Rechtsprechung
   EuGH, 15.01.2015 - C-30/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,99
EuGH, 15.01.2015 - C-30/14 (https://dejure.org/2015,99)
EuGH, Entscheidung vom 15.01.2015 - C-30/14 (https://dejure.org/2015,99)
EuGH, Entscheidung vom 15. Januar 2015 - C-30/14 (https://dejure.org/2015,99)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,99) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • webshoprecht.de

    Zur Zulässigkeit von Nutzungsbeschränkungen bei Datenbanken

  • Europäischer Gerichtshof

    Ryanair

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 96/9/EG - Rechtlicher Schutz von Datenbanken - Datenbank, die weder durch das Urheberrecht noch durch das Schutzrecht sui generis geschützt wird - Vertragliche Beschränkung der Rechte der Benutzer der Datenbank

  • Europäischer Gerichtshof

    Ryanair

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 96/9/EG - Rechtlicher Schutz von Datenbanken - Datenbank, die weder durch das Urheberrecht noch durch das Schutzrecht sui generis geschützt wird - Vertragliche Beschränkung der Rechte der Benutzer der Datenbank

  • JurPC

    Screen Scraping; Vertragliche Beschränkung der Nutzung einer Datenbank

  • Wolters Kluwer

    Vorlage zur Vorabentscheidung; Richtlinie 96/9/EG; Rechtlicher Schutz von Datenbanken; Datenbank, die weder durch das Urheberrecht noch durch das Schutzrecht sui generis geschützt wird; Vertragliche Beschränkung der Rechte der Benutzer der Datenbank

  • online-und-recht.de

    Anwendbarkeit der Europäischen Datenbank-Richtlinie

  • debier datenbank

    Ryanair / PR Aviation

    Art. 6 Abs. 1, 8, 15 Richtlinie 96/9/EG

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ryanair/PR Aviation

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Screen-Scraping und Europäische Datenbank-Richtlinie

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Fluglinie kann Screen Scraping per AGB verbieten

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Zur Reichweite der Europäischen Datenbank-Richtlinie

Besprechungen u.ä.

  • osborneclarke.com (Entscheidungsbesprechung)

    Besser keinen gesetzlichen Datenbankschutz? EuGH lässt vertragliche Beschränkungen von Datenbanknutzung zu, wenn die Datenbank nicht gesetzlich geschützt ist

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Ryanair

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 96/9/EG - Rechtlicher Schutz von Datenbanken - Datenbank, die weder durch das Urheberrecht noch durch das Schutzrecht sui generis geschützt wird - Vertragliche Beschränkung der Rechte der Benutzer der Datenbank

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 1231
  • GRUR 2015, 253
  • GRUR Int. 2015, 281
  • EuZW 2015, 396
  • MMR 2015, 189
  • K&R 2015, 179
  • ZUM 2015, 326
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 19.01.2010 - C-555/07

    DER GERICHTSHOF BEKRÄFTIGT DAS VERBOT DER DISKRIMINIERUNG WEGEN DES ALTERS UND

    Auszug aus EuGH, 15.01.2015 - C-30/14
    Vorab ist darauf hinzuweisen, dass eine Richtlinie nach ständiger Rechtsprechung nicht selbst Verpflichtungen für einen Einzelnen begründen kann, so dass ihm gegenüber eine Berufung auf die Richtlinie als solche nicht möglich ist (vgl. u. a. Urteile Faccini Dori, C-91/92, EU:C:1994:292, Rn. 20, Kücükdeveci, C-555/07, EU:C:2010:21, Rn. 46, und Dominguez, C-282/10, EU:C:2012:33, Rn. 37).

    Es entspricht ebenfalls ständiger Rechtsprechung, dass die nationalen Gerichte bei der Anwendung des innerstaatlichen Rechts dieses so weit wie möglich anhand des Wortlauts und des Zwecks der fraglichen Richtlinie auslegen müssen (vgl. insbesondere Urteile Pfeiffer u. a., C-397/01 bis C-403/01, EU:C:2004:584, Rn. 114, Kücükdeveci, EU:C:2010:21, Rn. 48, und Dominguez, EU:C:2012:33, Rn. 24).

  • EuGH, 24.01.2012 - C-282/10

    Die Richtlinie über Arbeitszeitgestaltung steht einer nationalen Regelung

    Auszug aus EuGH, 15.01.2015 - C-30/14
    Vorab ist darauf hinzuweisen, dass eine Richtlinie nach ständiger Rechtsprechung nicht selbst Verpflichtungen für einen Einzelnen begründen kann, so dass ihm gegenüber eine Berufung auf die Richtlinie als solche nicht möglich ist (vgl. u. a. Urteile Faccini Dori, C-91/92, EU:C:1994:292, Rn. 20, Kücükdeveci, C-555/07, EU:C:2010:21, Rn. 46, und Dominguez, C-282/10, EU:C:2012:33, Rn. 37).

    Es entspricht ebenfalls ständiger Rechtsprechung, dass die nationalen Gerichte bei der Anwendung des innerstaatlichen Rechts dieses so weit wie möglich anhand des Wortlauts und des Zwecks der fraglichen Richtlinie auslegen müssen (vgl. insbesondere Urteile Pfeiffer u. a., C-397/01 bis C-403/01, EU:C:2004:584, Rn. 114, Kücükdeveci, EU:C:2010:21, Rn. 48, und Dominguez, EU:C:2012:33, Rn. 24).

  • EuGH, 14.07.1994 - C-91/92

    Faccini Dori / Recreb

    Auszug aus EuGH, 15.01.2015 - C-30/14
    Vorab ist darauf hinzuweisen, dass eine Richtlinie nach ständiger Rechtsprechung nicht selbst Verpflichtungen für einen Einzelnen begründen kann, so dass ihm gegenüber eine Berufung auf die Richtlinie als solche nicht möglich ist (vgl. u. a. Urteile Faccini Dori, C-91/92, EU:C:1994:292, Rn. 20, Kücükdeveci, C-555/07, EU:C:2010:21, Rn. 46, und Dominguez, C-282/10, EU:C:2012:33, Rn. 37).
  • EuGH, 05.10.2004 - C-397/01

    BEI RETTUNGSSANITÄTERN, DIE BEI EINEM RETTUNGSDIENST TÄTIG SIND, DARF DIE

    Auszug aus EuGH, 15.01.2015 - C-30/14
    Es entspricht ebenfalls ständiger Rechtsprechung, dass die nationalen Gerichte bei der Anwendung des innerstaatlichen Rechts dieses so weit wie möglich anhand des Wortlauts und des Zwecks der fraglichen Richtlinie auslegen müssen (vgl. insbesondere Urteile Pfeiffer u. a., C-397/01 bis C-403/01, EU:C:2004:584, Rn. 114, Kücükdeveci, EU:C:2010:21, Rn. 48, und Dominguez, EU:C:2012:33, Rn. 24).
  • EuGH, 09.11.2004 - C-444/02

    Fixtures Marketing

    Auszug aus EuGH, 15.01.2015 - C-30/14
    Diese Bestimmung verleiht zwar, wie PR Aviation vorträgt, diesem Begriff eine weite, von Erwägungen formaler, technischer oder materieller Art freie Bedeutung (vgl. in diesem Sinne Urteil Fixtures Marketing, C-444/02, EU:C:2004:697, Rn. 20 bis 32), doch ist die in Art. 1 Abs. 2 der Richtlinie 96/9 enthaltene Definition nach ihrem eigenen Wortlaut "[i]m Sinne dieser Richtlinie" zu verstehen.
  • EuGH, 29.10.2015 - C-490/14

    Verlag Esterbauer - Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtlicher Schutz von

    Insoweit ist von vornherein daran zu erinnern, dass der Gerichtshof bereits entschieden hat, dass es dem vom Unionsgesetzgeber verfolgten Ziel entspricht, dem Begriff "Datenbank" im Sinne der Richtlinie 96/9 eine weite, von Erwägungen formaler, technischer oder materieller Art freie Bedeutung zu verleihen (vgl. Urteile Fixtures Marketing, C-444/02, EU:C:2004:697, Rn. 20, und Ryanair, C-30/14, EU:C:2015:10, Rn. 33).
  • EuGH, 07.07.2016 - C-46/15

    Ambisig - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - Richtlinie

    Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs eine Richtlinie zwar nicht selbst Verpflichtungen für einen Privaten begründen kann, so dass ihm gegenüber eine Berufung auf die Richtlinie als solche nicht möglich ist (vgl. insbesondere Urteile vom 24. Januar 2012, Dominguez, C-282/10, EU:C:2012:33, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 15. Januar 2015, Ryanair, C-30/14, EU:C:2015:10, Rn. 30), sich der Einzelne jedoch, wenn er sich nicht einem Privaten, sondern dem Staat gegenüber auf eine Richtlinie berufen kann, dies unabhängig davon tun kann, in welcher Eigenschaft der Staat handelt.
  • Generalanwalt beim EuGH, 04.03.2021 - C-521/19

    Tribunal Económico Administrativo Regional de Galicia

    4 Vgl. insbesondere Urteile vom 26. Februar 1986, Marshall (152/84, EU:C:1986:84, Rn. 48), vom 12. Mai 1987, Traen u. a. (372/85 bis 374/85, EU:C:1987:222, Rn. 24 bis 26), vom 14. Juli 1994, Faccini Dori (C 91/92, EU:C:1994:292, Rn. 20 bis 23), vom 7. Januar 2004, Wells (C 201/02, EU:C:2004:12, Rn. 56), vom 21. Oktober 2010, Accardo u. a. (C 227/09, EU:C:2010:624, Rn. 45), vom 24. Januar 2012, Dominguez (C 282/10, EU:C:2012:33, Rn. 37), und vom 15. Januar 2015, Ryanair (C 30/14, EU:C:2015:10, Rn. 30).
  • Generalanwalt beim EuGH, 21.09.2016 - C-491/15

    Typke / Kommission - Rechtsmittel - Zugang zu Dokumenten der Organe - Verordnung

    In Art. 7 heißt es: "Die Mitgliedstaaten sehen für den Hersteller einer Datenbank, bei der für die Beschaffung, die Überprüfung oder die Darstellung ihres Inhalts eine in qualitativer oder quantitativer Hinsicht wesentliche Investition erforderlich ist, das Recht vor, die Entnahme und/oder die Weiterverwendung der Gesamtheit oder eines in qualitativer oder quantitativer Hinsicht wesentlichen Teils des Inhalts dieser Datenbank zu untersagen." Vgl. insbesondere Urteile vom 9. November 2004, Fixtures Marketing (C-338/02, EU:C:2004:696, Rn. 19 ff.), vom 15. Januar 2015, Ryanair (C-30/14, EU:C:2015:10, Rn. 34), und vom 19. Dezember 2013, 1nnoweb (C-202/12, EU:C:2013:850, Rn. 36).
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.04.2015 - C-71/14

    East Sussex County Council - Umwelt - Übereinkommen von Aarhus - Richtlinie

    70 - Zur Pflicht, das nationale Recht in Einklang mit dem Unionsrecht anzuwenden und auszulegen, vgl. z. B. Urteile Ryanair (C-30/14, EU:C:2015:10, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung) und Dominguez (C-282/10, EU:C:2012:33, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht