Rechtsprechung
EuGH, 15.04.2021 - C-729/19 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Europäischer Gerichtshof
Department of Justice for Northern Ireland
Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Unterhaltssachen - Verordnung (EG) Nr. 4/2009 - Zeitlicher Anwendungsbereich - Art. 75 - Entscheidungen eines Gerichts eines Mitgliedstaats, ...
- Wolters Kluwer
Vorlage zur Vorabentscheidung â€" Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen â€" Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Unterhaltssachen â€" Verordnung (EG) Nr. 4/2009 â€" Zeitlicher Anwendungsbereich â€" Art. 75 â€" Entscheidungen eines Gerichts eines ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Unterhaltssachen - Verordnung (EG) Nr. 4/2009 - Zeitlicher Anwendungsbereich - Art. 75 - Entscheidungen eines Gerichts eines Mitgliedstaats, ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)
Department of Justice for Northern Ireland
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Department of Justice for Northern Ireland
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 12.11.2020 - C-729/19
- EuGH, 15.04.2021 - C-729/19
- EuGH, 12.05.2021 - C-729/19
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- EuGH, 09.02.2017 - C-283/16
S. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EG) Nr. 4/2009 - Art. 41 Abs. 1 …
Auszug aus EuGH, 15.04.2021 - C-729/19
In diesem Zusammenhang ergibt sich aus dem 31. Erwägungsgrund der Verordnung Nr. 4/2009, dass der Unionsgesetzgeber eine Zusammenarbeit zwischen den Zentralen Behörden einrichten wollte, um die grenzüberschreitende Durchsetzung von Unterhaltsforderungen zu erleichtern und die berechtigten und die verpflichteten Personen darin zu unterstützen, ihr Recht in einem anderen Mitgliedstaat geltend zu machen (Urteil vom 9. Februar 2017, S., C-283/16, EU:C:2017:104, Rn. 35).Ein solches Ersuchen ist mithin fakultativ und findet nur Anwendung, wenn der Unterhaltsberechtigte es in Anspruch nehmen möchte, etwa um besondere Schwierigkeiten wie die Lokalisierung des Unterhaltsverpflichteten zu überwinden (Urteil vom 9. Februar 2017, S., C-283/16, EU:C:2017:104, Rn. 40).
- EuGH, 21.06.2012 - C-514/10
Wolf Naturprodukte - Gerichtliche Zuständigkeit und Vollstreckung von …
Auszug aus EuGH, 15.04.2021 - C-729/19
Dieser Grundsatz gilt sowohl für die Frage der gerichtlichen Zuständigkeit als auch für die Vorschriften über die Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen (Urteil vom 21. Juni 2012, Wolf Naturprodukte, C-514/10, EU:C:2012:367, Rn. 21).Insoweit hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass die Verordnung Nr. 44/2001 für die Anerkennung und Vollstreckung einer gerichtlichen Entscheidung nur dann zum Tragen kommt, wenn sie zum Zeitpunkt des Erlasses dieser Entscheidung sowohl im Ursprungsmitgliedstaat, d. h. in dem Staat, in dem die gerichtliche Entscheidung ergangen ist, als auch im ersuchten Mitgliedstaat, d. h. in dem Staat, in dem die Anerkennung oder Vollstreckung dieser Entscheidung beantragt wird, in Kraft war (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Juni 2012, Wolf Naturprodukte, C-514/10, EU:C:2012:367, Rn. 34).
- EuGH, 04.06.2020 - C-41/19
FX (Opposition à exécution d'une créance d'aliments) - Vorlage zur …
Auszug aus EuGH, 15.04.2021 - C-729/19
Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass der Unionsgesetzgeber mit der Verordnung Nr. 4/2009 die unterhaltsrechtlichen Vorschriften in der Verordnung Nr. 44/2001 durch Vorschriften ersetzen wollte, die das Verfahren vor dem Vollstreckungsgericht angesichts der mit der Regelung von Unterhaltsansprüchen verbundenen besonderen Dringlichkeit erleichtern und damit beschleunigen (Urteil vom 4. Juni 2020, FX [Vollstreckungsabwehr gegenüber einem Unterhaltsanspruch], C-41/19, EU:C:2020:425, Rn. 32).Wie der Gerichtshof entschieden hat, stellt die Verordnung Nr. 4/2009 u. a. in Bezug auf die Fragen der Zuständigkeit, des anwendbaren Rechts sowie der Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen im speziellen Bereich der Unterhaltssachen eine lex specialis dar (Urteil vom 4. Juni 2020, FX [Vollstreckungsabwehr gegenüber einem Unterhaltsanspruch], C-41/19, EU:C:2020:425, Rn. 33).
- EuGH, 15.11.2007 - C-330/05
Granberg - Verbrauchsteuern - Mineralöle - Atypische Beförderungsart
Auszug aus EuGH, 15.04.2021 - C-729/19
Schließlich steht eine solche Auslegung von Art. 75 Abs. 2 Buchst. a der Verordnung Nr. 4/2009 auch im Einklang mit dem Grundsatz, wonach eine Regel wie diese Bestimmung, die, wie in Rn. 34 dieses Urteils festgestellt worden ist, eine Ausnahme von einer allgemeinen Regel enthält, restriktiv auszulegen ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. November 2007, Granberg, C-330/05, EU:C:2007:679, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 12.11.2014 - C-656/13
L - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des …
Auszug aus EuGH, 15.04.2021 - C-729/19
Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs sind bei der Auslegung einer Unionsvorschrift nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch ihr Zusammenhang und die Ziele zu berücksichtigen, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (Urteil vom 12. November 2014, L, C-656/13, EU:C:2014:2364, Rn. 38).
- EuGH, 12.05.2021 - C-729/19
Department of Justice for Northern Ireland
Le 15 avril 2021, 1a Cour (troisième chambre) a rendu l'arrêt Department of Justice for Northern Ireland (C-729/19, EU:C:2021:275).1) Dans la partie introductive de l'arrêt du 15 avril 2021, Department of Justice for Northern Ireland (C - 729/19, EU:C:2021:275), les mentions relatives aux observations présentées doivent être rectifiées comme suit :.