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   EuGH, 14.12.1989 - 216/87   

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EuGH, 14.12.1989 - 216/87 (https://dejure.org/1989,2028)
EuGH, Entscheidung vom 14.12.1989 - 216/87 (https://dejure.org/1989,2028)
EuGH, Entscheidung vom 14. Dezember 1989 - 216/87 (https://dejure.org/1989,2028)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    The Queen / Ministry of Agriculture, Fisheries und Food, ex parte Jaderow

    Fischerei - Lizenzen - Bedingungen

  • EU-Kommission

    The Queen / Ministry of Agriculture, Fisheries und Food, ex parte Jaderow

  • Wolters Kluwer

    Grundsatz der Gewährung des gleichen Zugangs zu den Fanggründen für alle die Flagge eines Mitgliedstaats führenden oder in einem Mitgliedstaat registrierten Fischereifahrzeuge; Festlegung der für die Gemeinschaft verfügbaren zulässigen Gesamtfanganteil (TAC) je Bestand ...

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 177; ; Verordnung Nr. 101/76 des Rates vom 19. Januar 1976 über die Einführung einer gemeinsamen Strukturpolitik für die Fischwirtschaft Art. 2 Abs. 1; ; Verordnun... g Nr. 3796/81 des Rates vom 29. Dezember 1981 über die gemeinsame Marktorganisation für Fischereierzeugnisse; ; Verordnung Nr. 170/83 des Rates vom 25. Januar 1983 zur Einführung einer gemeinschaftlichen Regelung für die Erhaltung und Bewirtschaftung der Fischereiressourcen Art. 3; ; Verordnung Nr. 170/83 des Rates vom 25. Januar 1983 zur Einführung einer gemeinschaftlichen Regelung für die Erhaltung und Bewirtschaftung der Fischereiressourcen Art. 5 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fischerei - Gemeinsame Strukturpolitik - Erhaltung der Meeresschätze - Fangquotenregelung - Regelung eines Mitgliedstaats betreffend die Ausnutzung seiner Quoten - Erteilung von Lizenzen - Bedingungen, durch die sichergestellt werden soll, daß die Schiffe eine wirkliche ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 14.12.1989 - 3/87

    The Queen / Ministry of Agriculture, Fisheries und Food, ex parte Agegate

    Auszug aus EuGH, 14.12.1989 - 216/87
    Ist für den Fall, daß ein Mitgliedstaat einem in diesem Mitgliedstaat registrierten Unternehmen für ein Fischereifahrzeug, das diesem Unternehmen gehört, unter der Flagge dieses Mitgliedstaats fährt und ordnungsgemäß dort registriert ist, eine Fanglizenz mit Lizenzbedingungen ( die alle jederzeit erfuellt sein müssen ) erteilt, die angeblich sicherstellen sollen, daß das Schiff eine 'wirkliche wirtschaftliche Beziehung' zu dem fraglichen Mitgliedstaat hat, die folgende Lizenzbedingung wegen ihres Wortlauts und/oder ihres Zusammenhangs mit den beiden anderen Lizenzbedingungen ( die Gegenstand der Rechtssache 3/87 sind ) mit dem Gemeinschaftsrecht unvereinbar :.

    Ist es nach dem Gemeinschaftsrecht untersagt, eine Bedingung wie die vorstehend genannte wegen ihres Zusammenhangs mit den beiden anderen Bedingungen, die Gegenstand der Rechtssache 3/87 sind, aufzustellen?.

    Zu Frage III betreffend den Zusammenhang zwischen der fraglichen Bedingung und den Bedingungen, die Gegenstand der Rechtssache 3/87 sind.

    Die Frage, ob Bedingungen wie die vom vorlegenden Gericht angesprochenen mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar sind, ist Gegenstand des am selben Tag wie dieses Urteil verkündeten Urteils in der Rechtssache 3/87 .

  • EuGH, 25.07.1991 - C-221/89

    The Queen / Secretary of State for Transport, ex parte Factortame

    40 Zunächst ist daran zu erinnern, daß der Gerichtshof in den Urteilen vom 14. Dezember 1989 in den Rechtssachen C-3/87 und C-216/87 (Agegate und Jaderow, Slg. 1989, 4459 und 4509) entschieden hat, daß die Mitgliedstaaten in Ausübung ihrer Zuständigkeit zur Festlegung der Einzelheiten für die Nutzung ihrer Quoten bestimmen können, welche Schiffe ihrer Fischereiflotte unter Ausnutzung ihrer nationalen Quoten fischen dürfen, vorausgesetzt, die aufgestellten Kriterien sind mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar.
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.03.1991 - C-221/89

    The Queen gegen Secretary of State for Transport, ex parte Factortame Ltd und

    nahme (siehe Urteil vom 14. Dezember 1989 in der Rechtssache C-216/87, Jaderow, Slg. 1989, 4509, Randnr. 24): Nur die Fischereifahrzeuge, die die Flagge eines Mitgliedstaats führen oder dort registriert sind, können unter Ausnutzung der diesem Mitgliedstaat zugeteilten Quoten, die mit anderen Worten den "nationalen" Schiffen unter Ausschluß der Schiffe der anderen Mitgliedstaaten vorbehalten sind, fischen.

    66. Man muß sich jedoch fragen, ob das Urteil Jaderow sowie das Urteil vom gleichen Tag in der Rechtssache C-3/87 (Agegate, Slg. 1989, 4459) irgendeine Bedeutung für die Rechtssachen haben, die uns heute beschäftigen.

    Folglich stellen die Voraussetzungen für die Registrierung von Fischereifahrzeugen, obwohl sie - ganz wie die Voraussetzungen 9 - Siehe Urteile Agegate, Randnr. 11, und Jaderow, Randnr. 12.

    72. Hinzu kommt, daß Sie, wärend Sie im Urteil Jaderow anerkannt haben, daß ein Mitgliedstaat das Recht seiner Fischereifahrzeuge, unter Ausnutzung seiner nationalen Fangquoten zu fischen, von der Voraussetzung abhängig machen kann, daß die Schiffe eine wirkliche wirtschaftliche Beziehung zu diesem Staat aufweisen, ausdrücklich auf die Klarstellung Wert gelegt haben, daß diese Beziehung nur das Verhältnis zwischen den lischereitätigkeiten der Schiffe und der von der Fischerei abhängigen Bevölkerung sowie den damit verbundenen Gewerbezweigen betreffen darf (Randnr. 27).

    73. Im übrigen ist festzustellen, daß die einzige Bedingung, die Sie im Urteil Jaderow als durch das Quotensystem gerechtfertigt angesehen haben, gerade die Tätigkeiten der Schiffe betrifft.

  • EuGH, 04.10.1991 - C-246/89

    Kommission / Vereinigtes Königreich

    35 Hierzu ist zunächst darauf hinzuweisen, daß der Gerichtshof in den Urteilen vom 14. Dezember 1989 in den Rechtssachen C-3/87 und C-216/87 (Agegate und Jaderow, Slg. 1989, 4459 und 4509) entschieden hat, daß die Mitgliedstaaten in Ausübung ihrer Zuständigkeit für die Festlegung der Einzelheiten für die Nutzung ihrer Quoten bestimmen können, welche Schiffe ihrer Fischereiflotte unter Ausnutzung ihrer nationalen Quoten fischen dürfen, vorausgesetzt, die aufgestellten Kriterien sind mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar.
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.05.1992 - C-63/90

    Portugiesische Republik und Königreich Spanien gegen Rat der Europäischen

    (26) ° Siehe vorige Fußnote; Urteil vom 14. Dezember 1989 in der Rechtssache 3/87, The Queen/Ministry of Agriculture (Fisheries and Food, ex parte Agegate, Slg. 1989, 4459, Randnr. 24); ebenso das Urteil vom selben Tage in der Rechtssache 216/87 (Slg. 1989, 4509, Randnr. 23).

    1976, L 20, S. 19) darstellt (ebenso das Urteil in der Rechtssache 216/87 ° oben Fußnote 26 °, Randnr. 24), einem Grundsatz, der seinerseits eine besondere Ausprägung des in Artikel 40 Absatz 3 EWG-Vertrag niedergelegten Diskriminierungsverbots ist.

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.09.1997 - C-62/96

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Republik Griechenland. -

    Abgesehen davon, daß dieses Argument nur für Fischereifahrzeuge Gültigkeit beanspruchen könnte, ist darauf hinzuweisen, daß es bereits in den Urteilen Jaderow und Agegate(33) geprüft und zurückgewiesen worden ist.

    (33) - Urteile vom 14. Dezember 1989 in der Rechtssache C-3/87 (Agegate, Slg. 1989, 4459) und in der Rechtssache C-216/87 (Jaderow, Slg. 1989, 4509).

  • EuGH, 17.11.1992 - C-279/89

    Kommission / Vereinigtes Königreich

    Der Gerichtshof beantwortete diese Fragen in seinen Urteilen vom 14. Dezember 1989 in den Rechtssachen C-3/87 (The Queen/Ministry of Agriculture, Fisheries and Food, ex parte Agegate Ltd, Slg. 1989, 4459) und C -216/87 (The Queen/Ministry of Agriculture, Fisheries and Food, ex parte Jaderow Ltd, Slg. 1989, 4509).

    13 Am 14. Dezember 1989, d. h., nachdem die Kommission ihre Klage erhoben hatte, erließ der Gerichtshof sein Urteil in der Rechtssache C-216/87 (Jaderow).

  • EuGH, 07.05.1992 - C-251/90

    Strafverfahren gegen Wood und Cowie

    13 Mit der Verordnung (EWG) Nr. 170/83 des Rates vom 25. Januar 1983 zur Einführung einer gemeinschaftlichen Regelung für die Erhaltung und Bewirtschaftung der Fischereiressourcen (ABl. L 24, S. 1) wurde jedoch eine Ausnahme von diesem Grundsatz geschaffen, denn diese Verordnung sieht insbesondere nationale Fangquoten vor (vgl. die Artikel 3 und 4 der Verordnung Nr. 170/83 und Urteile vom 14. Dezember 1989 in den Rechtssachen C-3/87, Agegate, Slg. 1989, 4459, Randnr. 16, und C-216/87, Jaderow, Slg. 1989, 4509, Randnrn.

    Sie können in diesen Lizenzen bestimmte Bedingungen festlegen, soweit diese Bedingungen nicht gemeinschaftsrechtlich abschließend geregelt und soweit sie zur Erreichung des Ziels der Quoten geeignet und erforderlich sind (vgl. Urteil vom 14. Dezember 1989, Jaderow, Randnrn. 19 und 25).

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.02.1990 - C-9/89

    Königreich Spanien gegen Rat der Europäischen Gemeinschaften. - Gemeinsame

    - Urteil vom 14. Dezember 1989 in der Rechtssache C-216/87, Slg. 1989, 4509.

    Es handelt sich hier übrigens nur um die Anwendung des Grundsatzes 30 - Rechtssache 216/87, a. a. O. 31 - Urteil vom 2. Februar 1989 in der Rechtssache 262/87, SLG.

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.03.1991 - C-93/89

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Irland. - Fischerei - Lizenzen -

    Die irische Regierung nimmt in ihrer Gegenerwiderung auch auf das Urteil vom 14. Dezember 1989 in der Rechtssache C-216/87 (Jaderow, Slg. 1989, 4509) Bezug, in dem der Gerichtshof anerkannt hat, daß das mit dem System der nationalen Quoten verfolgte Ziel tatsächlich Bedingungen rechtfertigen kann, durch die sichergestellt werden soll, daß das Schiff eine wirkliche wirtschaftliche Beziehung zu dem Mitgliedstaat aufweist, dessen Flagge es führt.

    Der Gerichtshof hat jedoch klargestellt, daß diese Bedingungen den Zweck haben müssen, die Quoten der von der Fischerei abhängigen Bevölkerung und den damit verbundenen Gewerbezweigen zugute kommen zu lassen, und daß die Beziehung, die damit sichergestellt werden soll, nur das Verhältnis zwischen den Fischereitätigkeiten des Schiffes und dieser Bevölkerung sowie diesen Gewerbezweigen betreffen darf (siehe die Randnrn. 25 bis 27 im Urteil Jaderow).

  • EuG, 19.10.2005 - T-415/03

    Cofradía de pescadores "San Pedro" de Bermeo u.a. / Rat - Fischerei - Erhaltung

    Nur die Fischereifahrzeuge, die unter der Flagge des jeweiligen Mitgliedstaats führen oder dort registriert seien, dürften unter Ausnutzung der Quoten dieses Staates fischen (Urteil des Gerichtshofes vom 14. Dezember 1989 in der Rechtssache C-216/87, Jaderow, Slg. 1989, 4509, Randnr. 16).
  • EuGH, 19.02.1998 - C-4/96

    'NIFPO und Northern Ireland Fishermen''s Federation'

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.06.2001 - C-120/99

    Italien / Rat

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.11.1995 - C-334/94

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Französische Republik.

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.09.1997 - C-4/96

    Northern Ireland Fish Producers' Organisation Ltd (NIFPO) und Northern Ireland

  • EuGH, 02.12.1992 - C-280/89

    Kommission / Irland

  • EuGH, 04.10.1991 - C-93/89

    Kommission / Irland

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.07.2016 - C-128/15

    Spanien / Rat - Nichtigkeitsklage - Fischerei - Verordnung (EU) Nr. 1367/2014 zur

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.05.1992 - C-280/89

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Irland. - Fischerei - Von

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.05.1992 - C-279/89

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Vereinigtes Königreich. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.01.1992 - C-251/90

    Procurator fiscal, Elgin gegen Kenneth Gordon Wood und James Cowie. - Fischerei -

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