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   EuGH, 15.03.2018 - C-104/17   

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https://dejure.org/2018,5333
EuGH, 15.03.2018 - C-104/17 (https://dejure.org/2018,5333)
EuGH, Entscheidung vom 15.03.2018 - C-104/17 (https://dejure.org/2018,5333)
EuGH, Entscheidung vom 15. März 2018 - C-104/17 (https://dejure.org/2018,5333)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Cali Esprou

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 94/62/EG - Verpackungen und Verpackungsabfälle - Verwertung und Recycling von Abfällen - Beitrag zu einem nationalen Umweltfonds - Inverkehrbringen von verpackten Waren und Verpackungen auf dem nationalen Markt, ohne auf diese ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RL 94/62/EG Art. 15
    Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 94/62/EG - Verpackungen und Verpackungsabfälle - Verwertung und Recycling von Abfällen - Beitrag zu einem nationalen Umweltfonds - Inverkehrbringen von verpackten Waren und Verpackungen auf dem nationalen Markt, ohne auf diese ...

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    Cali Esprou

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 94/62/EG - Verpackungen und Verpackungsabfälle - Verwertung und Recycling von Abfällen - Beitrag zu einem nationalen Umweltfonds - Inverkehrbringen von verpackten Waren und Verpackungen auf dem nationalen Markt, ohne auf diese ...

Sonstiges (3)

Papierfundstellen

  • NVwZ 2018, 967
  • EuZW 2018, 392
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 12.11.2015 - C-198/14

    Visnapuu - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 34 AEUV und 110 AEUV - Richtlinie

    Auszug aus EuGH, 15.03.2018 - C-104/17
    Somit verlangt auch diese Bestimmung die Anwendung der einschlägigen Bestimmungen des AEU-Vertrags (Urteil vom 12. November 2015, Visnapuu, C-198/14, EU:C:2015:751, Rn. 47).

    Nach ständiger Rechtsprechung liegt ein Verstoß gegen Art. 110 AEUV vor, wenn die Abgabe auf die eingeführte Ware und die Abgabe auf die gleichartige inländische Ware in unterschiedlicher Weise und nach unterschiedlichen Modalitäten berechnet werden, so dass die eingeführte Ware - und sei es auch nur in bestimmten Fällen - höher belastet wird (Urteile vom 12. November 2015, Visnapuu, C-198/14, EU:C:2015:751, Rn. 59, und vom 16. Juni 2016, Kommission/Portugal, C-200/15, nicht veröffentlicht, EU:C:2016:453, Rn. 24).

  • EuGH, 09.07.1992 - C-2/90

    Kommission / Belgien

    Auszug aus EuGH, 15.03.2018 - C-104/17
    Zudem sind Abfälle als Waren im Sinne von Art. 110 AEUV anzusehen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. Juli 1992, Kommission/Belgien, C-2/90, EU:C:1992:310, Rn. 25 bis 28).
  • EuGH, 16.06.2016 - C-200/15

    Kommission / Portugal

    Auszug aus EuGH, 15.03.2018 - C-104/17
    Nach ständiger Rechtsprechung liegt ein Verstoß gegen Art. 110 AEUV vor, wenn die Abgabe auf die eingeführte Ware und die Abgabe auf die gleichartige inländische Ware in unterschiedlicher Weise und nach unterschiedlichen Modalitäten berechnet werden, so dass die eingeführte Ware - und sei es auch nur in bestimmten Fällen - höher belastet wird (Urteile vom 12. November 2015, Visnapuu, C-198/14, EU:C:2015:751, Rn. 59, und vom 16. Juni 2016, Kommission/Portugal, C-200/15, nicht veröffentlicht, EU:C:2016:453, Rn. 24).
  • EuGH, 08.06.2006 - C-517/04

    Koornstra - Abgabe für die Anlandung von Garnelen mit in einem Mitgliedstaat

    Auszug aus EuGH, 15.03.2018 - C-104/17
    Der Gerichtshof hat wiederholt entschieden, dass eine finanzielle Belastung eine inländische Abgabe im Sinne von Art. 110 AEUV darstellt, wenn sie zu einem allgemeinen inländischen Abgabensystem gehört, das Warengruppen systematisch nach objektiven Kriterien unabhängig vom Ursprung oder der Bestimmung der Waren erfasst (vgl. u. a. Urteile vom 8. Juni 2006, Koornstra, C-517/04, EU:C:2006:375, Rn. 16, und vom 8. November 2007, Stadtgemeinde Frohnleiten und Gemeindebetriebe Frohnleiten, C-221/06, EU:C:2007:657, Rn. 31).
  • EuGH, 08.11.2007 - C-221/06

    Stadtgemeinde Frohnleiten und Gemeindebetriebe Frohnleiten -

    Auszug aus EuGH, 15.03.2018 - C-104/17
    Der Gerichtshof hat wiederholt entschieden, dass eine finanzielle Belastung eine inländische Abgabe im Sinne von Art. 110 AEUV darstellt, wenn sie zu einem allgemeinen inländischen Abgabensystem gehört, das Warengruppen systematisch nach objektiven Kriterien unabhängig vom Ursprung oder der Bestimmung der Waren erfasst (vgl. u. a. Urteile vom 8. Juni 2006, Koornstra, C-517/04, EU:C:2006:375, Rn. 16, und vom 8. November 2007, Stadtgemeinde Frohnleiten und Gemeindebetriebe Frohnleiten, C-221/06, EU:C:2007:657, Rn. 31).
  • EuGH, 30.03.2017 - C-335/16

    VG Cistoca

    Auszug aus EuGH, 15.03.2018 - C-104/17
    Es gilt auch für diejenigen, die zur Herstellung dieser Abfälle beitragen, wozu auch die Importeure und Vertreiber verpackter Waren gehören (vgl. entsprechend Urteil vom 30. März 2017, VG Cistoca, C-335/16, EU:C:2017:242, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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