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   EuGH, 15.03.2012 - C-340/10   

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EuGH, 15.03.2012 - C-340/10 (https://dejure.org/2012,31761)
EuGH, Entscheidung vom 15.03.2012 - C-340/10 (https://dejure.org/2012,31761)
EuGH, Entscheidung vom 15. März 2012 - C-340/10 (https://dejure.org/2012,31761)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 92/43/EWG - Art. 4 Abs. 1 und Art. 12 Abs. 1 - Nicht fristgerechte Aufnahme des Gebiets des Paralimni-Sees als Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung - Schutzsystem für die Art Natrix natrix cypriaca (zyprische ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Zypern

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 92/43/EWG - Art. 4 Abs. 1 und Art. 12 Abs. 1 - Nicht fristgerechte Aufnahme des Gebiets des Paralimni-Sees als Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung - Schutzsystem für die Art Natrix natrix cypriaca (zyprische ...

  • EU-Kommission

    Kommission / Zypern

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 92/43/EWG - Art. 4 Abs. 1 und Art. 12 Abs. 1 - Nicht fristgerechte Aufnahme des Gebiets des Paralimni-Sees als Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung - Schutzsystem für die Art Natrix natrix cypriaca (zyprische ...

  • Wolters Kluwer

    Unzureichender Schutz der zyprischen Ringelnatter durch Duldung von Motocrossrennen und übermäßiger Wasserentnahme; Vertragsverletzungsverfahren der Kommission gegen die Republik Zypern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unzureichender Schutz der zyprischen Ringelnatter durch Duldung von Motocrossrennen und übermäßiger Wasserentnahme; Vertragsverletzungsverfahren der Kommission gegen die Republik Zypern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage, eingereicht am 29. Juni 2010 - Europäische Kommission/Republik Zypern

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß gegen die Art. 4 Abs. 1 und 12 Abs. 1 der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (ABl. L 206, S. 7) - Versäumnis, den Paralimni ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 11.01.2007 - C-183/05

    Kommission / Irland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Auszug aus EuGH, 15.03.2012 - C-340/10
    Da das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Situation zu beurteilen ist, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist befand, und später eingetretene Veränderungen vom Gerichtshof nicht berücksichtigt werden können (vgl. u. a. Urteile vom 11. Januar 2007, Kommission/Irland, C-183/05, Slg. 2007, I-137, Randnr. 17, und vom 11. November 2010, Kommission/Italien, C-164/09, Randnr. 19), ist die Klage der Kommission hinsichtlich dieser Rüge begründet.

    In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass es nach ständiger Rechtsprechung im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens Sache der Kommission ist, das Vorliegen der behaupteten Vertragsverletzung nachzuweisen und dem Gerichtshof die erforderlichen Anhaltspunkte zu liefern, die es diesem ermöglichen, das Vorliegen der Vertragsverletzung zu prüfen, ohne dass sich die Kommission hierfür auf irgendeine Vermutung stützen kann (vgl. u. a. Urteile Kommission/Irland, Randnr. 39, und vom 22. September 2011, Kommission/Spanien, C-90/10, Randnr. 25).

    Die Umsetzung dieser Bestimmung erlegt den Mitgliedstaaten nicht nur die Schaffung eines vollständigen gesetzlichen Rahmens auf, sondern auch die Durchführung konkreter besonderer Schutzmaßnahmen (Urteil Kommission/Irland, Randnr. 29).

    Desgleichen setzt das strenge Schutzsystem den Erlass kohärenter und koordinierter vorbeugender Maßnahmen voraus (Urteile vom 16. März 2006, Kommission/Griechenland, C-518/04, Randnr. 16, und Kommission/Irland, Randnr. 30).

  • EuGH, 14.09.2006 - C-244/05

    Bund Naturschutz in Bayern u.a. - Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der

    Auszug aus EuGH, 15.03.2012 - C-340/10
    Mit ihrer Klage beantragt die Europäische Kommission die Feststellung, dass die Republik Zypern dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (ABl. L 206, S. 7) in der durch die Richtlinie 2006/105/EG des Rates vom 20. November 2006 (ABl. L 363, S. 368) geänderten Fassung (im Folgenden: Habitat-Richtlinie), aus der Habitat-Richtlinie in ihrer Auslegung durch die Urteile vom 13. Januar 2005, Dragaggi u. a. (C-117/03, Slg. 2005, I-167), und vom 14. September 2006, Bund Naturschutz in Bayern u. a. (C-244/05, Slg. 2006, I-8445), sowie aus Art. 12 Abs. 1 dieser Richtlinie verstoßen hat, dass sie.

    Dies gilt insbesondere dann, wenn ein Eingriff die Fläche eines Gebiets wesentlich verringern oder zum Aussterben von in diesem Gebiet vorkommenden prioritären Arten führen oder aber die Zerstörung des Gebiets oder die Beseitigung seiner repräsentativen Merkmale zur Folge haben könnte (vgl. Urteil Bund Naturschutz in Bayern u. a., Randnrn.

    Andernfalls bestünde nämlich die Gefahr einer Verfälschung des Entscheidungsprozesses auf der Ebene der Europäischen Union, der nicht nur auf der Integrität der von den Mitgliedstaaten gemeldeten Gebiete aufbaut, sondern auch durch ökologische Vergleiche zwischen den verschiedenen von den Mitgliedstaaten vorgeschlagenen Gebieten gekennzeichnet ist, und die Kommission wäre nicht mehr in der Lage, ihre Aufgaben in dem in Rede stehenden Bereich zu erfüllen, nämlich insbesondere die Liste der Gebiete festzulegen, die im Hinblick auf die Errichtung eines kohärenten europäischen ökologischen Netzes besonderer Schutzgebiete als Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung ausgewählt werden (vgl. Urteil Bund Naturschutz in Bayern u. a., Randnrn.

  • EuGH, 13.01.2005 - C-117/03

    DIE IN DER RICHTLINIE ZUR ERHALTUNG DER NATÜRLICHEN LEBENSRÄUME ENTHALTENE

    Auszug aus EuGH, 15.03.2012 - C-340/10
    Mit ihrer Klage beantragt die Europäische Kommission die Feststellung, dass die Republik Zypern dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (ABl. L 206, S. 7) in der durch die Richtlinie 2006/105/EG des Rates vom 20. November 2006 (ABl. L 363, S. 368) geänderten Fassung (im Folgenden: Habitat-Richtlinie), aus der Habitat-Richtlinie in ihrer Auslegung durch die Urteile vom 13. Januar 2005, Dragaggi u. a. (C-117/03, Slg. 2005, I-167), und vom 14. September 2006, Bund Naturschutz in Bayern u. a. (C-244/05, Slg. 2006, I-8445), sowie aus Art. 12 Abs. 1 dieser Richtlinie verstoßen hat, dass sie.

    Es ist daran zu erinnern, dass die Mitgliedstaaten in Bezug auf die Gebiete, die als Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung bestimmt werden könnten und die in den der Kommission zugeleiteten nationalen Listen aufgeführt sind, insbesondere solche, die prioritäre natürliche Lebensraumtypen oder prioritäre Arten beherbergen, nach der Habitat-Richtlinie verpflichtet sind, Schutzmaßnahmen zu ergreifen, die im Hinblick auf das mit der Richtlinie verfolgte Erhaltungsziel geeignet sind, die erhebliche ökologische Bedeutung, die diesen Gebieten auf nationaler Ebene zukommt, zu wahren (vgl. Urteil Dragaggi u. a., Randnr. 30).

  • EuGH, 09.06.2011 - C-383/09

    Frankreich hat bis 2008 keine ausreichenden Maßnahmen zum Schutz des Feldhamsters

    Auszug aus EuGH, 15.03.2012 - C-340/10
    Ein solches strenges Schutzsystem muss also imstande sein, tatsächlich alle absichtlichen Formen des Fangs oder der Tötung von aus der Natur entnommenen Exemplaren der in Anhang IV Buchst. a der Habitat-Richtlinie genannten Tierarten, jede absichtliche Störung dieser Arten, insbesondere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten, jede absichtliche Zerstörung oder Entnahme von Eiern aus der Natur und jede Beschädigung oder Vernichtung der Fortpflanzungs- oder Ruhestätten dieser Arten zu verhindern (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. Juni 2011, Kommission/Frankreich, C-383/09, Slg. 2011, I-4869).
  • EuGH, 16.03.2006 - C-518/04

    Kommission / Griechenland

    Auszug aus EuGH, 15.03.2012 - C-340/10
    Desgleichen setzt das strenge Schutzsystem den Erlass kohärenter und koordinierter vorbeugender Maßnahmen voraus (Urteile vom 16. März 2006, Kommission/Griechenland, C-518/04, Randnr. 16, und Kommission/Irland, Randnr. 30).
  • EuGH, 22.09.2011 - C-90/10

    Kommission / Spanien

    Auszug aus EuGH, 15.03.2012 - C-340/10
    In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass es nach ständiger Rechtsprechung im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens Sache der Kommission ist, das Vorliegen der behaupteten Vertragsverletzung nachzuweisen und dem Gerichtshof die erforderlichen Anhaltspunkte zu liefern, die es diesem ermöglichen, das Vorliegen der Vertragsverletzung zu prüfen, ohne dass sich die Kommission hierfür auf irgendeine Vermutung stützen kann (vgl. u. a. Urteile Kommission/Irland, Randnr. 39, und vom 22. September 2011, Kommission/Spanien, C-90/10, Randnr. 25).
  • EuGH, 11.11.2010 - C-164/09

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 15.03.2012 - C-340/10
    Da das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Situation zu beurteilen ist, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist befand, und später eingetretene Veränderungen vom Gerichtshof nicht berücksichtigt werden können (vgl. u. a. Urteile vom 11. Januar 2007, Kommission/Irland, C-183/05, Slg. 2007, I-137, Randnr. 17, und vom 11. November 2010, Kommission/Italien, C-164/09, Randnr. 19), ist die Klage der Kommission hinsichtlich dieser Rüge begründet.
  • EuGH, 10.05.2001 - C-152/98

    Kommission / Niederlande

    Auszug aus EuGH, 15.03.2012 - C-340/10
    Daher kann die Klage nicht auf andere als die im Vorverfahren erhobenen Rügen gestützt werden (vgl. u. a. Urteil vom 10. Mai 2001, Kommission/Niederlande, C-152/98, Slg. 2001, I-3463, Randnr. 23).
  • EuGH, 04.02.1988 - 113/86

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 15.03.2012 - C-340/10
    Zwar können auch Tatsachen, die nach Abgabe der mit Gründen versehenen Stellungnahme eingetreten sind, aber von derselben Art sind wie die, die in dieser Stellungnahme erwähnt waren, und demselben Verhalten zugrunde liegen, im Rahmen einer Vertragsverletzungsklage berücksichtigt werden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 22. März 1983, Kommission/Frankreich, 42/82, Slg. 1983, 1013, Randnr. 20, und vom 4. Februar 1988, Kommission/Italien, 113/86, Slg. 1988, 607, Randnr. 11), das ist jedoch bei dem Betreiben eines Schießplatzes nicht der Fall, wenn die Wasserentnahme, die bauliche Entwicklung, die Ausschachtungsarbeiten oder das Organisieren von Motocrossrennen den Vergleichsmaßstab bilden.
  • EuGH, 22.03.1983 - 42/82

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 15.03.2012 - C-340/10
    Zwar können auch Tatsachen, die nach Abgabe der mit Gründen versehenen Stellungnahme eingetreten sind, aber von derselben Art sind wie die, die in dieser Stellungnahme erwähnt waren, und demselben Verhalten zugrunde liegen, im Rahmen einer Vertragsverletzungsklage berücksichtigt werden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 22. März 1983, Kommission/Frankreich, 42/82, Slg. 1983, 1013, Randnr. 20, und vom 4. Februar 1988, Kommission/Italien, 113/86, Slg. 1988, 607, Randnr. 11), das ist jedoch bei dem Betreiben eines Schießplatzes nicht der Fall, wenn die Wasserentnahme, die bauliche Entwicklung, die Ausschachtungsarbeiten oder das Organisieren von Motocrossrennen den Vergleichsmaßstab bilden.
  • BVerwG, 28.04.2016 - 9 A 9.15

    Planfeststellung; Planfeststellungsbeschluss; Bestandskraft; Verfahrensfehler;

    Insbesondere ergibt sich nichts Neues aus der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 15. März 2012 - C-340/10 [ECLI:EU:C:2012:143], zyprische Ringelnatter -.
  • OVG Niedersachsen, 27.08.2019 - 7 KS 24/17

    Planfeststellungsbeschluss für die Ortsumgehung Wunstorf

    Die Mitgliedstaaten sind in Bezug auf die Gebiete, die als Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung bestimmt werden könnten und die in den der Kommission zugeleiteten nationalen Listen aufgeführt sind, insbesondere solche, die prioritäre natürliche Lebensraumtypen oder prioritäre Arten beherbergen, jedoch verpflichtet, Schutzmaßnahmen zu ergreifen, die im Hinblick auf das mit der Richtlinie verfolgte Erhaltungsziel geeignet sind, die erhebliche ökologische Bedeutung, die diesen Gebieten auf nationaler Ebene zukommt, zu wahren (vgl. EuGH, Urteil vom 15.03.2012 - C-340/10 -, juris; EuGH, Urteil vom 13.01.2005 - C-117/03 -, juris).
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2020 - C-473/19

    Föreningen Skydda Skogen - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie 2009/147/EG -

    21 Urteile vom 9. Juni 2011, Kommission/Frankreich (Feldhamster) (C-383/09, EU:C:2011:369, Rn. 19 bis 21), vom 15. März 2012, Kommission/Zypern (zyprische Ringelnatter) (C-340/10, EU:C:2012:143, Rn. 60 bis 62), vom 17. April 2018, Kommission/Polen (Wald von Bia?‚owie?¼a) (C-441/17, EU:C:2018:255, Rn. 231), und vom 2. Juli 2020, Magistrat der Stadt Wien (Feldhamster) (C-477/19, EU:C:2020:517, Rn. 20).

    54 Urteil vom 15. März 2012, Kommission/Zypern ( Natrix natrix cypriaca ) (C-340/10, EU:C:2012:143, Rn. 16 und 18 sowie 63 bis 65).

  • EuGH, 04.09.2014 - C-211/13

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 63 AEUV

    Daher kann die Klage nicht auf andere als die im Vorverfahren erhobenen Rügen gestützt werden (vgl. u. a. Urteile Kommission/Niederlande, C-152/98, EU:C:2001:255, Rn. 23, und Kommission/Zypern, C-340/10, EU:C:2012:143, Rn. 21).
  • EuGH, 11.09.2012 - C-43/10

    Die Bewässerung und die Trinkwasserversorgung sind überwiegende öffentliche

    Denn die Mitgliedstaaten sind nach dieser Richtlinie verpflichtet, Schutzmaßnahmen zu ergreifen, die im Hinblick auf das mit der Richtlinie verfolgte Erhaltungsziel geeignet sind, die erhebliche ökologische Bedeutung, die diesen Gebieten auf nationaler Ebene zukommt, zu wahren (vgl. Urteil Dragaggi u. a., Randnr. 30), und dürfen daher keine Eingriffe zulassen, die die ökologischen Merkmale dieser Gebiete ernsthaft beeinträchtigen könnten, wie insbesondere dann, wenn ein Eingriff die Fläche des Gebiets wesentlich verringern oder zum Aussterben von in diesem Gebiet vorkommenden prioritären Arten führen oder aber die Zerstörung des Gebiets oder die Beseitigung seiner repräsentativen Merkmale zur Folge haben könnte (vgl. Urteile vom 14. September 2006, Bund Naturschutz in Bayern u. a., C-244/05, Slg. 2006, I-8445, Randnr. 46, und vom 15. März 2012, Kommission/Zypern, C-340/10, Randnr. 44).
  • EuGH, 10.11.2016 - C-504/14

    Der Gerichtshof stellt fest, dass Griechenland gegen seine Verpflichtung zum

    Der Gerichtshof hat bereits entschieden, dass die Umsetzung dieser Bestimmung den Mitgliedstaaten nicht nur die Schaffung eines vollständigen gesetzlichen Rahmens auferlegt, sondern auch die Durchführung konkreter besonderer Schutzmaßnahmen, und dass das strenge Schutzsystem den Erlass kohärenter und koordinierter vorbeugender Maßnahmen voraussetzt (Urteil vom 15. März 2012, Kommission/Zypern, C-340/10, EU:C:2012:143, Rn. 60 und 61 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • BVerwG, 28.04.2016 - 9 A 14.15

    Elbtunnel A 20: Planungsfehler festgestellt - Klagen dennoch weitgehend ohne

    Insbesondere ergibt sich nichts Neues aus der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 15. März 2012 - C-340/10 [ECLI:EU:C:2012:143], zyprische Ringelnatter -.
  • Generalanwalt beim EuGH, 18.02.2016 - C-504/14

    Kommission / Griechenland - Naturschutz - Richtlinie 92/43/EWG - Schutz der

    44 - Urteile Kommission/Frankreich ( Cricetus cricetus , C-383/09, EU:C:2011:369, Rn. 19 bis 21 und die dort angeführte Rechtsprechung) sowie Kommission/Zypern ( Natrix n. cypriaca , C-340/10, EU:C:2012:143, Rn. 62).

    46 - Urteile Kommission/Irland (C-183/05, EU:C:2007:14, Rn. 29) und Kommission/Zypern ( Natrix n. cypriaca , C-340/10, EU:C:2012:143, Rn. 60).

    47 - Urteile Kommission/Griechenland ( Vipera schweizeri , C-518/04, EU:C:2006:183, Rn. 16), Kommission/Irland (C-183/05, EU:C:2007:14, Rn. 30) und Kommission/Zypern ( Natrix n. cypriaca , C-340/10, EU:C:2012:143, Rn. 61).

  • EuGH, 05.04.2017 - C-488/15

    Kommission / Bulgarien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Umwelt -

    Der Gerichtshof hat insbesondere bereits Gelegenheit gehabt, klarzustellen, dass der Gegenstand einer Vertragsverletzungsklage auch Tatsachen erfasst, die nach Abgabe der mit Gründen versehenen Stellungnahme eingetreten sind, aber von derselben Art sind wie die, die in dieser Stellungnahme erwähnt waren, und demselben Verhalten zugrunde liegen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 22. März 1983, Kommission/Frankreich, 42/82, EU:C:1983:88, Rn. 20, vom 22. Dezember 2008, Kommission/Spanien, C-189/07, nicht veröffentlicht, EU:C:2008:760, Rn. 30, und vom 15. März 2012, Kommission/Zypern, C-340/10, EU:C:2012:143, Rn. 37).
  • VGH Hessen, 31.03.2022 - 3 B 214/21

    Windpark Niederasphe bei Münchhausen kann gebaut werden

    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs gilt die Bestimmung nicht nur, wenn eine Person in der vollen Absicht handelt, ein Exemplar einer geschützten Art zu fangen oder zu töten, sondern auch dann, wenn eine Person hinreichend informiert ist und sich der Folgen bewusst ist, die ihre Handlung höchstwahrscheinlich haben wird, und die Handlung, die zum Fang oder Töten von Exemplaren führt (z.B. als unerwünschter, aber in Kauf genommener Nebeneffekt, dennoch ausführt (bedingter Vorsatz) (vgl. EuGH, Urteil vom 30.01.2002 - C-103/00 -, juris Rdnr. 34 ff.; EuGH, Urteil vom 18.05.2006 - C-221/04 -, juris Rdnr. 70 ff.; EuGH, Urteil vom 15.03.2012 - C-340/10 -, juris Rdnr. 43 ff.).
  • Generalanwalt beim EuGH, 31.05.2016 - C-72/15

    Rosneft - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsame Außen- und

  • BVerwG, 28.04.2016 - 9 A 10.15

    Elbtunnel A 20: Planungsfehler festgestellt - Klagen dennoch weitgehend ohne

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.02.2010 - C-569/08

    Internetportal und Marketing - Internet - Domäne oberster Stufe .eu - Verordnung

  • EuGH, 04.09.2014 - C-237/12

    Kommission / Frankreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.10.2012 - C-286/12

    Kommission / Ungarn - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Sozialpolitik -

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2015 - C-141/14

    Kommission / Bulgarien - Naturschutz - Richtlinie 2009/147/EG - Erhaltung der

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.11.2016 - C-488/15

    Kommission / Bulgarien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.06.2013 - C-301/12

    Cascina Tre Pini - Richtlinie 92/43/EWG - Erhaltung der natürlichen Lebensräume

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2020 - C-316/19

    Kommission/ Slowenien (Archives de la BCE) - Vertragsverletzungsverfahren - Art.

  • EuGH, 20.11.2014 - C-356/13

    Kommission / Polen

  • EuGH, 27.06.2013 - C-569/10

    Kommission / Polen - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.02.2020 - C-88/19

    Alianța pentru combaterea abuzurilor - Vorabentscheidungsersuchen -

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2015 - C-346/14

    Kommission / Österreich - Vertragsverletzungsverfahren - Verletzung von Art. 4

  • EuGH, 21.06.2012 - C-223/11

    Kommission / Portugal

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