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   EuGH, 15.03.2001 - C-147/00   

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https://dejure.org/2001,717
EuGH, 15.03.2001 - C-147/00 (https://dejure.org/2001,717)
EuGH, Entscheidung vom 15.03.2001 - C-147/00 (https://dejure.org/2001,717)
EuGH, Entscheidung vom 15. März 2001 - C-147/00 (https://dejure.org/2001,717)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Qualität der Badegewässer - Mangelhafte Anwendung der Richtlinie 76/160/EWG

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Frankreich

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Frankreich

    Artikel 226 EG
    1. Vertragsverletzungsverfahren - Prüfung der Begründetheit durch den Gerichtshof - Maßgebliche Sachlage - Sachlage bei Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist

  • EU-Kommission

    Kommission / Frankreich

  • Wolters Kluwer

    Erforderlichkeit von Maßnahmen zur Sicherung der Qualität von Badegewässern; Festgelegte Grenzwerte für die Qualität von Badegewässern ; Mangelhafte Anwendung der Richtlinie 76/160/EWG; Erforderlichkeit der Durchführung von Probenahmen für gesamtkoliforme Bakterien

  • Judicialis

    Richtlinie Nr. 76/160/EWG Art. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Richtlinie Nr. 76/160/EWG Art. 6
    1. Vertragsverletzungsverfahren - Prüfung der Begründetheit durch den Gerichtshof - Maßgebliche Sachlage - Sachlage bei Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist; [Artikel 226 EG] 2. Vertragsverletzungsverfahren - Nachweis der Vertragsverletzung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    OVertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Versäumnis, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um der Richtlinie 76/160/EWG des Rates über die Qualität der Badegewässer nachzukommen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (65)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 30.11.2000 - C-384/99

    Kommission / Belgien

    Auszug aus EuGH, 15.03.2001 - C-147/00
    Nach ständiger Rechtsprechung ist das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lage zu beurteilen, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde; später eingetretene Veränderungen können vom Gerichtshof nicht berücksichtigt werden (vgl. u. a. Urteil vom 30. November 2000 in der Rechtssache C-384/99, Kommission/Belgien, Slg. 2000, I-10633, Randnr. 16).
  • EuGH, 16.11.2000 - C-214/98

    Kommission / Griechenland

    Auszug aus EuGH, 15.03.2001 - C-147/00
    Im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens nach Artikel 226 EG ist es ebenfalls nach ständiger Rechtsprechung Sache der Kommission, das Vorliegen der behaupteten Vertragsverletzung nachzuweisen, wobei sie sich nicht auf Vermutungen stützen kann (vgl. Urteil vom 16. November 2000 in der Rechtssache C-214/98, Kommission/Griechenland, Slg. 2000, I-9601, Randnr. 42).
  • Generalanwalt beim EuGH, 31.01.2002 - C-60/01

    Kommission / Frankreich

    Dies unterscheidet den vorliegenden Sachverhalt von den Konstellationen, die den Urteilen Kommission/Frankreich(35) und Kommission/Italien(36) zugrunde lagen.

    15: - Ständige Rechtsprechung vgl. z. B. Urteil Kommission/Italien, zitiert in Fußnote 11, Randnr. 23.16: - Vgl. Urteile vom 15. März 2001 in der Rechtssache C-147/00 (Kommission/Frankreich, Slg. 2001, I-2387; Randnr. 27) und vom 16. November 2000 in der Rechtssache C-214/98 (Kommission/Griechenland, Slg. 2000, I-9601, Randnr. 42).

    21: - Vgl. Urteil vom 24. November 1982 in der Rechtssache 249/81 (Kommission/Irland, Slg. 1982, 4005, Randnr. 15) "Buy Irish" und Schlussanträge des Generalanwalts Lenz vom 9. Juli 1997 in der Rechtssache C-265/95 (Kommission/Frankreich, Slg. 1997, I-6959, 6961, Nr. 9) 22: - Urteil vom 9. Dezember 1997 (Kommission/Frankreich, Slg. 1997, I-6959).

    23: - Urteil Kommission/Frankreich, zitiert in Fußnote 22, Randnr. 32.24: - Urteil Kommission/Frankreich, zitiert in Fußnote 22, Randnrn.

    Vgl. dazu Urteil vom 8. März 2001 in der Rechtssache C-266/99 (Kommission/Frankreich, Slg. 2001, I-1981, Randnrn.

  • EuGH, 04.10.2012 - C-75/11

    Kommission / Österreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

    Später eingetretene Veränderungen können vom Gerichtshof nicht berücksichtigt werden (vgl. u. a. Urteile vom 15. März 2001, Kommission/Frankreich, C-147/00, Slg. 2001, I-2387, Randnr. 26, vom 4. Juli 2002, Kommission/Griechenland, C-173/01, Slg. 2002, I-6129, Randnr. 7, und vom 19. Juli 2012, Kommission/Italien, C-565/10, Randnr. 22).
  • EuGH, 10.04.2003 - C-114/02

    Kommission / Frankreich

    Insoweit ist daran zu erinnern, dass nach ständiger Rechtsprechung das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lage zu beurteilen ist, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde (u. a. Urteile vom 15. März 2001 in der Rechtssache C-147/00, Kommission/Frankreich, Slg. 2001, I-2387, Randnr. 26, und vom 4. Juli 2002 in der Rechtssache C-173/01, Kommission/Griechenland, Slg. 2002, I-6129, Randnr. 7).

    Außerdem entspricht es ebenfalls ständiger Rechtsprechung, dass sich ein Mitgliedstaat nicht auf Bestimmungen, Übungen oder Umstände seiner internen Rechtsordnung berufen kann, um die Nichteinhaltung der in einer Richtlinie festgelegten Verpflichtungen und Fristen zu rechtfertigen (u. a. Urteile vom 8. März 2001 in der Rechtssache C-276/98, Kommission/Portugal, Slg. 2001, I-1699, Randnr. 20, und vom 26. September 2002 in der Rechtssache C-351/01, Kommission/Frankreich, Slg. 2002, I-8101, Randnr. 9).

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