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   EuGH, 15.04.2010 - C-433/05   

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https://dejure.org/2010,11399
EuGH, 15.04.2010 - C-433/05 (https://dejure.org/2010,11399)
EuGH, Entscheidung vom 15.04.2010 - C-433/05 (https://dejure.org/2010,11399)
EuGH, Entscheidung vom 15. April 2010 - C-433/05 (https://dejure.org/2010,11399)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Richtlinien 94/25/EG und 2003/44/EG - Rechtsangleichung - Sportboote - Verbot des Führens von Wassermotorrädern außerhalb öffentlicher Wasserstraßen - Art. 28 EG und 30 EG - Maßnahmen gleicher Wirkung - Marktzugang - Hemmnis - Umweltschutz - Verhältnismäßigkeit - Richtlinie ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Sandström

    Richtlinien 94/25/EG und 2003/44/EG - Rechtsangleichung - Sportboote - Verbot des Führens von Wassermotorrädern außerhalb öffentlicher Wasserstraßen - Art. 28 EG und 30 EG - Maßnahmen gleicher Wirkung - Marktzugang - Hemmnis - Umweltschutz - Verhältnismäßigkeit - Richtlinie ...

  • EU-Kommission PDF

    Sandström

    Richtlinien 94/25/EG und 2003/44/EG - Rechtsangleichung - Sportboote - Verbot des Führens von Wassermotorrädern außerhalb öffentlicher Wasserstraßen - Art. 28 EG und 30 EG - Maßnahmen gleicher Wirkung - Marktzugang - Hemmnis - Umweltschutz - Verhältnismäßigkeit - Richtlinie ...

  • EU-Kommission

    Sandström

    Richtlinien 94/25/EG und 2003/44/EG - Rechtsangleichung - Sportboote - Verbot des Führens von Wassermotorrädern außerhalb öffentlicher Wasserstraßen - Art. 28 EG und 30 EG - Maßnahmen gleicher Wirkung - Marktzugang - Hemmnis - Umweltschutz - Verhältnismäßigkeit - Richtlinie ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Sandström

    Richtlinien 94/25/EG und 2003/44/EG - Rechtsangleichung - Sportboote - Verbot des Führens von Wassermotorrädern außerhalb öffentlicher Wasserstraßen - Art. 28 EG und 30 EG - Maßnahmen gleicher Wirkung - Marktzugang - Hemmnis - Umweltschutz - Verhältnismäßigkeit - Richtlinie ...

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt durch Beschluss des Handens Tingsrätt vom 21. November 2005 in dem Verfahren Staatsanwaltschaft gegen Lars Sandström

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Handens Tingsrätt - Auslegung der Artikel 28 EG bis 30 EG und der Richtlinie 2003/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Juni 2003 zur Änderung der Richtlinie 94/25/EG zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der ...

Papierfundstellen

  • EuZW 2010, 385
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 04.06.2009 - C-142/05

    Mickelsson und Roos - Richtlinie 94/25/EG - Rechtsangleichung - Sportboote -

    Auszug aus EuGH, 15.04.2010 - C-433/05
    Vorab ist darauf hinzuweisen, dass die im Ausgangsverfahren betroffene nationale Verordnung im Hinblick auf die Richtlinie 94/25 und die Art. 28 EG und 30 EG bereits weitgehend Gegenstand einer Prüfung durch den Gerichtshof im Urteil vom 4. Juni 2009, Mickelsson und Roos (C-142/05, Slg. 2009, I-0000), war.

    2 Abs. 2 der Richtlinie 94/25 stellt klar, dass deren Bestimmungen die Mitgliedstaaten nicht daran hindern, unter Einhaltung der Vertragsbestimmungen im Hinblick auf den Umweltschutz und die Struktur der Wasserwege sowie zur Gewährleistung der Sicherheit auf den Wasserwegen Bestimmungen für die Schifffahrt auf bestimmten Gewässern zu erlassen, sofern dies keine Änderung von Wasserfahrzeugen im Sinne dieser Richtlinie zur Folge hat (Urteil Mickelsson und Roos, Randnr. 20).

    Somit steht diese Richtlinie gemäß ihrem Art. 2 Abs. 2 nationalen Bestimmungen nicht entgegen, die aus Gründen des Umweltschutzes die Benutzung von Wassermotorrädern auf bestimmten Gewässern untersagen, vorausgesetzt, diese Bestimmungen verstoßen nicht gegen die Regeln des Vertrags (Urteil Mickelsson und Roos, Randnr. 21).

    Um diesem eine sachdienliche Antwort zu geben, kann ihm der Gerichtshof jedoch im Geist der Zusammenarbeit mit den nationalen Gerichten alle Hinweise geben, die er für erforderlich hält (vgl. in diesem Sinne Urteil Mickelsson und Roos, Randnr. 41).

    Da sich dem Wortlaut der nationalen Verordnung selbst entnehmen lässt, dass die Benutzung von Wassermotorrädern auf einer Wasserfläche, die diesen Bedingungen entspricht, keine nicht hinnehmbaren Risiken oder Belästigungen für die Umwelt verursacht (vgl. Urteil Mickelsson und Roos, Randnr. 38), ist jedes Verbot der Benutzung von Wassermotorrädern auf einer solchen Wasserfläche, die sich aus dem Fehlen der Ausweisung der Wasserfläche in der Durchführungsmaßnahme ergibt, als eine Maßnahme anzusehen, die über das zur Erreichung des Ziels des Umweltschutzes notwendige Maß hinausgeht.

  • EuGH, 08.09.2005 - C-303/04

    Lidl Italia - Normen und technische Vorschriften - Richtlinie 98/34/EG - Begriff

    Auszug aus EuGH, 15.04.2010 - C-433/05
    Diese Kontrolle ist insofern sinnvoll, als unter die Richtlinie fallende technische Vorschriften möglicherweise Beschränkungen des Warenaustauschs zwischen Mitgliedstaaten darstellen, die nur zugelassen werden können, wenn sie notwendig sind, um zwingenden Erfordernissen zu genügen, mit denen ein im allgemeinen Interesse liegendes Ziel verfolgt wird (vgl. Urteile vom 30. April 1996, CIA Security International, C-194/94, Slg. 1996, I-2201, Randnr. 40, vom 16. Juni 1998, Lemmens, C-226/97, Slg. 1998, I-3711, Randnr. 32, und vom 8. September 2005, Lidl Italia, C-303/04, Slg. 2005, I-7865, Randnr. 22).

    Da die in Art. 8 Abs. 1 Unterabs. 1 der Richtlinie 98/34 vorgesehene Mitteilungspflicht ein wesentliches Mittel zur Verwirklichung dieser gemeinschaftlichen Kontrolle darstellt, wird die Wirksamkeit dieser Kontrolle durch eine Auslegung dieser Richtlinie dahin erhöht, dass der Verstoß gegen die Mitteilungspflicht einen wesentlichen Verfahrensmangel darstellt, der zur Unanwendbarkeit der fraglichen technischen Vorschriften führen kann, so dass diese dem Einzelnen nicht entgegengehalten werden können (vgl. Urteil Lidl Italia, Randnr. 23).

  • EuGH, 16.06.1998 - C-226/97

    RECHTSANGLEICHUNG

    Auszug aus EuGH, 15.04.2010 - C-433/05
    Diese Kontrolle ist insofern sinnvoll, als unter die Richtlinie fallende technische Vorschriften möglicherweise Beschränkungen des Warenaustauschs zwischen Mitgliedstaaten darstellen, die nur zugelassen werden können, wenn sie notwendig sind, um zwingenden Erfordernissen zu genügen, mit denen ein im allgemeinen Interesse liegendes Ziel verfolgt wird (vgl. Urteile vom 30. April 1996, CIA Security International, C-194/94, Slg. 1996, I-2201, Randnr. 40, vom 16. Juni 1998, Lemmens, C-226/97, Slg. 1998, I-3711, Randnr. 32, und vom 8. September 2005, Lidl Italia, C-303/04, Slg. 2005, I-7865, Randnr. 22).
  • EuGH, 30.04.1996 - C-194/94

    CIA Security International / Signalson und Securitel

    Auszug aus EuGH, 15.04.2010 - C-433/05
    Diese Kontrolle ist insofern sinnvoll, als unter die Richtlinie fallende technische Vorschriften möglicherweise Beschränkungen des Warenaustauschs zwischen Mitgliedstaaten darstellen, die nur zugelassen werden können, wenn sie notwendig sind, um zwingenden Erfordernissen zu genügen, mit denen ein im allgemeinen Interesse liegendes Ziel verfolgt wird (vgl. Urteile vom 30. April 1996, CIA Security International, C-194/94, Slg. 1996, I-2201, Randnr. 40, vom 16. Juni 1998, Lemmens, C-226/97, Slg. 1998, I-3711, Randnr. 32, und vom 8. September 2005, Lidl Italia, C-303/04, Slg. 2005, I-7865, Randnr. 22).
  • EuGH, 11.04.2013 - C-335/11

    Eine heilbare oder unheilbare Krankheit, die eine physische, geistige oder

    Um diesem eine sachdienliche Antwort zu geben, kann ihm der Gerichtshof jedoch im Geist der Zusammenarbeit mit den nationalen Gerichten alle Hinweise geben, die er für erforderlich hält (Urteil vom 15. April 2010, Sandström, C-433/05, Slg. 2010, I-2885, Randnr. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • BAG, 22.09.2016 - 2 AZR 276/16

    Massenentlassung - Konsultationsverfahren

    Sie betreffen die Beurteilung eines Sachverhalts, die nach der klaren Aufgabentrennung zwischen den nationalen Gerichten und dem Gerichtshof in die Zuständigkeit des vorlegenden Gerichts fällt und für die der Gerichtshof der Europäischen Union dem vorlegenden Gericht nur Hinweise geben darf (EuGH 15. April 2010 - C-433/05 - [Sandström] Rn. 35, Slg. 2010, I-2885) .
  • BAG, 26.03.2013 - 1 AZR 813/11

    Sozialplan - Ungleichbehandlung wegen des Alters

    Sie enthalten lediglich einen Hinweis des Gerichtshofs an das vorlegende Gericht, mit dem diesem eine sachdienliche Antwort auf seine Vorlagefrage gegeben werden sollte (vgl. EuGH 15. April 2010 - C-433/05 - [Sandström], Rn. 35, Slg. 2010, I-2885) .
  • BAG, 23.04.2013 - 1 AZR 916/11

    Sozialplan - Ungleichbehandlung wegen des Alters - Benachteiligung von

    Sie enthalten lediglich einen Hinweis des Gerichtshofs an das vorlegende Gericht, mit dem diesem eine sachdienliche Antwort auf seine Vorlagefrage gegeben werden sollte (vgl. EuGH 15. April 2010 - C-433/05 - [Sandström] Rn. 35, Slg. 2010, I-2885) .
  • Generalanwalt beim EuGH, 19.07.2012 - C-26/11

    Belgische Petroleum Unie u.a. - Kraftstoffe - Verpflichtung zum Absatz von

    33 - Urteile vom 15. April 2010, Sandström (C-433/05, Slg. 2010, I-2885, Randnr. 42), und vom 9. Juni 2011, 1ntercommunale Intermosane und Fédération de l'industrie et du gaz (C-361/10, Slg. 2011, I-5079, Randnr. 10), sowie die dort angeführte Rechtsprechung.

    34 - Urteil Sandström (zitiert in Fn. 33, Randnr. 43).

    37 - Urteil Sandström (zitiert in Fn. 33, Randnr. 47).

  • BAG, 26.03.2013 - 1 AZR 857/11

    Sozialplanabfindung - Altersdiskriminierung

    Sie enthalten lediglich einen Hinweis des Gerichtshofs an das vorlegende Gericht, mit dem diesem eine sachdienliche Antwort auf seine Vorlagefrage gegeben werden sollte (vgl. EuGH 15. April 2010 - C-433/05 - [Sandström], Rn. 35, Slg. 2010, I-2885) .
  • EuGH, 31.01.2013 - C-26/11

    Belgische Petroleum Unie u.a. - Richtlinie 98/70/EG - Qualität von Otto- und

    Nach ständiger Rechtsprechung soll die Richtlinie 98/34 den freien Wettbewerb, der zu den Grundlagen der Europäischen Union gehört, durch eine vorbeugende Kontrolle schützen, die insofern sinnvoll ist, als unter die Richtlinie fallende technische Vorschriften möglicherweise Behinderungen des Warenaustauschs zwischen Mitgliedstaaten darstellen, die nur zugelassen werden können, wenn sie notwendig sind, um zwingenden Erfordernissen zu genügen, die ein im allgemeinen Interesse liegendes Ziel verfolgen (vgl. Urteile vom 8. September 2005, Lidl Italia, C-303/04, Slg. 2005, I-7865, Randnr. 22, vom 15. April 2010, Sandström, C-433/05, Slg. 2010, I-2885, Randnr. 42, sowie vom 9. Juni 2011, 1ntercommunale Intermosane und Fédération de l'industrie et du gaz, C-361/10, Slg. 2011, I-5079, Randnr. 10).

    Da die in Art. 8 Abs. 1 Unterabs. 1 der Richtlinie 98/34 vorgesehene Mitteilungspflicht ein wesentliches Mittel zur Verwirklichung dieser Kontrolle darstellt, wird die Wirksamkeit dieser Kontrolle durch eine Auslegung dieser Richtlinie dahin erhöht, dass der Verstoß gegen die Mitteilungspflicht einen wesentlichen Verfahrensmangel darstellt, der zur Unanwendbarkeit der fraglichen technischen Vorschriften führen kann, so dass diese dem Einzelnen nicht entgegengehalten werden können (vgl. Urteile Lidl Italia, Randnr. 23, und Sandström, Randnr. 43).

  • BAG, 26.03.2013 - 1 AZR 693/11

    Sozialplanabfindung - Altersdiskriminierung

    Sie enthalten lediglich einen Hinweis des Gerichtshofs an das vorlegende Gericht, mit dem diesem eine sachdienliche Antwort auf seine Vorlagefrage gegeben werden sollte (vgl. EuGH 15. April 2010 - C-433/05 - [Sandström] Rn. 35, Slg. 2010, I-2885) .
  • EuG, 16.04.2015 - T-402/12

    Schlyter / Kommission - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 -

    Nach ständiger Rechtsprechung soll die Richtlinie 98/34 den freien Waren- und Dienstleistungsverkehr sowie die Niederlassungsfreiheit der Betreiber, die zu den Grundlagen der Union gehören, durch eine vorbeugende Kontrolle schützen; diese Kontrolle ist insofern sinnvoll, als unter die Richtlinie fallende technische Vorschriften möglicherweise Behinderungen des Warenaustauschs und des Dienstleistungsverkehrs zwischen Mitgliedstaaten darstellen, die nur zugelassen werden können, wenn sie notwendig sind, um zwingenden Erfordernissen zu genügen, mit denen ein im allgemeinen Interesse liegendes Ziel verfolgt wird (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 8. September 2005, Lidl Italia, C-303/04, Slg, EU:C:2005:528, Rn. 22, vom 15. April 2010, Sandström, C-433/05, Slg, EU:C:2010:184, Rn. 42, und vom 9. Juni 2011, 1ntercommunale Intermosane und Fédération de l'industrie et du gaz, C-361/10, Slg, EU:C:2011:382, Rn. 10).

    Da die in Art. 8 Abs. 1 Unterabs. 1 der Richtlinie 98/34 vorgesehene Mitteilungspflicht ein wesentliches Mittel zur Durchführung der vorstehend in Rn. 37 genannten vorbeugenden Kontrolle darstellt, ist die Wirksamkeit dieser Kontrolle umso größer, wenn die Richtlinie dahin ausgelegt wird, dass der Verstoß gegen die Mitteilungspflicht einen wesentlichen Verfahrensmangel darstellt, der zur Unanwendbarkeit der fraglichen technischen Vorschriften führen kann, so dass diese dem Einzelnen nicht entgegengehalten werden können (Urteile Lidl Italia, oben in Rn. 37 angeführt, EU:C:2005:528, Rn. 23, und Sandström, oben in Rn. 37 angeführt, EU:C:2010:184, Rn. 43).

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.07.2011 - C-454/10

    Jestel - Zollunion - Zollkodex der Gemeinschaften - Verordnung (EWG) Nr. 2913/92

    38 - Vgl. u. a. Urteile vom 1. Juli 2008, MOTOE (C-49/07, Slg. 2008, I-4863, Randnr. 30), vom 4. Juni 2009, Mickelsson und Roos (C-142/05, Slg. 2009, I-4273, Randnr. 41), vom 15. April 2010, Sandström (C-433/05, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 35), und vom 22. Dezember 2010, Lecson Elektromobile (C-12/10, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 15).
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.09.2010 - C-142/09

    Lahousse und Lavichy - Typgenehmigung für zweirädrige oder dreirädrige

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.07.2010 - C-303/08

    Bozkurt - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Art. 7 Satz 1 des Beschlusses Nr.

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.04.2017 - C-331/15

    Frankreich / Schlyter

  • EuGH, 15.10.2015 - C-251/14

    Balázs - Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - Qualität von

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.05.2015 - C-251/14

    Balázs - Angleichung der Rechtsvorschriften - Richtlinie 98/70/EG - Qualität von

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.04.2018 - C-137/17

    Van Gennip u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2006/123/EG -

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2012 - C-358/11

    Lapin luonnonsuojelupiiri - Richtlinie 2008/98/EG - Gefährliche Abfälle - Ende

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