Rechtsprechung
   EuGH, 15.01.1998 - C-125/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,5225
EuGH, 15.01.1998 - C-125/96 (https://dejure.org/1998,5225)
EuGH, Entscheidung vom 15.01.1998 - C-125/96 (https://dejure.org/1998,5225)
EuGH, Entscheidung vom 15. Januar 1998 - C-125/96 (https://dejure.org/1998,5225)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,5225) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Zusätzliche Abgabe für Milch - Fälligkeit - Artikel 15 Absatz 4 der Verordnung (EWG) Nr. 1546/88 - 'Gegebenenfalls geschuldeter Betrag'

  • EU-Kommission PDF

    Simon / Hauptzollamt Frankfurt am Main

    Verordnung Nr. 1546/88 der Kommission, Artikel 15 Absatz 4
    Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Milch und Milcherzeugnisse - Zusätzliche Abgabe für Milch - Wahl der Formel A - Gegebenenfalls geschuldeter Betrag der Abgabe - Begriff - Vom Milcherzeuger aufgrund einer tatsächlichen Überschreitung seiner Referenzmenge ...

  • EU-Kommission

    Simon / Hauptzollamt Frankfurt am Main

  • Europäischer Gerichtshof

    Simon

    Landwirtschaft

  • Wolters Kluwer

    Zusätzliche Abgabe für Milch; Gegebenenfalls objektiv geschuldeter Betrag bei Milcherzeugung; Gemeinsame Marktorganisation für Milch und Milcherzeugnisse

  • Judicialis

    Verordnung Nr. 1546/88/EWG Art. 15 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verordnung Nr. 1546/88/EWG Art. 15 Abs. 4
    Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Milch und Milcherzeugnisse - Zusätzliche Abgabe für Milch - Wahl der Formel A - Gegebenenfalls geschuldeter Betrag der Abgabe - Begriff - Vom Milcherzeuger aufgrund einer tatsächlichen Überschreitung seiner Referenzmenge ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Hessischen Finanzgerichts, Kassel - Auslegung der Verordnung (EWG) Nr. 1546/88 der Kommission mit den Durchführungsbestimmungen für die Zusatzabgabe nach Artikel 5c der Verordnung (EWG) Nr. 804/68 - Nachträgliche Festsetzung eines ...

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 14.07.1994 - C-352/92

    Milchwerke Köln/Wuppertal / Hauptzollamt Köln-Rheinau

    Auszug aus EuGH, 15.01.1998 - C-125/96
    13 Aus dem Vorlagebeschluß ergibt sich, daß das vorlegende Gericht das Urteil des Gerichtshofes vom 14. Juli 1994 in der Rechtssache C-352/92 (Milchwerke Köln/Wuppertal, Slg. 1994, I-3385) dahin auslegt, daß unter dem "geschuldeten Betrag" im Sinne des Artikels 15 Absatz 4 der Verordnung Nr. 1546/88 der Betrag zu verstehen sei, den der Erzeuger spätestens drei Monate nach Ablauf jedes Zwölfmonatszeitraums, also zum nächsten 30. Juni, objektiv schulde; folglich seien zu diesem Zeitpunkt auch die nachgeforderten Abgabebeträge fällig.

    20 Dagegen ist, wie der Gerichtshof in dem Urteil Milchwerke Köln/Wuppertal (Randnrn. 15 und 16) entschieden hat, ein Käufer von Milch nicht Schuldner der Zusatzabgabe und kann auch nicht etwa aufgrund von Artikel 15 Absatz 4 der Verordnung Nr. 1546/88, wonach die Käufer den bei jedem Erzeuger erhobenen Abgabenbetrag an die zuständige Stelle zu zahlen haben, zum Schuldner der Zusatzabgabe erklärt werden.

  • EuGH, 28.03.1996 - C-129/94

    Strafverfahren gegen Ruiz Bernáldez

    Auszug aus EuGH, 15.01.1998 - C-125/96
    Das Ersuchen eines nationalen Gerichts kann nur dann zurückgewiesen werden, wenn offensichtlich kein Zusammenhang zwischen der erbetenen Auslegung des Gemeinschaftsrechts und der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits besteht (Urteil vom 28. März 1996 in der Rechtssache C-129/94, Ruiz Bernáldez, Slg. 1996, I-1829, Randnr. 7).
  • EuGH, 30.11.1995 - C-134/94

    Esso Española / Comunidad Autónoma de Canarias

    Auszug aus EuGH, 15.01.1998 - C-125/96
    15 Insoweit genügt der Hinweis, daß der Gerichtshof nach ständiger Rechtsprechung grundsätzlich gehalten ist, über die vom vorlegenden Gericht gestellten Fragen zu befinden, wenn diese die Auslegung einer Bestimmung des Gemeinschaftsrechts betreffen (Urteile vom 30. November 1995 in der Rechtssache C-134/94, Esso Española, Slg. 1995, I-4223, und vom 5. Oktober 1995 in der Rechtssache C-125/94, Aprile, Slg. 1995, I-2919, Randnr. 17).
  • EuGH, 05.10.1995 - C-125/94

    Aprile / Amministrazione delle Finanze dello Stato

    Auszug aus EuGH, 15.01.1998 - C-125/96
    15 Insoweit genügt der Hinweis, daß der Gerichtshof nach ständiger Rechtsprechung grundsätzlich gehalten ist, über die vom vorlegenden Gericht gestellten Fragen zu befinden, wenn diese die Auslegung einer Bestimmung des Gemeinschaftsrechts betreffen (Urteile vom 30. November 1995 in der Rechtssache C-134/94, Esso Española, Slg. 1995, I-4223, und vom 5. Oktober 1995 in der Rechtssache C-125/94, Aprile, Slg. 1995, I-2919, Randnr. 17).
  • BFH, 14.12.1999 - VII R 9/99

    Milchgarantiemengenabgaben - Fälligkeit - Verzinsung

    Das Finanzgericht (FG) urteilte, nach der vom Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) eingeholten Vorabentscheidung vom 15. Januar 1998 Rs. C-125/96 (EuGHE 1998, I-145) ergebe sich der Fälligkeitszeitpunkt der Milchgarantiemengenabgabe aus dem Gemeinschaftsrecht.

    Der EuGH hat in dem vorgenannten Urteil in EuGHE 1998, I-145 in diesem Zusammenhang darauf abgestellt, der Milcherzeuger müsse den von ihm nach den einschlägigen Regelungen der VO Nr. 1546/88 geschuldeten Betrag spätestens an dem auf das Ende des letzten Milchwirtschaftsjahres folgenden 30. Juni entrichten, weil nur dann der Käufer seiner in der Vorschrift ausdrücklich geregelten Verpflichtung nachkommen könne, den objektiv geschuldeten Betrag der Abgabe zu diesem Zeitpunkt an die zuständige Stelle zu zahlen.

    Deshalb kann das Urteil in EuGHE 1998, I-145 nicht dahin verstanden werden, der EuGH habe über den Zinslauf der nach § 14 Abs. 1 Satz 2 MOG zu verzinsenden Milchgarantiemengenabgabe entscheiden wollen.

    Denn in diesem Zusammenhang ist der Gesichtspunkt der Gleichbehandlung aller Abgabeschuldner hinsichtlich ihrer finanziellen Belastung zu berücksichtigen, auf den der EuGH in dem vorgenannten Urteil in EuGHE 1998, I-145 hingewiesen hat.

  • BFH, 25.09.2003 - VII B 309/02

    Ausschluss der Saldierung auf Molkereiebene zwischen Erzeugern aus den alten und

    Hiernach darf ein Milcherzeuger, bei dem wegen einer unzutreffenden Berechnung ein zunächst nicht erhobener Teil des geschuldeten Abgabenbetrags nacherhoben wird, aus der verspäteten Zahlung keinen Vorteil ziehen (vgl. EuGH, Urteil vom 15. Januar 1998 Rs. C-125/96, EuGHE 1998, I-145 Rdnr. 29).
  • FG Hessen, 07.05.1998 - 7 K 424/98

    Zinsen; Milchreferenzmenge; Fälligkeit; Gemeinschaftsrecht; Bindungswirkung;

    Auf dieses Ersuchen hat der EuGH mit Urteil vom 15. Januar 1998 C-125/96, auf dessen Gründe sich der Senat bezieht, wie folgt erkannt:.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht