Rechtsprechung
EuGH, 15.02.2017 - C-1/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Europäischer Gerichtshof
Abanca Corporación Bancaria
(fremdsprachig)
Sonstiges (3)
- Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)
Abanca Corporación Bancaria
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
- EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)
Vorabentscheidungsersuchen
Wird zitiert von ... (4)
- Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2016 - C-154/15
Nach Ansicht von Generalanwalt Mengozzi ist die zeitliche Beschränkung der …
3 - Wie die Flut von Vorlagen zur Vorabentscheidung zu diesem Thema zeigt, mit denen der Gerichtshof in letzter Zeit befasst wurde: Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. April 2016, Sales Sinués und Drame Ba (C-381/14 und C-385/14, EU:C:2016:252), sowie die anhängigen Rechtssachen C-349/15, C-381/15, C-431/15, C-525/15, C-554/14, C-1/16 und C-34/16. - OLG Frankfurt, 14.10.1976 - 16 U 68/75
Technische Wertminderung; Ersatzpflicht; Schönheitsfehler infolge …
Die überwiegende einschlägige Rechtsprechung zur Ersatzfähigkeit der Lackierungskosten geht eher noch einen Schritt weiter: Sie verwehrt dem Betroffenen die Abrechnung einer Ganzlackierung mit der Begründung, daß es bei einer Teil-Neulackierung dank der modernen Lackierungstechnik erst gar nicht zu den befürchteten Farbabweichungen komme, und zwar nicht einmal bei Metallic-Lacken: vgl. die unter ES Kfz-Schaden C-1/16 genannten Entscheidungen. - OLG Celle, 13.06.1968 - 5 U 5/68
Kostentragung bei verschiedenen Reparaturmaßnahmen durch den Geschädigten
Zur Frage ausreichender Teil-Lackierung bei Metalleffekt-Lacken vgl. im übrigen die spätere Rechtsprechung: ES Kfz-Schaden C-1/16. - OLG Düsseldorf, 15.10.1964 - 1 U 356/63
Gesamtlackierung; Unfallwagen; Unfallschaden; Unverhältnismäßigkeit
In Konsequenz der in der Folgezeit immer weiter verfeinerten Lackierungstechnik tendiert die spätere Rechtsprechung eher zur schadensersatzrechtlichen Anerkennung lediglich von Teillackierungen; vgl. ES Kfz-Schaden C-1/16 mit weiteren Hinweisen.