Rechtsprechung
   EuGH, 15.04.2021 - C-729/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,8306
EuGH, 15.04.2021 - C-729/19 (https://dejure.org/2021,8306)
EuGH, Entscheidung vom 15.04.2021 - C-729/19 (https://dejure.org/2021,8306)
EuGH, Entscheidung vom 15. April 2021 - C-729/19 (https://dejure.org/2021,8306)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,8306) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Department of Justice for Northern Ireland

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Unterhaltssachen - Verordnung (EG) Nr. 4/2009 - Zeitlicher Anwendungsbereich - Art. 75 - Entscheidungen eines Gerichts eines Mitgliedstaats, ...

  • Wolters Kluwer

    Vorlage zur Vorabentscheidung â€" Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen â€" Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Unterhaltssachen â€" Verordnung (EG) Nr. 4/2009 â€" Zeitlicher Anwendungsbereich â€" Art. 75 â€" Entscheidungen eines Gerichts eines ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Unterhaltssachen - Verordnung (EG) Nr. 4/2009 - Zeitlicher Anwendungsbereich - Art. 75 - Entscheidungen eines Gerichts eines Mitgliedstaats, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (2)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 09.02.2017 - C-283/16

    S. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EG) Nr. 4/2009 - Art. 41 Abs. 1

    Auszug aus EuGH, 15.04.2021 - C-729/19
    In diesem Zusammenhang ergibt sich aus dem 31. Erwägungsgrund der Verordnung Nr. 4/2009, dass der Unionsgesetzgeber eine Zusammenarbeit zwischen den Zentralen Behörden einrichten wollte, um die grenzüberschreitende Durchsetzung von Unterhaltsforderungen zu erleichtern und die berechtigten und die verpflichteten Personen darin zu unterstützen, ihr Recht in einem anderen Mitgliedstaat geltend zu machen (Urteil vom 9. Februar 2017, S., C-283/16, EU:C:2017:104, Rn. 35).

    Ein solches Ersuchen ist mithin fakultativ und findet nur Anwendung, wenn der Unterhaltsberechtigte es in Anspruch nehmen möchte, etwa um besondere Schwierigkeiten wie die Lokalisierung des Unterhaltsverpflichteten zu überwinden (Urteil vom 9. Februar 2017, S., C-283/16, EU:C:2017:104, Rn. 40).

  • EuGH, 21.06.2012 - C-514/10

    Wolf Naturprodukte - Gerichtliche Zuständigkeit und Vollstreckung von

    Auszug aus EuGH, 15.04.2021 - C-729/19
    Dieser Grundsatz gilt sowohl für die Frage der gerichtlichen Zuständigkeit als auch für die Vorschriften über die Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen (Urteil vom 21. Juni 2012, Wolf Naturprodukte, C-514/10, EU:C:2012:367, Rn. 21).

    Insoweit hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass die Verordnung Nr. 44/2001 für die Anerkennung und Vollstreckung einer gerichtlichen Entscheidung nur dann zum Tragen kommt, wenn sie zum Zeitpunkt des Erlasses dieser Entscheidung sowohl im Ursprungsmitgliedstaat, d. h. in dem Staat, in dem die gerichtliche Entscheidung ergangen ist, als auch im ersuchten Mitgliedstaat, d. h. in dem Staat, in dem die Anerkennung oder Vollstreckung dieser Entscheidung beantragt wird, in Kraft war (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Juni 2012, Wolf Naturprodukte, C-514/10, EU:C:2012:367, Rn. 34).

  • EuGH, 04.06.2020 - C-41/19

    FX (Opposition à exécution d'une créance d'aliments) - Vorlage zur

    Auszug aus EuGH, 15.04.2021 - C-729/19
    Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass der Unionsgesetzgeber mit der Verordnung Nr. 4/2009 die unterhaltsrechtlichen Vorschriften in der Verordnung Nr. 44/2001 durch Vorschriften ersetzen wollte, die das Verfahren vor dem Vollstreckungsgericht angesichts der mit der Regelung von Unterhaltsansprüchen verbundenen besonderen Dringlichkeit erleichtern und damit beschleunigen (Urteil vom 4. Juni 2020, FX [Vollstreckungsabwehr gegenüber einem Unterhaltsanspruch], C-41/19, EU:C:2020:425, Rn. 32).

    Wie der Gerichtshof entschieden hat, stellt die Verordnung Nr. 4/2009 u. a. in Bezug auf die Fragen der Zuständigkeit, des anwendbaren Rechts sowie der Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen im speziellen Bereich der Unterhaltssachen eine lex specialis dar (Urteil vom 4. Juni 2020, FX [Vollstreckungsabwehr gegenüber einem Unterhaltsanspruch], C-41/19, EU:C:2020:425, Rn. 33).

  • EuGH, 15.11.2007 - C-330/05

    Granberg - Verbrauchsteuern - Mineralöle - Atypische Beförderungsart

    Auszug aus EuGH, 15.04.2021 - C-729/19
    Schließlich steht eine solche Auslegung von Art. 75 Abs. 2 Buchst. a der Verordnung Nr. 4/2009 auch im Einklang mit dem Grundsatz, wonach eine Regel wie diese Bestimmung, die, wie in Rn. 34 dieses Urteils festgestellt worden ist, eine Ausnahme von einer allgemeinen Regel enthält, restriktiv auszulegen ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. November 2007, Granberg, C-330/05, EU:C:2007:679, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 12.11.2014 - C-656/13

    L - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des

    Auszug aus EuGH, 15.04.2021 - C-729/19
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs sind bei der Auslegung einer Unionsvorschrift nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch ihr Zusammenhang und die Ziele zu berücksichtigen, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (Urteil vom 12. November 2014, L, C-656/13, EU:C:2014:2364, Rn. 38).
  • EuGH, 12.05.2021 - C-729/19

    Department of Justice for Northern Ireland

    Le 15 avril 2021, 1a Cour (troisième chambre) a rendu l'arrêt Department of Justice for Northern Ireland (C-729/19, EU:C:2021:275).

    1) Dans la partie introductive de l'arrêt du 15 avril 2021, Department of Justice for Northern Ireland (C - 729/19, EU:C:2021:275), les mentions relatives aux observations présentées doivent être rectifiées comme suit :.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht