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   EuGH, 14.12.1999 - C-335/99 P (R)   

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https://dejure.org/1999,842
EuGH, 14.12.1999 - C-335/99 P (R) (https://dejure.org/1999,842)
EuGH, Entscheidung vom 14.12.1999 - C-335/99 P (R) (https://dejure.org/1999,842)
EuGH, Entscheidung vom 14. Dezember 1999 - C-335/99 P (R) (https://dejure.org/1999,842)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Europäischer Gerichtshof

    HFB u.a. / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    HFB u.a. / Kommission

    Artikel 242 EG
    1 Vorläufiger Rechtsschutz - Aussetzung des Vollzugs - Aussetzung des Vollzugs der Verpflichtung, als Voraussetzung für die Abwendung der sofortigen Beitreibung einer Geldbusse eine Bankbürgschaft zu stellen - Voraussetzungen - Aussergewöhnliche Umstände

  • EU-Kommission

    HFB u.a. / Kommission

  • Judicialis
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    1 Vorläufiger Rechtsschutz - Aussetzung des Vollzugs - Aussetzung des Vollzugs der Verpflichtung, als Voraussetzung für die Abwendung der sofortigen Beitreibung einer Geldbusse eine Bankbürgschaft zu stellen - Voraussetzungen - Aussergewöhnliche Umstände - [Artikel 242 EG]

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (71)

  • EuG, 20.03.2002 - T-9/99

    HFB u.a. / Kommission

    Das dagegen eingelegte Rechtsmittel ist durch Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 14. Dezember 1999 in der Rechtssache C-335/99 P(R) (HFB u. a./Kommission, Slg. 1999, I-8705) zurückgewiesen worden.
  • EuG, 22.12.2004 - T-201/04

    DER PRÄSIDENT DES GERICHTS ERSTER INSTANZ WEIST DEN ANTRAG VON MICROSOFT AUF

    241 Der behauptete Eintritt des Schadens muss sicher sein oder zumindest mit hinreichender Wahrscheinlichkeit belegt werden, wobei es dem Antragsteller obliegt, die Tatsachen zu beweisen, die die Erwartung eines solchen Schadens begründen sollen (Beschluss des Gerichtshofes vom 29. Juni 1993 in der Rechtssache C-280/93 R, Deutschland/Rat, Slg. 1993, I-3667, und Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 14. Dezember 1999 in der Rechtssache C-335/99 P[R], HFB u. a./Kommission, Slg. 1999, I-8705, Randnr. 67).
  • EuG, 15.11.2001 - T-151/01

    Duales System Deutschland / Kommission

    Dem Antragsteller obliegt es jedoch, die Tatsachen zu beweisen, die die Erwartung eines solchen schweren und irreparablen Schaden begründen sollen (Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 14. Dezember 1999 in der Rechtssache C-335/99 P(R), HFB u. a./Kommission, Slg. 1999, I-8705, Randnr. 67).
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