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   EuGH, 15.04.2021 - C-622/20 P   

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https://dejure.org/2021,10235
EuGH, 15.04.2021 - C-622/20 P (https://dejure.org/2021,10235)
EuGH, Entscheidung vom 15.04.2021 - C-622/20 P (https://dejure.org/2021,10235)
EuGH, Entscheidung vom 15. April 2021 - C-622/20 P (https://dejure.org/2021,10235)
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Volltextveröffentlichung

  • Europäischer Gerichtshof

    Validity und Center for Independent Living/ Kommission

    Rechtsmittel - Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) - Subvention zur Förderung der Deinstitutionalisierung von sozialen Dienstleistungen für Erwachsene und Personen mit Behinderungen - Schreiben der Europäischen Kommission, mit dem die Aussetzung oder die ...

Sonstiges (3)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • EuG, 21.12.2022 - T-746/20

    Auswärtige Beziehungen

    Wenn eine Nichtigkeitsklage, wie im vorliegenden Fall, von einer nicht privilegierten Klägerin gegen eine nicht an sie gerichtete Handlung erhoben wird, überschneidet sich das Erfordernis, dass die verbindlichen Rechtswirkungen der angefochtenen Maßnahme die Interessen des Klägers durch eine qualifizierte Änderung seiner Rechtsstellung beeinträchtigen, mit den Zulässigkeitsvoraussetzungen einer solchen Nichtigkeitsklage, wie sie vor Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon bestanden, d. h. nunmehr mit den Voraussetzungen nach Art. 263 Abs. 4 AEUV mit Ausnahme der dritten Variante dieses Absatzes (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. Oktober 2011, Deutsche Post und Deutschland/Kommission, C-463/10 P und C-475/10 P, EU:C:2011:656, Rn. 38, und Beschluss vom 15. April 2021, Validity und Center for Independent Living/Kommission, C-622/20 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2021:310, Rn. 39).
  • EuG, 21.12.2022 - T-747/20

    EOC Belgium/ Kommission

    Wenn eine Nichtigkeitsklage, wie im vorliegenden Fall, von einer nicht privilegierten Klägerin gegen eine nicht an sie gerichtete Handlung erhoben wird, überschneidet sich das Erfordernis, dass die verbindlichen Rechtswirkungen der angefochtenen Maßnahme die Interessen des Klägers durch eine qualifizierte Änderung seiner Rechtsstellung beeinträchtigen, mit den Zulässigkeitsvoraussetzungen einer solchen Nichtigkeitsklage, wie sie vor Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon bestanden, d. h. nunmehr mit den Voraussetzungen nach Art. 263 Abs. 4 AEUV mit Ausnahme der dritten Variante dieses Absatzes (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. Oktober 2011, Deutsche Post und Deutschland/Kommission, C-463/10 P und C-475/10 P, EU:C:2011:656, Rn. 38, und Beschluss vom 15. April 2021, Validity und Center for Independent Living/Kommission, C-622/20 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2021:310, Rn. 39).
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