat aber nicht die Nichtigkeit einer Handlung zur Folge, die zwar aus demselben Grund rechtswidrig sein soll, vor dem Unionsrichter aber nicht angefochten ist (Urteil vom 14. September 1999, Kommission/AssiDomän Kraft Products u. a., C-310/97 P, EU:C:1999:407, Rn. 54).

    Außerdem wird nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs ein Beschluss, der vom Adressaten nicht innerhalb der Fristen des Art. 263 Abs. 6 AEUV angefochten worden ist, ihm gegenüber bestandskräftig (Urteil vom 14. September 1999, Kommission/AssiDomän Kraft Products u. a., C-310/97 P, EU:C:1999:407, Rn. 57 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Diese Rechtsprechung beruht namentlich auf der Erwägung, dass die Klagefristen die Rechtssicherheit gewährleisten sollen, indem sie verhindern, dass Handlungen der Union mit Rechtswirkungen zeitlich unbeschränkt in Frage gestellt werden können, sowie auf den Erfordernissen einer geordneten Rechtspflege und der Verfahrensökonomie (Urteil vom 14. September 1999, Kommission/AssiDomän Kraft Products u. a., C-310/97 P, EU:C:1999:407, Rn. 61).

  • EuGH, 08.12.2011 - C-386/10

    Chalkor / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Markt für

    Auszug aus EuGH, 14.11.2017 - C-122/16
    Aus Rn. 67 des Urteils vom 8. Dezember 2011, Chalkor/Kommission (Urteil C-386/10 P, EU:C:2011:815), gehe hervor, dass diese Kontrolle die Befugnis zur Nichtigerklärung des angefochtenen Rechtsakts einschließe.

    Jedoch verstößt, wie der Gerichtshof bereits entschieden hat, das Fehlen einer Verpflichtung, den gesamten angefochtenen Beschluss von Amts wegen zu prüfen, nicht gegen den Grundsatz des effektiven gerichtlichen Rechtsschutzes (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. Dezember 2011, Chalkor/Kommission, C-386/10 P, EU:C:2011:815, Rn. 66).

    So ist der Rechtsprechung des Gerichtshofs zu entnehmen, dass die in Art. 263 AEUV vorgesehene Rechtmäßigkeitskontrolle, ergänzt um die in Art. 31 der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 des Rates vom 16. Dezember 2002 zur Durchführung der in den Artikeln [101 und 102 AEUV] niedergelegten Wettbewerbsregeln (ABl. 2003, L 1, S. 1) vorgesehene Befugnis zu unbeschränkter Nachprüfung hinsichtlich der Höhe der Geldbuße bedeutet, dass der Unionsrichter sowohl in rechtlicher als auch in tatsächlicher Hinsicht eine Kontrolle vornimmt und befugt ist, die Beweise zu würdigen, den angefochtenen Beschluss für nichtig zu erklären und die Höhe der Geldbuße zu ändern (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. Dezember 2011, Chalkor/Kommission, C-386/10 P, EU:C:2011:815, Rn. 67).

  • EuGH, 02.12.2009 - C-89/08

    Kommission / Irland u.a. - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Befreiung von

    Auszug aus EuGH, 14.11.2017 - C-122/16
    Zwar muss der Unionsrichter nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs Gesichtspunkte zwingenden Rechts von Amts wegen prüfen (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteil vom 2. Dezember 2009, Kommission/Irland u. a., C-89/08 P, EU:C:2009:742, Rn. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Auch wenn folglich, wie der Gerichtshof bereits entschieden hat, der Unionsrichter nicht über die Grenzen des bei ihm anhängigen Rechtsstreits hinausgeht, indem er einen Gesichtspunkt zwingenden Rechts, der grundsätzlich von den Parteien nicht vorgetragen wurde, von Amts wegen prüft, und in keiner Weise gegen die verfahrensrechtlichen Vorschriften über die Darstellung des Streitgegenstands und der Klagegründe in der Klageschrift verstößt (Urteil vom 2. Dezember 2009, Kommission/Irland u. a., C-89/08 P, EU:C:2009:742, Rn. 35), verhielte es sich anders, wenn der Richter nach der materiellen Prüfung des ihm zur Überprüfung vorgelegten Rechtsakts auf der Grundlage eines von Amts wegen geprüften Gesichtspunkts zwingenden Rechts eine Nichtigerklärung ausspräche, die über das hinausginge, was in einem bei ihm anhängigen Verfahren ordnungsgemäß bei ihm beantragt worden ist, und dies damit begründete, dass eine solche Nichtigerklärung erforderlich sei, um die von Amts wegen im Rahmen dieser Prüfung festgestellte Rechtswidrigkeit zu heilen.

  • EuG, 16.12.2015 - T-9/11

    Das Gericht erklärt den Beschluss für nichtig, mit dem die Kommission mehreren

    Auszug aus EuGH, 14.11.2017 - C-122/16
    Darüber hinaus hat das Gericht mit seinen Urteilen vom 16. Dezember 2015, Air Canada/Kommission (T-9/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:994), Koninklijke Luchtvaart Maatschappij/Kommission (T-28/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:995), Japan Airlines/Kommission (T-36/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:992), Cathay Pacific Airways/Kommission (T-38/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:985), Cargolux Airlines/Kommission (T-39/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:991), Latam Airlines Group und Lan Cargo/Kommission (T-40/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:986), Singapore Airlines und Singapore Airlines Cargo Pte/Kommission (T-43/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:989), Deutsche Lufthansa u. a./Kommission (T-46/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:987), SAS Cargo Group u. a./Kommission (T-56/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:990), Air France-KLM/Kommission (T-62/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:996), Air France/Kommission (T-63/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:993) und Martinair Holland/Kommission (T-67/11, EU:T:2015:984), über die Klagen entschieden, die von anderen beschuldigten Fluggesellschaften erhoben worden waren und ebenfalls auf Anfechtung des streitigen Beschlusses gerichtet waren.

    Insbesondere wird hinsichtlich der Umstände der vorliegenden Rechtssache, auch wenn, wie sich aus Rn. 102 des vorliegenden Urteils ergibt, der vom Gericht im angefochtenen Urteil festgestellte Begründungsmangel die Rechtsmittelführerin daran hinderte, etwaige andere Mängel des streitigen Beschlusses zu identifizieren, nicht bestritten, dass dieser Begründungsmangel von der Rechtsmittelführerin hätte identifiziert werden können und sie sich daher in ihrer Klageschrift vor dem Gericht darauf hätte berufen können, um die vollständige Nichtigerklärung dieses Beschlusses, soweit sie dieser betraf, zu verlangen, wie dies einige andere beschuldigte Fluggesellschaften getan hatten, wie etwa Air Canada in der Rechtssache, die zum Urteil vom 16. Dezember 2015, Air Canada/Kommission (T-9/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:994), geführt hat.

  • EuGH, 19.01.2006 - C-240/03

    Comunità montana della Valnerina / Kommission - Rechtsmittel - EAGFL - Streichung

    Auszug aus EuGH, 14.11.2017 - C-122/16
    Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass, wie der Gerichtshof wiederholt entschieden hat, die Nichtigerklärung nicht über den Antrag des Klägers hinausgehen darf, da der über die Rechtmäßigkeit entscheidende Richter nicht ultra petita entscheiden darf (vgl. Urteile vom 19. Januar 2006, Comunità montana della Valnerina/Kommission, C-240/03 P, EU:C:2006:44, Rn. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 14. September 1999, Kommission/AssiDomän Kraft Products u. a., C-310/97 P, EU:C:1999:407, Rn. 52).
  • EuGH, 19.12.2013 - C-281/11

    Kommission / Polen - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Anwendung

    Auszug aus EuGH, 14.11.2017 - C-122/16
    Aus den Rn. 122 und 123 des Urteils vom 19. Dezember 2013, Kommission/Polen (C-281/11, EU:C:2013:855), gehe hervor, dass mit diesen Bedingungen vermieden werden solle, dass der Gerichtshof ultra petita entscheide, eine Rüge übergehe oder über die Klage anderweitig nicht entscheide.
  • EuG, 16.12.2015 - T-67/11

    Martinair Holland / Kommission

    Auszug aus EuGH, 14.11.2017 - C-122/16
    Darüber hinaus hat das Gericht mit seinen Urteilen vom 16. Dezember 2015, Air Canada/Kommission (T-9/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:994), Koninklijke Luchtvaart Maatschappij/Kommission (T-28/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:995), Japan Airlines/Kommission (T-36/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:992), Cathay Pacific Airways/Kommission (T-38/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:985), Cargolux Airlines/Kommission (T-39/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:991), Latam Airlines Group und Lan Cargo/Kommission (T-40/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:986), Singapore Airlines und Singapore Airlines Cargo Pte/Kommission (T-43/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:989), Deutsche Lufthansa u. a./Kommission (T-46/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:987), SAS Cargo Group u. a./Kommission (T-56/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:990), Air France-KLM/Kommission (T-62/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:996), Air France/Kommission (T-63/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:993) und Martinair Holland/Kommission (T-67/11, EU:T:2015:984), über die Klagen entschieden, die von anderen beschuldigten Fluggesellschaften erhoben worden waren und ebenfalls auf Anfechtung des streitigen Beschlusses gerichtet waren.
  • EuGH, 15.11.2012 - C-539/10

    und Sicherheitspolitik - Der Gerichtshof hebt das Urteil des Gerichts auf, mit

    Auszug aus EuGH, 14.11.2017 - C-122/16
    In Übereinstimmung mit den Ausführungen des Generalanwalts in Nr. 54 seiner Schlussanträge ist festzustellen, dass diese Vorschrift den fundamentalen Grundsatz im Bereich der Rechtsmittel betrifft, wonach das Rechtsmittel gegen die Entscheidungsformel der Entscheidung des Gerichts gerichtet sein muss und nicht lediglich auf die Änderung bestimmter Gründe dieser Entscheidung (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. November 2012, Al-Aqsa/Rat und Niederlande/Al-Aqsa, C-539/10 P und C-550/10 P, EU:C:2012:711, Rn. 43 bis 45).
  • EuGH, 08.12.2011 - C-389/10

    KME Germany u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Markt für

    Auszug aus EuGH, 14.11.2017 - C-122/16
    Darüber hinaus habe der Gerichtshof in Rn. 136 seines Urteils vom 8. Dezember 2011, KME Germany u. a./Kommission (C-389/10 P, EU:C:2011:816), entschieden, dass Art. 47 der Charta de facto eine umfassende rechtliche und tatsächliche Kontrolle erfordere.
  • EuG, 16.12.2015 - T-63/11

    Air France / Kommission

    Auszug aus EuGH, 14.11.2017 - C-122/16
    Darüber hinaus hat das Gericht mit seinen Urteilen vom 16. Dezember 2015, Air Canada/Kommission (T-9/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:994), Koninklijke Luchtvaart Maatschappij/Kommission (T-28/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:995), Japan Airlines/Kommission (T-36/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:992), Cathay Pacific Airways/Kommission (T-38/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:985), Cargolux Airlines/Kommission (T-39/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:991), Latam Airlines Group und Lan Cargo/Kommission (T-40/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:986), Singapore Airlines und Singapore Airlines Cargo Pte/Kommission (T-43/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:989), Deutsche Lufthansa u. a./Kommission (T-46/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:987), SAS Cargo Group u. a./Kommission (T-56/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:990), Air France-KLM/Kommission (T-62/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:996), Air France/Kommission (T-63/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:993) und Martinair Holland/Kommission (T-67/11, EU:T:2015:984), über die Klagen entschieden, die von anderen beschuldigten Fluggesellschaften erhoben worden waren und ebenfalls auf Anfechtung des streitigen Beschlusses gerichtet waren.
  • EGMR, 27.09.2011 - 43509/08

    A. MENARINI DIAGNOSTICS S.R.L. c. ITALIE

  • EuG, 16.12.2015 - T-62/11

    Air France-KLM / Kommission

  • EuG, 16.12.2015 - T-56/11

    SAS Cargo Group u.a. / Kommission

  • EuG, 16.12.2015 - T-48/11

    British Airways / Kommission

  • EuG, 16.12.2015 - T-46/11

    Deutsche Lufthansa u.a. / Kommission

  • EuG, 16.12.2015 - T-43/11

    Singapore Airlines und Singapore Airlines Cargo PTE / Kommission

  • EuG, 16.12.2015 - T-40/11

    Latam Airlines Group und Lan Cargo / Kommission

  • EuG, 16.12.2015 - T-39/11

    Cargolux Airlines / Kommission

  • EuG, 16.12.2015 - T-38/11

    Cathay Pacific Airways / Kommission

  • EuG, 16.12.2015 - T-36/11

    Japan Airlines / Kommission

  • EuG, 16.12.2015 - T-28/11

    Koninklijke Luchtvaart Maatschappij / Kommission

  • EuGH, 28.06.1972 - 37/71

    Jamet / Kommission

  • EuGH, 25.07.2018 - C-84/17

    Das EUIPO muss erneut prüfen, ob die dreidimensionale Form des Produkts "Kit Kat

    Wie der Generalanwalt in Nr. 43 seiner Schlussanträge ausführt, betrifft diese Vorschrift den fundamentalen Grundsatz im Bereich der Rechtsmittel, wonach das Rechtsmittel gegen die Entscheidungsformel der Entscheidung des Gerichts gerichtet sein muss und nicht lediglich auf die Änderung bestimmter Gründe dieser Entscheidung (Urteil vom 14. November 2017, British Airways/Kommission, C-122/16 P, EU:C:2017:861, Rn. 51).
  • EuG, 30.03.2022 - T-341/17

    British Airways / Kommission

    Das Gleiche muss für die Teile eines Rechtsakts betreffend eine Person gelten, die nicht vor den Unionsgerichten angefochten wurden, von diesen daher nicht für nichtig erklärt werden können und daher im Hinblick auf diese Person bestandskräftig werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. November 2017, British Airways/Kommission, C-122/16 P, EU:C:2017:861, Rn. 85).

    Der Gerichtshof hat das gegen das betreffende Urteil eingelegte Rechtsmittel zurückgewiesen und somit im Wesentlichen die Feststellung und die Schlussfolgerungen des Gerichts zu dieser Frage bestätigt (Urteil vom 14. November 2017, British Airways/Kommission, C-122/16 P, EU:C:2017:861).

    So zielte zwar die Begründung des Urteils vom 16. Dezember 2015, British Airways/Kommission (T-48/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:988), auf die Feststellung der Rechtswidrigkeit des gesamten Beschlusses vom 9. November 2010 ab, soweit er die Klägerin betrifft (siehe oben, Rn. 16), doch wurde die Tragweite seines Tenors hinreichend durch die Grenzen umschrieben, die dem Rechtsstreit durch die Anträge der Klägerin gesetzt waren (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. November 2017, British Airways/Kommission, C-122/16 P, EU:C:2017:861, Rn. 91 und 92).

    Da die in Rede stehenden Feststellungen des Beschlusses vom 9. November 2010 vor dem Gericht nicht angefochten worden waren und dies im Rechtsmittelverfahren nicht möglich ist, waren sie gegenüber der Klägerin also zum Zeitpunkt des Ablaufs der in Art. 263 AEUV vorgesehenen Klagefrist bestandskräftig geworden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. November 2017, British Airways/Kommission, C-122/16 P, EU:C:2017:861, Rn. 98).

  • EuGH, 16.09.2021 - C-337/19

    Multinationalen Unternehmen von Belgien durch Rulings gewährte Steuerbefreiungen:

    Diese Vorschrift betrifft den fundamentalen Grundsatz im Bereich der Rechtsmittel, wonach das Rechtsmittel gegen die Entscheidungsformel der Entscheidung des Gerichts gerichtet sein muss und nicht lediglich auf die Änderung bestimmter Gründe dieser Entscheidung (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. November 2017, British Airways/Kommission, C-122/16 P, EU:C:2017:861, Rn. 51 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 19.04.2018 - C-84/17

    Nach Ansicht von Generalanwalt Wathelet muss das EUIPO erneut prüfen, ob die

    Vgl. in diesem Sinne Schlussanträge des Generalanwalts Mengozzi in der Rechtssache British Airways/Kommission (C-122/16 P, EU:C:2017:406, Nrn. 40 und 41).

    12 Vgl. Urteil vom 14. November 2017, British Airways/Kommission (C-122/16 P, EU:C:2017:861, Rn. 51).

  • EuG, 13.10.2021 - T-712/20

    Skoda Investement/ EUIPO - Skoda Auto (Représentation d'une flèche avec aile)

    Im Übrigen haben nach Ansicht des Gerichtshofs im System der Rechtmäßigkeitskontrolle vor den Unionsgerichten die Parteien das Initiativrecht für einen Prozess und legen den Umfang des Streitgegenstands fest, namentlich, indem sie in ihren Anträgen den Rechtsakt oder den Teil des Rechtsakts benennen, den sie vor Gericht anfechten wollen (Urteil vom 14. November 2017, British Airways/Kommission, C-122/16 P, EU:C:2017:861, Rn. 87).

    Gleichwohl unterscheiden sie sich notwendigerweise von diesen Anträgen, die die Grenzen einer solchen Beschwerde definieren (vgl. in diesem Sinne entsprechend Urteil vom 14. November 2017, British Airways/Kommission, C-122/16 P, EU:C:2017:861, Rn. 89).

    Auch wenn die Beschwerdekammer nicht über die Grenzen des bei ihr anhängigen Rechtsstreits hinausgeht, indem sie einen Grund, der grundlegende Verfahrenserfordernisse betrifft und grundsätzlich von den Parteien nicht vorgetragen wurde, von Amts wegen prüft, und in keiner Weise gegen die verfahrensrechtlichen Vorschriften über die Darstellung des Streitgegenstands verstößt, verhielte es sich anders, wenn die Kammer nach der Prüfung der Entscheidung, die Gegenstand der Beschwerde ist, auf der Grundlage einer solchen Prüfung von Amts wegen eine Aufhebung ausspräche, die über das hinausginge, was in einem bei ihr anhängigen Verfahren ordnungsgemäß bei ihr beantragt worden ist, und dies damit begründete, dass eine solche Aufhebung erforderlich sei, um die von Amts wegen im Rahmen dieser Prüfung festgestellte Rechtswidrigkeit zu heilen (vgl. in diesem Sinne entsprechend Urteil vom 14. November 2017, British Airways/Kommission, C-122/16 P, EU:C:2017:861, Rn. 90).

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.07.2021 - C-934/19

    Algebris (UK ) und Anchorage Capital Group/ SRB - Rechtsmittel - Bankenunion -

    17 Urteile vom 10. Dezember 2013, Kommission/Irland u. a. (C-272/12 P, EU:C:2013:812, Rn. 27), und vom 14. November 2017, British Airways/Kommission (C-122/16 P, EU:C:2017:861, Rn. 87).

    20 Urteile vom 10. Dezember 2013, Kommission/Irland u. a. (C-272/12 P, EU:C:2013:812, Rn. 28), sowie vom 14. November 2017, British Airways/Kommission (C-122/16 P, EU:C:2017:861, Rn. 88).

  • EuGH, 23.11.2021 - C-833/19

    Der Gerichtshof bestätigt die Rechtsakte des Rates, mit denen die Hamas auf der

    Diese Vorschrift setzt den fundamentalen Grundsatz im Bereich der Rechtsmittel um, wonach das Rechtsmittel gegen die Entscheidungsformel der Entscheidung des Gerichts gerichtet sein muss und nicht lediglich auf die Änderung bestimmter Gründe dieser Entscheidung (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. November 2017, British Airways/Kommission, C-122/16 P, EU:C:2017:861, Rn. 51 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 08.07.2021 - C-874/19

    Aeris Invest/ CRU - Rechtsmittel - Bankenunion - Einheitlicher

    17 Urteile vom 10. Dezember 2013, Kommission/Irland u. a. (C-272/12 P, EU:C:2013:812, Rn. 27), und vom 14. November 2017, British Airways/Kommission (C-122/16 P, EU:C:2017:861, Rn. 87).

    20 Urteile vom 10. Dezember 2013, Kommission/Irland u. a. (C-272/12 P, EU:C:2013:812, Rn. 28), sowie vom 14. November 2017, British Airways/Kommission (C-122/16 P, EU:C:2017:861, Rn. 88).

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.09.2018 - C-313/17

    Haswani / Rat - Rechtsmittel - Art. 86 der Verfahrensordnung des Gerichts -

    22 Vgl. Nr. 84 meiner Schlussanträge in der Rechtssache British Airways/Kommission (C-122/16 P, EU:C:2017:406), auf die sich der Gerichtshof in Rn. 87 des Urteils vom 14. November 2017, British Airways/Kommission (C-122/16 P, EU:C:2017:861), bezieht.

    23 Vgl. meine Schlussanträge in der Rechtssache British Airways/Kommission (C-122/16 P, EU:C:2017:406, Fn. 39), sowie in diesem Sinne Urteil vom 14. November 2017, British Airways/Kommission (C-122/16 P, EU:C:2017:861, Rn. 86).

  • EuGH, 28.02.2018 - C-418/16

    mobile.de / EUIPO - Rechtsmittel - Unionsmarke - Verordnung (EG) Nr. 207/2009 -

    Da die Beschwerdekammer demgegenüber davon ausgegangen ist, dass der Nachweis der ernsthaften Benutzung der älteren nationalen Marke durch ihre Inhaberin für die übrigen Dienstleistungen, die Gegenstand der Anträge auf Nichtigerklärung waren, d. h. die Dienstleistungen der Klasse 35 des Abkommens von Nizza mit Ausnahme der Werbedienstleistungen im Zusammenhang mit Fahrzeugen sowie die Dienstleistungen der Klasse 42 des Abkommens, nicht erbracht wurde, sind die Entscheidungen der Nichtigkeitsabteilung - da sie insoweit vor dem Gericht nicht mit einer Klage angegriffen wurden - so zu verstehen, dass mit ihnen die Anträge auf Nichtigerklärung für diese Dienstleistungen endgültig zurückgewiesen wurden (vgl. entsprechend Urteil vom 14. November 2017, British Airways/Kommission, C-122/16 P, EU:C:2017:861, Rn. 82 bis 85 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 03.12.2020 - C-337/19

    Tax rulings: Nach Ansicht von Generalanwältin Kokott hat die Kommission die

  • EuGH, 21.09.2023 - C-831/21

    Fachverband Spielhallen und LM/ Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.10.2022 - C-376/20

    Kontrolle von Zusammenschlüssen: Generalanwältin Kokott präzisiert die

  • EuGH, 20.09.2018 - C-114/17

    Spanien / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Digitalfernsehen -

  • EuGH, 16.07.2020 - C-378/16

    Inclusion Alliance for Europe / Kommission

  • EuGH, 27.10.2023 - C-138/23

    British Airways / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.05.2018 - C-114/17

    Spanien / Kommission - Rechtsmittel - Beihilfe für die Einführung des

  • EuGH, 22.06.2023 - C-268/22

    VITOL

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.11.2022 - C-511/21

    Kommission/ Calhau Correia de Paiva - Rechtsmittel - EPSO-Auswahlverfahren -

  • EuG, 09.10.2018 - T-884/16

    Multiconnect / Kommission - Nichtigkeitsklage - Wettbewerb - Zusammenschlüsse -

  • EuGH, 26.02.2020 - C-427/18

    EAD/ Alba Aguilera u.a. - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Beamte und

  • EuG, 24.09.2019 - T-466/17

    Printeos u.a. / Kommission

  • EuGH, 24.01.2019 - C-313/17

    Haswani / Rat

  • EuG, 09.10.2018 - T-885/16

    Mass Response Service / Kommission - Nichtigkeitsklage - Wettbewerb -

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.04.2019 - C-251/18

    Trace Sport - Vorlage zur Vorabentscheidung - Handelspolitik - Antidumpingzölle -

  • EuG, 19.07.2021 - T-746/20

    Grünig/ Kommission

  • EuG, 19.07.2021 - T-747/20

    EOC Belgium/ Kommission

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