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   EuGH, 14.12.2021 - C-490/20   

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EuGH, 14.12.2021 - C-490/20 (https://dejure.org/2021,49992)
EuGH, Entscheidung vom 14.12.2021 - C-490/20 (https://dejure.org/2021,49992)
EuGH, Entscheidung vom 14. Dezember 2021 - C-490/20 (https://dejure.org/2021,49992)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Stolichna obshtina, rayon "Pancharevo"

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - Art. 20 und 21 AEUV - Recht, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten - Im Aufnahmemitgliedstaat seiner Eltern geborenes Kind - Von diesem Mitgliedstaat ausgestellte Geburtsurkunde, in der ...

  • doev.de PDF

    V.M.A. - Anerkennung der Geburtsurkunde des Kindes eines gleichgeschlechtlichen Ehepaares

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - Art. 20 und 21 AEUV - Recht, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten - Im Aufnahmemitgliedstaat seiner Eltern geborenes Kind - Von diesem Mitgliedstaat ausgestellte Geburtsurkunde, in der ...

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Unionsbürgerschaft - Minderjähriges Kind, das Unionsbürger ist und dessen vom Aufnahmemitgliedstaat ausgestellte Geburtsurkunde zwei Personen gleichen Geschlechts als seine Eltern bezeichnet: Der Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit das Kind besitzt, ist ...

  • lto.de (Kurzinformation)

    Regenbogenfamilien: Geburtsurkunde mit zwei Müttern muss anerkannt werden

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Geburtsurkunde mit zwei Personen gleichen Geschlechts als Eltern?

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Gleichgeschlechtliche Elternschaft

  • arber-seminare.de (Kurzinformation)

    Abstammungsrecht - Gleichgeschlechtliche Elternschaft

  • haufe.de (Kurzinformation)

    EU-Mitgliedstaat muss Kind mit zwei Müttern in der Geburtsurkunde einen Pass ausstellen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    EU-Freizügigkeit für gleichgeschlechtliche Ehepaare mit Kind

Sonstiges (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2022, 675
  • MDR 2022, 103
  • FamRZ 2022, 281
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 05.06.2018 - C-673/16

    Der Begriff "Ehegatte" im Sinne der unionsrechtlichen Bestimmungen über die

    Auszug aus EuGH, 14.12.2021 - C-490/20
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs kann sich ein Staatsangehöriger eines Mitgliedstaats, der in seiner Eigenschaft als Unionsbürger von seinem Recht, sich in einem anderen Mitgliedstaat als seinem Herkunftsmitgliedstaat frei zu bewegen und aufzuhalten, Gebrauch gemacht hat, auf die mit dieser Eigenschaft verbundenen Rechte, insbesondere die in Art. 21 Abs. 1 AEUV vorgesehenen, berufen, und zwar gegebenenfalls auch gegenüber seinem Herkunftsmitgliedstaat (Urteil vom 5. Juni 2018, Coman u. a., C-673/16, EU:C:2018:385, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Es ist darauf hinzuweisen, dass zu den Rechten, die den Staatsangehörigen von Mitgliedstaaten in Art. 21 Abs. 1 AEUV gewährleistet werden, ihr Recht gehört, sowohl im Aufnahmemitgliedstaat als auch, wenn sie dorthin zurückkehren, in dem Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, ein normales Familienleben zu führen, indem sie dort mit ihren Familienangehörigen zusammenleben (Urteil vom 5. Juni 2018, Coman u. a., C-673/16, EU:C:2018:385, Rn. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Bei der Ausübung dieser Zuständigkeit müssen die Mitgliedstaaten jedoch das Unionsrecht und insbesondere die Bestimmungen des AEU-Vertrags über die jedem Unionsbürger zuerkannte Freiheit, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten zu bewegen und aufzuhalten, beachten und hierzu den in einem anderen Mitgliedstaat nach dessen Recht festgestellten Personenstand anerkennen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. Juni 2018, Coman u. a., C-673/16, EU:C:2018:385, Rn. 36 bis 38 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Folglich ist eine Berufung auf die öffentliche Ordnung nur möglich, wenn eine tatsächliche und hinreichend schwere Gefährdung vorliegt, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt (Urteil vom 5. Juni 2018, Coman u. a., C-673/16, EU:C:2018:385, Rn. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Diese Pflicht bedeutet nämlich nicht, dass der Mitgliedstaat, dessen Staatsangehöriger das Kind ist, in seinem nationalen Recht die Elternschaft von Personen gleichen Geschlechts vorsehen müsste oder das Abstammungsverhältnis zwischen dem Kind und den Personen, die in der von den Behörden des Aufnahmemitgliedstaats ausgestellten Geburtsurkunde als seine Eltern genannt sind, zu anderen Zwecken als der Ausübung der diesem Kind aus dem Unionsrecht erwachsenden Rechte anerkennen müsste (vgl. entsprechend Urteil vom 5. Juni 2018, Coman u. a., C-673/16, EU:C:2018:385, Rn. 45 und 46).

    Zu ergänzen ist, dass eine nationale Maßnahme, die geeignet ist, die Ausübung der Personenfreizügigkeit zu beschränken, nur dann gerechtfertigt sein kann, wenn sie mit den durch die Charta verbürgten Grundrechten vereinbar ist, deren Beachtung der Gerichtshof sichert (Urteil vom 5. Juni 2018, Coman u. a., C-673/16, EU:C:2018:385, Rn. 47).

    Außerdem ergibt sich, wie der Gerichtshof bereits festgestellt hat, aus dieser Rechtsprechung, dass die von einem homosexuellen Paar geführte Beziehung genauso unter die Begriffe "Privatleben" und "Familienleben" fallen kann wie die Beziehung eines sich in derselben Situation befindlichen verschiedengeschlechtlichen Paares (Urteil vom 5. Juni 2018, Coman u. a., C-673/16, EU:C:2018:385, Rn. 50 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Im Übrigen ist für den Fall, dass S.D.K.A. nach einer Überprüfung nicht die bulgarische Staatsangehörigkeit besitzen sollte, darauf hinzuweisen, dass K.D.K. und S.D.K.A. unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit und unabhängig davon, ob sie selbst Unionsbürger sind, von allen Mitgliedstaaten als Ehegatte bzw. Verwandte in gerader absteigender Linie im Sinne von Art. 2 Nr. 2 Buchst. a und c der Richtlinie 2004/38 und folglich als Familienangehörige von V.M.A. anzusehen sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. Juni 2018, Coman u. a., C-673/16, EU:C:2018:385, Rn. 36 und 51).

  • EuGH, 14.02.2008 - C-244/06

    FSK-Altersfreigabekennzeichen und freier Warenverkehr (Art. 28 EG)

    Auszug aus EuGH, 14.12.2021 - C-490/20
    Da Art. 24 der Charta ausweislich der Erläuterungen zur Charta der Grundrechte die wichtigsten Rechte des Kindes, die in dem von allen Mitgliedstaaten ratifizierten Übereinkommen über die Rechte des Kindes verankert sind, in das Unionsrecht integriert, ist bei der Auslegung dieses Artikels den Bestimmungen dieses Übereinkommens gebührend Rechnung zu tragen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. Februar 2008, Dynamic Medien, C-244/06, EU:C:2008:85, Rn. 39, und vom 11. März 2021, État belge [Rückkehr des Elternteils eines Minderjährigen], C-112/20, EU:C:2021:197, Rn. 37).
  • EuGH, 11.03.2021 - C-112/20

    Belgischer Staat (Retour du parent d'un mineur) - Vorlage zur Vorabentscheidung -

    Auszug aus EuGH, 14.12.2021 - C-490/20
    Da Art. 24 der Charta ausweislich der Erläuterungen zur Charta der Grundrechte die wichtigsten Rechte des Kindes, die in dem von allen Mitgliedstaaten ratifizierten Übereinkommen über die Rechte des Kindes verankert sind, in das Unionsrecht integriert, ist bei der Auslegung dieses Artikels den Bestimmungen dieses Übereinkommens gebührend Rechnung zu tragen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. Februar 2008, Dynamic Medien, C-244/06, EU:C:2008:85, Rn. 39, und vom 11. März 2021, État belge [Rückkehr des Elternteils eines Minderjährigen], C-112/20, EU:C:2021:197, Rn. 37).
  • EuGH, 13.09.2016 - C-165/14

    Das Unionsrecht gestattet es nicht, einem für einen minderjährigen Unionsbürger

    Auszug aus EuGH, 14.12.2021 - C-490/20
    V.M.A. und K.D.K. muss daher in Anwendung von Art. 21 AEUV und der Richtlinie 2004/38 als Eltern eines minderjährigen Unionsbürgers, für den sie tatsächlich sorgen, von allen Mitgliedstaaten das Recht zuerkannt werden, sich bei diesem aufzuhalten, wenn er sein Recht, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, ausübt (vgl. entsprechend Urteil vom 13. September 2016, Rendón Marín, C-165/14, EU:C:2016:675, Rn. 50 bis 52 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EGMR, 12.07.2001 - 25702/94

    Umfang einer an die Großen Kammer verwiesenen "Rechtssache" im Sinne des Art. 43

    Auszug aus EuGH, 14.12.2021 - C-490/20
    Aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte geht hervor, dass es sich bei der Frage, ob ein "Familienleben" besteht, um die tatsächliche Frage handelt, ob enge persönliche Bindungen wirklich und tatsächlich vorhanden sind, und dass das Zusammenleben eines Elternteils mit seinem Kind ein wesentliches Element des Familienlebens ist (EGMR, 12. Juli 2001, K. und T./Finnland, CE:ECHR:2001:0712JUD002570294, §§ 150 und 151).
  • EuGH, 14.10.2008 - C-353/06

    DEUTSCHLAND KANN SEINEN STAATSBÜRGERN NICHT DIE ANERKENNUNG DES NACHNAMENS

    Auszug aus EuGH, 14.12.2021 - C-490/20
    Denn der Gerichtshof hat bereits festgestellt, dass Art. 21 AEUV dem entgegensteht, dass die Behörden eines Mitgliedstaats es unter Anwendung ihres nationalen Rechts ablehnen, den Nachnamen eines Kindes anzuerkennen, der in einem anderen Mitgliedstaat bestimmt und eingetragen wurde, in dem dieses Kind geboren wurde und seitdem wohnt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. Oktober 2008, Grunkin und Paul, C-353/06, EU:C:2008:559, Rn. 39).
  • EuGH, 20.09.2001 - C-184/99

    STUDENTEN, DIE SICH IN EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT AUFHALTEN, MÜSSEN UNTER

    Auszug aus EuGH, 14.12.2021 - C-490/20
    Insoweit hat der Gerichtshof wiederholt ausgeführt, dass der Status eines Unionsbürgers dazu bestimmt ist, der grundlegende Status der Angehörigen der Mitgliedstaaten zu sein (Urteile vom 20. September 2001, Grzelczyk, C-184/99, EU:C:2001:458, Rn. 31, und vom 15. Juli 2021, A [Öffentliche Gesundheitsversorgung], C-535/19, EU:C:2021:595, Rn. 41).
  • EuGH, 03.07.2015 - C-215/15

    Gogova

    Auszug aus EuGH, 14.12.2021 - C-490/20
    Da mit den Vorlagefragen geklärt werden soll, ob die bulgarischen Behörden verpflichtet sind, für dieses Kind eine Geburtsurkunde auszustellen, und aus dem Vorabentscheidungsersuchen hervorgeht, dass eine solche Urkunde nach nationalem Recht erforderlich ist, um einen bulgarischen Reisepass erhalten zu können, kann eine rasch erfolgende Antwort des Gerichtshofs dazu beitragen, dass das Kind schneller über einen Reisepass verfügt (vgl. in diesem Sinne Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 3. Juli 2015, Gogova, C-215/15, nicht veröffentlicht, EU:C:2015:466, Rn. 12 bis 14).
  • EuGH, 12.03.2019 - C-221/17

    Tjebbes u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - Art. 20 AEUV

    Auszug aus EuGH, 14.12.2021 - C-490/20
    Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass die Festlegung der Voraussetzungen für den Erwerb und den Verlust der Staatsangehörigkeit nach dem Völkerrecht in die Zuständigkeit der einzelnen Mitgliedstaaten fällt und die betreffenden nationalen Vorschriften in Situationen, die unter das Unionsrecht fallen, dieses Recht beachten müssen (Urteile vom 2. März 2010, Rottmann, C-135/08, EU:C:2010:104, Rn. 39 und 41, sowie vom 12. März 2019, Tjebbes u. a., C-221/17, EU:C:2019:189, Rn. 30).
  • EuGH, 15.07.2021 - C-535/19

    Der Gerichtshof bestätigt das Recht wirtschaftlich nicht aktiver Unionsbürger,

    Auszug aus EuGH, 14.12.2021 - C-490/20
    Insoweit hat der Gerichtshof wiederholt ausgeführt, dass der Status eines Unionsbürgers dazu bestimmt ist, der grundlegende Status der Angehörigen der Mitgliedstaaten zu sein (Urteile vom 20. September 2001, Grzelczyk, C-184/99, EU:C:2001:458, Rn. 31, und vom 15. Juli 2021, A [Öffentliche Gesundheitsversorgung], C-535/19, EU:C:2021:595, Rn. 41).
  • EuGH, 02.03.2010 - C-135/08

    Die Rücknahme einer durch Täuschung erschlichenen Einbürgerung kann zur

  • EuGH, 02.10.2019 - C-93/18

    Bajratari - Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - Richtlinie

  • EuGH, 24.06.2022 - C-2/21

    Rzecznik Praw Obywatelskich - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 99 der

    In Anbetracht des Zusammenhangs zwischen der vorliegenden Rechtssache und derjenigen, in der das Urteil vom 14. Dezember 2021, Stolichna obshtina, rayon "Pancharevo" (C-490/20, EU:C:2021:1008), ergangen ist, ist das Verfahren in der vorliegenden Rechtssache durch Entscheidung des Präsidenten des Gerichtshofs vom 26. Januar 2021 bis zur Verkündung dieses Urteils ausgesetzt worden.

    Nach Verkündung des Urteils vom 14. Dezember 2021, Stolichna obshtina, rayon "Pancharevo" (C-490/20, EU:C:2021:1008), hat die Kanzlei des Gerichtshofs dem vorlegenden Gericht eine Kopie dieses Urteils übermittelt und es gebeten, der Kanzlei mitzuteilen, ob es das Vorabentscheidungsersuchen aufrechterhalten wolle.

    Insoweit hat der Gerichtshof wiederholt ausgeführt, dass der Status eines Unionsbürgers dazu bestimmt ist, der grundlegende Status der Angehörigen der Mitgliedstaaten zu sein (Urteil vom 14. Dezember 2021, Stolichna obshtina, rayon "Pancharevo", C-490/20, EU:C:2021:1008, Rn. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Auf diese Bestimmung und die zu ihrer Durchführung erlassenen Vorschriften können sich auch die Unionsbürger berufen, die im Aufnahmemitgliedstaat ihrer Eltern geboren wurden und nie von ihrem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch gemacht haben (Urteil vom 14. Dezember 2021, Stolichna obshtina, rayon "Pancharevo", C-490/20, EU:C:2021:1008, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Hierzu hat der Gerichtshof festgestellt, dass Art. 21 AEUV dem entgegensteht, dass die Behörden eines Mitgliedstaats es unter Anwendung ihres nationalen Rechts ablehnen, den Nachnamen eines Kindes anzuerkennen, der in einem anderen Mitgliedstaat bestimmt und eingetragen wurde, in dem dieses Kind geboren wurde und seitdem wohnt (Urteil vom 14. Dezember 2021, Stolichna obshtina, rayon "Pancharevo", C-490/20, EU:C:2021:1008, Rn. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Soweit das polnische Recht die Übertragung der Geburtsurkunde vor Ausstellung eines polnischen Personalausweises oder Reisepasses verlangt, kann sich dieser Mitgliedstaat somit nicht auf sein nationales Recht berufen, um die Ausstellung eines solchen Personalausweises oder Reisepasses für S.R.S. - D. zu verweigern (vgl. entsprechend Urteil vom 14. Dezember 2021, Stolichna obshtina, rayon "Pancharevo" , C-490/20, EU:C:2021:1008, Rn. 45).

    Ein solches Dokument - für sich allein oder in Verbindung mit anderen Dokumenten, gegebenenfalls einem vom Aufnahmemitgliedstaat des Kindes ausgestellten Dokument - muss es einem Kind, das sich in einer Situation wie der von S.R.S. - D. befindet, ermöglichen, sein in Art. 21 Abs. 1 AEUV gewährleistetes Recht, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, mit jeder seiner beiden Mütter auszuüben, deren Status als Elternteil dieses Kindes während eines Aufenthalts im Einklang mit der Richtlinie 2004/38 durch ihren Aufnahmemitgliedstaat festgestellt wurde (Urteil vom 14. Dezember 2021, Stolichna obshtina, rayon "Pancharevo", C-490/20, EU:C:2021:1008, Rn. 46).

    Es ist im Übrigen darauf hinzuweisen, dass zu den Rechten, die den Staatsangehörigen von Mitgliedstaaten in Art. 21 Abs. 1 AEUV gewährleistet werden, ihr Recht gehört, sowohl im Aufnahmemitgliedstaat als auch, wenn sie dorthin zurückkehren, in dem Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, ein normales Familienleben zu führen, indem sie dort mit ihren Familienangehörigen zusammenleben (Urteil vom 14. Dezember 2021, Stolichna obshtina, rayon "Pancharevo", C-490/20, EU:C:2021:1008, Rn. 47 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    K.S. und S.V.D. muss daher in Anwendung von Art. 21 AEUV als Eltern eines minderjährigen Unionsbürgers, für den sie tatsächlich sorgen, von allen Mitgliedstaaten das Recht zuerkannt werden, sich bei diesem aufzuhalten, wenn er sein Recht, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, ausübt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. Dezember 2021, Stolichna obshtina, rayon "Pancharevo", C-490/20, EU:C:2021:1008, Rn. 48).

    Die Pflicht eines Mitgliedstaats, einem Kind mit der Staatsangehörigkeit dieses Mitgliedstaats, das in einem anderen Mitgliedstaat geboren wurde und dessen von den Behörden dieses anderen Mitgliedstaats ausgestellte Geburtsurkunde zwei Personen gleichen Geschlechts als seine Eltern ausweist, einen Personalausweis oder einen Reisepass auszustellen und das Abstammungsverhältnis zwischen diesem Kind und jeder dieser beiden Personen im Rahmen der Ausübung seiner Rechte aus Art. 21 AEUV und den damit zusammenhängenden Sekundärrechtsakten anzuerkennen, bedeutet nicht, dass der Mitgliedstaat, dessen Staatsangehöriger das Kind ist, in seinem nationalen Recht die Elternschaft von Personen gleichen Geschlechts vorsehen müsste oder das Abstammungsverhältnis zwischen dem Kind und den Personen, die in der von den Behörden des Aufnahmemitgliedstaats ausgestellten Geburtsurkunde als seine Eltern genannt sind, zu anderen Zwecken als der Ausübung der diesem Kind aus dem Unionsrecht erwachsenden Rechte anerkennen müsste (Urteil vom 14. Dezember 2021, Stolichna obshtina, rayon "Pancharevo", C-490/20, EU:C:2021:1008, Rn. 56 und 57 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    Zu ergänzen ist, dass eine nationale Maßnahme, die geeignet ist, die Ausübung der Personenfreizügigkeit zu beschränken, nur dann gerechtfertigt sein kann, wenn sie mit den durch die Charta verbürgten Grundrechten vereinbar ist, deren Beachtung der Gerichtshof sichert (Urteil vom 14. Dezember 2021, Stolichna obshtina, rayon "Pancharevo", C-490/20, EU:C:2021:1008, Rn. 58 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Da außerdem Art. 24 der Charta ausweislich der Erläuterungen zur Charta der Grundrechte (ABl. 2007, C 303, S. 17) die wichtigsten Rechte des Kindes, die in dem von allen Mitgliedstaaten ratifizierten Übereinkommen über die Rechte des Kindes verankert sind, in das Unionsrecht integriert, ist bei der Auslegung dieses Artikels den Bestimmungen dieses Übereinkommens gebührend Rechnung zu tragen (Urteil vom 14. Dezember 2014, Stolichna obshtina, rayon "Pancharevo", C-490/20, EU:C:2021:1008, Rn. 63 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Unter diesen Umständen verstieße es gegen die dem Kind in den Art. 7 und 24 der Charta gewährleisteten Grundrechte, ihm die Beziehung zu einem seiner Elternteile im Rahmen der Ausübung seines Rechts, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, vorzuenthalten oder ihm die Ausübung dieses Rechts faktisch unmöglich zu machen oder übermäßig zu erschweren, weil seine Eltern gleichen Geschlechts sind (Urteil vom 14. Dezember 2021, Stolichna obshtina, rayon "Pancharevo", C-490/20, EU:C:2021:1008, Rn. 65).

  • EuGH, 21.06.2022 - C-817/19

    Fluggastdaten dürfen nur bei Terrorgefahr verarbeitet werden

    Hinzuzufügen ist, dass eine nationale Maßnahme, die geeignet ist, die Ausübung der Freizügigkeit zu behindern, nur dann gerechtfertigt sein kann, wenn sie mit den durch die Charta verbürgten Grundrechten vereinbar ist, deren Beachtung der Gerichtshof sichert (Urteil vom 14. Dezember 2021, Stolichna obshtina, rayon "Pancharevo", C-490/20, EU:C:2021:1008, Rn. 58 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 22.02.2024 - C-491/21

    Directia pentru Evidenta Persoanelor si Administrarea Bazelor de Date

    Zudem kann sich ein Staatsangehöriger eines Mitgliedstaats, der in seiner Eigenschaft als Unionsbürger von seinem Recht, sich in einem anderen Mitgliedstaat als seinem Herkunftsmitgliedstaat frei zu bewegen und aufzuhalten, Gebrauch gemacht hat, auf die mit dieser Eigenschaft verbundenen Rechte, insbesondere die in Art. 21 Abs. 1 AEUV vorgesehenen, berufen, und zwar gegebenenfalls auch gegenüber seinem Herkunftsmitgliedstaat (Urteil vom 14. Dezember 2021, Stolichna obshtina, rayon "Pancharevo", C-490/20, EU:C:2021:1008, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.04.2022 - 19 B 329/22

    Messen des Verlusts der deutschen Staatsangehörigkeit zugleich auch am Maßstab

    EuGH, Beschluss vom 15. März 2022 - C-85/21 - (WY gegen Steiermärkische Landesregierung), juris, Rn. 21, Urteile vom 14. Dezember 2021 - C-490/20 - ("Pancharevo"), NJW 2022, 675, juris, Rn. 38, vom 12. März 2019 - C-221/17 - (Tjebbes), NJW 2019, 1587, Rn. 30 (= juris, Rn. 79), und vom 2. März 2010 - C-135/08 - (Rottmann), StAZ 2010, 141, juris, Rn. 39 und 41 m. w. N.; vgl. auch Urteil vom 8. März 2011 - C-34/09 - (Ruiz Zambrano), NJW 2011, 2033, juris, Rn. 40; BVerwG, Urteil vom 11. November 2010, a. a. O., Rn. 20 f.; OVG NRW, Urteil vom 31. Mai 2016 - 19 A 2381/14 -, StAZ 2017, 241, juris, Rn. 119 (Optionsverlust).

    EuGH, Urteile vom 14. Dezember 2021, a. a. O., Rn. 38, vom 12. März 2019, a. a. O., Rn. 30, und vom 2. März 2010, a. a. O., Rn. 39 und 41 m. w. N.; vgl. auch Urteil vom 8. März 2011, a. a. O., Rn. 40; ebenso Neier, Der Kernbestandsschutz der Unionsbürgerschaft, Zürich 2019, S. 53 ff. m. w. N.

  • EuGH, 18.01.2022 - C-118/20

    Beim Widerruf einer Einbürgerungszusicherung muss, wenn er die Wiedererlangung

    Zweitens ist daran zu erinnern, dass die Festlegung der Voraussetzungen für den Erwerb und den Verlust der Staatsangehörigkeit nach dem Völkerrecht in die Zuständigkeit der einzelnen Mitgliedstaaten fällt und die betreffenden nationalen Vorschriften in Situationen, die unter das Unionsrecht fallen, dieses Recht beachten müssen (Urteil vom 14. Dezember 2021, V.œ.A., C-490/20, EU:C:2021:1008, Rn. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 08.03.2022 - C-391/20

    Boriss Cilevics u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 49 AEUV -

    43 Vgl. jüngst Urteil vom 14. Dezember 2021, Stolichna obshtina, rayon "Pancharevo" (C-490/20, EU:C:2021:1008, Rn. 54).

    60 Insoweit sei daran erinnert, dass nach ständiger Rechtsprechung "eine nationale Maßnahme, die geeignet ist, die Ausübung der Personenfreizügigkeit zu beschränken, nur dann gerechtfertigt sein kann, wenn sie mit den durch die Charta verbürgten Grundrechten vereinbar ist, deren Beachtung der Gerichtshof sichert" (vgl. jüngst Urteil vom 14. Dezember 2021, Stolichna obshtina, rayon "Pancharevo", C-490/20, EU:C:2021:1008, Rn. 58 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.04.2023 - C-491/21

    Directia pentru Evidenta Persoanelor si Administrarea Bazelor de Date - Vorlage

    15 Urteil vom 14. Dezember 2021, Stolichna obshtina, rayon "Pancharevo" (C-490/20, EU:C:2021:1008, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Vgl. u. a. Urteile vom 18. Juni 1991, ERT (C-260/89, EU:C:1991:254, Rn. 43), vom 14. Dezember 2021, Stolichna obshtina, rayon "Pancharevo" (C-490/20, EU:C:2021:1008, Rn. 58), und vom 21. Juni 2022, Ligue des droits humains (C-817/19, EU:C:2022:491, Rn. 275 und 281), sowie Beschluss vom 24. Juni 2022, Rzecznik Praw Obywatelskich (C-2/21, EU:C:2022:502, Rn. 46).

    19 Urteil vom 14. Dezember 2021, Stolichna obshtina, rayon "Pancharevo" (C-490/20, EU:C:2021:1008, Rn. 43).

  • EuGH, 21.12.2023 - C-261/22

    GN (Motif de refus fondé sur l'intérêt supérieur de l'enfant) - Vorlage zur

    Die Möglichkeit für einen Elternteil und sein Kind, zusammen zu sein, ist ein wesentliches Element des Familienlebens (Urteil vom 14. Dezember 2021, Stolichna obshtina, rayon "Pancharevo", C-490/20, EU:C:2021:1008, Rn. 61).
  • EuGH, 15.03.2022 - C-85/21

    Steiermärkische Landesregierung (Perte de nationalité avant l'adhésion de l'État

    Nach ständiger Rechtsprechung fällt zwar die Festlegung der Voraussetzungen für den Erwerb und den Verlust der Staatsangehörigkeit nach dem Völkerrecht in die Zuständigkeit der einzelnen Mitgliedstaaten, doch schließt die Tatsache, dass für ein Rechtsgebiet die Mitgliedstaaten zuständig sind, nicht aus, dass die betreffenden nationalen Vorschriften in Situationen, die unter das Unionsrecht fallen, dieses Recht beachten müssen (Urteile vom 2. März 2010, Rottmann, C-135/08, EU:C:2010:104, Rn. 39 und 41, sowie vom 14. Dezember 2021, Stolichna obshtina, rayon "Pancharevo", C-490/20, EU:C:2021:1008, Rn. 38).
  • VG Düsseldorf, 22.02.2022 - 8 L 679/21
    vgl. EuGH, Urteile vom 2. März 2020, Rottmann, C-135/08 - juris Rn. 39, 41 m.w.N.; vom 8. Juni 2017, Freitag, C-541/15 - juris Rn. 41f. und vom 14. Dezember 2021, V.M.A., C-490/20 - juris Rn. 38.

    vgl. EuGH, Urteile vom 2. März 2020, Rottmann, C-135/08 - juris Rn. 42, 45 m.w.N. und vom 14. Dezember 2021, V.M.A., C-490/20 - juris Rn. 38.

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.01.2024 - C-814/21

    Kommission/ Polen () und adhésion à un parti politique) - Vertragsverletzung

  • VG Düsseldorf, 24.10.2022 - 7 L 1783/22
  • OLG Celle, 23.01.2023 - 21 UF 171/19

    Anerkennung ausländischer Entscheidungen; Leihmutterschaft;

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.02.2022 - C-673/20

    Préfet du Gers und Institut National de la Statistique und des Études Économiques

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.01.2024 - C-808/21

    Kommission/ Tschechische Republik () und adhésion à un parti politique) -

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2023 - C-261/22

    Generalanwältin Capeta ist der Ansicht, dass die Vollstreckung eines gegen eine

  • VG Aachen, 27.10.2022 - 8 K 3635/19

    Verlustfeststellung; Zuständigkeit bei Haftfällen; Anhörung nur auf deutsch;

  • EGMR, 17.01.2023 - 40792/10

    FEDOTOVA AND OTHERS v. RUSSIA

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.01.2023 - C-689/21

    Udlændinge- og Integrationsministeriet (Perte de la nationalité danoise) -

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.06.2022 - C-459/20

    Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid (Mère thaïlandaise d'un enfant mineur

  • VG Berlin, 07.12.2022 - 3 K 392.22
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