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   EuGH, 15.04.2021 - C-62/20   

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https://dejure.org/2021,8299
EuGH, 15.04.2021 - C-62/20 (https://dejure.org/2021,8299)
EuGH, Entscheidung vom 15.04.2021 - C-62/20 (https://dejure.org/2021,8299)
EuGH, Entscheidung vom 15. April 2021 - C-62/20 (https://dejure.org/2021,8299)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Vogel Import Export

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 - Zollunion - Gemeinsamer Zolltarif - Tarifierung - Kombinierte Nomenklatur - Tarifpositionen - Positionen 4407 und 4409 - Gehobelte Bretter, deren vier Kanten über die gesamte Länge leicht abgerundet sind

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 - Zollunion - Gemeinsamer Zolltarif - Tarifierung - Kombinierte Nomenklatur - Tarifpositionen - Positionen 4407 und 4409 - Gehobelte Bretter, deren vier Kanten über die gesamte Länge leicht abgerundet sind

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (4)

  • Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)

    Vogel Import Export

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EWGV 2658/87 Anh 1, KN Pos 4409, KN Pos 4407
    Gehobelte Holzbretter, Entlang profiliert, Umfang der Abrundung, Zolltarif

  • Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)

    EWGV 2658/87 Anh 1 ; KN Pos 4409 ; KN Pos 4407

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vogel Import Export

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 02.05.2019 - C-268/18

    Onlineshop - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsamer Zolltarif - Tarifierung

    Auszug aus EuGH, 15.04.2021 - C-62/20
    Die Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der KN sehen vor, dass der Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln für die Einreihung der Waren maßgebend ist, während die Überschriften der Abschnitte, Kapitel und Teilkapitel nur Hinweise sind (Urteil vom 2. Mai 2019, 0nlineshop, C-268/18, EU:C:2019:353, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 13.09.2018 - C-372/17

    Vision Research Europe - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsamer Zolltarif -

    Auszug aus EuGH, 15.04.2021 - C-62/20
    Die Erläuterungen zur KN, die nicht die HS-Erläuterungen ersetzen, sind als deren Ergänzung zu betrachten und zusammen mit ihnen heranzuziehen (Urteil vom 13. September 2018, Vision Research Europe, C-372/17, EU:C:2018:708, Rn. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 04.02.2016 - C-659/13

    Die Verordnung zur Einführung eines Antidumpingzolls auf die Einfuhren bestimmter

    Auszug aus EuGH, 15.04.2021 - C-62/20
    Zudem gebietet die Notwendigkeit einer einheitlichen Anwendung und damit auch Auslegung einer Vorschrift des Unionsrechts, dass sie anhand des wirklichen Willens des Gesetzgebers und des von ihm verfolgten Zwecks im Licht u. a. aller ihrer Sprachfassungen ausgelegt wird (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. Februar 2016, C & J Clark International und Puma, C-659/13 und C-34/14, EU:C:2016:74, Rn. 122 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 26.03.2020 - C-182/19

    Pfizer Consumer Healthcare - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsamer

    Auszug aus EuGH, 15.04.2021 - C-62/20
    Zudem kann der Verwendungszweck der Ware ein objektives Tarifierungskriterium sein, sofern er dieser Ware innewohnt, was sich anhand der objektiven Merkmale und Eigenschaften der Ware beurteilen lassen muss (Urteil vom 26. März 2020, Pfizer Consumer Healthcare, C-182/19, EU:C:2020:243, Rn. 38 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 30.04.2020 - C-810/18

    DHL Logistics (Slovakia) - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EWG) Nr.

    Auszug aus EuGH, 15.04.2021 - C-62/20
    Das nationale Gericht ist hierzu jedenfalls besser in der Lage (Urteil vom 30. April 2020, DHL Logistics [Slovakia], C-810/18, EU:C:2020:336, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 19.10.2017 - C-556/16

    Lutz - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 - Zollunion -

    Auszug aus EuGH, 15.04.2021 - C-62/20
    Somit stellen die Erläuterungen zum HS wichtige Hilfsmittel für die Gewährleistung einer einheitlichen Anwendung des Gemeinsamen Zolltarifs dar und liefern als solche wertvolle Hinweise für dessen Auslegung (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 19. Oktober 2017, Lutz, C-556/16, EU:C:2017:777, Rn. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 09.07.2020 - C-297/19

    Juristische Personen des öffentlichen Rechts können für Umweltschäden haftbar

    Auszug aus EuGH, 15.04.2021 - C-62/20
    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass bei voneinander abweichenden verschiedenen Sprachfassungen die fragliche Vorschrift nach der allgemeinen Systematik und dem Zweck der Regelung ausgelegt werden muss, zu der sie gehört (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. Juli 2020, Naturschutzbund Deutschland - Landesverband Schleswig-Holstein, C-297/19, EU:C:2020:533, Rn. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 11.03.2020 - C-192/19

    Rensen Shipbuilding - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsamer Zolltarif -

    Auszug aus EuGH, 15.04.2021 - C-62/20
    Das entscheidende Kriterium für die zolltarifliche Einreihung von Waren im Interesse der Rechtssicherheit und der leichten Nachprüfbarkeit ist allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der KN-Position und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln festgelegt sind (Urteil vom 11. März 2020, Rensen Shipbuilding, C-192/19, EU:C:2020:194, Rn. 22 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • FG München, 27.10.2022 - 14 K 1253/19

    Besteuerung von Restgasen

    Zudem kann der Verwendungszweck der Ware ein objektives Tarifierungskriterium sein, sofern er dieser Ware innewohnt, was sich anhand der objektiven Merkmale und Eigenschaften der Ware beurteilen lassen muss (Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Union - EuGH - Vogel Import Export vom 15. April 2021 - C-62/20, ECLI:EU:C:2021:288, Rn. 33f, und KAHL, Roeper vom 28. Oktober 2021 - C-197/20 und C-216/20, ECLI:EU:C:2021:892, Rn. 31, jeweils m.w.N.).

    Somit stellen die Erläuterungen zum HS wichtige Hilfsmittel für die Gewährleistung einer einheitlichen Anwendung des Gemeinsamen Zolltarifs dar und liefern als solche wertvolle Hinweise für dessen Auslegung (vgl. EuGH-Urteile Vogel Import Export ECLI:EU:C:2021:288, Rn. 31f, und KAHL, Roeper, ECLI:EU:C:2021:892, Rn. 32, jweils m.w.N.).

  • EuGH, 25.05.2023 - C-368/22

    Danish Fluid System Technologies

    Die Erläuterungen zur KN, die nicht die Erläuterungen zum HS ersetzen, sind als deren Ergänzung zu betrachten und zusammen mit ihnen heranzuziehen (Urteil vom 15. April 2021, Vogel Import Export, C-62/20, EU:C:2021:288, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • VG Karlsruhe, 27.02.2023 - 19 K 2542/22

    Erteilung einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt - EU; Personen, für die (nur) ein

    Soweit der Wortlaut der deutschen Fassung ("denen der Aufenthalt ... genehmigt wurde") nahelegt, dass die erstmalige Aufenthaltserlaubnis wegen eines ausgeschlossenen Grundes die spätere Erteilung der Erlaubnis zum Daueraufenthalt - EU dauerhaft sperrt, wird dies durch die Auslegung nach dem Wortlaut unter Berücksichtigung anderer Sprachfassungen (Englisch: "are authorised to reside in a Member State on the basis of a form of protection other than international protection", Französisch: "sont autorisés à séjourner dans un État membre en vertu d'une forme de protection autre que la protection internationale" - jeweils Formulierungen im Präsens) nicht bestätigt Infolge der abweichenden verschiedenen Sprachfassungen ist die Vorschrift nach der allgemeinen Systematik und dem Zweck der Regelung auszulegen (EuGH, Urt. v. 15.04.2021 - C-62/20 - juris, Rn. 52 ), und zwar anhand des wirklichen Willens des Gesetzgebers und des von der Regelung verfolgten Zwecks im Licht aller Sprachfassungen (EuGH, Urt. v. 04.02.2016 - C-659/13, C-34/14 - juris, Rn. 122 ).
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