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   EuGH, 15.01.1998 - C-196/97 P   

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https://dejure.org/1998,3881
EuGH, 15.01.1998 - C-196/97 P (https://dejure.org/1998,3881)
EuGH, Entscheidung vom 15.01.1998 - C-196/97 P (https://dejure.org/1998,3881)
EuGH, Entscheidung vom 15. Januar 1998 - C-196/97 P (https://dejure.org/1998,3881)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel

  • Europäischer Gerichtshof

    Intertronic / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Intertronic / Kommission

    Verordnung Nr. 17 des Rates, Artikel 3
    Wettbewerb - Verwaltungsverfahren - Prüfung der Beschwerden - Begriff der Beschwerde im Sinne der Verordnung Nr. 17 - Beurteilung nach dem Ziel der Beschwerde

  • EU-Kommission

    Intertronic / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Wettbewerbswidrigkeit an Gewerbetreibende gerichteter Telefaxschreiben zu Werbezwecken; Rechtsmittel wegen Unterlassung der Kommission, gegen einen Mitgliedstaat ein Verfahren zur Feststellung einer Vertragsverletzung einzuleiten; Faxwerbung ohne vorherige Zustimmung des ...

  • Judicialis

    EG-Satzung Art. 49; ; EGV Art. 169

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    EG-Satzung Art. 49; EGV Art. 169
    Wettbewerb - Verwaltungsverfahren - Prüfung der Beschwerden - Begriff der Beschwerde im Sinne der Verordnung Nr. 17 - Beurteilung nach dem Ziel der Beschwerde; [Verordnung Nr. 17 des Rates, Artikel 3]

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen den Unzulässigkeitsbeschluß des Gerichts (Dritte Kammer) vom 19. Februar 1997 in der Rechtssache T-117/96 (Intertronic F. Cornelis/Kommission) - Zulässigkeit einer formal auf Artikel 3 der Verordnung Nr. 17 gestützten, in Wirklichkeit aber gegen die Weigerung, ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 2809
  • NVwZ 1998, 1058 (Ls.)
  • EuZW 1998, 219
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 14.02.1989 - 247/87

    Star Fruit / Kommission

    Auszug aus EuGH, 15.01.1998 - C-196/97
    Das Gericht wies daher die Klage als unzulässig ab, nachdem es in Randnummer 32 des angefochtenen Beschlusses darauf hingewiesen hatte, daß nach ständiger Rechtsprechung eine Untätigkeitsklage unzulässig sei, mit der eine natürliche oder juristische Person die Feststellung begehre, daß es die Kommission dadurch, daß sie gegen einen Mitgliedstaat kein Verfahren zur Feststellung einer Vertragsverletzung eingeleitet habe, unter Verletzung des Vertrages unterlassen habe, einen Beschluß zu fassen (vgl. z. B. Urteil vom 14. Februar 1989 in der Rechtssache C-247/87, Star Fruit/Kommission, Slg. 1989, 291).

    Aus Artikel 169 EG-Vertrag ergibt sich, wie das Gericht in Randnummer 32 des angefochtenen Beschlusses zu Recht festgestellt hat, daß die Kommission nicht verpflichtet ist, ein Verfahren nach dieser Vorschrift einzuleiten, sondern vielmehr insoweit über ein Ermessen verfügt, das ein Recht einzelner, von ihr eine Stellungnahme in einem bestimmten Sinn zu verlangen, ausschließt (vgl. u. a. Urteil Star Fruit/Kommission, a. a. O., Randnr. 11).

  • EuG, 19.02.1997 - T-117/96

    Intertronic F. Cornelis GmbH gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    Auszug aus EuGH, 15.01.1998 - C-196/97
    betreffend ein Rechtsmittel gegen den Beschluß des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (Dritte Kammer) vom 19. Februar 1997 in der Rechtssache T-117/96 (Intertronic/Kommission, Slg. 1997, II-141) wegen Aufhebung dieses Beschlusses, anderer Verfahrensbeteiligter: Kommission der Europäischen Gemeinschaften, vertreten durch Klaus Wiedner, Juristischer Dienst, als Bevollmächtigten, Zustellungsbevollmächtigter: Carlos Gómez de la Cruz, Juristischer Dienst, Centre Wagner, Luxemburg-Kirchberg, erläßt DER GERICHTSHOF (Erste Kammer).

    Die Intertronic F. Cornelis GmbH hat mit Rechtsmittelschrift, die am 21. Mai 1997 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, gemäß Artikel 49 der EG-Satzung des Gerichtshofes ein Rechtsmittel gegen den Beschluß des Gerichts vom 19. Februar 1997 in der Rechtssache T-117/96 (Intertronic/Kommission, Slg. 1997, II-141, nachstehend: angefochtener Beschluß) eingelegt, mit dem das Gericht die von der Rechtsmittelführerin gegen die Kommission erhobene Untätigkeitsklage als unzulässig abgewiesen hat.

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