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   EuGH, 14.12.2000 - C-300/98, C-392/98   

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EuGH, 14.12.2000 - C-300/98, C-392/98 (https://dejure.org/2000,585)
EuGH, Entscheidung vom 14.12.2000 - C-300/98, C-392/98 (https://dejure.org/2000,585)
EuGH, Entscheidung vom 14. Dezember 2000 - C-300/98, C-392/98 (https://dejure.org/2000,585)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Übereinkommen zur Errichtung der Welthandelsorganisation - TRIPs-Übereinkommen - Artikel 177 EG-Vertrag (jetzt Artikel 234 EG) - Zuständigkeit des Gerichtshofes - Artikel 50 des TRIPs-Übereinkommens - Einstweilige Maßnahmen - Auslegung - Unmittelbare Wirkung

  • Europäischer Gerichtshof

    Dior

  • EU-Kommission PDF

    Dior u.a.

    EG-Vertrag, Artikel 177 [jetzt Artikel 234 EG]; TRIPs-Übereinkommen, Artikel 50
    1 Vorabentscheidungsverfahren - Zuständigkeit des Gerichtshofes - Auslegung eines von der Gemeinschaft und den Mitgliedstaaten aufgrund geteilter Zuständigkeit geschlossenen völkerrechtlichen Vertrages, der Auswirkungen auf die Anwendung gemeinschaftsrechtlicher ...

  • EU-Kommission

    Dior u.a.

  • Wolters Kluwer

    Übereinkommen zur Errichtung der Welthandelsorganisation; Anwendbarkeit des TRIPs-Übereinkommen für Fälle des unlauteren Wettbewerbes; Auslegung des Übereinkommens über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums ; Klagerecht bei Nachahmung von Marken

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    TRIPS-Abkommen

  • Judicialis

    EG-Vertrag Art. 177; ; TRIPs-Übereinkommen Art. 50

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EG-Vertrag Art. 177; TRIPs-Übereinkommen Art. 50
    1 Vorabentscheidungsverfahren - Zuständigkeit des Gerichtshofes - Auslegung eines von der Gemeinschaft und den Mitgliedstaaten aufgrund geteilter Zuständigkeit geschlossenen völkerrechtlichen Vertrages, der Auswirkungen auf die Anwendung gemeinschaftsrechtlicher ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Auslegung von Artikel 50 Absatz 6 des WTO-Abkommens über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS) - Zeitliche Begrenzung der Wirkungen einer einstweiligen Maßnahme - Unmittelbare Anwendung des TRIPS-Übereinkommens

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 1267 (Ls.)
  • GRUR 2001, 235
  • GRUR Int. 2001, 327
  • GRUR Int. 2001, 90
  • EuZW 2001, 117
  • BB 2001, 698
 
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Wird zitiert von ... (55)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 16.06.1998 - C-53/96

    Hermès

    Auszug aus EuGH, 14.12.2000 - C-300/98
    Mit der ersten Frage des vorlegenden Gerichts in der Rechtssache C-392/98 soll geklärt werden, ob die Ausführungen des Gerichtshofes im Urteil vom 16. Juni 1998 in der Rechtssache C-53/96 (Hermès, Slg. 1998, I-3603) zu seiner Zuständigkeit für die Auslegung von Artikel 50 des TRIPs-Übereinkommens auf markenrechtliche Fallgestaltungen beschränkt sind.

    Der Gerichtshof ist namentlich für die Auslegung von Artikel 50 des TRIPs-Übereinkommens zuständig, um den Bedürfnissen der Gerichte der Mitgliedstaaten gerecht zu werden, soweit diese bei der Anordnung einstweiliger Maßnahmen zum Schutz von Rechten aus gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften, die zum Anwendungsbereich des TRIPs-Übereinkommens gehören, ihre nationalen Vorschriften anzuwenden haben (vgl. Urteil Hermès, Randnrn.

    Ist eine Vorschrift wie Artikel 50 des TRIPs-Übereinkommens sowohl auf dem innerstaatlichen Recht unterliegende als auch auf dem Gemeinschaftsrecht unterliegende Sachverhalte anwendbar, wie dies im Markenrecht der Fall ist, so ist der Gerichtshof ebenfalls für ihre Auslegung zuständig, um voneinander abweichende Auslegungen in der Zukunft zu verhindern (vgl. Urteil Hermès, Randnrn.

    In einem Bereich, auf den das TRIPs-Übereinkommen anwendbar ist und in dem die Gemeinschaft bereits Rechtsvorschriften erlassen hat, wie es beim Markenrecht der Fall ist, sind die Gerichte der Mitgliedstaaten gemäß dem Urteil Hermès, insbesondere dessen Randnummer 28, nach dem Gemeinschaftsrecht verpflichtet, bei der Anwendung ihrer nationalen Rechtsvorschriften im Rahmen der Anordnung einstweiliger Maßnahmen zum Schutz von Rechten, die zu diesem Bereich gehören, soweit wie möglich den Wortlaut und den Zweck von Artikel 50 des TRIPs-Übereinkommens zu berücksichtigen.

  • EuGH, 15.11.1994 - Gutachten 1/94

    1 Völkerrechtliche Verträge - Abschluß - Vorheriges Gutachten des Gerichtshofes -

    Auszug aus EuGH, 14.12.2000 - C-300/98
    Das TRIPs-Übereinkommen - Anhang I C des WTO-Übereinkommens - ist von der Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten aufgrund geteilter Zuständigkeit geschlossen worden (vgl. Gutachten 1/94 vom 15. November 1994, Slg. 1994, I-5267, Randnr. 105).

    Insoweit sind die Mitgliedstaaten und die Gemeinschaftsorgane bei der Erfüllung der Verpflichtungen, die sie aufgrund einer geteilten Zuständigkeit für den Abschluss des WTO-Übereinkommens - einschließlich des TRIPs-Übereinkommens - übernommen haben, zu enger Zusammenarbeit verpflichtet (vgl. in diesem Sinne Gutachten 1/94, Randnr. 108).

  • EuGH, 30.09.1987 - 12/86

    Demirel / Stadt Schwäbisch Gmünd

    Auszug aus EuGH, 14.12.2000 - C-300/98
    Nach ständiger Rechtsprechung ist eine Bestimmung eines von der Gemeinschaft mit Drittländern geschlossenen Abkommens als unmittelbar anwendbar anzusehen, wenn aus dem Wortlaut, dem Gegenstand und der Art des Abkommens zu schließen ist, dass sie eine klare, eindeutige und unbedingte Verpflichtung enthält, deren Erfüllung oder deren Wirkungen nicht vom Erlass eines weiteren Aktes abhängen (vgl. hierzu Urteile vom 30. September 1987 in der Rechtssache 12/86, Demirel, Slg. 1987, 3719, Randnr. 14, und vom 16. Juni 1998 in der Rechtssache C-162/96, Slg. 1996, I-3655, Randnr. 31).
  • EuGH, 16.06.1998 - C-162/96

    Racke

    Auszug aus EuGH, 14.12.2000 - C-300/98
    Nach ständiger Rechtsprechung ist eine Bestimmung eines von der Gemeinschaft mit Drittländern geschlossenen Abkommens als unmittelbar anwendbar anzusehen, wenn aus dem Wortlaut, dem Gegenstand und der Art des Abkommens zu schließen ist, dass sie eine klare, eindeutige und unbedingte Verpflichtung enthält, deren Erfüllung oder deren Wirkungen nicht vom Erlass eines weiteren Aktes abhängen (vgl. hierzu Urteile vom 30. September 1987 in der Rechtssache 12/86, Demirel, Slg. 1987, 3719, Randnr. 14, und vom 16. Juni 1998 in der Rechtssache C-162/96, Slg. 1996, I-3655, Randnr. 31).
  • EuGH, 23.11.1999 - C-149/96

    Portugal / Rat

    Auszug aus EuGH, 14.12.2000 - C-300/98
    Wie der Gerichtshof bereits festgestellt hat, gehören die WTO-Übereinkünfte und ihre Anhänge wegen ihrer Natur und ihrer Systematik grundsätzlich nicht zu den Vorschriften, an denen der Gerichtshof die Handlungen der Gemeinschaftsorgane gemäß Artikel 173 Absatz 1 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 230 EG) mißt (vgl. Urteil vom 23. November 1999 in der Rechtssache C-149/96, Portugal/Rat, Slg. 1999, I-8395, Randnr. 47).
  • EuG, 17.09.2007 - T-201/04

    Microsoft / Kommission - Wettbewerb - Missbrauch einer beherrschenden Stellung -

    Im Urteil vom 14. Dezember 2000, Dior u. a. (C-300/98 und C-392/98, Slg. 2000, I-11307, Randnr. 44), habe der Gerichtshof die Ansicht vertreten, dass "die Bestimmungen des dem WTO-Übereinkommen als Anhang beigefügten TRIPS-Übereinkommens für den Einzelnen keine Rechte [begründen], auf die er sich nach dem Gemeinschaftsrecht unmittelbar vor den Gerichten berufen könnte".
  • EuGH, 15.03.2012 - C-135/10

    SCF - Ein Zahnarzt, der kostenlos Tonträger in seiner Privatpraxis wiedergibt,

    42 bis 48, vom 14. Dezember 2000, Dior u. a., C-300/98 und C-392/98, Slg. 2000, I-11307, Randnr. 44, sowie vom 16. November 2004, Anheuser-Busch, C-245/02, Slg. 2004, I-10989, Randnr. 54).
  • EuGH, 08.03.2011 - C-240/09

    Lesoochranárske zoskupenie - Umwelt - Übereinkommen von Aarhus -

    Da das Übereinkommen von Aarhus von der Gemeinschaft und allen ihren Mitgliedstaaten aufgrund einer geteilten Zuständigkeit geschlossen wurde, ist folglich der Gerichtshof, wenn er gemäß den Vorschriften des EG-Vertrags, insbesondere Art. 234 EG, angerufen wird, dafür zuständig, die von der Union übernommenen Verpflichtungen von denjenigen abzugrenzen, für die allein die Mitgliedstaaten verantwortlich bleiben, und die Vorschriften des Übereinkommens von Aarhus auszulegen (vgl. entsprechend Urteile vom 14. Dezember 2000, Dior u. a., C-300/98 und C-392/98, Slg. 2000, I-11307, Randnr. 33, und vom 11. September 2007, Merck Genéricos - Produtos Farmacêuticos, C-431/05, Slg. 2007, I-7001, Randnr. 33).

    Das Unionsrecht gebietet es in diesem Fall nämlich nicht, schließt es aber auch nicht aus, dass die Rechtsordnung eines Mitgliedstaats den Einzelnen das Recht zuerkennt, sich unmittelbar auf die entsprechende Norm zu berufen, oder die Gerichte verpflichtet, diese von Amts wegen anzuwenden (vgl. entsprechend Urteile Dior u. a., Randnr. 48, sowie Merck Genéricos - Produtos Farmacêuticos, Randnr. 34).

  • EuGH, 29.01.2008 - C-275/06

    DER GERICHTSHOF ENTSCHEIDET ÜBER DEN SCHUTZ DER RECHTE DES GEISTIGEN EIGENTUMS IN

    Die von Promusicae geltend gemachten Art. 41, 42 und 47 des TRIPS-Übereinkommens, wonach das Gemeinschaftsrecht in einem Bereich, für den das Übereinkommen gilt, wie das bei den im Rahmen des vorliegenden Vorabentscheidungsersuchens genannten Bestimmungen der Fall ist, so weit wie möglich nach diesen Vorschriften auszulegen ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. Dezember 2000, Dior u. a., C-300/98 und C-392/98, Slg. 2000, I-11307, Randnr. 47, und vom 11. September 2007, Merck Genéricos - Produtos Farmacêuticos, C-431/05, Slg. 2007, I-0000, Randnr. 35), verlangen zwar den effektiven Schutz des geistigen Eigentums und einen gerichtlichen Rechtsschutz, um dieses durchzusetzen; doch sie enthalten keine Bestimmungen, wonach die oben genannten Richtlinien dahin auszulegen wären, dass die Mitgliedstaaten zwingend die Pflicht zur Weitergabe personenbezogener Daten im Rahmen eines zivilrechtlichen Verfahrens vorsehen müssten.
  • EuGH, 16.11.2004 - C-245/02

    DIE VERWENDUNG EINES HANDELSNAMENS, DER MIT EINER MARKE IDENTISCH ODER DIESER

    34 Das Korkein oikeus stellte in der Vorlageentscheidung fest, dass der Gerichtshof laut Randnummer 35 des Urteils vom 14. Dezember 2000 in den Rechtssachen C-300/98 und C-392/98 (Dior u. a., Slg. 2000, I-11307) für die Auslegung einer Vorschrift des TRIPS-Übereinkommens zuständig sei, wenn diese sowohl auf dem innerstaatlichen Recht unterliegende als auch auf dem Gemeinschaftsrecht unterliegende Sachverhalte anwendbar sei, wie dies beim Markenrecht der Fall sei.

    41 Der Gerichtshof ist nach seiner Rechtsprechung für die Auslegung einer Bestimmung des TRIPS-Übereinkommens zuständig, um den Bedürfnissen der Gerichte der Mitgliedstaaten bei der Anwendung ihrer nationalen Rechtsvorschriften im Rahmen der Anordnung der Maßnahmen zum Schutz von Rechten, die sich aus einer gemeinschaftsrechtlichen Regelung ergeben, die in den Anwendungsbereich dieses Übereinkommens fällt, gerecht zu werden (vgl. in diesem Sinne Urteil Dior u. a., Randnrn.

    Sie gehören grundsätzlich nicht zu den Vorschriften, an denen der Gerichtshof die Rechtmäßigkeit der Handlungen der Gemeinschaftsorgane nach Artikel 230 Absatz 1 EG misst; sie begründen für den Einzelnen auch keine Rechte, auf die er sich nach dem Gemeinschaftsrecht vor den Gerichten unmittelbar berufen könnte (vgl. in diesem Sinne Urteil Dior u. a., Randnrn.

    55 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes sind die nationalen Gerichte jedoch bei der Anwendung ihrer nationalen Rechtsvorschriften im Rahmen der Anordnung der Maßnahmen zum Schutz von Rechten, die zu einem Bereich gehören, auf den das TRIPS-Übereinkommen anwendbar ist und in dem die Gemeinschaft bereits Rechtsvorschriften erlassen hat, wie es beim Markenrecht der Fall ist, aufgrund des Gemeinschaftsrechts verpflichtet, so weit wie möglich dem Wortlaut und dem Zweck der in Rede stehenden Bestimmungen des TRIPS-Übereinkommens Rechnung zu tragen (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteil Dior u. a., Randnrn.

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.02.2022 - C-500/20

    Generalanwältin Capeta: Der Gerichtshof sollte feststellen, dass er für die

    18 Dieser Begriff wurde von Generalanwalt Cosmas in seinen Schlussanträgen in den verbundenen Rechtssachen Dior (C-300/98 und C-392/98, EU:C:2000:378, Nr. 32) verwendet.

    20 Vgl. insbesondere Schlussanträge des Generalanwalts Tesauro in der Rechtssache Hermès International/FHT Marketing Choice (C-53/96, EU:C:1997:539, Nrn. 20 bis 21), des Generalanwalts Cosmas in den verbundenen Rechtssachen Dior u. a. (C-300/98 und C-392/98, EU:C:2000:378, Nrn. 40 und 41), des Generalanwalts Ruiz-Jarabo Colomer in der Rechtssache Merck Genéricos Produtos Farmacêuticos (C-431/05, EU:C:2007:48, Nrn. 47 bis 54) und der Generalanwältin Sharpston in der Rechtssache Lesoochranárske zoskupenie (C-240/09, EU:C:2010:436, Nrn. 50 bis 56).

    30 Vgl. dazu Schlussanträge des Generalanwalts Cosmas in den verbundenen Rechtssachen Dior u. a. (C-300/98 und C-392/98, EU:C:2000:378, Nrn. 37 und 38).

    32 Urteil vom 14. Dezember 2000, Dior u. a. (C-300/98 und C-392/98, EU:C:2000:688, Rn. 35 und 39).

    61 Schlussanträge des Generalanwalts Cosmas in den verbundenen Rechtssachen Dior u. a. (C-300/98 und C-392/98, EU:C:2000:378, Nr. 44).

    67 Schlussanträge des Generalanwalts Cosmas in den verbundenen Rechtssachen Dior u. a. (C-300/98 und C-392/98, EU:C:2000:378, Nr. 48).

    72 In den Urteilen vom 14. Dezember 2000, Dior u. a. (C-300/98 und C-392/98, EU:C:2000:688, Rn. 33), vom 11. September 2007, Merck Genéricos Produtos Farmacêuticos (C-431/05, EU:C:2007:496, Rn. 33), und vom 8. März 2011, Lesoochranárske zoskupenie (C-240/09, EU:C:2011:125, Rn. 31).

  • EuGH, 30.05.2006 - C-459/03

    INDEM ES IM RAHMEN DES SEERECHTSÜBEREINKOMMENS EIN VERFAHREN GEGEN DAS VEREINIGTE

    Die Kommission nimmt insoweit auf die Urteile vom 16. Juni 1998 in der Rechtssache C-53/96 (Hermès, Slg. 1998, I-3603, Randnr. 33), vom 14. Dezember 2000 in den Rechtssachen C-300/98 und C-392/98 (Dior u. a., Slg. 2000, I-11307, Randnr. 33) und vom 19. März 2002 in der Rechtssache C-13/00 (Kommission/Irland, Slg. 2002, I-2943, Randnr. 20) Bezug.

    175 Der Gerichtshof hat ferner betont, dass die Mitgliedstaaten und die Gemeinschaftsorgane bei der Erfüllung der Verpflichtungen, die sie aufgrund einer geteilten Zuständigkeit für den Abschluss einer gemischten Übereinkunft übernommen haben, zu enger Zusammenarbeit verpflichtet sind (vgl. Urteil Dior u. a., Randnr. 36).

  • EuGH, 11.09.2007 - C-431/05

    Merck Genéricos - Produtos Farmacêuticos - Übereinkommen zur Errichtung der

    Das vorlegende Gericht erinnert außerdem daran, dass sich der Gerichtshof in Bezug auf die Auslegung der Vorschriften des TRIPS-Übereinkommens auf dem Gebiet der Marken bereits für zuständig erklärt habe, wenn diese auf Situationen Anwendung fänden, die sowohl dem nationalen Recht als auch dem Gemeinschaftsrecht unterlägen (Urteile vom 16. Juni 1998, Hermès, C-53/96, Slg. 1998, I-3603, und vom 14. Dezember 2000, Dior u. a., C-300/98 und C-392/98, Slg. 2000, I-11307).

    Da das TRIPS-Übereinkommen von der Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten aufgrund einer geteilten Zuständigkeit geschlossen wurde, ist folglich der Gerichtshof, wenn er gemäß den Vorschriften des EG-Vertrags, insbesondere Art. 234 EG, angerufen wird, dafür zuständig, die in dieser Weise von der Gemeinschaft übernommenen Verpflichtungen zu bestimmen und hierzu die Vorschriften des TRIPS-Übereinkommens auszulegen (vgl. in diesem Sinne Urteil Dior u. a., Randnr. 33).

    Wie der Gerichtshof darüber hinaus bereits entschieden hat, unterliegen der Schutz der Rechte des geistigen Eigentums und die von den Gerichten hierzu getroffenen Maßnahmen nicht dem Gemeinschaftsrecht, soweit es sich um einen Bereich handelt, in dem die Gemeinschaft noch keine Rechtsvorschriften erlassen hat und der somit in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fällt; folglich gebietet es das Gemeinschaftsrecht nicht, schließt es aber auch nicht aus, dass die Rechtsordnung eines Mitgliedstaats dem Einzelnen das Recht zuerkennt, sich unmittelbar auf eine Bestimmung des TRIPS-Übereinkommens zu berufen, oder die Gerichte verpflichtet, diese Bestimmung von Amts wegen anzuwenden (vgl. Urteil Dior u. a., Randnr. 48).

    Wird dagegen festgestellt, dass eine Gemeinschaftsregelung in dem betreffenden Bereich besteht, findet das Gemeinschaftsrecht Anwendung, was die Verpflichtung umfasst, so weit wie möglich eine dem TRIPS-Übereinkommen entsprechende Auslegung vorzunehmen (vgl. in diesem Sinne Urteil Dior u. a., Randnr. 47), ohne dass der fraglichen Bestimmung des Übereinkommens jedoch eine unmittelbare Wirkung zuerkannt werden könnte (vgl. in diesem Sinne Urteil Dior u. a., Randnr. 44).

  • EuGH, 27.02.2024 - C-382/21

    EUIPO/ The KaiKai Company Jaeger Wichmann - Rechtsmittel - Geistiges Eigentum -

    Sie gehören daher grundsätzlich nicht zu den Vorschriften, an denen der Gerichtshof die Rechtmäßigkeit von Rechtsakten der Unionsorgane misst, und sind auch nicht geeignet, Rechte für den Einzelnen zu schaffen, auf die er sich nach dem Unionsrecht vor den Gerichten unmittelbar berufen kann (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. Dezember 2000, Dior u. a., C-300/98 und C-392/98, EU:C:2000:688, Rn. 43 bis 45, vom 16. November 2004, Anheuser-Busch, C-245/02, EU:C:2004:717, Rn. 54, und vom 28. September 2023, Changmao Biochemical Engineering/Kommission, C-123/21 P, EU:C:2023:708, Rn. 70 und 71).

    Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass die in bestimmten Artikeln der Pariser Verbandsübereinkunft, u. a. in ihrem Art. 4, aufgestellten Regeln in das TRIPS-Übereinkommen aufgenommen worden sind, das von der Union geschlossen wurde und integraler Bestandteil ihrer Rechtsordnung ist, so dass der Gerichtshof für die Auslegung dieser Regeln zuständig ist (vgl. entsprechend Urteile vom 14. Dezember 2000, Dior u. a., C-300/98 und C-392/98, EU:C:2000:688, Rn. 33 bis 35 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 2. September 2021, Republik Moldau, C-741/19, EU:C:2021:655, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 25.10.2007 - C-238/06

    Develey / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Dreidimensionale Marke -

    42 bis 48, vom 14. Dezember 2000, Dior u. a., C-300/98 und C-392/98, Slg. 2000, I-11307, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 18.01.2006 - C-459/03

    Kommission / Irland - Streitigkeit zwischen Irland und dem Vereinigten Königreich

  • EuGH, 06.07.2010 - C-428/08

    Monsanto kann die Vermarktung von argentinischem Sojamehl, das eine für diese

  • EuGH, 02.09.2021 - C-741/19

    République de Moldavie - Vorlage zur Vorabentscheidung - Vertrag über die

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.05.2014 - C-401/12

    Rat / Vereniging Milieudefensie und Stichting Stop Luchtverontreiniging Utrecht -

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.02.2008 - C-120/06

    FIAMM und FIAMM Technologies / Rat und Kommission - Rechtsmittel - WTO -

  • EuGH, 18.07.2013 - C-414/11

    Das Übereinkommen über die handelsbezogenen Aspekte der Rechte des geistigen

  • EuGH, 10.12.2009 - C-260/08

    Heko Industrieerzeugnisse - Zollkodex der Gemeinschaft - Art. 24 -

  • BPatG, 22.01.2002 - 33 W (pat) 133/00
  • EuGH, 30.09.2003 - C-93/02

    Biret International / Rat - Richtlijn 2003/109/EG - Status van langdurig

  • EuGH, 14.07.2022 - C-500/20

    ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft - Vorlage zur Vorabentscheidung -

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.01.2008 - C-402/05

    und Sicherheitspolitik - GENERALANWALT POIARES MADURO SCHLÄGT DEM GERICHTSHOF

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.03.2005 - C-244/03

    Frankreich / Parlament und Rat

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.06.2004 - C-245/02

    Anheuser-Busch

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2023 - C-382/21

    Generalanwältin Capeta: Eine internationale Übereinkunft, deren unmittelbare

  • EuGH, 28.09.2023 - C-123/21

    Changmao Biochemical Engineering / Kommission - Rechtsmittel - Dumping -

  • EuGH, 30.09.2003 - C-94/02

    Biret und Cie / Rat

  • EuGH, 02.05.2001 - C-307/99

    OGT Fruchthandelsgesellschaft

  • EuG, 11.05.2010 - T-237/08

    Abadía Retuerta / HABM (CUVÉE PALOMAR) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der

  • EuG, 11.01.2002 - T-174/00

    Biret International / Rat

  • EuG, 03.02.2005 - T-19/01

    Chiquita Brands u.a. / Kommission - Gemeinsame Marktorganisation - Bananen -

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.05.2003 - C-93/02

    DER GENERALANWALT SPRICHT SICH FÜR DIE ANERKENNUNG EINES AUF DIE VERLETZUNG VON

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.07.2010 - C-240/09

    Lesoochranárske zoskupenie - Umwelt - ?rhus-Übereinkommen -

  • EuG, 11.01.2002 - T-210/00

    Biret und Cie / Rat

  • EuGH, 13.09.2001 - C-89/99

    Schieving-Nijstad u.a.

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.09.2019 - C-175/18

    PTC Therapeutics International/ EMA

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.07.2020 - C-265/19

    Recorded Artists Actors Performers

  • EuG, 14.11.2002 - T-332/00

    Rica Foods / Kommission

  • EuG, 14.11.2002 - T-94/00

    Rica Foods / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.01.2010 - C-533/08

    TNT Express Nederland - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Zuständigkeit

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.05.2003 - C-94/02

    Biret und Cie / Rat

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2002 - C-491/01

    DER GENERALANWALT SCHLÄGT DEM GERICHTSHOF VOR, DIE RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.01.2007 - C-62/05

    Nordspedizionieri di Danielis Livio u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Erlass von

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.07.2008 - C-362/07

    Kip Europe u.a. - Tarifierung - Automatische Datenverarbeitungsmaschinen -

  • EuG, 29.03.2017 - T-638/15

    Alcohol Countermeasure Systems (International) / EUIPO - Lion Laboratories

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.01.2007 - C-431/05

    Merck Genéricos - Produtos Farmacêuticos - Abkommen zur Errichtung der

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.02.2001 - C-89/99

    Schieving-Nijstad u.a.

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.03.2010 - C-428/08

    Erstmals ist der Gerichtshof aufgerufen, die Reichweite der europäischen Regelung

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.02.2007 - C-335/05

    Rízení Letového Provozu - Steuerrecht - Harmonisierung der Rechtsvorschriften -

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2008 - C-376/07

    Kamino International Logistics - Tarifierung - LCD-Monitor

  • EuG, 05.09.2007 - T-295/05

    Document Security Systems / EZB - Währungsunion - Ausgabe von Euro-Banknoten -

  • EuG, 12.07.2001 - T-3/99

    Banatrading / Rat

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.04.2019 - C-688/17

    Bayer Pharma - Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges Eigentum - Patente -

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.01.2008 - C-415/05

    Al Barakaat International Foundation / Rat und Kommission

  • OLG Hamburg, 11.07.2002 - 3 U 17/02

    Zur Unterlassungsverfügung durch den Lizenzgeber in einer Sortenschutzsache

  • EuG, 12.07.2001 - T-2/99

    T. Port / Rat

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